Fachbeiträge & Kommentare zu Gemeinnützigkeit

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.12 § 58 AO (Steuerlich unschädliche Betätigungen)

• 2022 Mittelzuwendung durch unentgeltliche oder verbilligte Nutzungsüberlassung bzw. unentgeltliche oder verbilligte Erbringung von Dienstleistungen / § 58 Nr. 1 AO Nach § 58 Nr. 1 AO kann die einzige Art der Zweckverwirklichung einer gemeinnützigen Körperschaft darin bestehen, ihre Mittel einer anderen Körperschaft für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke zuzuwenden... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnützigkeit im Bereich der Erbschaftsteuer (ErbStB 2026, Heft 8, S. 256)

Raymond Halaczinsky, RA, Bonn Für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke werden im Steuerrecht in vielfältiger Weise Steuererleichterungen gewährt (insb. Körperschaftsteuerbefreiung § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG; Spendenabzug §§ 10b, 34g EStG; Gewerbesteuerbefreiung § 3 Nr. 6 GewStG). Dies geht von der totalen Steuerbefreiung etwa im Erbschaft-/Schenkungsteuerrecht bis zu kein... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / [Ohne Titel]

Raymond Halaczinsky, RA, Bonn Für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke werden im Steuerrecht in vielfältiger Weise Steuererleichterungen gewährt (insb. Körperschaftsteuerbefreiung § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG; Spendenabzug §§ 10b, 34g EStG; Gewerbesteuerbefreiung § 3 Nr. 6 GewStG). Dies geht von der totalen Steuerbefreiung etwa im Erbschaft-/Schenkungsteuerrecht bis zu keine... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / bb) Politische Betätigung gemeinnütziger Vereine/Stiftungen

Beabsichtigte "politische Betätigungen" können insb. i.R.d. Förderung der Religion, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens oder Förderung des demokratischen Staatswesens verwirklicht werden. Insoweit ist die Errichtung eines Vereins oder einer Stiftung mit etwa... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / g) Nachträglicher Wegfall der Erbschaft-/Schenkungsteuerbefreiung

Ein Risiko für Erblasser/Schenker, dass die betr. Institution innerhalb von zehn Jahren nach der Zuwendung die Anforderungen an die Gemeinnützigkeit verletzt hat oder verletzt (tatsächliche Geschäftsführung war nicht mehr auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Satzungszwecke gerichtet (was häufig Jahre später durch eine Außenprüfung festges... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / c) Vererbung/Zuwendung an eine noch zu errichtende Stiftung

Steuerfreie Zuwendungen an gemeinnützige Körperschaften können in der Weise erreicht werden, dass der Erblasser per Testament z.B. eine Stiftung als Erbe oder sonst Bedachte einsetzt, die dann noch errichtet werden muss (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG = Erwerb vom Erblasser). Hierbei ist Einiges zu beachten (Metz, Der praktische Fall der Stiftung von Todes wegen, ZErb 2025, 128). D... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / d) Erbe soll die gemeinnützige Stiftung errichten

Der Erblasser kann durch Testament den Erben oder Vermächtnisnehmer per Auflage verpflichten, eine gemeinnützige Stiftung u. dgl. zu errichten (s. dazu u.a. v. Oertzen/Lindermann, Die vermächtnisweise Stiftungserrichtung von Todes wegen, ZEV 2023, 803). Nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 ErbStG gilt der Stiftung vom Erblasser zugewendet auch das, was sie infolge Vollziehung einer vom Erb... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / III. Fazit

Das Erbschaft-/Schenkungsteuerrecht bietet im Zusammenhang mit dem Gemeinnützigkeitsrecht vielfältige Möglichkeiten, Vermögen steuerfrei zu übertragen bzw. zu erwerben. Neben den speziellen erbschaftsteuerlichen Frage, z.B. Entstehungszeitpunkt der Erbschaftsteuer, ist für die Praxis bedeutsam, das Gemeinnützigkeitsrecht in seinen vielfältigen Facetten zu beherrschen. Zu Geme... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / I. Einführung

