Fachbeiträge & Kommentare zu Gemeinnützigkeit

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Gewerbeverlust

Tz. 44 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Ergibt sich nach den Hinzurechnungen und Kürzungen ein Fehlbetrag (Verlust), ist dieser im Rahmen einer Verlustfeststellung festzustellen. Der festgestellte Fehlbetrag kann dann mit den maßgebenden Gewerbeerträgen der Folgejahre im Rahmen der Mindestbesteuerung verrechnet werden (§ 10a Satz 1 und 2 GewStG, Anhang 7). Ein Verlustrücktrag in d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Gemeinsame Voraussetzungen

Tz. 31 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Ansprüche auf einen Aufwendungsersatz oder auf eine Vergütung müssen ernsthaft eingeräumt sein und dürfen nicht von vornherein unter der Bedingung des Verzichts stehen. Wesentliche Indizien für die Ernsthaftigkeit von Ansprüchen auf Aufwendungsersatz oder auf eine Vergütung sind auch die zeitliche Nähe der Verzichtserklärung zur Fälligkeit d...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 2 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Die Umsätze, die durch die Beförderung von kranken und verletzten Personen mit Fahrzeugen (Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen), die hierfür eine besondere Einrichtung haben, erzielt werden, sind nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG (Anhang 5) steuerbefreit. Diese Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 17 UStG (Anhang 5) ist nicht an das Merkmal der Geme...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuervorteile durch den Eh... / 3.1 Die Gemeinnützigkeit

Wichtig ist stets der Aspekt des geltenden Gemeinnützigkeitsstatus beim Verein als Arbeitgeber oder Auftraggeber; auch gemeinnützige Fördervereine können diese Freibetragsregelung bei Bedarf und Mitarbeit in ihrem Vereinsbereich nutzen. Zudem kann die Freibetragsregelung auch für Vergütungen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die in einem Mitgliedstaat der EU ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuervorteile durch den Eh... / 3.2 Die erforderliche Nebenberuflichkeit

Eine der Grundvoraussetzungen neben der Gemeinnützigkeit ist, dass die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird, die Leistungen somit nicht als Hauptbeschäftigung erbracht werden. Den Steuervorteil gibt es nicht für hauptberuflich Tätige/Angestellte im Verein oder durch die Vereine oft direkt beauftragte hauptberufliche Gewerbetreibende oder Selbständige. Nebenberuflich ist ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.3.5 Satzungsmäßigkeit

Rz. 250 Für den Status der Gemeinnützigkeit einer Stiftung ist die Satzungsmäßigkeit entscheidend. Denn nach § 59 AO wird einer Stiftung dieser Status nur gewährt, wenn sich aus der Stiftungssatzung ergibt, welchen Zweck die Stiftung verfolgt, dass dieser Zweck den Anforderungen der §§ 52–54 AO entspricht und dass er selbstlos, ausschließlich und unmittelbar verfolgt wird (f...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.3.4 Anerkennungsverfahren

Rz. 249 Das Gemeinnützigkeitsrecht enthält kein besonderes Anerkennungsverfahren.[1] Es ergeht auch kein Anerkennungsbescheid, mit dem einer neu errichteten Stiftung für die Zukunft der Status der Gemeinnützigkeit einmalig bescheinigt wird. Stattdessen ist verfahrenstechnisch wie folgt zu unterscheiden[2]: Der Praxis entspricht es, den finalen Satzungsentwurf dem zuständigen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.4 Unternehmensstiftungen

Rz. 252 Die Unternehmensstiftung (auch als unternehmensverbundene Stiftung bezeichnet) ist keine besondere Rechtsform, sondern eine Stiftung, die an einem Unternehmen in Form einer Personen- oder Kapitalgesellschaft beteiligt ist (Unternehmensbeteiligungsstiftung) oder selbst Betreiber eines Unternehmens (Unternehmenssträgerstiftung) ist, wobei die letztgenannte Ausprägung d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.3.6 Zwischenfazit

Rz. 251 Ein Vorteil gemeinnütziger Stiftungen besteht in der umfassenden steuerlichen Privilegierung; ferner können Spenden oder Zustiftungen steuerlich geltend gemacht werden. Gefahren resultieren aus Verstößen gegen die Satzung und der Aberkennung der Gemeinnützigkeit, die eine rückwirkende Vollbesteuerung für die letzten 10 Jahre bewirkt (§ 61 Abs. 3 AO). Die Einbringung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.5 Doppelstiftungen

