Fachbeiträge & Kommentare zu Gemeinnützigkeit

Beitrag aus der verein wissen
Satzungs-Update 2024 / 5 Gemeinnützigkeit: Probleme mit der Vermögensbindung § 61 AO

Bei gemeinnützigen Vereinen spielt die sogenannte Vermögensbindungsklausel eine wichtige Rolle. Nach § 61 Abs. 1 i. V. m. § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO muss die Satzung eines gemeinnützigen Vereins regeln, an welchen anderen Verein oder an welche andere Organisation das Vermögen des Vereins fällt, wenn er aufgelöst wird. Fehlerhafte oder unvollständige Satzungsregelungen in diesem Pu...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Satzungs-Update 2024 / 4 Kann die Eintragung einer Satzung zurückgewiesen werden, wenn die Gemeinnützigkeit nicht nachgewiesen ist?

Wenn es um die Eintragung eines neuen Vereins oder einer Satzungsänderung beim Registergericht geht, prüft das Registergericht die Satzung auf der Grundlage des BGB-Vereinsrechts, insbesondere nach § 60 BGB. Wenn der Verein die Gemeinnützigkeit anstrebt, ist parallel dazu das entsprechende Verfahren nach der Abgabenordnung beim Finanzamt durchzuführen. Zwischen diesen beiden V...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der Geschäftsführer des Ver... / 5.3 Steuerrechtliche – insbesondere gemeinnützigkeitsrechtliche – Betrachtung

Die Regelungen der Gemeinnützigkeit (§§ 51ff. AO) stehen einer hauptamtlichen Geschäftsführung – selbst bei einem gemeinnützigen Verein – nicht entgegen, auch wenn in der Praxis hierzu immer wieder unzutreffende Auffassungen vertreten werden. Die Frage der Vergütung von Organmitgliedern in gemeinnützigen Vereinen ist immer wieder ein heikles Thema. Denn Vereine unterliegen de...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Gemeinnützige GmbH als Alte... / 1.1 Steuerliche Vorteile

Die gGmbH genießt aufgrund ihres Gemeinnützigkeitsstatus steuerliche Vorteile, es müssen unter anderem keine Gewerbe- und Körperschaftsteuer gezahlt werden. Auch im Falle von Erbschaften oder Schenkungen entstehen Steuervorteile. Häufig sind die Leistungen der gGmbH von der Umsatzsteuer befreit oder können zum ermäßigten Steuersatz von 7 % abgerechnet werden. Die Sonderform ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der Geschäftsführer des Ver... / 5.1 Problembeschreibung

Die Vorstandsarbeit läuft vorrangig auf ehrenamtlicher Basis – an diesem Grundsatz hält die Vereinspraxis im Regelfall fest. Der Gesetzgeber hat dies in § 27 Abs. 3 S. 2 BGB manifestiert, wonach der Vorstand nach § 26 BGB unentgeltlich tätig wird. Geht der Vorstand eigenmächtig vor, womöglich gedeckt durch einen (internen) Vorstandsbeschluss, ohne Rückendeckung der Mitglieder...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Gemeinnützige GmbH als Alte... / 1.2 Voraussetzungen für die Gründung einer gGmbH

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Gründung einer gGmbH auf einen Blick: beurkundeter Gesellschaftsvertrag Stammeinlage in Höhe von 25.000 EUR Vorhandensein mindestens eines Geschäftsführers Gemeinnützigkeit durch Finanzamt anerkannt Hinweis Fehlt das Startkapital in Höhe von 25.000 EUR, kann alternativ eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft (gUG) in Erwägung gezogen wer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 196 Pr... / 5 Sachlicher und zeitlicher Umfang der Prüfungsanordnung