Zum Beispiel kann durch die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Bereich der Erbschaft-/Schenkungsteuer für Erwerbe/Übertragungen – auch von sehr hohem Vermögen aller Art – die völlige Steuerfreiheit erlangt werden. Allerdings unterliegen die Übertragungen/Erwerbe dem strengen Regime des Gemeinnützigkeitsrechts. Dazu kommt, dass ein bisher privat unbegrenzt verfügbare... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / f) Sonderfragen

aa) Erfüllung von steuerbegünstigten Zwecken im Ausland Zuwendungen an ausländische Institutionen/Stiftungen können steuerfrei bleiben (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 lit. c ErbStG). Dafür müssten die ausländischen Institutionen nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG i.V.m. § 5 Abs. 2 Nr. 2 Halbs. 2 KStG steuerbefreit sein, wenn sie inländische Einkünfte erzielen würden, und der Staat, in dem der Zu... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / 1. Steuerbefreite Erwerbe/Zuwendungen durch/an steuerbegünstigte inländische Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen

a) Allgemeines Von Erbschaft-/Schenkungsteuer befreit sind Zuwendungen an inländische Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken i.S.d. §§ 52 bis 54 AO dienen... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / aa) Erfüllung von steuerbegünstigten Zwecken im Ausland

Zuwendungen an ausländische Institutionen/Stiftungen können steuerfrei bleiben (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 lit. c ErbStG). Dafür müssten die ausländischen Institutionen nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG i.V.m. § 5 Abs. 2 Nr. 2 Halbs. 2 KStG steuerbefreit sein, wenn sie inländische Einkünfte erzielen würden, und der Staat, in dem der Zuwendungsempfänger belegen ist, Amtshilfe und Unterstütz... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / 2. Befreiung für Zuwendungen zu gemeinnützigen Zwecken gem. § 13 Abs. 1 Nr. 17 ErbStG

Zuwendungen, die ausschließlich gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zwecken i.S.d. §§ 51 bis 54 AO gewidmet sind, sofern ihre Verwendung zu diesem Zweck gesichert ist, können steuerfrei bleiben (§ 13 Abs. 1 Nr. 17 ErbStG; BFH v. 16.1.2002 – II R 82/99, BStBl. II 2002, 303 = FR 2002, 797; BFH v. 30.7.2025 – II R 12/24, BStBl. II 2026, 153 = ErbStB 2026, 61 [Hartmann]... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / aa) Anerkennung als steuerbegünstigt/gemeinnützig

Unabdingbar für die steuerfreie Übertragung auf eine gemeinnützige/steuerbegünstigte Institution ist die körperschaftsteuerliche Anerkennung der Empfängerperson nach den Kriterien der §§ 51–68 AO als steuerbegünstigt im Zeitpunkt des Erwerbs. Ob eine Körperschaft steuerbegünstigt ist, entscheidet das FA im Körperschaftsteuerveranlagungsverfahren durch Steuerbescheid bzw. Fre... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / II. Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht

Im Erbschaft-/Schenkungsteuerrecht sind Vorschriften zur Befreiung von steuerbegünstigten Erwerben vor allem in § 13 Nr. 16 und 17 ErbStG und ergänzend in § 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG angesiedelt (s. dazu Erbschaftsteuerkommentare z.B. v. Oertzen/Loose/Stalleiken, ErbStG3); Troll/Gebel/Jülicher/Gottschalk, ErbStG). Dazu kommen spezielle Befreiungen in § 13 ErbStG, z.B. für den E... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / a) Allgemeines

Von Erbschaft-/Schenkungsteuer befreit sind Zuwendungen an inländische Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar kirchlichen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken i.S.d. §§ 52 bis 54 AO dienen (§ 13 Abs. 1 ... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / bb) Neuere begünstigte Satzungszwecke

