Fachbeiträge & Kommentare zu Gemeinnützigkeit

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spendenabzug bei Zuwendunge... / Entscheidung

Der BFH bestätigte die Entscheidung des Finanzamts. Nach deutschem können Spenden nur dann abgezogen werden, wenn sie an bestimmte Empfänger gehen. Dazu zählen: Öffentliche Einrichtungen oder juristische Personen des öffentlichen Rechts in der EU oder im EWR, Steuerbefreite Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen nach deutschem Recht, Entsprechende Organisati...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 1.3 Steuerbefreiung und Konkurrentenschutz

Rz. 7 Die Besteuerung belastet die Tätigkeit einer Körperschaft aus betriebswirtschaftlicher Sicht erheblich. Eine Steuerbefreiung reduziert diese Kosten und ermöglicht es der Körperschaft, ihre Leistungen wesentlich günstiger anzubieten als ein nicht steuerbefreiter Konkurrent. Steuerbefreiungen können daher den Wettbewerb verzerren und zu einer gleichheits-, und damit nach...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.2 Kreditinstitute und Kassen (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 KStG)

Rz. 18 Durch § 5 Abs. 1 Nr. 2 KStG werden bestimmte namentlich aufgeführte Kreditinstitute und Kassen von der KSt befreit, die öffentliche Aufgaben zu erfüllen haben und deren Zweck demgemäß nicht auf Gewinnerzielung gerichtet ist. Diese Institute stehen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, mit anderen Kreditinstituten nicht im Wettbewerb. Daher wird die gesamte Tätigkeit diese...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.23 Auftragsforschung öffentlich-rechtlicher Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen (§ 5 Abs. 1 Nr. 23 KStG)

Rz. 294 Durch § 5 Abs. 1 Nr. 23 KStG wird die Auftragsforschung öffentlich-rechtlicher Wissenschafts- und Forschungsinstitute von der KSt befreit. Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 15.12.2003[1] mit Rückwirkung für alle noch offenen Steuerfestsetzungen eingeführt worden.[2] Die Steuerbefreiung soll öffentlich-rechtliche Forschungseinrichtungen mit privat-rechtlichen Institu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.10 Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG)

Rz. 189 Die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG erfasst alle Rechtsformen, die KSt-Subjekte sind. Die Vorschrift verweist für die Voraussetzungen der Steuerbefreiung auf die §§ 51–68 AO.[1] Nach § 51 Abs. 1 S. 2 AO können alle Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. KStG begünstigt sein. Erfasst werden damit alle Rechtsformen, die § 1 Abs. 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, E-Sport

Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Die Bedeutung des "E-Sports" in der Gesellschaft ist in den letzten Jahren immer mehr gewachsen. Während in der Vergangenheit Computerspiele als eine Freizeitbeschäftigung eher im Privaten gespielt wurden, kam es in den letzten Jahren zu einem Boom von wettkampfmäßig betriebenen E-Sport-Veranstaltungen. So wurden und werden Verbände und Ligen gegrü...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Regionalflughafen

Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Für einen Regionalflughafen liegt keine Gemeinnützigkeit vor, weil die Allgemeinheit nur mittelbar gefördert wird. Der Kreis der unmittelbar geförderten Personen ist zu klein, um als Allgemeinheit angesehen werden zu können (s. BFH vom 21.08.1974, BStBl II 1975, 121).mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Esoterikvereine

Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Vereine, deren Zielsetzung die Esoterik ist, können nach FG Baden-Württemberg vom 04.02.1988, EFG 1988, 270 nicht als steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienende Körperschaften anerkannt werden. S. auch Vfg. der OFD Ffm vom 20.07.2006, DB 2006, 1765. Diese Rechtsauffassung hat die Verwaltung im AEAO zu § 52 AO TZ 6 (Anhang 2) bestätigt. Dan...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Ehrenamtliche Tätigkeit

Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Das Vereinsleben in Deutschland wäre ohne den Einsatz von ehrenamtlich tätigen Personen gar nicht vorstellbar. Neben den vielen ehrenamtlichen Helfern üben auch die Präsidiums-/Vorstandsmitglieder von gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken dienenden Körperschaften ihre Tätigkeit im Regelfall ehrenamtlich aus. Erhalten die ehrenamtlich ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.2.4 Auswirkungen auf ehemals gemeinnützige Wohnungsunternehmen

