Rz. 17

Die konkrete inhaltliche und strukturelle Ausgestaltung des Informations- und Beratungsangebots obliegt dem Stiftungsvorstand, dem die Geschäftsführung obliegt. Dieser hat bei grundsätzlichen und wesentlichen Fragen der Ausgestaltung des Informations- und Beratungsangebots den Stiftungsrat hinzuziehen (Abs. 5 Satz 2 Nr. 2). Der wissenschaftliche Beirat berät Stiftungsvorstand und Stiftungsrat bei Fragen der Ausgestaltung des Informations- und Beratungsangebots (Abs. 9 Satz 5). Im Rahmen der Ausarbeitung der Beratungsstrukturen wird auch eine Übernahme von Mitarbeitern der Unabhängige Patientenberatung Deutschland gGmbH zu prüfen sein, um diesen wertschätzend eine berufliche Perspektive zu geben und einem Verlust personeller Kompetenzen und Erfahrungen vorzubeugen. Ein Wissensverlust soll außerdem durch die kostenfreie Übernahme von Konzepten, Materialien etc. aus den Modellphasen und dem Regelbetrieb der UPD verhindert werden (BT-Drs. 20/5334 S. 16).

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