Der Katalog der steuerlich unschädlichen Betätigungen wurde in den letzten Jahren mehrfach erweitert bzw. konkretisiert: Klimaschutz, Heimatkunde, Ortsverschönerung, Beerdigung von Föten, Hilfe für rassistisch Verfolgte und Personen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden, Zuwendungen für Personen, deren wirtscha... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / b) Zuwendung an schon vorhandene Körperschaft/Stiftung

Bei geplanten Zuwendungen an schon bestehende Körperschaften/Stiftungen ist die Steuerfreiheit gem. § 13 Abs. 1 Nr. 16 ErbStG relativ sicher zu erreichen, etwa durch lebzeitige Zuwendungen oder durch Testament an gemeinnützige Vereine, Stiftungen, die etwa der Erblasser schon zu seinem Lebzeiten errichtet hat u. dgl. Fällt einem nichtrechtsfähigen Verein durch Erbanfall Verm... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / 3. Erbschaft-/Schenkungsteuerbefreiung bei Weitergabe an gemeinnützige Institutionen

Beschenkte, Erben oder sonst unentgeltlich Bedachte (z.B. Vermächtnisnehmer) können innerhalb von zwei Jahren nach einem steuerbaren Erwerb (z.B. nach dem Todestag) das erworbene Vermögen bzw. die erworbenen Vermögensgegenstände u.a. mit steuerbefreiender Wirkung an inländische steuerbegünstigte Körperschaften/Stiftungen weitergeben (sog. Nachlassspende). In verschiedenen Fä... mehr

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Auswirkungen der Gemeinnütz... / e) Nicht rechtsfähige Stiftung

Der potentielle Erblasser kann Vermögen an Erben, sonst Bedachte oder Dritte mit der Maßgabe zuwenden, bestimmtes Vermögen zu einem von ihm zu bestimmenden gemeinnützigen Zweck zu nutzen/zu verwalten (ebenso ein Schenker durch Schenkung unter Auflage), z.B. Immobilien, Bargeld, Wertpapiere, Fahrzeuge. Dies kann auch im Wege der Errichtung einer unselbständigen Stiftung erfol... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 12. Dürfen Kriegsflüchtlinge – mit oder ohne Begründung einer Mitgliedschaft beitrags- frei in Sportvereinen mittrainieren, ohne dass dies die Gemeinnützigkeit des jeweiligen Sportvereins gefährdet?

Aus Billigkeitsgründen ist eine beitragsfreie Trainingsbeteiligung von Kriegsflüchtlingen gemeinnützigkeitsrechtlich nicht zu beanstanden. mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Dürfen steuerbegünstigte Körperschaften (zum Beispiel gemeinnützige Vereine oder gemeinnützige Stiftungen) Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in ihren Räumlichkeiten unterbringen, ohne dass der Status der Gemeinnützigkeit gefährdet ist?

Da bis zum 31. Dezember 2026 die Verwendung von Mitteln zur Unterstützung von im Krieg in der Ukraine Geschädigten ohne Änderung der Satzung möglich ist, können Mittel auch verwendet werden, um Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine unentgeltlich in den Räumlichkeiten des Vereins unterzubringen. Damit werden regelmäßig mildtätige Zwecke nach § 53 Abgabenordnung verwirklicht. Wenn ... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vertriebenenverbände

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Vertriebenenverbände können die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit erlangen (§ 52 Abs. 2 Nr. 10, Anhang 1b). Einem Verband/Verein kann die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit jedoch nicht gewährt werden, wenn er laut Satzung das Ziel verfolgt, dass Gebiete außerhalb des Staatsgebietes Teil von Deutschland werden sollen (s. FG Hamburg v... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Hobby- und Freizeitvereine