Rz. 785 Abs. 3 hat besondere Auswirkungen auf ehemalige gemeinnützige Wohnungsunternehmen, die Organgesellschaften sind. Tatsächlich war dies auch der Anlass für die Regelung.[1] Bestätigt wird dies durch § 14 Abs. 3 S. 4 KStG, der eine ausdrückliche Sonderregelung (m. E. eine Klarstellung) für diese Stpfl. enthält. Rz. 786 Gemeinnützige Wohnungsunternehmen hatten die stille...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 1.1 Systematik

Rz. 1 § 3 GewStG regelt die Befreiung von der GewSt für bestimmte Einrichtungen, die einen Gewerbebetrieb unterhalten und damit eigentlich gewerbesteuerpflichtig wären. Die Norm regelt nicht, welche Betriebe als gewerblich zu qualifizieren sind und damit in den Anwendungsbereich der GewSt fallen. § 3 GewStG kommt erst in einem zweiten Schritt zur Anwendung, wenn die Anwendba...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 7.2 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 81 Gem. § 32 Abs. 6 S. 1 Nr. 1 KStG muss es sich bei der Antragstellerin um eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse handeln, welche kumulativ die Voraussetzungen der Buchst. a bis d erfüllt. Zunächst ist daher im Rahmen eines Rechtstypenvergleichs zu prüfen, ob es sich bei dem Rechtsgebilde, welches die Erstattung beantragt, um eine Rechtsform handelt,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 7.3 Sachliche Voraussetzungen

Rz. 88 Neben den persönlichen Erstattungsvoraussetzungen, müssen auch sachliche Voraussetzungen erfüllt sein, die in § 32 Abs. 6 S. 1 Nr. 2, 3 sowie S. 2 Nr. 1–3 KStG geregelt sind. Dies macht die Regelung relativ unübersichtlich und verwaltungsintensiv. § 32 Abs. 6 S. 1 Nr. 2 KStG verlangt zunächst für Einkünfte aus Gewinnausschüttungen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 9 EStG,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 7.4 Nachweispflichten und Verfahren der Kapitalertragsteuererstattung

Rz. 95 § 32 Abs. 6 S. 3–5 KStG regeln sowohl die Nachweispflichten der Antragstellerin als auch die verfahrensrechtlichen Regelungen der Erstattung. Gem. § 32 Abs. 6 S. 3 KStG obliegt die Nachweispflicht über das Vorliegen der Voraussetzungen einzig und allein der Antragstellerin. Aufgrund des Regelungsumfangs und der Notwendigkeit, die deutschen Regelungen zur Gemeinnützigk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 5 Steuerabzug bei bestimmten Finanztransaktionen (Abs. 3)

Rz. 34 § 32 Abs. 3 KStG stellt eine spezielle Regelung zum Steuerabzug bei Wertpapierleihgeschäften dar und wurde durch Gesetz v. 14.8.2007[1] in das KStG aufgenommen. Vor Einfügung der Regelung war es insbesondere steuerbefreiten Körperschaften möglich, durch Wertpapierleihgeschäfte einen Steuerabzug zu umgehen, der aufgrund der Steuerfreiheit der Körperschaft endgültig ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 8.6 Haftung (§ 9 Nr. 5 S. 14 – 18 GewStG)

Rz. 192 § 9 Nr. 5 S. 14 GewStG beinhaltet 2 Haftungstatbestände. Zum einen wird das vorsätzliche oder grob fahrlässige Ausstellen einer unrichtigen Bestätigung (Ausstellerhaftung) und zum anderen die vorsätzliche oder grob fahrlässige Veranlassung einer zweckfremden Verwendung der zugewendeten Mittel (Veranlasserhaftung) erfasst. Die Regelung dient der Abwehr von Missbräuche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 8.3.3 Zuwendungsempfänger

