Fachbeiträge & Kommentare zu Gemeinnützigkeit

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Gemeinnützigkeit

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Gemeinnützigkeit im Bereich... / I. Einführung

Auf den Bereich der Grunderwerbsteuer und der Kraftfahrzeugsteuer hat die "Gemeinnützigkeit" nur geringe Auswirkungen, wohl aber bei der Grundsteuer. Hier geht es um Befreiungen des steuerbegünstigten Grundbesitzeigentümers (also der Besteuerung nach Übertragung/Erwerb). mehr

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Gemeinnützigkeit im Bereich der Grunderwerbsteuer, Kraftfahrzeugsteuer und Grundsteuer (ErbStB 2026, Heft 9, S. 296)

Raymond Halaczinsky, RA, Bonn Für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke werden im Steuerrecht in vielfältiger Weise Steuererleichterungen gewährt (insb. Körperschaftsteuerbefreiung § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG; Spendenabzug §§ 10b, 34g EStG; Gewerbesteuerbefreiung § 3 Nr. 6 GewStG). Dies geht von der totalen Steuerbefreiung etwa im Erbschaft-/Schenkungsteuerrecht bis zu kein... mehr

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Gemeinnützigkeit im Bereich... / [Ohne Titel]

Raymond Halaczinsky, RA, Bonn Für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke werden im Steuerrecht in vielfältiger Weise Steuererleichterungen gewährt (insb. Körperschaftsteuerbefreiung § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG; Spendenabzug §§ 10b, 34g EStG; Gewerbesteuerbefreiung § 3 Nr. 6 GewStG). Dies geht von der totalen Steuerbefreiung etwa im Erbschaft-/Schenkungsteuerrecht bis zu keine... mehr

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Gemeinnützigkeit im Bereich... / 1. Grunderwerbsteuerrecht

a) Keine allgemeine Steuerbefreiung Im Grunderwerbsteuerrechts gibt es keine allgemeine Befreiung für Erwerbe durch steuerbegünstigte in- oder ausländische (natürliche oder juristische) Personen, Institutionen etc. (vgl. Hess. FG 10.7.2023 – 5 K 228/22, EFG 2023, 1568 = ErbStB 2024, 36 [Halaczinsky]: keine Grunderwerbsteuerbefreiung bei Übertragung von Grundbesitz einer unsel... mehr

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Gemeinnützigkeit im Bereich... / II. Grunderwerbsteuer und weitere Verkehrsteuern

1. Grunderwerbsteuerrecht a) Keine allgemeine Steuerbefreiung Im Grunderwerbsteuerrechts gibt es keine allgemeine Befreiung für Erwerbe durch steuerbegünstigte in- oder ausländische (natürliche oder juristische) Personen, Institutionen etc. (vgl. Hess. FG 10.7.2023 – 5 K 228/22, EFG 2023, 1568 = ErbStB 2024, 36 [Halaczinsky]: keine Grunderwerbsteuerbefreiung bei Übertragung vo... mehr

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Gemeinnützigkeit im Bereich... / d) Persönliche GrESt-Befreiungen

Letztlich können unabhängig von der Gemeinnützigkeit ggf. persönliche Befreiungen infrage kommen, z.B. Erwerb von einem Verwandten in gerader Linie. Dies kann u.U. bei nichtrechtsfähigen Vereinen infrage kommen. Diese ist eine Gesamthandsgemeinschaft i.S.d. §§ 5, 6 GrEStG (so D. Fischer, jurisPR-SteuerR 17/2007 Anm. 4 zu FG Münster v. 18.1.2007 – 3 K 2592/05 Erb, EFG 2007, 1... mehr

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Gemeinnützigkeit im Bereich... / III. Fazit

Die steuerlichen Vorteile der Steuerbegünstigung i.S.v. §§ 51 ff. AO im Bereich der Verkehrsteuern sind vielfältig. Die Wirkung der Steuerbegünstigungen (insb. Gemeinnützigkeit) gehen über das Steuerrecht hinaus und führen auch zu Abgaben-/Gebührenentlastungen in anderen Bereichen. Sie bringen aber auch vielfältige Verpflichtungen mit sich, die der staatlichen Kontrolle unte... mehr

