Fachbeiträge & Kommentare zu Gemeinnützigkeit

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Veranlasserhaftung aufgrund der Fehlverwendung von Zuwendungen (§ 10b Abs 4 S 2 Hs 2 EStG)

Rn. 282 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Nach § 10b Abs 4 S 2 Hs 2 EStG haftet derjenige, der veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Bestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden ab dem VZ 2013 ebenfalls nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, BT-Drs 17/11316, 15; Brandl in Brandis/Heuermann, § 10b EStG Rz 149 (11/2024). Bei der Veranlasserhaftun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 51 All... / 1 Regelungsgrund der steuerbegünstigten Zwecke

Rz. 1 Staat und Gesellschaft tragen gemeinsam die Verantwortung für das Gemeinwohl.[1] Die Erhebung von Steuern dient nach § 3 Abs. 1 AO der Erzielung von Einnahmen durch die öffentliche Hand. Steuern haben den Zweck, die staatlichen Gemeinwohlaufgaben zu finanzieren. Dem staatlichen Leistungsvermögen sind jedoch Grenzen gesetzt; es bedarf gesellschaftlicher Initiative, um ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 58 Ste... / 2.7 Gesellige Zusammenkünfte (Nr. 7)

Rz. 27 Nach § 58 Nr. 7 AO darf eine steuerbegünstigte Körperschaft gesellige Zusammenkünfte veranstalten, wenn diese im Vergleich zur steuerbegünstigten Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung sind. Hierzu liegt eine Ausnahme von den Geboten der Selbstlosigkeit und Ausschließlichkeit vor. Gesellige Zusammenkünfte dienen der Pflege der Geselligkeit, des Zusammengehörigkeitsgef...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 58 Ste... / 2.2.1.1 Empfängerkörperschaft

Rz. 16 Die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln ist sowohl an Körperschaften des privaten als auch des öffentlichen Rechts zulässig. Die Empfängerkörperschaft muss die Mittel ihrerseits für die Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke verwenden. Die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 58 Ste... / 2.1.3.1 Anforderungen an die Mittelverwendung bei der Empfängerkörperschaft

Rz. 11 Bei der Weiterleitung von Mitteln nach § 58 Nr. 1 AO stellt sich die Frage, inwiefern das Gebot zeitnaher Mittelverwendung[1] auch bei der Empfängerkörperschaft gilt. Nach Ansicht der Finanzverwaltung hat die Verwendung der zugewendeten Mittel auch bei der Empfängerkörperschaft grundsätzlich zeitnah zu erfolgen. Dabei bleibt indes unklar, ob mit der Zuwendung eine neu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 51 All... / 2.1 Systematische Einordnung und Regelungsinhalt

Rz. 4 Systematisch gehören die Vorschriften über die steuerbegünstigten Zwecke zum Steuerschuldrecht und damit zum materiellen Recht. Das Steuerschuldrecht[1] bestimmt, unter welchen Voraussetzungen ein Steuersubjekt der Steuer unterliegt. Innerhalb des Steuerschuldrechts bilden die Vorschriften über die steuerbegünstigten Zwecke einen Ausnahmetatbestand; sie regeln, unter w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 58 Ste... / 2.3 Vermögensausstattung (Nr. 3)

Rz. 20 Die nach § 58 Nr. 1 und 2 AO weitergeleiteten Mittel sind bei der Empfängerkörperschaft grundsätzlich zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einzusetzen. Beabsichtigte eine steuerbegünstigte Körperschaft in der Vergangenheit beispielsweise die Errichtung einer Tochter-GmbH, war die Ausstattung mit Stammkapital nur in den Grenzen des § 58 Nr. 2 AO und mit nic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 58 Ste... / 2.6 Unterhalt an den Stifter und seine Angehörigen (Nr. 6)

Rz. 23 Stiftungen dürfen nach § 58 Nr. 6 AO einen Teil, höchstens jedoch ein Drittel ihres Einkommens dazu verwenden, dem Stifter und seinen nächsten Angehörigen Unterhalt zu gewähren, die Gräber des Stifters und der Angehörigen zu pflegen und deren Andenken zu ehren. Die Regelung begründet keinen eigenständigen gemeinnützigen Zweck, sondern ist lediglich eine Ausnahme vom G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 58 Ste... / 2.1.2.1 Mittel