Rz. 253 Die klassische Doppelstiftungsstruktur ist i. d. R. durch folgende Merkmale gekennzeichnet: Es existieren zwei Stiftungen, d. h. eine gemeinnützige Stiftung, die steuerbegünstigt ist, und eine Familienstiftung, die stpfl. ist. Beide halten gemeinsam als Unternehmensbeteiligungsstiftungen das Unternehmen in der Rechtsform einer Personen- bzw. Kapitalgesellschaft. Dabe...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Gemeinnützigkeit nach §§ 51 ff. AO und Verfassungsschutzbericht

Leitsatz Die Anwendung der Vermutungsregel des § 51 Abs. 3 Satz 2 AO erfordert die Feststellung, dass gerade die Körperschaft, deren steuerrechtliche Gemeinnützigkeit versagt werden soll, als selbständiges Steuersubjekt (§ 51 Abs. 1 Satz 2 und 3 AO) in einem Verfassungsschutzbericht ausdrücklich als extremistisch bezeichnet wird und nicht ein hiervon verschiedenes selbständi...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Steuerbegünstigung nach §§ 51 ff. AO für extremistische Körperschaften

Leitsatz Ob eine "Förderung der Allgemeinheit" gemäß § 52 Abs. 1 Satz 1 AO zu verneinen ist, da eine Körperschaft Bestrebungen verfolgt, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland richten, ist ebenso wie bei § 51 Abs. 3 Satz 1 und 2 AO eigenständig und ohne eine die Leistungen der Körperschaft für das Gemeinwohl einbeziehende A...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenversicherung der Ren... / 4.1 Erstmalig Aufnahme einer Erwerbstätigkeit

Die Rahmenfrist, innerhalb derer Versicherungszeiten anrechenbar sind, beginnt mit dem Tag der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Sie endet mit dem Tag der Rentenantragstellung, und zwar auch dann, wenn die KVdR zunächst nicht wirksam wird (z. B. wegen einer Vorrangversicherung). Als Erwerbstätigkeit gilt jede auf Erwerb gerichtete oder zur Berufsausbildung ausgeübt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.1 Vereine ohne Rechtspersönlichkeit

Tz. 45 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach dem Beschl des GrS des BFH v 25.06.1984 (BStBl II 1984, 751) entspr der nicht rechtsfähige Verein (ab 2024: Verein ohne Rechtspersönlichkeit, s § 14a Abs 2 Nr 1 AO, s § 54 BGB idF des Pers-Gesellschaftsrechtsmodernisierungsges v 10.08.2021 – MoPeG – BGBl I 2021, 3436) iSd § 1 Abs 1 Nr 5 KStG dem nicht rechtsfähigen Verein iSd § 54 BGB a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dötsch, KStliche Behandlung der Verlegung des Sitzes bzw der Geschäftsleitung einer Kap-Ges über die Grenze, DB 1989, 2296; Knobbe-Keuk, Niederlassungsfreiheit: Diskriminierungs- oder Beschränkungsverbot? DB 1990, 2573; Meilicke, Sitztheorie und EWG-Vertrag nach HR und StR, RIW 1990, 449; Henkel, Subjektfähigkeit grenzüberschreitender Kap-Ges, RIW 1991, 565; Thönnes, Identitätsw...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Aufwandsverzichtsspenden un... / 3 Die Wirkung von erhaltenen Spenden

Finanzielle Zuwendungen beim gemeinnützigen Verein sind optimal, egal wie hoch die eingehenden Spenden sind – dies bleibt alles für den gemeinnützigen Verein völlig steuerfrei, bei Verbuchung im ideellen Bereich. Die Ausgaben, die als Spenden geleistet werden, müssen für einen der in §§ 52–54 AO genannten Zwecke bestimmt sein (Sportverein: § 52 Nr. 21 AO). Grundlage ist somit...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Aufwandsverzichtsspenden un... / 5 Das Spenden-Haftungsthema

Gemeinnützige Vereine sollten auf der Führungsebene auf die Haftungsrisiken achten, denn wenn fehlerhafte oder unrichtige Spendenbescheinigungen ausgestellt oder die erhaltene Spende später für falsche (nichtbegünstigte) Zwecke verwendet werden, kommt auf den Verein direkt eine mögliche Spendenhaftung in Höhe von 30 % des Gesamtspendenbetrages zu, zudem ggf. auch noch Gewerb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 9 Aus der Überschrift des § 25 UStG wird deutlich, dass die Sonderregelung – entsprechend den Zielen der MwStSystRL (Rz. 2) – nicht nur für Reisebüros und Reiseveranstalter, sondern für alle Unternehmer [1] gilt, die Reiseleistungen erbringen, ohne Rücksicht darauf, ob dies allein Gegenstand des Unternehmens ist.[2] Damit fallen auch solche Unternehmer unter den Anwendung...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.3.1 Satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften u. a.