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Gemeinnützigkeit im Bereich... / 4. Grundsteuer

Grundbesitz, der von einer inländischen als gemeinnützig oder mildtätig anerkannten Körperschaft für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke benutzt wird, ist steuerfrei (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 GrStG; A 3.7 AEGrStG 2025). Für die Befreiung genügt es, dass der Grundbesitz für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke tatsächlich und unmittelbar genutzt wird. Grundbesitz, der von einer Relig... mehr

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Gemeinnützigkeit im Bereich... / b) GrESt-Befreiung bei Erwerben von Todes wegen und Schenkungen

Allgemein befreit ist der Erwerb durch gemeinnützige Personen (aber unabhängig von der Eigenschaft "gemeinnützig") bei Erwerb durch Testament, Vermächtnis, Auflagen u. dgl. und durch Schenkungen (§ 3 Nr. 2 GrEStG). Muss der zum Erben eingesetzte Verein Pflichtteilsansprüche erfüllen und überträgt er dem Pflichtteilsberechtigten statt Geld ein Grundstück, gilt auch hierfür di... mehr

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Gemeinnützigkeit im Bereich... / 3. Versicherungsteuer, Rennwett- und Lotteriesteuer

Für gemeinnützige Personen, Institutionen etc. von Interesse sind insb. noch die Versicherungsteuer und die Rennwett- und Lotteriesteuer. Versicherungsteuer: Es gibt keine allgemeine Befreiung von der Versicherungsteuer für steuerbegünstigte (etwa gemeinnützige) Vereine, Stiftungen etc. Die in § 4 VersStG genannten speziellen Befreiungen können – soweit nach der Versicherungs... mehr

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Gemeinnützigkeit im Bereich... / c) Sachliche GrESt-Befreiungen

Bagatellfälle bleiben steuerfrei (§ 3 Nr. 1 GrEStG). Erwerbe für bestimmte Zwecke (Aufzählung in § 4 GrEStG) sind sachlich befreit. Insbesondere kommen hier Erwerbe von Grundstücken aus Anlass des Übergangs von Aufgaben in Betracht (§ 4 Nr. 1 GrEStG: dazu etwa Bruschke, Der Übergang von Grundstücken juristischer Personen des öffentlichen Rechts – Steuerfreiheit nach § 4 Nr. ... mehr

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Gemeinnützigkeit im Bereich... / a) Keine allgemeine Steuerbefreiung

Im Grunderwerbsteuerrechts gibt es keine allgemeine Befreiung für Erwerbe durch steuerbegünstigte in- oder ausländische (natürliche oder juristische) Personen, Institutionen etc. (vgl. Hess. FG 10.7.2023 – 5 K 228/22, EFG 2023, 1568 = ErbStB 2024, 36 [Halaczinsky]: keine Grunderwerbsteuerbefreiung bei Übertragung von Grundbesitz einer unselbstständigen örtlichen Stiftung dur... mehr

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Gemeinnützigkeit im Bereich... / 2. Kraftfahrzeugsteuerrecht

Natürlich benötigen gemeinnützige Personen/Institutionen etc. auch Kraftfahrzeuge. Steuerpflichtig ist das Halten. Grundsätzlich gibt es keine allgemeine Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Halter, die gemeinnützige Personen etc. sind. Sie können aber die speziellen insb. nach §§ 3, 3a, 3d, 4, 10 KraftStG geltenden Steuerbefreiungen erlangen, z.B. für das Halten von Elektrokraf... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.94 Rücklagen

Prinz, Rücklagenmanagement bei ertragsteuerlicher Organschaft – Ein Kurzüberblick, StuB 10/2026, S. 377; Spitaler, Ausweis von Rücklagen nach den steuerlichen Vorschriften zur Gemeinnützigkeit in der Handelsbilanz von gemeinnützigen Körperschaften, WPg 11/2026, S. 696; Eberhardt, Rücklage nach § 6b EStG und Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs (§ 6b EStG), DB 3/202... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.11 § 57 AO (Unmittelbarkeit)

