Die Gemeinwohl-Ökonomie definiert den positiven Einfluss auf das Gemeinwohl als Unternehmenszweck. In diesem Top-Thema erfahren Sie, was hinter diesem Modell für ethisch verantwortungsvolles Wirtschaften steckt und wie eine Gemeinwohl-Bilanzierung abläuft. Außerdem finden Sie ein Praxisbeispiel für ein „Gemeinwohl-Unternehmen“.mehr
Ende 1989 wurde in der Bundesrepublik die Wohngemeinnützigkeit abgeschafft. 33 Jahre später möchte die Bundesregierung eine neue Wohngemeinnützigkeit einführen. Im März noch will sie erste Eckpunkte präsentieren. Doch die organisierte Wohnungswirtschaft lehnt die Vorschläge ab.mehr
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Der Verkauf von Waren (hier: Hilfsmittel für Blinde) ist grundsätzlich eine typische Handelstätigkeit, die nicht die Voraussetzungen eines Zweckbetriebs i.S. von § 68 Nr. 4 AO erfüllt. Der Verkauf kann aber ein Zweckbetrieb sein, wenn über eine reine Produktberatung hinaus weitere fürsorgeorientierte Hilfestellungen gegeben werden.mehr
Entgeltliche Dienstleistungen einer arbeitstherapeutischen Beschäftigungsgesellschaft begründen einen allgemeinen Zweckbetrieb nur dann, wenn die gegenüber ihren Auftraggebern erbrachten Leistungen das ausschließliche Ergebnis der Arbeitstherapie und somit notwendige Folge der Erfüllung des gemeinnützigen Zwecks sind (Bestätigung der BFH-Rechtsprechung).mehr
Ist mangels ausreichender Aufzeichnungen nicht nachvollziehbar, inwieweit tatsächlich Aufwand bei den einzelnen Sportlern angefallen ist, und ist deshalb nicht überprüfbar, ob bei allen Sportlern die ihnen jeweils geleistete Zahlung nicht über eine Aufwandsentschädigung hinausgeht, schließt dies die Annahme eines Zweckbetriebs nach § 67a Abs. 3 Satz 1 AO aus.mehr
Ein gemeinnütziger Verein, zu dessen satzungsmäßigen Zwecken auch der Naturschutz und die Landschaftspflege gehören, begründet mit der Organisation und Durchführung der Jägerprüfung einen allgemeinen Zweckbetrieb.mehr
Eine Körperschaft, die Kinderbetreuungseinrichtungen betreibt, fördert nicht die Allgemeinheit, wenn sie bei der Belegung der Plätze bestimmte Unternehmen, mit denen sie Betreiberverträge abgeschlossen hat, in der Weise berücksichtigt, dass sich der geförderte Personenkreis nicht mehr als Ausschnitt der Allgemeinheit darstellt.mehr
Die von einem gemeinnützigen Verein erbrachten Leistungen im Rahmen der Verwaltung des Zivildienstes nach § 5a Abs. 2 ZDG begründen – entgegen BMF-Schreiben v. 18.8.2015 (BStBl I 2015, S. 659) – einen allgemeinen Zweckbetrieb nach § 65 AO (Anschluss an BFH-Urteil v. 23.7.2009, V R 93/07, BStBl II 2015, S. 735).mehr
Das LfSt Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass viele Vereine demnächst ein Informationsschreiben zur Abgabe der Steuererklärungen vom Finanzamt erhalten. Zudem informiert das LfSt über die Möglichkeit einer vereinfachten Überprüfung.mehr
Die Finanzverwaltung ändert im Hinblick auf den ermäßigten Steuersatz für Leistungen einer gemeinnützigen Einrichtung nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG den UStAE.mehr
Bei einer gGmbH ist es zulässig, wenn die Abfindung beim Ausscheiden (nur) dem Nennbetrag der Anteile entspricht.mehr
In ihren Entscheidungen zu Vertragsverletzungsverfahren im Monat April hat die EU-Kommission Deutschland aufgefordert, u. a. Vorschriften zur Besteuerung von an gemeinnützige Organisationen ausgeschüttete Dividenden und Zinsen zu ändern.mehr
Eine Satzung genügt nur dann dem Grundsatz der satzungsmäßigen Vermögensbindung (§§ 61 Abs. 1, 55 Abs. 1 Nr. 4 AO), wenn sie auch eine ausdrückliche Regelung für den Wegfall des bisherigen Zwecks der Körperschaft enthält.mehr
Die Gemeinnützigkeit bleibt erhalten, wenn eine begünstigte Tätigkeit zwangsläufig mit einer gewissen politischen Zielsetzung verbunden ist. Die allgemeinpolitische Betätigung im Rahmen des steuerbegünstigten Zwecks darf aber nicht über das hinausgehen, was das Eintreten für diesen Zweck und dessen Verwirklichung erfordert.mehr
Ist es für die Gewährung des Ehrenamtsfreibetrags nach § 3 Nr. 26a EStG ausreichend, dass die durch die ehrenamtliche Tätigkeit begünstigte Person oder Einrichtung überwiegend, d. h. zu mehr als 50 %, gemeinnützige Zwecke verfolgt?mehr