Rz. 15 Die Versicherungsfreiheit für Mitglieder von Gemeinschaften mit gemeinnütziger Zielsetzung wurde im Wortlaut an § 5 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI angepasst (BT-Drs. 13/2204 S. 76 zu § 4). Versicherungsfrei sind satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Diakonissen und Angehörige ähnlicher Gemeinschaften. Zu den geistlichen Genossenschaften gehören die katholischen...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.7 Versicherungsende

Rz. 30 Der Versicherungsschutz kann auf 7 Arten enden: Durch Kündigung des versicherten Unternehmers, des versicherten Ehegatten, des versicherten Lebenspartners nach dem LPartG oder der ehrenamtlich Tätigen endet die Versicherung zu dem in der Satzung genannten Zeitpunkt, zumeist ist dies das Monats- oder Jahresende. Wenn der Beitrag oder Beitragsvorschuss nicht innerhalb von...mehr

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Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 52 Benz, Anmerkung zum Urteil des BSG v. 20.4.1993 (2 RU 35/92, SozR 3-2200 § 541 RVO Nr. 3), SGb 1993, 635. ders., Anmerkung zum Urteil des BSG v. 31.5.1995 (2 RU 24/95, SGb 1996, 71), SGb 1996, 74. Breuer, Private Unfallversicherung im Vergleich zur gesetzlichen Unfallversicherung, BG 1995, 138. Bühler, Die soziale Absicherung des Rechtsreferendars, JuS 1986, 241. Dahm, So...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerfragen zum Vereinsjub... / 3 Gemeinnützigkeit

Soweit die geplanten Veranstaltungen thematisch im Zusammenhang mit dem Zweck des Vereins stehen, ergeben sich keine gemeinnützigkeitsrechtlichen Probleme. Die Einnahmen und Ausgaben der Veranstaltungen sind insoweit dem steuerbegünstigten Zweckbetrieb zuzuordnen. Wenn sich aus einzelnen Veranstaltungen Verluste ergeben, sind diese gemeinnützigkeitsrechtlich unbeachtlich, da...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerfragen zum Vereinsjub... / Zusammenfassung

Einem Verein steht ein runder Geburtstag bevor. Ob es sich um das 25., das 50. oder sogar das 100. Gründungsjahr handelt: Dieser Anlass soll gebührend und groß begangen werden. Ein Festausschuss ist gebildet worden und hat bereits eine Vielzahl von Aktivitäten geplant. Im Mittelpunkt steht die offizielle Jubiläumsveranstaltung, daran sollen möglichst viele Mitglieder teilneh...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerfragen zum Vereinsjub... / 4 Rechtsvorschriften

Gesellige Zusammenkünfte § 58 Nr. 7 AO Spenden sind unentgeltliche Zuwendungen § 10b EStG Steuern und Steuerfreiheit (Umsatzsteuer) bei Vereinen § 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG § 4 UStG Kleinunternehmerregelung § 19 UStG Vorsteuerpauschalierung § 23a UStG Satzungsvorgabe zur Gemeinnützigkeit § 60 AO, Anlage 1mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerfragen zum Vereinsjub... / 1 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb oder Zweckbetrieb?