• 2021 Überführung steuerpflichtiger Tochtergesellschaften in die Gemeinnützigkeit / Betriebsaufspaltung / § 57 Abs. 3 AO Auf der Grundlage der geänderten Regelung in § 57 Abs. 3 AO besteht im Rahmen von Bestandsstrukturen die Möglichkeit, steuerpflichtige Tochtergesellschaften – z.B. Servicegesellschaften – in die Gemeinnützigkeit zu überführen. Werden von der steuerbegünsti... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.9 § 52 AO (Gemeinnützige Zwecke)

• 2022 Ideologie und Gemeinnützigkeitsrecht / § 52 AO Im Rahmen des Gemeinnützigkeitsrechts finden in immer weitergehendem Umfang ideologische Aspekte Eingang. Dies betrifft z.B. den Klima- und Umweltschutz, die Gendertheorie oder die Covid-19-Problematik. Es stellt sich die Frage, ob dies mit dem Sinn und Zweck des Gemeinnützigkeitsrechts in Einklang steht. Dies dürfte zu ve... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.10 § 55 AO (Selbstlosigkeit)

• 2024 Nachweis der Mittelverwendung/Bilanzorientierte Mittelverwendung/Zahlungsstromorientierte Mittelverwendung/§ 55 AO Steuerbegünstigte Körperschaften haben ihre satzungsmäßige und zeitnahe Mittelverwendung mittels einer Mittelverwendungsrechnung nachzuweisen. Dieser Nachweis erfolgt regelmäßig auf der Grundlage einer bilanzorientierten Mittelverwendungsrechnung. Möglich ... mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.1 § 1 KStG (Unbeschränkte Steuerpflicht)

• 2021 Option zur Körperschaftsbesteuerung / § 1a KStG Nach § 1a Abs. 2 S. 2 KStG sind aufgrund der Option §§ 1 und 25 UmwStG entsprechend anzuwenden. In diesem Zusammenhang wird die Auffassung vertreten, dass bei im Drittland ansässigen Gesellschaftern ein Formwechsel zu steuerlichen Buch- oder Zwischenwerten im Hinblick auf die fehlenden persönlichen Anwendungsvoraussetzung... mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.12 § 58 AO (Steuerlich unschädliche Betätigungen)

• 2022 Mittelzuwendung durch unentgeltliche oder verbilligte Nutzungsüberlassung bzw. unentgeltliche oder verbilligte Erbringung von Dienstleistungen / § 58 Nr. 1 AO Nach § 58 Nr. 1 AO kann die einzige Art der Zweckverwirklichung einer gemeinnützigen Körperschaft darin bestehen, ihre Mittel einer anderen Körperschaft für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke zuzuwenden... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnützigkeit im Bereich der Erbschaftsteuer (ErbStB 2026, Heft 8, S. 256)

Raymond Halaczinsky, RA, Bonn Für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke werden im Steuerrecht in vielfältiger Weise Steuererleichterungen gewährt (insb. Körperschaftsteuerbefreiung § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG; Spendenabzug §§ 10b, 34g EStG; Gewerbesteuerbefreiung § 3 Nr. 6 GewStG). Dies geht von der totalen Steuerbefreiung etwa im Erbschaft-/Schenkungsteuerrecht bis zu kein... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / [Ohne Titel]

Raymond Halaczinsky, RA, Bonn Für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke werden im Steuerrecht in vielfältiger Weise Steuererleichterungen gewährt (insb. Körperschaftsteuerbefreiung § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG; Spendenabzug §§ 10b, 34g EStG; Gewerbesteuerbefreiung § 3 Nr. 6 GewStG). Dies geht von der totalen Steuerbefreiung etwa im Erbschaft-/Schenkungsteuerrecht bis zu keine... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / bb) Politische Betätigung gemeinnütziger Vereine/Stiftungen

Beabsichtigte "politische Betätigungen" können insb. i.R.d. Förderung der Religion, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens oder Förderung des demokratischen Staatswesens verwirklicht werden. Insoweit ist die Errichtung eines Vereins oder einer Stiftung mit etwa... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / g) Nachträglicher Wegfall der Erbschaft-/Schenkungsteuerbefreiung

Ein Risiko für Erblasser/Schenker, dass die betr. Institution innerhalb von zehn Jahren nach der Zuwendung die Anforderungen an die Gemeinnützigkeit verletzt hat oder verletzt (tatsächliche Geschäftsführung war nicht mehr auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Satzungszwecke gerichtet (was häufig Jahre später durch eine Außenprüfung festges... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / c) Vererbung/Zuwendung an eine noch zu errichtende Stiftung