Rz. 184 Zuwendungsempfänger muss eine in einem EU- bzw. EWR-Staat belegene juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliche Dienststelle, eine nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreite Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse oder eine in einem EU- bzw. EWR-Staat belegene Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 8.1 Allgemeines

Rz. 173 § 9 Nr. 5 S. 1 GewStG lässt in Anlehnung an den Abzug von Sonderausgaben für steuerbegünstigte Zwecke nach § 10b EStG und den entsprechenden Abzug von Betriebsausgaben nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG die Kürzung der Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen um aus Mitteln des Gewerbebetriebs geleistete Mitgliedsbeiträge und Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2025 – Anlage Gem / 8 Durchführung von sportlichen Veranstaltungen gegen Entgelt

Vor Zeilen 39–49b Die Zeilen 39–49b fassen bestimmte Angaben zusammen, die erforderlich sind, um die Steuerbegünstigung von Sportvereinen zu überprüfen. Die Besonderheit der Besteuerung bei Sportvereinen besteht darin, dass sie bei sportlichen Veranstaltungen wählen können, ob diese nach § 67a Abs. 1 AO (sportliche Veranstaltungen als Zweckbetriebe, wenn die Einnahmen die Zwec...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4 Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken dienen

Rz. 22 Für die Frage, ob eine Einrichtung gemeinnützigen Zecken dient, ist § 52 AO einschlägig. Nach § 52 Abs. 1 AO verfolgt eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Förderung der Allgemeinheit ist nicht gegeben, wenn der Kreis der Personen,...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 4.1 Erstmalig Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

Die Rahmenfrist, innerhalb derer Versicherungszeiten anrechenbar sind, beginnt mit dem Tag der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Sie endet mit dem Tag der Rentenantragstellung, und zwar auch dann, wenn die KVdR zunächst nicht wirksam wird (z. B. wegen einer Vorrangversicherung). Als Erwerbstätigkeit gilt jede auf Erwerb gerichtete oder zur Berufsausbildung ausgeübt...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 4 Die Neuvorgaben zur Gemeinnützigkeit

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen zur Gemeinnützigkeit sind in der Abgabenordnung (AO) und ergänzend in der Verwaltungsauffassung im AO-Anwendungserlass (AEAO) enthalten. Der recht umfassende AEAO enthält hilfreiche praxisnahe Hinweise nach den Vorgaben der aktuellen Rechtsprechung. Dies kann im Internet recherchiert werden. Abb.: Überblick zur Verfolgung steuerbegünstigter Zw...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 4.3 Zum Weg in die Gemeinnützigkeit

Worauf ist bei Satzungsänderungen oder auch bei Vereinsneugründungen zu achten? Erstellung einer Gründungssatzung als Entwurf oder Aufstellung der beabsichtigen Änderungen bei bereits vorhandener Vereinssatzung Ansprechpartner 1: Finanzamt am Vereinssitz Prüfen: Text der Steuermustersatzung nun komplett enthalten in der Satzung? Völlig unabhängig von der Prüfung durch das Verein...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 4.1 Hinweise zur Anerkennung als gemeinnütziger Verein

Die Abgabenordnung als Grundvorgabe und Regelung für die Gemeinnützigkeit und Verfolgung gemeinnütziger Zwecke sieht gesetzestechnisch bis Ende 2025 schon 27 als gemeinnützig ankerkannte Vereinszwecke vor. Dabei muss es stets um die Förderung der Allgemeinheit gehen, also keinesfalls nur Ziele verfolgt werden wie die Kameradschaftspflege innerhalb von Personengruppen oder Ge...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 1 Der Einstieg ins neue Vereinsjahr 2026

Der Bundesgesetzgeber, damit der Bundestag und auch der Bundesrat, hat erst knapp vor dem Jahreswechsel 2025/2026 das für die Gemeinnützigkeit und damit die Vereinsbesteuerung wichtige Steueränderungsgesetz 2025 auf parlamentarischer Ebene abschließend verabschiedet. Nunmehr können die vielen Einzeländerungen und Neuvorgaben tatsächlich noch rechtzeitig zum 1. Januar 2026 in...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 4.2 Der neue E-Sport