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Hobby- und Freizeitvereine sind im Grundsatz keine steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienenden Körperschaften, weil von ihnen lediglich eine Freizeitbetätigung gefördert wird. Im Übrigen handelt es sich nicht um eine ausschließliche und selbstlose Förderung der Allgemeinheit. Von der Nichtanerkennung steuerbegünstigter und somit auch eige... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Verzichtserklärung/Aufwandsspende für nebenberufliche Vereinsvergütungen

Tz. 37 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Literatur: Augsten, Steuerrecht in Nonprofit-Organisationen, 2. Aufl., Wiesbaden 2015; Buchna/Leichinger/Seeger/Brox, Gemeinnützigkeit im Steuerrecht, 12. Aufl., Achim 2023; Hüttemann, Gemeinnützigkeits- und Steuerrecht, 6. Aufl., Köln 2025, Schmidt, EStG, 44. Aufl. 2025. mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 13 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Nimmt ein Sportverein das Optionsrecht nach § 67a Abs. 2 AO (Anhang 1b) in Anspruch, sind Einnahmen aus Sportveranstaltungen, an denen nur unbezahlte Sportler teilnehmen, dem Tätigkeitsbereich Zweckbetrieb "Sport" zuzuordnen. Kommen anlässlich derartiger Veranstaltungen auch bezahlte Sportler zum Einsatz, sind die Einnahmen anlässlich derart... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sportvereine

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Sportvereine fördern den Sport (s. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b) und sind als steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienende Körperschaft anzuerkennen, wenn sie die Voraussetzungen des § 52 AO (Anhang 1b) erfüllen. Die Gemeinnützigkeit von Sportvereinen setzt insbesondere auch voraus, dass deren Tätigkeit der Allgemeinheit und nicht nur e... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Einzelfälle zur Vermögensverwaltung

Tz. 50 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die nachfolgenden Beispiele sollen helfen, Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen der Vermögensverwaltung und einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. v. § 14 Satz 1 und 2 AO (Anhang 1 b) zu vermeiden. Beschränkt sich ein Verein auf die Überlassung von Grundstücken an Mieter und die Einziehung der Mieten, liegt noch Vermög... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Jagdvereine, Jägervereine, Jagdschulen

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Hinsichtlich der Steuerbegünstigung stellt sich im Jagdbereich stets die Frage, ob eigenwirtschaftliche Interessen gefördert werden und ob von diesen Organisationen auch dem Grunde nach steuerbegünstigte Maßnahmen getroffen werden. Soweit Jagd- oder Jägervereine selbst unmittelbar die Jagd ausüben, werden regelmäßig auch die eigenwirtschaftlichen B... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Steuerrecht

Tz. 9 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Bei Verschmelzung eines gemeinnützigen Vereins auf einen Berufsverband oder auf einen steuerpflichtigen Verein ist in besonderem Maße auf die Einhaltung des Gebots der Vermögensbindung zu achten, um nicht den rückwirkenden Verlust der Gemeinnützigkeit des übertragenden Vereins zu riskieren. Vermögensempfänger dürfen nach § 55 Abs. 1 Nr. 4 Sat... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Hundezuchtvereine

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die Hundezucht gehört zur Tierzucht, da diese entgegen einem ersten Gesetzesentwurf nicht auf Nutztierarten beschränkt ist (Buchna/Leichinger/Seeger/Brox, Gemeinnützigkeit im Steuerrecht, 12. Aufl., Achim, 99). Dazu gehören deshalb neben der Erhaltung vom Aussterben bedrohter Nutztierrassen, auch zum Beispiel Vogelzuchtvereine, Kaninchenzuchtverein... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Verkehrssicherheitsvereine