Rz. 34 Außer dem Prüfungsadressaten muss die Prüfungsanordnung auch den Gegenstand der Prüfung klar und eindeutig bezeichnen. Mögliche Gegenstände einer Außenprüfung sind nach § 194 Abs. 1 S. 2 AO vor allem bestimmte Steuerarten, bestimmte Besteuerungszeiträume oder bestimmte Sachverhalte. Die Anordnung der Außenprüfung für eine bestimmte Steuerart umfasst nicht nur die Fests...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Andere Vereinigungen (§ 4 Nr. 24 S. 2 UStG)

Rz. 26 Nach § 4 Nr. 24 S. 2 UStG sind auch andere Vereinigungen, die gleiche Aufgaben (wie die in S. 1 genannten Einrichtungen) unter den gleichen Voraussetzungen erfüllen, ebenfalls subjektiv begünstigt. Dabei ist es insbesondere erforderlich, dass die Unterkunftsstätten der anderen Vereinigungen nach der Satzung und ihrer tatsächlichen Durchführung überwiegend Jugendlichen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.6 Verhältnis zur Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG

Rz. 9 Folgende Umsätze unterliegen nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG ab dem 1.1.2010[1] dem ermäßigten Steuersatz von 7 %: Die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen.[2] Dies gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch we...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.3.1 Tatbestand der Ablaufhemmung

Rz. 17 Die Vorschrift des Abs. 3 bildete ursprünglich mit Abs. 3a eine einzige Vorschrift. Sie wurde durch Gesetz v. 22.12.1999, BStBl I 2000, 13 in die Abs. 3 und 3a aufgespalten. Diese Regelung gilt für alle bei Inkrafttreten des Gesetzes am 30.12.1999 noch nicht abgelaufenen Festsetzungsfristen.[1] Nach der Neuregelung enthält Abs. 3 die Ablaufhemmung bei Antrag eines Stpf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Lieferungen von menschlichem Blut

Rz. 26 Alle Unternehmer, die Umsätze dieser Art tätigen, können die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen. Einer entsprechenden Lizenz bedarf es nicht. Die Steuerbefreiung gilt für Lieferungen auf allen Stufen und in jeder Form zwischen den dafür in Betracht kommenden Einrichtungen (z. B. Blutspendedienste, Blutbanken, Blutsammelstellen, Krankenhäuser oder Ärzte). Eine Beschrän...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Legitimation des Vereins / 1 Legitimation des Vereins – wofür eigentlich?

"Zeigen Sie mir mal Ihr Ticket." Die meisten werden eine solche Aufforderung kennen, denn ab und an gibt es ja bei Bussen oder Bahnen separate Kontrollen. Es geht um eine "Berechtigung" für etwas – in dem Beispiel um die Berechtigung, eine Beförderungsleistung in Anspruch zu nehmen. Wozu benötigt ein Verein eine "Berechtigung"? Zuallererst bedarf es der Berechtigung, öffentlic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Aberkennung der Gemeinnützigkeit wegen Mittelfehlverwendung

Ein eigenmächtiges Handeln eines Organs kann der gGmbH grundsätzlich nur dann zugerechnet werden, wenn der Sachverhalt den anderen Organen infolge grober Vernachlässigung der ihnen obliegenden Überwachungspflichten verborgen geblieben ist (vgl. BFH v. 27.9.2001 – V R 17/99, BStBl. II 2002, 169 = UStB 2002, 82 [Klünemann]). Eine solche grobe Vernachlässigung der Überwachungspf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2025, Unternehmensn... / II. Buchwertprivilegien und Gemeinnützigkeit

Die Unternehmensübertragung auf eine gemeinnützige Organisation löst bei dem übertragenden Unternehmer häufig eine hohe Steuerlast aus, da die stillen Reserven im Unternehmen bei einem Rechtsträgerwechsel aufgedeckt werden müssen. Die Ausnahme der Übertragung einer betrieblichen Sachgesamtheit zu Buchwerten nach § 6 Abs. 3 EStG setzt voraus, dass die Besteuerung der stillen ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Meditationsgemeinschaften

Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Meditationsgemeinschaften sind gemeinnützig, wenn nach ihrer Satzung ausschließlich und unmittelbar die Förderung der Allgemeinheit durch Verbreitung der folgenden geistig-seelischen Werte erfolgt: innerer Frieden, Lösung von Spannungen, Entwicklung geistiger Fähigkeiten, Harmonie im Alltag, Bewusstseinsentfaltung, und diese Ziele mit Hilfe der einfachen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2025, Unternehmensn... / 2. Gestaltungsoptionen in der Praxis

In der Praxis werden Gestaltungsoptionen genutzt, um dennoch im Ergebnis eine Übertragung zu Buchwerten nach § 6 Abs. 3 EStG zu erzielen. Es ist etwa möglich, einen Personengesellschaftsanteil nach § 20 UmwStG in eine GmbH einzubringen. Dieser Kapitalgesellschaftsanteil kann dann ertragsteuerneutral auf die gemeinnützige Organisation übertragen werden.[18] Diese Gestaltung g...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Tatsächliche Geschäftsführung

Tz. 2 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 § 63 Abs. 3 AO bestimmt, dass die tatsächliche Geschäftsführung durch ordnungsgemäße Aufzeichnungen über die Einnahmen und Ausgaben zu erbringen ist. Zu diesen Aufzeichnungspflichten gehört auch die Abgabe der Steuererklärungen. Nicht verkannt werden darf aber, dass allein die verspätete Abgabe der Steuererklärungen nicht ausreichend ist, um e...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft verfolgt mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, bedürftige Personen selbstlos (§ 55 AO, Anhang 1b) zu unterstützen. § 53 Nr. 1 AO (Anhang 1b) stellt auf den Personenkreis ab, der infolge des körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angew...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2025, Unternehmensn... / IV. Spendenabzug bei betrieblichen Sachgesamtheiten

Folgerichtigerweise muss die unentgeltliche Übertragung einer betrieblichen Sachgesamtheit auf eine gemeinnützige Organisation zum Buchwert möglich sein. Weiter erhofft sich der übertragende Unternehmer einen Spendenabzug von seiner Einkommensteuer nach § 10b EStG. Das Verständnis der Unentgeltlichkeit ist für den Spendenabzug enger als das des § 6 Abs. 3 EStG. Vor dem Hinte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2025, Unternehmensn... / 1. Verstoß gegen das Folgerichtigkeitsgebot

Es verstößt gegen das Folgerichtigkeitsgebot, dass stille Reserven bei der Übertragung einer betrieblichen Sachgesamtheit in die steuerbegünstigte Sphäre eines Unternehmens zu versteuern sind. Das Binnensystem des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts muss folgerichtig ausgestaltet sein. Eine einmal getroffene Entlastungsentscheidung muss nach dem Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bulgarien / VI. Möglichkeiten zur Nachlassgestaltung außerhalb des Erbrechts

Rz. 64 Nach bulgarischem Recht sind die Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich des Erbrechts beschränkt. Es sind weder Ehe- noch Erbverträge zulässig. Ausdrückliche Vorschriften im Familienkodex und im Gesetz über die Verbindlichkeiten und Verträge sorgen für die Nichtigkeit solcher Vereinbarungen. Schenkungen von Todes wegen sind auch nichtig. Eine postmortale Vollmacht ist ni...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Mensabetriebe

Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Ertragsteuerlich gelten Mensen als Zweckbetriebe i. S. d. § 66 AO (AEAO Nr. 5 zu § 66 AO; Anhang 2). Der Verkauf von Tabakwaren, alkoholischen Getränken und Handelswaren darf dabei 5 v. H. des Gesamtumsatzes nicht übersteigen (vgl. im Einzelnen auch: "Café/Cafeteria"). Mensen der Studentenwerke, die von als gemeinnützig anerkannten Studentenwerken b...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 2 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Unter die Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 18 UStG (Anhang 5) fielen lange Zeit grundsätzlich auch die Lieferungen von Mahlzeitendiensten ("Essen auf Rädern") an hilfsbedürftige, alte, kranke und behinderte Menschen. Hierbei ist aber zu beachten, dass die Umsatzsteuerfreiheit nur für die Leistungen an hilfsbedürftige Personen gilt. Werden auc...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Voraussetzungen für die Anerkennung