Rz. 6 Der Gesetzgeber hat sich bei der Definition des Begriffs "Mittel" in § 58 Nr. 1 Satz 2 AO an der BFH-Rechtsprechung orientiert.[1] Mittel sind demnach auf Grundlage sämtlicher Vermögenswerte das gesamte Nettovermögen einer Körperschaft, also die Vermögenswerte abzüglich der Verbindlichkeiten.[2] Damit fallen nicht nur Bar- oder Buchgeld unter den Mittelbegriff, sondern...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 58 Ste... / 2.1.1 Normzweck und Regelungszusammenhang

Rz. 5 § 58 AO wurde durch das Jahressteuergesetz 2020[1] klarstellend geändert, indem die bisherigen Nummern 1 und 2 zusammengefasst wurden. Die Neufassung sollte eine rechtsklare und einheitliche Regelung der Mittelbeschaffung und Mittelweitergabe schaffen und durch die Vereinfachung der rechtlichen Voraussetzungen zu einer Entbürokratisierung beitragen.[2] Zudem enthält die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 58 Ste... / 2.1.2.3 Mittelzuwendung

Rz. 8 Die frühere Differenzierung zwischen Mittelzuwendung und Mittelweitergabe wurde in der neuen Fassung des § 58 Nr. 1 AO aufgehoben.[1] Weitergaben, deren Gegenleistung das zur Kostendeckung Erforderliche überschreitet, sind nicht erfasst; sie gehören zum steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder zur Vermögensverwaltung der Körperschaft.[2] Einen Sonderfall...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 62 Rüc... / 2.1 Zweckgebundene Rücklagen (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 AO)

Rz. 3 Nach § 62 Abs. 1 Nr. 1 AO ist eine Bildung von zweckgebundenen Rücklagen (Zweck- oder Projektrücklagen) nur insoweit zulässig, als dies zur nachhaltigen Erfüllung der gemeinnützigen Zwecke erforderlich ist. Die Erforderlichkeit ist im Hinblick auf den Grund und die Höhe der Rücklagenbildung sowie auf die zeitliche Planung "nach objektiven Kriterien des konkreten Falls...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 58 Ste... / 2.9 Zuschüsse von Stiftungen an Wirtschaftsunternehmen (Nr. 9)

Rz. 29 § 58 Nr. 9 AO ist eine Ausnahme vom Grundsatz der Unmittelbarkeit. Die Regelung ermöglicht von Gebietskörperschaften gegründeten Stiftungen, ihre steuerbegünstigten Zwecke dadurch zu verfolgen, dass sie an (nicht steuerbegünstigte) Unternehmen Zuschüsse leisten, damit diese die steuerbegünstigte Tätigkeit ausüben. Hierdurch soll die Forschungs- und Entwicklungsarbeit ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 51 All... / 2.2 Umfang und Bedeutung der Steuervergünstigung

Rz. 7 Umfang und Bedeutung der Steuervergünstigung sind für die begünstigten Körperschaften sehr unterschiedlich. Die Steuerbefreiung für gemeinnützige Körperschaften bei der KSt[1] ist oft von geringer Bedeutung, da ein Teil der Einkünfte auch ohne die Erfüllung der Voraussetzungen der §§ 51ff. AO steuerfrei bliebe.[2] Die ideelle Tätigkeit selbst (z. B. Unterhalten von Spo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 58 Ste... / 2.1.2.2 Zulässige Empfängerkörperschaften

Rz. 7 Zulässige Empfängerkörperschaften sind inländische steuerbegünstigte Körperschaften des privaten Rechts sowie beschränkt steuerpflichtige Körperschaften aus EU-/EWR-Staaten[1] und inländische und ausländische juristische Personen des öffentlichen Rechts.[2] Mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind nicht nur Hoheitsbetriebe gemeint, sondern auch Vermögensve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 58 Ste... / 1.2 Bedeutung der Vorschrift und Regelungssystematik

Rz. 2 § 58 AO regelt Ausnahmen zu den gemeinnützigkeitsrechtlichen Grundprinzipien der Selbstlosigkeit[1], Ausschließlichkeit[2] und/oder Unmittelbarkeit.[3] Die Vorschrift trägt im Kern dem praktischen Bedürfnis gemeinnütziger Körperschaften Rechnung, steuerbegünstigte Zwecke arbeitsteilig verfolgen zu können, ohne dabei gegen die vorgenannten Grundsätze zu verstoßen (Nr. 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 51 All... / 6 Verfahren und Rechtsschutz