Einnahmen im Zusammenhang mit Veranstaltungen können entweder dem ertragssteuerfreien Zweckbetrieb oder dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen sein. Entscheidend ist der Inhalt der erbrachten Leistungen. Zweckbetrieb Grundsätzlich sind im Gemeinnützigkeitsrecht gesellige Zusammenkünfte zulässig, wenn ihre Bedeutung im Vergleich zu den steuerbegünsti...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Gemeinnützigkeit

Rz. 41 Nach § 52 Abs. 1 AO verfolgt eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Förderung der Allgemeinheit ist nicht gegeben, wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung zugutekommt, fest abgeschlossen ist. Dies ist z. B. der Fall, wenn der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Einzelfälle, in denen keine Gemeinnützigkeit vorliegt

Rz. 192 Abfallbeseitigung: Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb einer von entsorgungspflichtigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften gegründeten GmbH, die nach ihrer Satzung die Beseitigung und Verwertung von Abfällen "im Dienste des öffentlichen Gesundheitswesens und der Förderung des Umweltschutzes" betreibt, ist kein Zweckbetrieb i. S. d. § 65 AO und damit nicht steuerb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Liste der wichtigsten steuerbegünstigten Zwecke

Rz. 77 Abfallbeseitigung: Von Hoheitsträgern zur Ausführung hoheitlicher Aufgaben, z. B. im Bereich der Müll- und Abwasserbeseitigung, eingeschaltete Kapitalgesellschaften sind wegen fehlender Selbstlosigkeit[1] nicht gemeinnützig tätig.[2] Es ist danach unerheblich, wenn die Körperschaft nach ihrer Satzung "die Beseitigung und Verwertung von Abfällen im Dienste des öffentli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Allgemeines

Rz. 149 Soweit eine Körperschaft, die die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllt, Leistungen im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausführt, sind diese Leistungen nicht steuerermäßigt (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a S. 2 UStG). Rz. 150 Soweit ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten wird, verliert die Körperschaft an sich nicht den Status der Gemeinnü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Nichtrechtsfähige Personenvereinigungen und Gemeinschaften nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. b UStG

Rz. 34 Zu den nach dieser Vorschrift begünstigten Unternehmern gehören die nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG genannten Körperschaften. Solche Personenzusammenschlüsse werden im Allgemeinen als Gesellschaften bürgerlichen Rechts zu vorübergehenden Zwecken gebildet, z. B. um gemeinsame Sportfeste oder kulturel...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Mildtätigkeit

Rz. 47 Eine Körperschaft verfolgt mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind[1] oder die nur über bestimmte Bezüge verfügen.[2] Rz. 48 Der Begriff "mildtätige Zwecke" umfasst auch die Unterstützung von Personen, die weg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 158 In § 65 AO sind die Voraussetzungen genannt, unter denen ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb als Zweckbetrieb anzusehen ist und die Steuervergünstigung gem. § 64 Abs. 1 AO nicht verloren geht. Liegen die Voraussetzungen des § 65 AO vor, so ist der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb auch dann noch steuerlich unschädlich, wenn Gewinne erzielt werden. Ein Zweckbetrieb is...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Selbstlosigkeit

Rz. 59 Eine Körperschaft handelt nach § 55 AO selbstlos, wenn dadurch nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke (z. B. gewerbliche Zwecke oder sonstige Erwerbszwecke, für die Körperschaft selbst oder zugunsten ihrer Mitglieder) verfolgt werden. Die Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden und die Mitglieder oder Gesellschafte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Einfuhren, unentgeltliche Wertabgaben

Rz. 20 Nach der Vorschrift sind Einfuhren nicht begünstigt, da sie nicht genannt sind. Der Gesetzgeber hat hierfür offenbar keinen besonderen praktischen Regelungsbedarf gesehen. Wenn die begünstigten Körperschaften Gegenstände für Zwecke ihrer begünstigten Leistungen einführen, ist es wegen des Vorsteuerabzugs unerheblich, ob die Einfuhr dem Normalsteuersatz oder dem ermäßi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Körperschaften nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG

Rz. 23 Wegen des Bezugs auf die §§ 51 – 68 AO gilt die Steuerermäßigung nur für die in § 51 AO definierten Körperschaften. Danach sind unter Körperschaften die Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. KStG zu verstehen. Funktionale Untergliederungen (Abteilungen) von Körperschaften gelten dabei nicht als selbstständige Steuersubjekte.[1] Rz. 24 Zu de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Die umfassende Steuervergünstigung für alle gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Einrichtungen ist ähnlichen Vorschriften in anderen Steuergesetzen nachgebildet.[1] Sie hat auch im früheren Umsatzsteuerrecht bereits Vorläufer gehabt. So waren z. B. nach § 3 UStG 1918[2] die Umsätze von "Unternehmen, deren Zwecke ausschließlich gemeinnützige und wohltätige sind, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues zur Gemeinnützigkeit, insbesondere rund um das Wachstumschancengesetz (ErbStB 2024, Heft 8, S. 224)

