1.3.1 Eingruppierung

Der Tarifvertrag legt 6 Lohngruppen fest, die ausführlich im § 5.3 BRTV beschrieben sind und nach denen die Einstufung der Arbeitnehmer erfolgt. Für die jeweilige Eingruppierung des Arbeitnehmers sind zuerst seine Ausbildung, aber auch seine Fertigkeiten und Kenntnisse bzw. die von ihm ausgeübte Tätigkeit maßgeblich. Die Eingruppierung ist dem Mitarbeiter innerhalb eines Monats schriftlich zu bestätigen.

1.3.2 Lohnanspruch

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf den Gesamttarifstundenlohn (GTL) der für ihn maßgebenden Lohngruppe. Er setzt sich zusammen aus dem Tariflohn (TL) und dem Bauzuschlag (BZ). Der Bauzuschlag beträgt 5,9 % des Tariflohns und wird als Ausgleich für den ständigen Wechsel der Arbeitsstelle (2,5 %), die Abhängigkeit von der Witterung außerhalb der Schlechtwetterzeit (2,9 %) sowie Lohneinbußen innerhalb der Schlechtwetterzeit (0,5 %) gewährt. Der Arbeitnehmer erhält seit dem 1.10.2020 eine pauschale Wegstreckenentschädigung (WE) i. H. v. 0,5 % seines Tarifstundenlohnes. Dieser entfällt ab dem 1.1.2023. Dafür erhält der Arbeitnehmer ab dem 1.1.2023 eine Wegezeitenentschädigung[1]:

TL + BZ = GTL + WE

Es gelten folgende Löhne:

 

Lohntabelle West ab 1.4.2022

  TL BZ GTL GTL+WE
Lohngruppe 6 23,82 1,41 25,23 25,35
Lohngruppe 5 21,76 1,28 23,04 23,15
Lohngruppe 4 20,74 1,22 21,96 22,06
Lohngruppe 3 18,97 1,11 20,08 20,17
Lohngruppe 2a 18,48 1,08 19,57 19,66
Lohngruppe 2b 16,63 0,98 17,61 17,69
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger der LG 4 21,39 1,26 22,65 22,76
Baumaschinenführer der LG 4 21,06 1,24 22,30 22,41

Hinweis: Ab 1.1.2023 entfällt die Wegezeitenentschädigung (Spalte GTL+WE).

 

Lohntabelle West ab 1.4.2023

  TL BZ GTL
Lohngruppe 6 24,30 1,43 25,73
Lohngruppe 5 22,20 1,30 23,50
Lohngruppe 4 21,15 1,25 22,40
Lohngruppe 3 19,35 1,14 20,49
Lohngruppe 2a 18,85 1,11 19,96
Lohngruppe 2b 16,96 1,00 17,96
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger der LG 4 21,82 1,28 23,10
Baumaschinenführer der LG 4 21,48 1,27 22,75

Außerdem erhalten die Arbeitnehmer eine Einmalzahlung i. H. v. 450,00 EUR, die im Juni 2023 mit dem Entgelt für Mai 2023 ausgezahlt wird.

 

Lohntabelle Ost ab 1.4.2022

  TL BZ GTL GTL+WE
Lohngruppe 6 22,91 1,35 24,26 24,37
Lohngruppe 5 20,96 1,24 22,20 22,30
Lohngruppe 4 19,93 1,18 21,11 21,21
Lohngruppe 3 18,29 1,07 19,36 19,45
Lohngruppe 2a 17,78 1,05 18,83 18,92
Lohngruppe 2b 14,7 0,83 14,90 14,97
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger der LG 4 20,58 1,21 21,79 21,89
Baumaschinenführer der LG 4 20,26 1,20 21,46 21,56

Hinweis: Ab 1.1.2023 entfällt die Wegezeitenentschädigung (Spalte GTL+WE).

 

Lohntabelle Ost ab 1.4.2023

  TL BZ GTL
Lohngruppe 6 23,53 1,38 24,91
Lohngruppe 5 21,53 1,27 22,80
Lohngruppe 4 20,47 1,20 21,67
Lohngruppe 3 18,78 1,11 19,89
Lohngruppe 2a 18,26 1,08 19,34
Lohngruppe 2b 14,45 0,85 15,30
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger der LG 4 21,14 1,24 22,38
Baumaschinenführer der LG 4 20,81 1,22 22,03
 

Lohntabelle Berlin ab 1.4.2022

  TL BZ GTL GTL+WE
Lohngruppe 6 23,53 1,38 24,91 25,03
Lohngruppe 5 21,57 1,27 22,84 22,95
Lohngruppe 4 20,47 1,21 21,68 21,78
Lohngruppe 3 18,78 1,11 19,89 19,98
Lohngruppe 2a 18,29 1,08 19,37 19,46
Lohngruppe 2b 16,44 0,97 17,41 17,49
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger der LG 4 21,20 1,25 22,45 22,56
Putzer mit Facharbeiterausbildung der LG 4 21,00 1,24 22,24 22,35
Baumaschinenführer der LG 4 20,89 1,23 22,12 22,22

Hinweis: Ab 1.1.2023 entfällt die Wegezeitenentschädigung (Spalte GTL+WE).

 

Lohntabelle Berlin ab 1.4.2023

  TL BZ GTL
Lohngruppe 6 24,00 1,42 25,42
Lohngruppe 5 22,00 1,30 23,30
Lohngruppe 4 20,88 1,23 22,11
Lohngruppe 3 19,16 1,13 20,29
Lohngruppe 2a 18,66 1,10 19,76
Lohngruppe 2b 16,77 0,98 17,75
Fliesen-, Platten- und Mosaikleger der LG 4 21,62 1,28 22,90
Putzer mit Facharbeiterausbildung der LG 4 21,42 1,26 22,68
Baumaschinenführer der LG 4 21,31 1,25 22,56

Außerdem erhalten die Arbeitnehmer eine Einmalzahlung i. H. v. 450 EUR, die im Juni 2023 mit dem Entgelt für Mai 2023 ausgezahlt wird.

Der Gesamttarifstundenlohn ist für alle tatsächlich geleisteten sowie für die gesetzlich und tarifvertraglich vorgeschriebenen Stunden zu zahlen; für Leistungslohnstunden (sog. Überschussstunden oder Akkordstunden) gilt dagegen nur der reine Tarifstundenlohn als Vergütungsgrundlage. Der Bundesecklohn ist der Tarifstundenlohn des Spezialfacharbeiters (Lohngruppe 4).

[1] S. Abschn. 2.3.1.

1.3.3 Auswärtige Baustelle und Leistungslohn

Grundsätzlich gilt der Lohn der jeweiligen Arbeitsstelle. Für auswärts beschäftigte Arbeitnehmer gilt jedoch der Gesamttarifstundenlohn ihres Einstellungsorts. Liegt der Gesamttarifstundenlohn der auswärtigen Baustelle jedoch höher, so gilt für die Zeit auf der auswärtigen Baustelle der höhere Vergütungsanspruch.

Die Arbeit im Leistungslohn richtet sich nach den Regelungen des Rahmentarifvertrags für Leistungslohn im Baugewerbe. Dies gilt nicht für das Land Berlin.

1.3.4 Lohnabrechnung

Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer monatlich eine schriftliche Abrechnung über seinen Lohn sowie die vermögenswirksamen Leistungen, Altersvorsorgeleistungen, Zulagen, Abzüge und Abschlagszahlungen auszustellen. Soweit die Arbeitszeitflexibilisie...

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