Rz. 17 Die steuerliche Einordnung findet seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes[1] in zwei voneinander getrennten Verfahren statt: Die Einhaltung der formalen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit nach §§ 51, 59ff. AO wird vom FA gesondert festgestellt;[2] die gemeinnützige Körperschaft erhält nun – anders als beim bisherigen Verfahren der vorläufigen Bes...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 51 All... / 3.1 Körperschaften

Rz. 9 Die Steuervergünstigungen stehen nur Körperschaften zu; für die Definition des Begriffs der Körperschaft verweist die AO auf § 1 Abs. 1 KStG. Steuerbegünstigt können alle Körperschaftsteuersubjekte i. S. d. § 1 KStG sein; Rechtsfähigkeit oder eine unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht ist daher nicht erforderlich. Zu den vom KStG erfassten Körperschaften, Personenvere...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 62 Rüc... / 4 Zuführung zur Vermögensbildung (§ 62 Abs. 3 AO)

Rz. 13 Die in § 62 Abs. 3 AO genannten Zuwendungen können dem Vermögen der gemeinnützigen Körperschaft zugeführt werden. Die Vorschrift respektiert die besondere Zweckbestimmung des Zuwendenden, den Gegenstand der Zuwendung für die Vermögensstärkung anstatt für den laufenden Aufwand einzusetzen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist der Katalog des Abs. 3 abschließend.[1]...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 58 Ste... / 2.2.2 Zuwendungen an andere Körperschaften (Nr. 2 a. F. – Geltung bis 2020)

Rz. 19 § 58 Nr. 2 AO erlaubt als weitere Ausnahme vom Gebot der Unmittelbarkeit die teilweise Weitergabe von Mitteln zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke. Empfänger können neben inländischen steuerbegünstigten Körperschaften auch juristische Personen des öffentlichen Rechts und beschränkt steuerpflichtige ausländische Körperschaften gem. § 5 Abs. 2 Nr. 2 KStG (EU-/EUR...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 62 Rüc... / 2.2 Wiederbeschaffungsrücklage (§ 62 Abs. 1 Nr. 2 AO)

Rz. 5 Zulässig ist nach der Neufassung des § 62 AO nun ausdrücklich die Zuführung von Mitteln in eine Rücklage für die beabsichtigte Wiederbeschaffung von Wirtschaftsgütern, die für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Satzungszwecke erforderlich sind. Die Rücklagenbildung war zuvor als besonderer Fall der Zweckrücklage schon erlaubt. Die Neuregelung ermöglicht es gemei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 58 Ste... / 2.4 Zurverfügungstellung von Arbeitskräften (Nr. 4)

Rz. 21 § 58 Nr. 4 AO enthält eine weitere Ausnahme vom Erfordernis der Unmittelbarkeit.[1] Danach ist es steuerunschädlich, wenn eine Körperschaft ihre Arbeitskräfte anderen Personen, Unternehmen, Einrichtungen oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts für steuerbegünstigte Zwecke zur Verfügung stellt. Voraussetzung ist lediglich, dass die zur Verfügung gestellt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 58 Ste... / 2.2.1.3 Formale Anforderungen

Rz. 18 Die Beschaffung von Mitteln muss nach Auffassung der Finanzverwaltung als Satzungszweck festgelegt sein.[1] Die Empfängerkörperschaft, für die die Mittel beschafft werden, muss in der Satzung nicht namentlich genannt werden. Wenn die unterstützte Körperschaft aber in der Satzung ausdrücklich bezeichnet wird, ist eine Weiterleitung an andere oder weitere Empfängerkörper...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 58 Ste... / 2.2.1.2 Mittel

Rz. 17 Die Beschaffung von Mitteln umfasst nicht nur Geld- und Sachspenden, sondern jede Beschaffung von Vermögenswerten zur Weiterleitung an andere steuerbegünstigte Körperschaften.[1] Es ist zulässig, sich ausschließlich aus Mitteln eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs oder aus der Vermögensverwaltung zu finanzieren.[2]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 58 Ste... / 2.2.1 Mittelbeschaffung (Nr. 1 a. F. – Geltung bis 2020)

Rz. 15 Nr. 1 ist nach zutreffender herrschender Meinung eine Ausnahme vom Gebot der Unmittelbarkeit[1], nach der insbesondere Fördervereine und -stiftungen und Spendensammelvereine als steuerbegünstigt anerkannt werden können. Die Mittelbeschaffung kann Nebentätigkeit sein, wenn die Körperschaft auch unmittelbar selbst steuerbegünstigte Zwecke verfolgt, sie kann aber auch di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 62 Rüc... / 2.3 Freie Rücklage (§ 62 Abs. 1 Nr. 3 AO)

