Die Interventionsplanung schließt mit der Freigabe der vorgelegten Planung und Kostenkalkulation ab. Sie wird i. d. R. durch die Geschäftsführung erteilt. Sie kann aber auch durch den Arbeitskreis Gesundheit erfolgen, sofern dieser bereits über ein Budget verfügt und die geplanten Interventionen die Kompetenzen der Mitglieder des Arbeitskreises nicht übersteigen. Gewöhnlich nimmt an dieser Sitzung des Arbeitskreises auch die Geschäftsführung (oder ein Vertreter) teil, sodass bei der Besprechung möglicher Interventionen auch gleich die Freigabe der Geschäftsführung zur Durchführung erfolgen kann.

In Tab. 2 sind die wesentlichen Punkte zu den Inhalten und der methodischen Vorgehensweise im Rahmen der Maßnahmenplanung nochmals zusammengefasst dargestellt.

 
Interventionsplanung
Ziel Festlegung der notwendigen bzw. gewünschten Interventionen
Personenkreis Arbeitskreis Gesundheit (Beschlussfassung) und BGM-Dienstleister (Vorbereitung)
Methodisches Vorgehen
  • Grundlage der Interventionsplanung sind die Ergebnisse der Analysen
  • Gesamtauswertung der Analysen in Bezug auf Ziele aus Phase 1 – Bedarfsbestimmung
  • Konzeption (Grobplanung, Ressourcenermittlung) für mögliche Interventionen
  • Maßnahmenpriorisierung
  • Präsentation im Arbeitskreis Gesundheit und Freigabe Maßnahmen
Zu beachtende Punkte
  • Bezug der Analyseergebnisse zur Zielsetzung des Projektes, welche durch die Unternehmensleitung vorgegeben wurde
  • Finanzielle und personelle Ressourcen für die Umsetzung (z. B. Wie viel Budget steht für die Maßnahmen zur Verfügung? Finden die Maßnahmen innerhalb oder außerhalb der Arbeitszeit statt?)
  • Klärung, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge angegangen werden (Priorisierung nach zeitlichem und finanziellem Aufwand sowie zu erwartenden Effekten)

Tab. 2: Praxisbezogene Methodenkompetenz einer Interventionsplanung (©BSA/DHfPG)

Um zu überprüfen, ob die wesentlichen Planungsschritte im Rahmen eines BGM-Projektes berücksichtigt wurden, kann darüber hinaus eine Checkliste zur Interventionsplanung als Unterstützung dienen.

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