Yvonne Gallus, RAin[*] Der Gesetzgeber ist bisher der Notwendigkeit Neuerungen im Gemeinnützigkeitsrecht voranzutreiben, die sich in rechtlicher Hinsicht aus den Vorgaben auf europäischer Ebene und der BFH-Rspr. ergeben, nicht umfassend nachgekommen. Insbesondere steht die Ampel-Koalition noch im Wort aufgrund ihres Koalitionsvertrags aus dem Jahr 2021, der Änderungen im Gem...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues zur Gemeinnützigkeit,... / 2. Rspr. zur Gemeinnützigkeit

In der Rspr. ist die Abgrenzung des Zweckbetriebs ein Dauerthema, wie schon in den Jahren 2021 und 2022. Die BFH-Rspr. entwickelt sich nicht unbedingt zugunsten gemeinnütziger Körperschaften. Die schon an anderer Stelle erwähnte Konkurrentenklage fördert häufig Schwachstellen des Zweckbetriebs zutage und gefährdet die Steuervorteile der gemeinnützigen Körperschaften. a) Besch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues zur Gemeinnützigkeit,... / 1. Gemeinnützigkeit und die Unterstützung der Geschädigten des Ukraine-Krieges

Seit Beginn des Ukraine-Krieges am 24.2.2022 engagieren sich Bürger wie Unternehmen, um den Geflüchteten persönliche und finanzielle Unterstützung zu leisten und Hilfsmaßnahmen vor Ort zu ermöglichen. Im Zuge dessen haben die Finanzbehörden von Bund und Ländern erhebliche Billigkeitsmaßnahmen vereinbart und mit BMF-Schreiben v. 17.3.2022 veröffentlicht (IV C 4 - S 2223/19/10...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues zur Gemeinnützigkeit,... / I. Einleitung

Dieser Beitrag setzt die Betrachtung der laufenden Veränderungen im Gemeinnützigkeitsrecht fort, vgl. Gallus, ErbStB 2022, 23. Der Gesetzgeber ist gehalten, notwendige Neuerungen voranzutreiben. Diese Notwendigkeit ergibt sich in rechtlicher Hinsicht aus den Vorgaben auf europäischer Ebene und der BFH-Rspr. Leider ist zu konstatieren, dass der Gesetzgeber bislang i.Erg. weit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues zur Gemeinnützigkeit,... / V. Neue Rspr. und Entwicklungen zum Gemeinnützigkeitsrecht

1. Gemeinnützigkeit und die Unterstützung der Geschädigten des Ukraine-Krieges Seit Beginn des Ukraine-Krieges am 24.2.2022 engagieren sich Bürger wie Unternehmen, um den Geflüchteten persönliche und finanzielle Unterstützung zu leisten und Hilfsmaßnahmen vor Ort zu ermöglichen. Im Zuge dessen haben die Finanzbehörden von Bund und Ländern erhebliche Billigkeitsmaßnahmen verei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues zur Gemeinnützigkeit,... / d) Nachweis von Aufwendungen für Sportveranstaltungen (BFH v. 3.8.2022 – XI R 11/19)

Mit Beschl. v. 3.8.2022 – XI R 11/19, BStBl. II 2023, 202 = AOStB 2023, 31 [Gersch], stellte der BFH klar, dass ein Zweckbetrieb nach § 67a Abs. 3 Satz 1 AO in der Lage sein muss, nachvollziehbare Aufzeichnungen vorzulegen. Im Streitfall unterhielt ein Sportverein eine Oberliga-Fußballmannschaft. Der Verkauf von Eintrittskarten erwirtschaftete Umsätze oberhalb der damaligen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues zur Gemeinnützigkeit,... / b) Verkauf von Hilfsmitteln für Blinde (BFH v. 17.11.2022 – V R 12/20)

Mittels Konkurrentenklage wandte sich ein gewerblicher Mitbewerber gegen einen gemeinnützigen Verein, dessen Zweck die Erhaltung und Verbesserung der sozialen Stellung und der medizinischen Versorgung von blinden und sehbehinderten Menschen ist. Beide vertreiben Waren für blinde und sehbehinderte Menschen. Der Verein vertreibt die Waren i.R. eines Zweckbetriebs und verlangt ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues zur Gemeinnützigkeit,... / f) Abzug von Mitgliedsbeiträgen an Laienorchester (BFH v. 28.9.2022 – X R 7/21)