Rz. 6 Freie Rücklagen sind die einzige Form von Rücklagen, die keines inhaltlichen Grundes für ihre Bildung bedürfen. Die gemeinnützige Körperschaft ist vielmehr frei im Hinblick auf die Verwendung der in die Rücklage eingestellten Mittel. Dies meint, dass die Körperschaft die Mittel im Rahmen der allgemeinen Regeln des Gemeinnützigkeitsrechts nach Wahl der Vermögensverwaltu...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Versicherungen für den Verein / 4 D&O-Versicherung

Die Versicherung wird vom Verein zugunsten Dritter (der Vorstandsmitglieder im Rahmen der Vereinstätigkeit) abgeschlossen. Der Hintergrund ist folgender: Vorstandsmitglieder eines eingetragenen Vereins haften für Vermögensschäden unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen gegenüber dem Verein oder Dritten – unter Umständen sogar gesamtschuldnerisch –, das bedeutet möglicherweise ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Letztwillige Verfügung zu G... / 1. Anmeldung zum Transparenzregister

Rz. 75 Die Treuhandstiftung bedarf keiner Anerkennung durch die staatliche Stiftungsaufsicht. Sie wird auch nicht in das Stiftungsregister einzutragen sein. Fraglich ist, ob die unselbstständige Stiftung zum Transparenzregister angemeldet werden muss, § 18 GwG. Rz. 76 Die Anmeldung zum Transparenzregister muss zunächst von rechtsfähigen Stiftungen erfolgen, vgl. § 20 Abs. 1 G...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Spendenakquise für den Verein / 8.1 Folgen unkorrekt ausgestellter Zuwendungsbescheinigungen

Es kommt immer wieder vor, dass Spendenbescheinigungen unkorrekt oder gar als "Good Will" grundlos ausgefüllt werden. Bitte seien Sie sich im Klaren darüber, welche Konsequenzen es hat, wenn eine Bescheinigung grob fahrlässig oder vorsätzlich nicht korrekt ausgefüllt wird. Dann kann es zu folgenden Maßnahmen seitens der Behörden kommen: Grob fahrlässig oder vorsätzlich ausges...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Spendenakquise für den Verein / 1 Was ist eine Spende?

Eine Spende ist eine freiwillige und unentgeltliche Leistung. Freiwillig heißt, dass sie ohne jeden Zwang geleistet wird. Selbst wenn der Spendenempfänger keinen Druck ausübt, aber der Gebende von anderer Seite gezwungen wird, den Spendenempfänger zu unterstützen, ist dies keine Spende. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn jemand von einem Gericht dazu verurteilt wir...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Spendenakquise für den Verein / 3.2 Motive der Spende

Um einen Spender zu finden, muss man sich darüber im Klaren sein, wen man ansprechen will. Nicht jeder ist für die gleichen Argumente empfänglich. Man muss deshalb zunächst eine Zielgruppe festlegen, bei der man Spenden akquirieren will. Wichtig zur Festlegung dieser Zielgruppe ist zunächst eine Analyse, warum Menschen spenden. Ein von Ihrer Seite nicht zu beeinflussendes Mot...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Spendenakquise für den Verein / Zusammenfassung

Wer heutzutage einkaufen geht, merkt schnell, dass die Lebenshaltungskosten steigen. Die Nachrichten berichten auch von finanziellen Problemen gerade im Einzelhandel und im Mittelstand. Kein Wunder also, dass es für Vereine immer schwieriger wird, Spendengelder zu akquirieren. Auf der anderen Seite leiden die Vereine aber auch unter den steigenden Preisen. Selbst bei sparsam...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.5.2.2 Mildtätige Zwecke

Rz. 70 I. S. d. § 53 Abs. 1 Satz 1 AO ist eine Tätigkeit mildtätig, wenn sie darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Satz 1 Nr. 1 AO) oder deren Bezüge bestimmte Grenzen (Regelsätze bei der Sozialhilfe) nicht übersteigen (§ 53 Satz 1 Nr. 2 AO). Im U...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG , GrStG § 19... / 3 Anzeigepflicht aufgrund gewährter Grundsteuervergünstigungen (Abs. 2)