Ab 2026 ist die Förderung des E-Sports als Ergänzung zum grundsätzlich anerkannten Sport nach § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 21 AO hinzugekommen. Nun können auch Sportvereine den E-Sport etwa in Abteilungen zulassen oder Vereine könnten selbstständig den E-Sport als eigene Sportart in die neue Vereinssatzung aufnehmen. Ähnlich wie bisher in der Vorschrift des § 52 Abs. 2 S. 12 Nr. 21 ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 5.1 Änderung bei zeitnaher Mittelverwendung

Geändert haben sich nun auch die Vorgaben für die sog. zeitnahe Mittelverwendung (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 S. 4 AO): Verlangt wurde bisher, dass vorhandene Mittel spätestens in den auf den Zufluss folgenden zwei Kalenderjahren für steuerbegünstigte satzungsmäßige Zwecke verwendet werden mussten. Viele Vereine, die gerade auch für anstehende größere Investitionen entsprechendes Kapit...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Das neue Vereinsjahr 2026 –... / 2 Diese Grundvorgaben gelten bei der Vereinsbesteuerung

Wie bisher kann jeder Verein oder auch jede gemeinnützige Körperschaft bzw. juristische Person nach wie vor mit den seit Jahrzehnten gelendeten Besteuerungsgrundsätzen weiterarbeiten, soweit es um die erforderliche (nachvollziehbare) Gliederung und Zuordnung in die 4 Tätigkeitsbereiche geht. Somit muss buchhalterisch weiterhin trotz verschiedener Erleichterungen die getrennt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 1.2.4 Sonderfall der gemeinnützigen GmbH (gGmbH)

Im Fall einer gemeinnützigen GmbH können unverhältnismäßig hohe Geschäftsführervergütungen zur Versagung der Gemeinnützigkeit führen. Ein Entzug der Gemeinnützigkeit ist bei kleineren Verstößen gegen das Mittelverwendungsgebot des § 55 AO unverhältnismäßig (Bagatellvorbehalt) (BFH, Urteil vom 12.03.2020, V R 5/17, BStBl II 2021, 55).mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übungsleiterfreibetrag / 3 Nur Tätigkeiten für öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige Körperschaften

Der Übungsleiterfreibetrag kann nur angewendet werden, wenn die Nebentätigkeit für eine im Inland oder EU-/EWR-Ausland gelegene juristische Person des öffentlichen Rechts oder für eine Körperschaft ausgeübt wird, die wegen ihrer Gemeinnützigkeit von der Körperschaftsteuer befreit ist.[1] Zu den begünstigten Auftraggebern gehören die die Gebietskörperschaften Bund, Länder und G...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Übungsleiter / 1 Freibetrag bei Nebentätigkeit

Die Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter werden bis zu einem Jahresbetrag von 3.300 EUR [1] (bis 2025: 3.000 EUR) als steuerfreie Aufwandsentschädigung behandelt. Der Übungsleiterfreibetrag kann nur angewendet werden, wenn die nebenberufliche Tätigkeit im Dienst oder Auftrag für eine im Inland oder EU-/EWR-Ausland gelegene juristische Person des öffe...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Künstlersozialversicherung ... / 5.2 Bedeutung von Status, Rechtsform oder Bezeichnung

Nicht eine Vermarktung künstlerischer/publizistischer Leistungen/Werke ist maßgebend, sondern deren Inanspruchnahme für eigene (Unternehmens-)Zwecke.[1] Auf die Bezeichnung oder Rechtsform kommt es nicht an.[2] Die Gemeinnützigkeit steht der Abgabepflicht nicht entgegen. Unternehmer sind also alle natürlichen und juristischen Unternehmen, deren Tätigkeit einem der in der Auf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Feststellungsfrist und Anzeigepflicht

