Handelsregister

Das Handelsregister stellt ein öffentliches Verzeichnis dar, in das alle angemeldeten Kaufleute und Gesellschaften im Bezirk des jeweiligen Registergerichts eingetragen werden. Das Handelsregister wird von den Amtsgerichten als Registergerichten geführt und informiert über wesentliche rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse („Tatsachen“) von Kaufleuten und Unternehmen. Es kann von jedermann eingesehen werden.
Was enthält das Handelsregister?
Seit dem Jahr 2007 wird das Handelsregister gemäß einer EU-Richtlinie elektronisch geführt. Das Register wird in zwei Abteilungen geführt, nämlich der Abteilung HRA, in das Einzelunternehmen, Personengesellschaften und rechtsfähige wirtschaftliche Vereine eingetragen werden, und der Abteilung HRB für Kapitalgesellschaften. Anmeldungen zum Neueintragung, Veränderung oder Löschung müssen elektronisch in öffentlich beglaubigter Form erfolgen (§ 12 Abs. 1 HGB).
Das Handelsregister enthält Angaben zu Firmennamen, Sitz und Geschäftsanschrift, Niederlassungen und Zweigniederlassungen, Geschäftsgegenstand, vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter), Rechtsform des Unternehmens, Grund- oder Stammkapital, Kommanditisten, Mitglieder und sonstige Rechtsverhältnisse, wie Umwandlungen, Insolvenzverfahren oder Auflösung. Die Eintragungen in das Register können konstitutiv sein, das heißt das die Rechtswirkung erst durch die Eintragung entsteht, oder deklaratorisch, das heißt, die Rechtswirkung ist schon vor der Eintragung eingetreten und wird nur bestätigt.