Rz. 13 Nach § 19 Abs. 2 S. 1 GrStG hat der Steuerschuldner außerdem den Wegfall der Voraussetzungen für die ermäßigte Steuermesszahl nach § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG anzuzeigen. Die Grundsteuervergünstigungen nach § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG wurden im Wege des Grundsteuer-Reformgesetzes vom 26.11.2019[1] in das Grundsteuergesetz eingefügt (§ 15 GrStG Rz. 7). Mit den in diesem Zusamme...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.5.2.1 Gemeinnützige Zwecke

Rz. 66 I. S. d. § 52 Abs. 1 Satz 1 AO ist eine Tätigkeit gemeinnützig, wenn sie darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos (§ 55 AO) zu fördern. Der Begriff "Förderung der Allgemeinheit" in § 52 Abs. 1 Satz 1 AO wird wesentlich geprägt durch die objektive Wertordnung, wie sie insbesondere im Grundrechtskatalog der Art....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Helios, Das dt Gemeinnützigkeitsrecht innerhalb der Schranken des Europarechts –EG-Rechtswidrigkeit des § 5 Abs 2 Nr 2 KStG, BB 2002, 1893; Jachmann, Die Europarechtswidrigkeit des § 5 Abs 2 Nr 2 KStG, BB 2003, 990; Heger, Gemeinnützigkeit und Gemeinschaftsrecht – Zur Europarechtsmäßigkeit des Spendenprivilegs unbeschr stpfl KSt-Subjekte in § 48 EStDV und § 5 Abs 2 Nr 2 KStG, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Abzugsfähigkeit von Auslandsspenden

Tz. 7 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Der EuGH hat in seinem Urt v 27.01.2009 in der Rs C-318/07, Persche (DStR 2009, 207), zur stlichen Abziehbarkeit unmittelbar geleisteter Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen, die in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Staat, auf den das EWR-Abkommen Anwendung findet, ansässig sind, eine für die Praxis wichtige Entsch getroffen. Nac...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Inländischen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse

Rz. 296 [Autor/Stand] Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b GrStG ist von der Grundsteuer derjenige Grundbesitz befreit, der von einer inländischen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Bonefeld, Wann entfällt die Grundsteuerbefreiung des Bundes bei Aufgabe der hoheitlichen Nutzung, KStZ 1994, 129; Eisele, Die grundsteuerliche Behandlung der Dienstgrundstücke der geistlichen und Kirchendiener, StWa 1996, 73; Eisele, Öffentlich Private Partnerschaften – Verbesserungen der grundsteuerlichen Rahmenbedingungen, NWB F. 11, 729; Eisele, Public Private Partnership...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Gemeinnützige oder mildtätige Zwecke

Rz. 221 [Autor/Stand] Durch die steuerlichen Vorschriften des Gemeinnützigkeitsrechts der §§ 51 ff. AO sowie durch entsprechende einzelsteuergesetzliche Regelungen (z.B. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b GrStG) sollen private Körperschaften steuerlich begünstigt werden, die grundsätzlich im Gemeinwohl liegende Aufgaben wahrnehmen und damit den Staat entlasten. Diese steuerli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Steuerliche Auswirkungen

Tz. 6 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Diese Gleichstellung der in der EU oder in Teilen des EWR-Raums ansässigen Kö mit inl st-begünstigten Kö wurde allerdings – aufgr der gleichzeitigen Änderung des § 51 AO – nur für die Fälle erreicht, in denen die in der EU oder im EWR-Raum ansässige Kö ihre st-begünstigte Tätigkeit zumindest tw im Inl ausübt. Übt diese Kö dagegen ihre (der Art...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Wohnungsbaugesellschaften u.a. (Abs. 4)

Rz. 58 [Autor/Stand] Neben den zuvor beschriebenen Grundsteuervergünstigungen besteht noch eine weitere gesetzliche Vergünstigungsmöglichkeit nach § 15 Abs. 4 GrStG. Liegen für ein Grundstück weder die Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 GrStG (Wohnraumförderungsgesetzes des Bundes) noch des § 15 Abs. 3 GrStG (Erstes Wohnungsbaugesetz, Zweites Wohnungsbaugesetz oder Wohnraumförd...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leitfaden 2024 – Anlage Gem / 8 Durchführung von sportlichen Veranstaltungen gegen Entgelt