Gemäß § 10b Abs. 1 Satz 8 EStG ist der Abzug von Mitgliedsbeiträgen an bestimmte Hobbyvereine ausgeschlossen, deren Zweck sich der Freizeitgestaltung widmet. Satz 7 hingegen eröffnet den Abzug bei Kulturfördervereinen, die nicht der eigenen Freizeitgestaltung dienen (sog. "passive Kulturvereine", z.B. Fördervereine von Museen, deren Mitglieder Vergünstigungen beim Eintritt e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues zur Gemeinnützigkeit,... / [Ohne Titel]

Yvonne Gallus, RAin[*] Der Gesetzgeber ist bisher der Notwendigkeit Neuerungen im Gemeinnützigkeitsrecht voranzutreiben, die sich in rechtlicher Hinsicht aus den Vorgaben auf europäischer Ebene und der BFH-Rspr. ergeben, nicht umfassend nachgekommen. Insbesondere steht die Ampel-Koalition noch im Wort aufgrund ihres Koalitionsvertrags aus dem Jahr 2021, der Änderungen im Geme...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues zur Gemeinnützigkeit,... / e) Zweckbetrieb Jagdprüfungen (BFH v. 21.4.2022 – V R 26/20)

Die Organisation und Durchführungen von Jagdprüfungen kann als Zweckbetrieb i.S.v. § 65 AO angesehen werden. Der BFH bejahte die Frage, ob ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb nur dann als begünstigter Zweckbetrieb angesehen werden kann, wenn die Körperschaft den Zweckbetrieb zur Verwirklichung ihrer satzungsmäßigen Zwecke unbedingt und unmittelbar benötigt (BFH v. 21.4.202...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues zur Gemeinnützigkeit,... / c) Transport von Blut, ermäßigter Umsatzsteuersatz (BFH v. 5.4.2023 – V R 14/22)

Die Versagung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes war auch Gegenstand des BFH-Urteils v. 5.4.2023 – V R 14/22, UR 2023, 678 [Hummel], im Bereich des Blut- und Transportgewerbes. Kläger war ein gemeinnütziger Verein, der über die Anwendung auf seine Umsätze aus den Jahren 2014 bis 2016 stritt. Wie schon oben (s. unter III. 2.) ausgeführt, fordert der BFH, dass gem. § 12 Abs. 2 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues zur Gemeinnützigkeit,... / a) Beschäftigungsgesellschaft mit hohen Gewinnen (BFH v. 18.8.2022 – V R 49/19)

Dem Urteil des BFH v. 18.8.2022 – V R 49/19, BStBl. II 2023, 298 = AOStB 2023 64 [Marfels], lag eine Klage einer Dienstleistungsgesellschaft zugrunde, die textile Vollversorgung von Krankenhäusern und Seniorenheimen mit Mietwäsche betreibt. Beigeladene war die wegen Förderung des Wohlfahrtswesens gem. § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 AO als gemeinnützig anerkannte GmbH, deren allein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues zur Gemeinnützigkeit,... / g) Vertrauensschutz in Zuwendungsbestätigung (BFH v. 16.11.2022 – X R 17/20)

Mit Urt. v. 16.11.2022 – X R 17/20, BStBl. II 2023, 484 = ErbStB 2023, 167 [Schwetlik], entschied der BFH in der Hauptsache zur Bewertung einer Sachspende in Gestalt eine stark disquotal ausgestalteten GmbH-Anteils. Für das Gemeinnützigkeitsrecht hervorzuheben ist an dieser Stelle aber der formale Aspekt der Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen. In dem angegriffenen Ur...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues zur Gemeinnützigkeit,... / 5. Digitalisierung des Spendenabzugs, Zuwendungsempfängerregister

Seit dem 1.1.2024 wird beim Bundeszentralamt für Steuern das Zuwendungsempfängerregister geführt, § 60b AO. Derzeit befindet es sich daher noch im Aufbau und soll sämtliche steuerbegünstigten Zuwendungsempfänger nach §§ 10b und 34g EStG digital erfassen. Zuwendungsbestätigungen für Organisationen aus dem EU-/EWR-Ausland können nun aufgrund der Änderung des § 50b EStDV ausges...mehr