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Verkehrssicherheitsvereine können wegen der Förderung der Verkehrssicherheit den Status der Gemeinnützigkeit erhalten, sie fördern die Verkehrserziehung, Unfallverhütung und Sicherheit im Straßenverkehr (s. § 52 Abs. 2 Nr. 12 AO, Anhang 1b). Dies kann insbesondere durch Schulungen, Vorträge und Praxisseminare erfolgen, insbesondere auch für Kinder/... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit ist bei einem Sportverein immer dann gefährdet, wenn die ihm zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausschließlich und unmittelbar für die in der Satzung festgelegten Zwecke (z. B. "Förderung des Sports") verwendet werden (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO, Anhang 1b). Zahlungen, die Vereine für die Freigabe von ... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinsfahrten/-reisen

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Vereinsfahrten/-reisen, die ein Verein mit seinen Mitgliedern durchführt, können dem ideellen Bereich, Tätigkeitsbereich Zweckbetriebe zugeordnet werden. Voraussetzung für diese Einordnungskriterien ist, dass am Zielort der Reise ausschließlich Veranstaltungen stattfinden, die den kulturellen Zwecken oder sportlichen Zwecken dienen und den eigentlichen st... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Investmentclubs

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Der Begriff des Investmentclubs beschreibt Vereinigungen von natürlichen Personen, die sich in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) unter Führung eines oder mehrerer Geschäftsführer für die gemeinsame Anlage ihres Privatvermögens in Aktien, Schuldtiteln und anderen Finanzinstrumenten zusammenschließen. Charakteristisch ist, das... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinsvorsitzender

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Ein Vereinsvorsitzender, d. h. Vorstand gemäß § 26 BGB, hat nach den gesetzlichen Regelungen des BGB (s. § 27 Abs. 3 BGB, Anhang 12a und s. §§ 664ff. BGB, Anhang 12a) keinen Anspruch auf eine Vergütung für seine geleisteten Dienste. § 27 Abs. 3 Satz 2 BGB (s. Anhang 12a) sieht ausdrücklich vor, dass die Mitglieder des Vorstands unentgeltlich tätig ... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Heimerziehung

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die Zweckbetriebsnorm des § 68 Nr. 5 AO (Anhang 1b) wurde mit Gesetz vom 26.06.2013 (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz, BGBl I 2013, 1809) wesentlich geändert. § 68 Nr. 5 AO (Anhang 1b) bestimmt heute, dass Einrichtungen über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder sonstige betreute Wohnformen als Zweckbetriebe gelten können. Der AEAO gibt hierzu bish... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Werbung auf Automobilen

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die Finanzverwaltung hat zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Werbung auf Vereinsfahrzeugen wie folgt Stellung genommen, s. OFD Frankfurt/Main hat in der Vfg. vom 07.07.1999, DB 1999, 1780, OFD Frankfurt/Main Vfg. vom 18.03.2009, BMF vom 18.02.1998, BStBl I 2009, 212: Überlässt die Werbefirma das Fahrzeug zunächst für die Zeit der Werbung dem Verei... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinsausflug

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Vereinsausflüge sind grundsätzlich dem steuerbegünstigten Tätigkeitsbereich einer steuerbegünstigten Körperschaft zuzuordnen. Sie dienen zwar in der Regel nicht unmittelbar der Erfüllung der steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke, rechnen aber – wenn sie im Vergleich zur eigentlichen steuerbegünstigten Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung sin... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Wie werden Spenden steuerlich berücksichtigt? Ändert sich wegen des Krieges in der Ukraine etwas an Abläufen, Verfahren und Nachweisen?

Spenden sind freiwillige und unentgeltliche Sach- oder Geldleistungen, die ohne Gegenleistung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke erbracht werden. Sie müssen außerdem an einen steuerbegünstigten Empfänger geleistet werden. Bei diesem handelt es sich regelmäßig um eine steuerbegünstigte Körperschaft (zum Beispiel einen gemeinnützigen Verein oder eine gemeinnützige Stiftun... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Jubiläumsveranstaltungen