Tz. 41 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Damit eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft als mildtätigen Zwecken dienend anerkannt werden kann, müssen die bedürftigen Personen ausschließlich und unmittelbar unterstützt werden. Der Begriff der Ausschließlichkeit bezieht sich hierbei nicht nur auf die Tätigkeit der Einrichtung bzw. des Vereins, sondern auch auf die unters...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 8 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 In § 53 AO (Anhang 1b) wird bezüglich der Hilfsbedürftigkeit folgende Unterscheidung getroffen: persönliche Hilfsbedürftigkeit (s. § 53 Nr. 1 AO, Anhang 1b und s. AEAO zu § 53 AO TZ 4, Anhang 2); wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit (s. § 53 Nr. 2 AO, Anhang 1b und s. AEAO zu § 53 AO TZ 5, Anhang 2). Tz. 9 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Das nachfolgen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Besonderheit für steuerbegünstigte Körperschaften

Tz. 5 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Die vorgenannten allgemeinen Pflichten zur Abgabe von Steuererklärungen gelten selbstverständlich auch für gemeinnützigen Zwecken dienenden anerkannten Körperschaften. Dies beispielsweise auch dann, wenn die gemeinnützige Körperschaft keinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält und somit generell von der Befreiungsnor...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Pflichten des Vorstands

Tz. 11 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Da ein(e) Verband/Verein (Körperschaft) gerichtlich und außergerichtlich durch seinen Vorstand vertreten wird (s. §§ 26, 28 BGB) hat dieser als gesetzlicher Vertreter die steuerlichen Pflichten für die Körperschaft wahrzunehmen. Er hat dafür zu sorgen, dass die Steuererklärungen fristgerecht bei der Finanzbehörde abgegeben werden (s. § 34 Ab...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Campingplatz

Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Ein Verein, der einen Campingplatz betreibt, wird im Allgemeinen nicht als gemeinnützig anzuerkennen sein. Das Gewähren einer Erholungsmöglichkeit reicht nicht aus (s. BFH vom 30.09.1981, BStBl II 1982, 148). Die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit kann aber u. U. dann gewährt werden, wenn die Erholung einem besonderen schutzwürdigem Personenk...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Steuerbegünstigte Zwecke

Tz. 21 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Zu diskutieren ist, ob Anbauvereinigungen als gemeinnützig im Sinne der §§ 52ff. AO anzuerkennen sind. Einschlägige Rechtsprechung oder Anweisungen der Finanzverwaltung diesbezüglich liegen nicht vor. In Betracht kommt vor allem die Förderung der Pflanzenzucht (bzw. Kleingärtnerei), § 52 Abs. 2 Nr. 23 AO. Nach Strahlschmidt ist die Allgemeinh...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Café/Cafeteria

Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Grundsätzlich werden Bewirtungen, die in Cafés oder Cafeterien vorgenommen werden, als steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb beurteilt. Dies wird deutlich am Urteil des BFH vom 24.01.1990 (BStBl II 1990, 470) in dem der BFH entschieden hat, dass eine für die Allgemeinheit zugängliche Cafeteria in einem Seniorenheim einen steuerpflicht...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Chöre

Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Die Umsätze von Chören, die entweder Einrichtungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder der Gemeindeverbände sind oder gleichartige Unternehmer darstellen, sind nach § 4 Nr. 20 Buchst. a und b UStG (Anhang 5) steuerbefreit. Durch Inanspruchnahme der Steuerbefreiung wird der Vorsteuerabzug entsprechend ausgeschlossen (s. § 15 Abs. 2 UStG, Anha...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Konzertreisen

Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Eine Konzertreise – die von einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft, deren Satzungszweck die "Förderung der Kultur" ist, durchgeführt wird – kann als steuerfreier wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Zweckbetrieb i. S. v. §§ 65, 68 Nr. 7 AO, Anhang 1b) zur begünstigten Zweckerfüllung und somit zu den satzungsmäßigen Zwecken beitragen....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Haftung nach Bestimmungen d... / 1.2 Fehlerhafte Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung

Der Vertrauensschutz des § 10b Abs. 4 Satz 1 EStG hat auch zur Folge, dass nach § 10b Abs. 4 Satz 2 EStG eine Haftung desjenigen normiert ist, der vorsätzlich oder fahrlässig eine unrichtige Bestätigung ausstellt oder veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Bestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden. Die Haftung erstreckt sich hierbei auf di...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 3.3.2 Anforderungen aufgrund des Gesellschaftsvertrags

Rz. 640 Überblick Der Gesellschaftsvertrag kann für den fakultativen Aufsichtsrat – über die entsprechend anzuwendenden gesetzlichen Voraussetzungen hinaus – weitere Anforderungen im Gesellschaftsvertrag vorsehen. In der Praxis der Wohnungs- und Immobiliengesellschaften können dabei, abhängig von den Besonderheiten der jeweiligen GmbH (unter anderem der Gesellschafterstruktur...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 5. Gemeinnützigkeit

mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zur allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens durch Bereitstellung einer Online-Plattform für Anliegen Dritter

Leitsatz Das Staatswesen im Sinne von § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 24 der Abgabenordnung kann durch die Zurverfügungstellung einer Online-Plattform gefördert werden, wenn deren Betreiber die dort zur Abstimmung gestellten Anliegen – auch parteipolitisch – neutral und ohne inhaltliche Wertung fördert und sich dabei innerhalb des allgemeinen Rahmens des Gemeinnützigkeitsrechts bewegt. Normenkette § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 24 AO, Art. 20 Abs. 2 GG Sachverhalt Der Kläger, ein eingetragener Verein, verfolgte na...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / II. Aufsatzübersicht 2024

mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Gemeinnützigkeit; Rechtsfolgen der Aberkennung

I. Ausreichende Vermögensbindung (§ 61 Abs. 1 und 2 AO) Tz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Zur erforderlichen satzungsmäßigen Vermögensbindung s. § 61 AO, AEAO zu § 61 AO TZ 1 und TZ 4–6 (Anhang 2) sowie die Mustersatzung (Anlage 1 zu § 60 AO). Der Grundsatz der Vermögensbindung kann nach § 5 der amtlichen Mustersatzung wie folgt verankert werden: Durch die namentliche (konkrete...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Verletzung der Vermögensbindung in der tatsächlichen Geschäftsführung (§ 63 Abs. 2 HS 2 AO)

Tz. 10 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Auch in der tatsächlichen Geschäftsführung ist die Vermögensbindung zu beachten (s. § 63 Abs. 2 HS 2 AO, Anhang 1b). Besondere Bedeutung kommt dabei der Frage zu, wie bei Auflösung (Aufhebung) oder Zweckwegfall der Körperschaft die aufgrund der Vermögensbindung erforderliche Vermögensübertragung durchzuführen ist. Kommt die Körperschaft der V...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 Abs. 1 AO)

Tz. 6 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Neben der Satzung muss auch die tatsächliche Geschäftsführung auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und den Satzungsbestimmungen entsprechen (s. § 63 Abs. 1 AO, Anhang 1b). Praxishinweise: Die tatsächliche Geschäftsführung muss sich i. R.d. verfassungsmäßigen Ordnung halten. Als Verstoß ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Nachträgliche Änderung der Vermögensbindung (§ 61 Abs. 3 AO)

Tz. 3 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Wird die satzungsmäßige Vermögensbindung aufgehoben oder so geändert, dass sie den Anforderungen des § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO (Anhang 1b) nicht mehr entspricht, so gilt sie nach § 61 Abs. 3 AO ( Anhang 1b) von Anfang an als steuerlich nicht ausreichend. Das FA muss in diesem Fall für Steuern, die innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre vor der Änd...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Zeitliche Voraussetzungen (§ 63 Abs. 2 HS 1 AO)