Vor Zeilen 39–49b Die Zeilen 39–49b fassen bestimmte Angaben zusammen, die erforderlich sind, um die Steuerbegünstigung von Sportvereinen zu überprüfen. Die Besonderheit der Besteuerung bei Sportvereinen besteht darin, dass sie bei sportlichen Veranstaltungen wählen können, ob diese nach § 67a Abs. 1 AO (sportliche Veranstaltungen als Zweckbetriebe, wenn die Einnahmen die Zwec...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der Geschäftsführer des Ver... / 10.1 Haftung des Geschäftsführers für Entzug der Gemeinnützigkeit des Vereins

Führen erhebliche Pflichtverletzungen des hauptamtlichen Geschäftsführers zum Verlust der Gemeinnützigkeit des Vereins, kann der daraus für den Verein entstehende Schaden als Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden (Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil v. 16.10.2023, Az.: 16 Sa 1733/22). Der angestellte Geschäftsführer des Vereins hatte im Laufe von mehreren Jahren seine...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Gemeinnützige GmbH als Alte... / 2 Gemeinnützigkeit

Der Gesellschaftsvertrag und die Satzung spielen eine entscheidende Rolle im Rahmen der Gemeinnützigkeit, hier muss die Gemeinnützigkeit eindeutig definiert sein. Das bedeutet unter anderem, dass erwirtschaftete Gewinne unvermindert den festgeschriebenen gemeinnützigen Zielen zukommen darf, dass keine Gewinne an Gesellschafter ausgeschüttet werden, dass die Einkommen der Mitarb...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Satzungs-Update 2024 / 5 Gemeinnützigkeit: Probleme mit der Vermögensbindung § 61 AO

Bei gemeinnützigen Vereinen spielt die sogenannte Vermögensbindungsklausel eine wichtige Rolle. Nach § 61 Abs. 1 i. V. m. § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO muss die Satzung eines gemeinnützigen Vereins regeln, an welchen anderen Verein oder an welche andere Organisation das Vermögen des Vereins fällt, wenn er aufgelöst wird. Fehlerhafte oder unvollständige Satzungsregelungen in diesem Pu...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Satzungs-Update 2024 / 4 Kann die Eintragung einer Satzung zurückgewiesen werden, wenn die Gemeinnützigkeit nicht nachgewiesen ist?

Wenn es um die Eintragung eines neuen Vereins oder einer Satzungsänderung beim Registergericht geht, prüft das Registergericht die Satzung auf der Grundlage des BGB-Vereinsrechts, insbesondere nach § 60 BGB. Wenn der Verein die Gemeinnützigkeit anstrebt, ist parallel dazu das entsprechende Verfahren nach der Abgabenordnung beim Finanzamt durchzuführen. Zwischen diesen beiden V...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der Geschäftsführer des Ver... / 5.3 Steuerrechtliche – insbesondere gemeinnützigkeitsrechtliche – Betrachtung

Die Regelungen der Gemeinnützigkeit (§§ 51ff. AO) stehen einer hauptamtlichen Geschäftsführung – selbst bei einem gemeinnützigen Verein – nicht entgegen, auch wenn in der Praxis hierzu immer wieder unzutreffende Auffassungen vertreten werden. Die Frage der Vergütung von Organmitgliedern in gemeinnützigen Vereinen ist immer wieder ein heikles Thema. Denn Vereine unterliegen de...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Gemeinnützige GmbH als Alte... / 1.1 Steuerliche Vorteile

Die gGmbH genießt aufgrund ihres Gemeinnützigkeitsstatus steuerliche Vorteile, es müssen unter anderem keine Gewerbe- und Körperschaftsteuer gezahlt werden. Auch im Falle von Erbschaften oder Schenkungen entstehen Steuervorteile. Häufig sind die Leistungen der gGmbH von der Umsatzsteuer befreit oder können zum ermäßigten Steuersatz von 7 % abgerechnet werden. Die Sonderform ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der Geschäftsführer des Ver... / 5.1 Problembeschreibung

Die Vorstandsarbeit läuft vorrangig auf ehrenamtlicher Basis – an diesem Grundsatz hält die Vereinspraxis im Regelfall fest. Der Gesetzgeber hat dies in § 27 Abs. 3 S. 2 BGB manifestiert, wonach der Vorstand nach § 26 BGB unentgeltlich tätig wird. Geht der Vorstand eigenmächtig vor, womöglich gedeckt durch einen (internen) Vorstandsbeschluss, ohne Rückendeckung der Mitglieder...mehr