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Viele steuerbegünstigte (gemeinnützige) Vereine haben eine sehr lange Geschichte und begehen in diesem Zusammenhang Vereinsjubiläen (wie z. B. Jubiläumsveranstaltungen zum 25-, 50-, 75- oder 100-jährigen Bestehen des Vereins). Häufig erfolgen diese Jubiläumsveranstaltungen im Rahmen einer Festveranstaltung, innerhalb derer die Vereinsgeschichte vorg... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Umsatzsteuersatz

Tz. 47 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a (Anhang 5) regelt, dass Leistungen von steuerbegünstigten Körperschaften dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen. Gesetzliche Einschränkungen ergeben sich für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und für Zweckbetriebe, die in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen dienen. Eine Ein... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Zivilrecht (Umwandlungsrecht)

Tz. 3 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Für die Verschmelzung gelten grundsätzlich zunächst die umwandlungsrechtlichen Vorschriften der §§ 4 bis 38 UmwG sowie im Übrigen die §§ 99ff. UmwG. Eine auch aus Praktikabilitätsgründen oft hilfreiche rückwirkende Verschmelzung auf einen bis zu acht Monate zurückliegenden Stichtag ist möglich. Der umwandlungsrechtliche als auch steuerliche R... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinseinnahmen

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Einnahmenquellen eines Vereins sind: Mitgliederbeiträge, Aufnahmegebühren, Zuwendungen (Geld- und Sachzuwendungen), Zuschüsse des Bundes, der Länder, der Kommunen oder aus Lotto- und Totomitteln, von Dachverbänden, Erbschaften, Schenkungen. Es handelt sich bei diesen Einnahmen um steuerneutrale Posten, weil keine Vermögensmehrungen vorliegen (ideeller Ber... mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / [Ohne Titel]

Tz. 1 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Flugrettungsdienste gehören zu dem gemeinnützigen Zweck der Rettung aus Lebensgefahr i. S. d. § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11 AO (Anhang 1b), vgl. Hüttemann "Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht", Tz. 3.107. mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Hundesportvereine

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Die Förderung des Hundesports erfüllt nach der Rechtsprechung des BFH (BFH vom 13.12.1978, BStBl II 1979, 495) nicht die Merkmale des Sports, da das wesentliche Merkmal des Sports, die körperliche Ertüchtigung (des Menschen), fehlt (vgl. AEAO zu § 52 AO TZ 6 Satz 1, Anhang 1b). Die Förderung des Hundesports ist aber ein gemeinnütziger Zweck außerhal... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Art der Tätigkeit

Tz. 3 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Mit Wirkung vom 01.01.2007 wurde durch das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" vom 10.10.2007, BGBl I 2007, 2332 ff. für alle nebenberuflichen Tätigkeiten im steuerbegünstigten Bereich (ideeller Bereich, Zweckbetriebe) eine Aufwandspauschale (Freibetrag) i. H. v. damals 500 EUR (s. § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG, Anhang... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Nebenberuflichkeit

Tz. 9 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Nebenberuflich i. S. d. § 3 Nr. 26a EStG (Anhang 10) ist eine Tätigkeit, die nicht hauptsächlich zur Bestreitung des Lebensunterhalts verwendet wird; unerheblich ist hingegen, ob die Tätigkeit tatsächlich dem Bestreiten des Lebensunterhalts dient. Tz. 10 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Eine Tätigkeit wird nebenberuflich ausgeübt, wenn sie bezogen a... mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Gemeinnützigkeit einer Tax Law Clinic

Eine GmbH – oder wie im Urteilfall ein Verein –, deren satzungsmäßige Tätigkeit darin besteht, unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen durch Studierende unter Anleitung beruflich vorgebildeter und erfahrener Praktiker für Dritte – insbesondere für andere Studierende – zu erbringen, kann wegen Verstoßes gegen die §§ 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 S. 1 StBerG nicht die satzungsmäßige... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Personenkreis

Rn. 111 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Begünstigt sind die steuerbefreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die nicht wegen Gemeinnützigkeit nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG befreit sind, sowie inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts, die nicht bereits durch § 44a Abs 7 EStG erfasst werden. mehr