Steuerfreie Zuwendungen an gemeinnützige Körperschaften können in der Weise erreicht werden, dass der Erblasser per Testament z.B. eine Stiftung als Erbe oder sonst Bedachte einsetzt, die dann noch errichtet werden muss (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG = Erwerb vom Erblasser). Hierbei ist Einiges zu beachten (Metz, Der praktische Fall der Stiftung von Todes wegen, ZErb 2025, 128). D... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / d) Erbe soll die gemeinnützige Stiftung errichten

Der Erblasser kann durch Testament den Erben oder Vermächtnisnehmer per Auflage verpflichten, eine gemeinnützige Stiftung u. dgl. zu errichten (s. dazu u.a. v. Oertzen/Lindermann, Die vermächtnisweise Stiftungserrichtung von Todes wegen, ZEV 2023, 803). Nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG gilt der Stiftung vom Erblasser zugewendet auch das, was sie infolge Vollziehung einer vom Erb... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / III. Fazit

Das Erbschaft-/Schenkungsteuerrecht bietet im Zusammenhang mit dem Gemeinnützigkeitsrecht vielfältige Möglichkeiten, Vermögen steuerfrei zu übertragen bzw. zu erwerben. Neben den speziellen erbschaftsteuerlichen Frage, z.B. Entstehungszeitpunkt der Erbschaftsteuer, ist für die Praxis bedeutsam, das Gemeinnützigkeitsrecht in seinen vielfältigen Facetten zu beherrschen. Zu Geme... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / I. Einführung

Zum Beispiel kann durch die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Bereich der Erbschaft-/Schenkungsteuer für Erwerbe/Übertragungen – auch von sehr hohem Vermögen aller Art – die völlige Steuerfreiheit erlangt werden. Allerdings unterliegen die Übertragungen/Erwerbe dem strengen Regime des Gemeinnützigkeitsrechts. Dazu kommt, dass ein bisher privat unbegrenzt verfügbare... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / f) Sonderfragen

aa) Erfüllung von steuerbegünstigten Zwecken im Ausland Zuwendungen an ausländische Institutionen/Stiftungen können steuerfrei bleiben (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 lit. c ErbStG). Dafür müssten die ausländischen Institutionen nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG i.V.m. § 5 Abs. 2 Nr. 2 Halbs. 2 KStG steuerbefreit sein, wenn sie inländische Einkünfte erzielen würden, und der Staat, in dem der Zu... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / 1. Steuerbefreite Erwerbe/Zuwendungen durch/an steuerbegünstigte inländische Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

a) Allgemeines Von Erbschaft-/Schenkungsteuer befreit sind Zuwendungen an inländische Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken i.S.d. §§ 52 bis 54 AO dienen... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / aa) Erfüllung von steuerbegünstigten Zwecken im Ausland

Zuwendungen an ausländische Institutionen/Stiftungen können steuerfrei bleiben (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 lit. c ErbStG). Dafür müssten die ausländischen Institutionen nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG i.V.m. § 5 Abs. 2 Nr. 2 Halbs. 2 KStG steuerbefreit sein, wenn sie inländische Einkünfte erzielen würden, und der Staat, in dem der Zuwendungsempfänger belegen ist, Amtshilfe und Unterstütz... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / 2. Befreiung für Zuwendungen zu gemeinnützigen Zwecken gem. § 13 Abs. 1 Nr. 17 ErbStG

Zuwendungen, die ausschließlich gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zwecken i.S.d. §§ 51 bis 54 AO gewidmet sind, sofern ihre Verwendung zu diesem Zweck gesichert ist, können steuerfrei bleiben (§ 13 Abs. 1 Nr. 17 ErbStG; BFH v. 16.1.2002 – II R 82/99, BStBl. II 2002, 303 = FR 2002, 797; BFH v. 30.7.2025 – II R 12/24, BStBl. II 2026, 153 = ErbStB 2026, 61 [Hartmann]... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / aa) Anerkennung als steuerbegünstigt/gemeinnützig