Der Träger einer Privatschule fördert mit dem Schulbetrieb nicht die Allgemeinheit, wenn die Höhe der Schulgebühren auch unter Berücksichtigung eines Stipendienangebots zur Folge hat, dass die Schülerschaft sich nicht mehr als Ausschnitt der Allgemeinheit darstellt.mehr
Ein englisches Universitäts-College kann in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht einer Stiftung nach deutschem Recht i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG entsprechen. Das Fehlen von Satzungsbestimmungen zur Vermögensbindung ist nach § 62 AO a.F. unschädlich, wenn das College einer Stiftungsaufsicht unterliegt, die in ihren wesentlichen Belangen der deutschen Stiftungsaufsicht vergleichbar ist.mehr
Die von Skandalen erschütterte Frankfurter Arbeiterwohlfahrt (Awo) hat rückwirkend die Gemeinnützigkeit verloren. Die OFD Frankfurt am Main habe dem Kreisverband für die Jahre 2014 bis 2017 diesen Status aberkannt, teilte die Awo am Mittwoch mit.mehr
Anders als bei Kapital- und Personengesellschaften kann die Vertretungsmacht des Stiftungsvorstands, so ein aktuelles BGH-Urteil, nach außen durch die Satzung beschränkt werden. mehr
Ein Verein, der nach seiner Satzung dem Gesundheitswesen, der Gesundheitspflege und der Förderung des demokratischen Staatswesens dient, ist nicht mehr gemeinnützig, wenn sich der Verein politisch motiviert und zielgerichtet einseitig öffentlich positioniert.mehr
Bei einer ausländischen Stiftung muss die Satzung mit der deutschen Mustersatzung vergleichbare Festlegungen enthalten. So hat das Niedersächsische FG entschieden.mehr
Das Hessische FG hat entschieden, dass in der Satzung die Art der Steuerbegünstigung – also "gemeinnützig", "mildtätig" oder "kirchlich" – ausdrücklich in der Satzung festgelegt werden muss.mehr
Die Wahrnehmung der allgemeinen Interessen der Gesellschafter durch eine gemeinnützige GmbH ist keine der Mehrwertsteuer unterliegende Tätigkeit, wenn die Tätigkeit der GmbH den einzelnen Gesellschaftern nur mittelbar zugutekommt.mehr
Beantragt eine steuerbegünstigte Körperschaft die Feststellung der Satzungsmäßigkeit, um Zuwendungsbestätigungen ausstellen zu können, ist einstweiliger Rechtsschutz nicht durch Aussetzung der Vollziehung (§ 69 FGO), sondern durch einstweilige Anordnung (§ 114 FGO) zu gewähren.mehr
Die Einflussnahme auf politische Willensbildung und öffentliche Meinung ist kein eigenständiger gemeinnütziger Zweck i.S. von § 52 AO (Folgeentscheidung zum BFH-Urteil v. 10.1.2019, V R 60/17, BStBl II 2019, 301).mehr
Welche Schwerpunkte die Finanzämter bei ihren Prüfungen setzen, ist für Steuerberater und ihre Mandanten eine hochinteressante Information. In den meisten Bundesländern gibt die Finanzverwaltung dies jedoch nicht bekannt. Anders in Nordrhein-Westfalen:mehr
Ein Verein, der politisch aktiv ist, kann nach einer Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts nicht wegen Förderung der Bildung gemeinnützig sein.mehr
Gewährt eine gemeinnützige Körperschaft ihrem Geschäftsführer unverhältnismäßig hohe Tätigkeitsvergütungen, liegen sog. Mittelfehlverwendungen vor, die zum Entzug ihrer Gemeinnützigkeit führen können.mehr
Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen können ein Zweckbetrieb sein, wenn sie überwiegend aus Zuwendungen oder Vermögensverwaltung finanziert werden.mehr
Gemeinnützige Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) sind möglich und können mit dem Rechtsformzusatz „gUG“ firmieren. Der BGH klärte diese bislang umstrittene Rechtsfrage.mehr
Die Corona-Krise hat ein erfreuliches gesellschaftliches Engagement ausgelöst. Das BMF hat in einem Schreiben zusammengefasst, wie die vielfältigen Hilfen steuerlich gefördert bzw. unterstützt werden können. Zur Aufstockung von Kurzarbeitergeld durch steuerbegünstigte Organisationen wurde die Verwaltungsanweisung nun ergänzt.mehr
Vereine unterliegen prinzipiell der Körperschaftsteuer. Unter Umständen kann sie auch bei gemeinnützigen Vereinen anfallen. Die Körperschaftsteuererklärung spielt aber für jeden Verein eine Rolle.mehr
Das BMF hat sich zur Gemeinnützigkeit eines Vereins zur Förderung des Schießsports geäußert. mehr
Betreibt ein gemeinnütziger Verein neben einer Behindertenwerkstatt ein der Öffentlichkeit zugängliches Bistro, in dem Menschen mit Behinderung arbeiten, unterliegen die Gastronomieumsätze des Bistros nicht dem ermäßigten Umsatzsteuersatz.mehr