Rz. 90 [Autor/Stand] Die Feststellungsfrist beträgt bei der Grundsteuerbewertung gemäß § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V m. § 181 Abs. 1 Satz 1 AO grds. vier Jahre. Sie beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, auf dessen Beginn die Nachfeststellung vorzunehmen ist. Ist nach § 228 BewG eine Erklärung zur gesonderten Feststellung des Grundsteuerwerts abzugeben, beginnt die Feststell...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Andel, Finanzwissenschaft, 1983; Andreae, Zur Systematik der Steuertariflehre, FinanzArchiv 1929, 45; Anzinger, Dauerniedrigzins bei Bilanzierung, Unternehmensbewertung und Besteuerung (Teil I), DStR 2016, 1766; Bayer, Steuerlehre, 1998; Bertelsmann-Stiftung (Hrsg.), Kommunaler Finanzreport 2019, 2019; Brümmerhoff/Büttner, Finanzwissenschaft, 12. Aufl. 2018; Claus/Nehls/Sche...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 5. Gemeinnützigkeit

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.8 Höhere Steuer aufgrund der Änderung

Rz. 165 Abs. 1 Nr. 1 ist nur anwendbar, wenn die Änderung zu einer höheren Steuer führt, also zu Ungunsten des Stpfl. erfolgt. Führt die Änderung dagegen zu einer niedrigeren Steuerfestsetzung, ist Nr. 2 (Änderung zugunsten des Stpfl.) anwendbar. Ob die Änderung zu einer höheren oder niedrigeren Steuer führt, ist dabei nach dem Tenor der geänderten Steuerfestsetzung zu beurt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.3 Rückwirkung aus steuerlichen Gründen

Rz. 101 Weitere Fälle, in denen der Eintritt eines Tatbestandsmerkmals Rückwirkung entfaltet, ergeben sich aus steuerrechtlichen Vorschriften (steuerliche Rückwirkung). Diese Rückwirkung tritt ein, wenn ein späteres Ereignis nach dem jeweiligen steuerlichen Tatbestand materielle Wirkung auf den Zeitpunkt der steuerlichen Tatbestandverwirklichung entfaltet. Bei diesen Fällen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Spenden / 4 Spendenempfänger und Spendenbescheinigung

Unter Berücksichtigung der Auslandsspenden kommen als Zuwendungsempfänger einer Spende in Betracht: eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentliche Dienststelle im Inland und in einem EU- bzw. EWR-Mitgliedsstaat; ein vom Finanzamt als steuerbegünstigt anerkannter inländischer Verein, wenn die Freistellung durch das Finanzamt nicht länger als 5 Jahre bzw....mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Spenden / 2.4 Wirtschaftliche Belastung

Das Erfordernis der "Ausgabe" setzt eine Wertabgabe aus dem Vermögen des Spenders voraus, die zu einer endgültigen wirtschaftlichen Belastung führt.[1] In der Praxis wird es sich dabei in erster Linie um Geldzuwendungen handeln, die mit dem Nennbetrag anerkannt werden. Begünstigt sind aber auch Sachspenden, wobei private Gegenstände grundsätzlich mit ihrem gemeinen Wert anzu...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Steuer Check-up 2026 / 5 Gemeinnützigkeit / Öffentliche Hand

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 (Stand Bundestagsbeschluss v. 4.12.2025) werden verschiedene Verbesserungen hinsichtlich der steuerlichen Regeln zur Gemeinnützigkeit auf den Weg gebracht. 5.1 Einnahmengrenze bei der Verpflichtung zur zeitnahen Mittelverwendung Steuerbegünstigte Körperschaften sind grundsätzlich dazu verpflichtet, ihre Mittel zeitnah für die satzungsmäßigen ...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Steuer Check-up 2026 / 7.4 Gemeinnützigkeit vor dem EuGH

Eine steuerbegünstigte Körperschaft muss nach dem sog. Unmittelbarkeitserfordernis des § 57 Abs. 1 AO ihre steuerbegünstigen satzungsmäßigen Zwecke unmittelbar selbst verwirklichen. Die Unmittelbarkeit liegt auch vor, wenn eine Körperschaft satzungsgemäß durch planmäßiges Zusammenwirken mit einer steuerbegünstigten Körperschaft einen steuerbegünstigten Zweck verwirklicht (§ ...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Steuer Check-up 2026 / 7 Gemeinnützigkeit/Öffentliche Hand