Unabdingbar für die steuerfreie Übertragung auf eine gemeinnützige/steuerbegünstigte Institution ist die körperschaftsteuerliche Anerkennung der Empfängerperson nach den Kriterien der §§ 51–68 AO als steuerbegünstigt im Zeitpunkt des Erwerbs. Ob eine Körperschaft steuerbegünstigt ist, entscheidet das FA im Körperschaftsteuerveranlagungsverfahren durch Steuerbescheid bzw. Fre... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / II. Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

Im Erbschaft-/Schenkungsteuerrecht sind Vorschriften zur Befreiung von steuerbegünstigten Erwerben vor allem in § 13 Nr. 16 und 17 ErbStG und ergänzend in § 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG angesiedelt (s. dazu Erbschaftsteuerkommentare z.B. v. Oertzen/Loose/Stalleiken, ErbStG3); Troll/Gebel/Jülicher/Gottschalk, ErbStG). Dazu kommen spezielle Befreiungen in § 13 ErbStG, z.B. für den E... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / a) Allgemeines

Von Erbschaft-/Schenkungsteuer befreit sind Zuwendungen an inländische Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken i.S.d. §§ 52 bis 54 AO dienen (§ 13 Abs. 1 ... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / bb) Neuere begünstigte Satzungszwecke

Der Katalog der steuerlich unschädlichen Betätigungen wurde in den letzten Jahren mehrfach erweitert bzw. konkretisiert: Klimaschutz, Heimatkunde, Ortsverschönerung, Beerdigung von Föten, Hilfe für rassistisch Verfolgte und Personen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden, Zuwendungen für Personen, deren wirtscha... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / b) Zuwendung an schon vorhandene Körperschaft/Stiftung

Bei geplanten Zuwendungen an schon bestehende Körperschaften/Stiftungen ist die Steuerfreiheit gem. § 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG relativ sicher zu erreichen, etwa durch lebzeitige Zuwendungen oder durch Testament an gemeinnützige Vereine, Stiftungen, die etwa der Erblasser schon zu seinem Lebzeiten errichtet hat u. dgl. Fällt einem nichtrechtsfähigen Verein durch Erbanfall Verm... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / 3. Erbschaft-/Schenkungsteuerbefreiung bei Weitergabe an gemeinnützige Institutionen

Beschenkte, Erben oder sonst unentgeltlich Bedachte (z.B. Vermächtnisnehmer) können innerhalb von zwei Jahren nach einem steuerbaren Erwerb (z.B. nach dem Todestag) das erworbene Vermögen bzw. die erworbenen Vermögensgegenstände u.a. mit steuerbefreiender Wirkung an inländische steuerbegünstigte Körperschaften/Stiftungen weitergeben (sog. Nachlassspende). In verschiedenen Fä... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / e) Nicht rechtsfähige Stiftung

Der potentielle Erblasser kann Vermögen an Erben, sonst Bedachte oder Dritte mit der Maßgabe zuwenden, bestimmtes Vermögen zu einem von ihm zu bestimmenden gemeinnützigen Zweck zu nutzen/zu verwalten (ebenso ein Schenker durch Schenkung unter Auflage), z.B. Immobilien, Bargeld, Wertpapiere, Fahrzeuge. Dies kann auch im Wege der Errichtung einer unselbständigen Stiftung erfol... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 12. Dürfen Kriegsflüchtlinge – mit oder ohne Begründung einer Mitgliedschaft beitrags- frei in Sportvereinen mittrainieren, ohne dass dies die Gemeinnützigkeit des jeweiligen Sportvereins gefährdet?

Aus Billigkeitsgründen ist eine beitragsfreie Trainingsbeteiligung von Kriegsflüchtlingen gemeinnützigkeitsrechtlich nicht zu beanstanden. mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Dürfen steuerbegünstigte Körperschaften (zum Beispiel gemeinnützige Vereine oder gemeinnützige Stiftungen) Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in ihren Räumlichkeiten unterbringen, ohne dass der Status der Gemeinnützigkeit gefährdet ist?

