Handelsregister
Das Handelsregister stellt ein öffentliches Verzeichnis dar, in das alle angemeldeten Kaufleute und Gesellschaften im Bezirk des jeweiligen Registergerichts eingetragen werden. Das Handelsregister wird von den Amtsgerichten als Registergerichten geführt und informiert über wesentliche rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse („Tatsachen“) von Kaufleuten und Unternehmen. Es kann von jedermann eingesehen werden.
Was enthält das Handelsregister?
Seit dem Jahr 2007 wird das Handelsregister gemäß einer EU-Richtlinie elektronisch geführt. Das Register wird in zwei Abteilungen geführt, nämlich der Abteilung HRA, in das Einzelunternehmen, Personengesellschaften und rechtsfähige wirtschaftliche Vereine eingetragen werden, und der Abteilung HRB für Kapitalgesellschaften. Anmeldungen zur Neueintragung, Veränderung oder Löschung müssen elektronisch in öffentlich beglaubigter Form erfolgen (§ 12 Abs. 1 HGB).
Das Handelsregister enthält Angaben zu Firmennamen, Sitz und Geschäftsanschrift, Niederlassungen und Zweigniederlassungen, Geschäftsgegenstand, vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter), Rechtsform des Unternehmens, Grund- oder Stammkapital, Kommanditisten, Mitglieder und sonstige Rechtsverhältnisse, wie Umwandlungen, Insolvenzverfahren oder Auflösung. Die Eintragungen in das Register können konstitutiv sein, das heißt, dass die Rechtswirkung erst durch die Eintragung entsteht, oder deklaratorisch, das heißt, die Rechtswirkung ist schon vor der Eintragung eingetreten und wird nur bestätigt.
Je nach Rechtsform werden Unternehmen in unterschiedlichen Registern geführt.
Das Handelsregister führt insbesondere Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaften (Offene Handelsgesellschaft „OHG“, Kommanditgesellschaft „KG“) und Kapitalgesellschaften (Gesellschaft mit beschränkter Haftung „GmbH“, Aktiengesellschaft „AG“, Kommanditgesellschaft auf Aktien „KGaA“, Europäische Gesellschaft „SE“). Genossenschaften (eG) und Europäische Genossenschaften (SCE) werden im Genossenschaftsregister geführt. Partnerschaftsgesellschaften (PartGG) werden im Partnerschaftsregister geführt. Die Vorschriften über das Handelsregister gelten für diese Register im Wesentlichen entsprechend.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts (MoPeG) am 01.01.2024 wird ein neues Register geschaffen, das Gesellschaftsregister. Dieses tritt eigenständig neben das Handelsregister und das Transparenzregister und soll Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) und deren Gesellschafter erfassen. Auch wenn die Eintragung der GbR vom Gesetzgeber grundsätzlich als „freiwillig“ ausgestaltet ist, wird die Eintragung für die Mehrzahl der im Rechtsverkehr auftretenden Gesellschaften bürgerlichen Rechts alles andere als freiwillig sein. Die Gesellschaften können und sollten sich bereits jetzt darauf einstellen.