7.1 Beteiligungen der öffentlichen Hand an Personengesellschaften Laut BFH führt die Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (jPöR) an einer Mitunternehmerschaft i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu einem eigenen Betrieb gewerblicher Art (BgA) "Beteiligung" (BFH, Urteile v. 25.3.2015, I R 52/13, BStBl 2016 II S. 172 und v. 18.1.2023, I R 16/19, BSt...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Steuer Check-up 2026 / 5.3 Unschädliche Errichtung und Betrieb von EE-Anlagen durch gemeinnützige Körperschaften

Die Errichtung und der Betrieb von Photovoltaikanlagen und anderen Anlagen nach dem EEG ist ab 1.1.2026 für die steuerliche Gemeinnützigkeit einer Körperschaft unschädlich, sofern es sich dabei nicht um den Hauptzweck der Körperschaft handelt (§ 58 Nr. 11 AO neu). Laut Gesetzesbegründung soll die Einspeisung von nicht selbst verbrauchtem Strom weiterhin unter den allgemeinen...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Steuer Check-up 2026 / 7.1 Beteiligungen der öffentlichen Hand an Personengesellschaften

Laut BFH führt die Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (jPöR) an einer Mitunternehmerschaft i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu einem eigenen Betrieb gewerblicher Art (BgA) "Beteiligung" (BFH, Urteile v. 25.3.2015, I R 52/13, BStBl 2016 II S. 172 und v. 18.1.2023, I R 16/19, BStBl 2023 II S. 1096). Dabei wird laut BFH auch dann ein BgA vermit...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Steuer Check-up 2026 / 7.3 Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art

Mehrere von der öffentlichen Hand unterhaltene Betriebe gewerblicher Art (BgA) können nach § 4 Abs. 6 Satz 1 KStG zusammengefasst werden, wenn sie gleichartig sind (Nr. 1), zwischen ihnen nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse objektiv eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht besteht (Nr. 2) oder BgA i. S. des § 4 Abs. 3...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Steuer Check-up 2026 / 5.2 E-Sport als neuer gemeinnütziger Zweck

Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 (Stand Bundestagsbeschluss v. 4.12.2025) wird sog. E-Sport ("elektronischer Sport") ab dem 1.1.2026 in den Katalog der gemeinnützigen Zwecke aufgenommen (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO neu). Entsprechend der Vorgaben in der Gesetzesbegründung muss es sich bei dem als gemeinnützig förderfähigen E-Sport um einen sportlichen, digitalen Wettkampf ...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Steuer Check-up 2026 / 5.4 Erhöhung der Besteuerungsgrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe steuerbegünstigter Körperschaften

Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von steuerbegünstigten Körperschaften sind grundsätzlich als steuerpflichtig zu behandeln, soweit es sich nicht um einen Zweckbetrieb i. S. von §§ 65 bis 68 AO handelt. Aus Vereinfachungsgründen wird Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer jedoch nicht erhoben, sofern die Einnahmen aus solchen Betrieben nicht mehr als 45.000 EUR betragen. Diese...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Steuer Check-up 2026 / 7.2 Verpachtungs-Betriebe gewerblicher Art

Mit Schreiben vom 15.12.2021 äußerte sich das BMF zu Anwendungsfragen bei der Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) und Eigengesellschaften der öffentlichen Hand, u. a. aufgrund von BFH-Rechtsprechung zum Vorliegen eines Verpachtungs-BgA. Jedoch wurde es bis zum 31.12.2024 nicht beanstandet, wenn die bisher geltenden Regelungen (vor 15.12.2021) weiter angewandt wu...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Steuer Check-up 2026 / 5.1 Einnahmengrenze bei der Verpflichtung zur zeitnahen Mittelverwendung

Steuerbegünstigte Körperschaften sind grundsätzlich dazu verpflichtet, ihre Mittel zeitnah für die satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Dies gilt aktuell nicht für Körperschaften, deren Einnahmen nicht mehr als 45.000 EUR pro Jahr betragen. Dieser Betrag wird ab 1.1.2026 auf 100.000 EUR erhöht (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO neu). Hinweis Die Pflicht zur zeitn...mehr