Da bis zum 31. Dezember 2026 die Verwendung von Mitteln zur Unterstützung von im Krieg in der Ukraine Geschädigten ohne Änderung der Satzung möglich ist, können Mittel auch verwendet werden, um Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine unentgeltlich in den Räumlichkeiten des Vereins unterzubringen. Damit werden regelmäßig mildtätige Zwecke nach § 53 Abgabenordnung verwirklicht. Wenn ... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vertriebenenverbände

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Vertriebenenverbände können die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit erlangen (§ 52 Abs. 2 Nr. 10, Anhang 1b). Einem Verband/Verein kann die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit jedoch nicht gewährt werden, wenn er laut Satzung das Ziel verfolgt, dass Gebiete außerhalb des Staatsgebietes Teil von Deutschland werden sollen (s. FG Hamburg v... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Hobby- und Freizeitvereine

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Hobby- und Freizeitvereine sind im Grundsatz keine steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienenden Körperschaften, weil von ihnen lediglich eine Freizeitbetätigung gefördert wird. Im Übrigen handelt es sich nicht um eine ausschließliche und selbstlose Förderung der Allgemeinheit. Von der Nichtanerkennung steuerbegünstigter und somit auch eige... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Verzichtserklärung/Aufwandsspende für nebenberufliche Vereinsvergütungen

Tz. 37 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Literatur: Augsten, Steuerrecht in Nonprofit-Organisationen, 2. Aufl., Wiesbaden 2015; Buchna/Leichinger/Seeger/Brox, Gemeinnützigkeit im Steuerrecht, 12. Aufl., Achim 2023; Hüttemann, Gemeinnützigkeits- und Steuerrecht, 6. Aufl., Köln 2025, Schmidt, EStG, 44. Aufl. 2025. mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 13 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Nimmt ein Sportverein das Optionsrecht nach § 67a Abs. 2 AO (Anhang 1b) in Anspruch, sind Einnahmen aus Sportveranstaltungen, an denen nur unbezahlte Sportler teilnehmen, dem Tätigkeitsbereich Zweckbetrieb "Sport" zuzuordnen. Kommen anlässlich derartiger Veranstaltungen auch bezahlte Sportler zum Einsatz, sind die Einnahmen anlässlich derart... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sportvereine

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Sportvereine fördern den Sport (s. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b) und sind als steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienende Körperschaft anzuerkennen, wenn sie die Voraussetzungen des § 52 AO (Anhang 1b) erfüllen. Die Gemeinnützigkeit von Sportvereinen setzt insbesondere auch voraus, dass deren Tätigkeit der Allgemeinheit und nicht nur e... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Einzelfälle zur Vermögensverwaltung

Tz. 50 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die nachfolgenden Beispiele sollen helfen, Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen der Vermögensverwaltung und einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. v. § 14 Satz 1 und 2 AO (Anhang 1 b) zu vermeiden. Beschränkt sich ein Verein auf die Überlassung von Grundstücken an Mieter und die Einziehung der Mieten, liegt noch Vermög... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Jagdvereine, Jägervereine, Jagdschulen

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Hinsichtlich der Steuerbegünstigung stellt sich im Jagdbereich stets die Frage, ob eigenwirtschaftliche Interessen gefördert werden und ob von diesen Organisationen auch dem Grunde nach steuerbegünstigte Maßnahmen getroffen werden. Soweit Jagd- oder Jägervereine selbst unmittelbar die Jagd ausüben, werden regelmäßig auch die eigenwirtschaftlichen B... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Steuerrecht

Tz. 9 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Bei Verschmelzung eines gemeinnützigen Vereins auf einen Berufsverband oder auf einen steuerpflichtigen Verein ist in besonderem Maße auf die Einhaltung des Gebots der Vermögensbindung zu achten, um nicht den rückwirkenden Verlust der Gemeinnützigkeit des übertragenden Vereins zu riskieren. Vermögensempfänger dürfen nach § 55 Abs. 1 Nr. 4 Sat... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Hundezuchtvereine

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die Hundezucht gehört zur Tierzucht, da diese entgegen einem ersten Gesetzesentwurf nicht auf Nutztierarten beschränkt ist (Buchna/Leichinger/Seeger/Brox, Gemeinnützigkeit im Steuerrecht, 12. Aufl., Achim, 99). Dazu gehören deshalb neben der Erhaltung vom Aussterben bedrohter Nutztierrassen, auch zum Beispiel Vogelzuchtvereine, Kaninchenzuchtverein... mehr