Tz. 9 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Auch die tatsächliche Geschäftsführung muss – wie die Satzung – die Voraussetzungen für die Befreiung von der KSt während des ganzen VZ erfüllen (s. § 63 Abs 2 HS 1 AO, Anhang 1b). Das gilt auch in Fällen des abweichenden Wirtschaftsjahres (s. § 63 Abs. 1 i. V. m. § 60 Abs. 2 AO, Anhang 1b).mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Bürgerinitiativen

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Ob Gemeinnützigkeit gegeben ist, richtet sich im Einzelfall nach dem satzungsmäßigen und tatsächlich verfolgten Zweck der Bürgerinitiative. Jedenfalls sind Bürgerinitiativen nicht per se gemeinnützig. Voraussetzung ist vielmehr auch hier, dass in dem von der Bürgerinitiative verfolgten Zweck eine Förderung der Allgemeinheit zu sehen ist. Insofern g...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Ausreichende Vermögensbindung (§ 61 Abs. 1 und 2 AO)

Tz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Zur erforderlichen satzungsmäßigen Vermögensbindung s. § 61 AO, AEAO zu § 61 AO TZ 1 und TZ 4–6 (Anhang 2) sowie die Mustersatzung (Anlage 1 zu § 60 AO). Der Grundsatz der Vermögensbindung kann nach § 5 der amtlichen Mustersatzung wie folgt verankert werden: Durch die namentliche (konkrete) Benennung der öffentlich-rechtlichen oder steuerbegün...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Folgen einer Verurteilung wegen einer Steuerstraftat

Tz. 39 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Das bei einer Verurteilung wegen einer begangenen Steuerhinterziehung drohende Strafmaß beläuft sich auf eine Freiheitsstrafe in Höhe von bis zu fünf Jahren oder auf eine Geldstrafe. In besonders schweren Fällen beträgt die Strafe eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt i. d. R. vor, wenn ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 8 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Personengesellschaften können nicht gemeinnützig sein, auch dann nicht, wenn eine GbR ausschließlich aus gemeinnützigen Organisationen besteht. Steuervergünstigungen nach den §§ 51ff. AO (Anhang 1b) können nur von Körperschaften i. S. d. KStG in Anspruch genommen werden (§ 51 Abs. 1 AO, Anhang 1b), nicht von einer GbR. Grundsätzlich ist es mö...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Geschenke

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Der Begriff der Geschenke wird im Steuerrecht in unterschiedlicher Ausprägung und Bedeutung genutzt: a) Annehmlichkeiten (Geschenke an Mitglieder) Das Gebot der Selbstlosigkeit erfordert u. a., dass Mitgliedern eines Vereins keine Zuwendungen gemacht werden. § 55 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und 3 AO (Anhang 1b) legt daher fest, dass die Mitglieder zum einen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Nichtveranlagungs-Bescheinigung

Rn. 104 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Zugehörigkeit zu dem begünstigten Personenkreis ist durch eine NV-Bescheinigung des Betriebs-FA nach § 44a Abs 7 S 2 EStG nachzuweisen. Rn. 105 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Für die Abstandnahme reicht daneben bei den wegen Gemeinnützigkeit steuerbefreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen auch der Freistellungsbesc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Personenkreis

Rn. 111 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Begünstigt sind die steuerbefreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die nicht wegen Gemeinnützigkeit nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG befreit sind, sowie inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts, die nicht bereits durch § 44a Abs 7 EStG erfasst werden.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Sportliche Veranstaltungen

Tz. 5 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Unterhält ein steuerbegünstigter gemeinnütziger Fußballverein eine Lizenzspielerabteilung für die 1. oder 2. Bundesliga, begründet dieser damit zwingend einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO, Anhang 1b). Zum einen überschreiten die Einnahmen aus dem Lizenzspielerbetrieb die Unschädlichkeitsgrenze des § 67a Abs. 1 ...mehr