Eine Körperschaft ist dann nicht selbstlos tätig, wenn sie die durch Spenden ihrer Gesellschafter erlangten (nicht gebundenen) Vermögensmittel ausschließlich und von vornherein zur Finanzierung einer von diesen Gesellschaftern beherrschten Personengesellschaft einsetzt.mehr
Vereine, die keine weiblichen Mitglieder aufnehmen, müssen wegen eines Vorstoßes von Vizekanzler Scholz um Steuervorteile bangen.mehr
Immer mehr Organisationen wird in Deutschland der Status der Gemeinnützigkeit aberkannt. Nach den Netzwerk Attac wurde nun auch der Organisation Campact der Gemeinnützigkeitsstatus verweigert. Spenden können hiernach nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. Stecken dahinter politische Motive?mehr
Vereine und Stiftungen, die den Journalismus fördern, sollen nach einem Vorschlag aus Nordrhein-Westfalen (NRW) künftig als gemeinnützig anerkannt und damit steuerbegünstigt werden.mehr
Werden im Zusammenhang mit der satzungsgemäßen Tätigkeit einer gemeinnützigen Stiftung zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes Ökopunkte zugeteilt, die nur durch den Verkauf verwertet werden können, ist der Erlös aus diesem Verkauf ebenso wie die zugrunde liegende Tätigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 3 Nr. 6 GewStG steuerfrei.mehr
Das Top-Thema zeigt, was sich im AEAO insbesondere im Hinblick auf steuerbegünstigte gemeinnützige Zwecke, die Festsetzung von Verspätungszuschlägen und die Verzinsung hinterzogener Steuern geändert hat.mehr
Die Verfolgung politischer Zwecke durch Einflussnahme auf die politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung erfüllt keinen gemeinnützigen Zweck. Eine gemeinnützige Körperschaft darf sich in dieser Weise nur betätigen, wenn dies der Verfolgung eines der in § 52 Abs. 2 AO ausdrücklich genannten Zwecke dient.mehr
Der BFH hat in einer Übersicht Verfahren von besonderem Interesse zusammengestellt, in denen voraussichtlich im laufenden Jahr 2019 mit einer Entscheidung gerechnet werden kann.mehr
Im Hinblick auf die durch den Zustrom von Flüchtlingen hervorgerufene besondere und akute Situation hinsichtlich der Leistungen, die von Einrichtungen, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, im Rahmen der Flüchtlingshilfe erbracht werden, gelten Billigkeitsmaßnahmen.mehr
Die Deutsche Umwelthilfe hat mit erfolgreichen Fahrverbotsklagen der Bundesregierung Probleme bereitet. Nun kommt Gegenwind: Auf Unions-Initiative will das Bundesfinanzministerium die Gemeinnützigkeit der DUH überprüfen und hat bei der zuständigen Finanzbehörde hierzu einen Bericht angefordert. Aberkennung der Gemeinnützigkeit würde den DUH durch Streichung öffentlicher Zuschüsse schwächen. Juristen sind irritiert.mehr
Ein Verein, dessen Zweck in der Förderung des Schießsports, insbesondere des IPSC-Schießens besteht, erfüllt (entgegen Ziffer 6 AEAO zu § 52 AO) die satzungsmäßigen Anforderungen an die Feststellung der Gemeinnützigkeit.mehr
Eine Hamburger Gesetzesinitiative hat das Ziel, gemeinnützige Sportverbände für die Durchführung von sportlichen Veranstaltungen steuerlich zu entlasten. mehr
Der BFH legt dem EuGH die Frage vor, ob Sportvereine, die Leistungen gegen gesondertes Entgelt erbringen, sich unmittelbar auf die Steuerfreiheit nach Unionsrecht berufen können.mehr
Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine Reihe von Maßnahmen zur steuerlichen Vereinfachung und Entlastung der Mitte der Gesellschaft erarbeitet und in den Bundesrat eingebracht. Zugleich wurden auch gesetzliche Änderungen zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland sowie für eine moderne wettbewerbsfähige Unternehmensbesteuerung angeregt.mehr
Das Ansehen Deutschlands kann gem. § 10b Abs. 1 Satz 6 EStG gefördert werden, wenn im Kernbereich der religiösen Tätigkeit einer ausländischen Kirche ein gemeinnütziges Engagement erkennbar wird, das Deutschland mittelbar zuzurechnen ist.mehr
Das ehrenamtliche Engagement in den Vereinen gilt als eine unverzichtbare und tragende Säule in zahlreichen Bereichen unserer Gesellschaft. Deshalb sind viele Vereine steuerlich entlastet. Mit einer Erhöhung der Freigrenze für wirtschaftliche Betätigungen auf 45.000 EUR soll dem auch für die Zukunft Rechnung getragen werden.mehr