Die Interventionsplanung schließt mit der Freigabe der vorgelegten Planung und Kostenkalkulation ab. Sie wird i. d. R. durch die Geschäftsführung erteilt. Sie kann aber auch durch den Arbeitskreis Gesundheit erfolgen, sofern dieser bereits über ein Budget verfügt und die geplanten Interventionen die Kompetenzen der Mitglieder des Arbeitskreises nicht übersteigen. Gewöhnlich nimmt an dieser Sitzung des Arbeitskreises auch die Geschäftsführung (oder ein Vertreter) teil, sodass bei der Besprechung möglicher Interventionen auch gleich die Freigabe der Geschäftsführung zur Durchführung erfolgen kann.
In Tab. 2 sind die wesentlichen Punkte zu den Inhalten und der methodischen Vorgehensweise im Rahmen der Maßnahmenplanung nochmals zusammengefasst dargestellt.
Interventionsplanung | |
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Ziel | Festlegung der notwendigen bzw. gewünschten Interventionen |
Personenkreis | Arbeitskreis Gesundheit (Beschlussfassung) und BGM-Dienstleister (Vorbereitung) |
Methodisches Vorgehen |
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Zu beachtende Punkte |
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Tab. 2: Praxisbezogene Methodenkompetenz einer Interventionsplanung (©BSA/DHfPG)
Um zu überprüfen, ob die wesentlichen Planungsschritte im Rahmen eines BGM-Projektes berücksichtigt wurden, kann darüber hinaus eine Checkliste zur Interventionsplanung als Unterstützung dienen.
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