Fachbeiträge & Kommentare zu Gemeinnützigkeit

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.1.2 Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich

Ob eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt oder nicht, ist für den Unternehmensbegriff des KSVG laut BSG unerheblich. Selbst wenn gar kein Gewinn erzielt werden soll oder ein Verlust erwirtschaftet wird, kann die Abgabepflicht bestehen (BSG Urteil vom 20.3.1997, Az. 3 RK 17/96): Zitat Der Begriff des ‘professionellen’ Vermarkters findet sich im Gesetz nicht. (...) Der Begriff de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 6. Gemeinnützigkeit

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / II. Verwaltungsanweisungen

mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur fehlenden Beschwer bei Anfechtung eines Nullbescheides

Leitsatz Hat eine steuerbegünstigte Körperschaft mehrere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und erzielt ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, für den streitig ist, ob dieser ein Zweckbetrieb ist, einen Gewinn von 0 €, ergibt sich aus einem Steuerbescheid, der eine Steuer von 0 € festsetzt, keine für die Zulässigkeit einer Anfechtungsklage erforderliche Beschwer. Normenkette §...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Erbschaftsteuer-Berater... / II. Aufsatzübersicht 2021

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.1 Nicht rechtsfähige Vereine

Tz. 45 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Nach dem Beschl des GrS des BFH v 25.06.1984 (BStBl II 1984, 751) entspr der nicht rechtsfähige Verein iSd § 1 Abs 1 Nr 5 KStG dem nicht rechtsfähigen Verein iSd § 54 BGB. Er unterscheidet sich vom rechtsfähigen Verein im Wes dadurch, dass er nicht ins Vereinsregister eingetragen ist und deshalb auf ihn zivilrechtlich die Vorschriften über die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dötsch, KStliche Behandlung der Verlegung des Sitzes bzw der Geschäftsleitung einer Kap-Ges über die Grenze, DB 1989, 2296; Knobbe-Keuk, Niederlassungsfreiheit: Diskriminierungs- oder Beschränkungsverbot? DB 1990, 2573; Meilicke, Sitztheorie und EWG-Vertrag nach Handels- und St-Recht, RIW 1990, 449; Henkel, Subjektfähigkeit grenzüberschreitender Kap-Ges, RIW 1991, 565; Thönnes, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 133 Rückgabe von Urkunden und Sachen

Rz. 1 Diese Vorschrift stimmt wörtlich mit § 52 VwVfG und § 51 SGB X überein; sie ist aus Gründen der Rechtsangleichung übernommen worden. Im Steuerrecht scheint sie keine wesentliche Bedeutung erlangt zu haben oder sie hat bisher nicht zu Streitigkeiten zwischen Stpfl. und Finanzbehörde geführt; daher liegt finanzgerichtliche Rspr. nicht vor. Die Vorschrift gilt für Steuern ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Aus der Praxis für die... / IX. Das Beratungsgespräch

Rz. 27 Typisch sind nach unseren Erfahrungen etwa Äußerungen wie die Folgenden von Stiftern zu "ihren" Stiftungen: "Was soll das? Kann ich jetzt bei meiner Stiftung nicht einmal mehr über mein eigenes Geld verfügen?" "Da reden die Behörden dann bei meinem Geld mit, das ich der Gemeinnützigkeit gegeben habe." Hier müssen wir Berater frühzeitig aufklären, was wie geht und was nic...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XII. Abgabepflicht bei Gemeinnützigkeit

mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Gemeinnützigkeit

Tz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Nach § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b ist die "Förderung des Sports" (hier: des Kegelsports) ein gemeinnütziger und somit steuerbegünstigter Zweck. Der Begriff des Sports umfasst auch den Kegelsport, wenn er wettkampf- und turniermäßig ausgeübt wird. Hierzu s. auch AEAO zu § 67a AO TZ 1–3 (Anhang 2). Stellt das Kegeln lediglich eine reine Fre...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 34 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Eine Steuervergünstigung kann nur dann gewährt werden, wenn sich aus der Satzung der Zweck ergibt, den der Verein verfolgt (s. § 59 AO, Anhang 1b). Der Zweck muss ausschließlich und unmittelbar verfolgt werden und den Anforderungen der §§ 51–57 AO (s. Anhang 1b) entsprechen. Der Satzung und der tatsächlichen Geschäftsführung (s. § 63 AO, Anh...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Tatsächliche Geschäftsführung

Tz. 42 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Satzung und tatsächliche Geschäftsführung müssen miteinander im Einklang stehen (sog. materielle Satzungsmäßigkeit). D. h., die tatsächliche Geschäftsführung muss auf die selbstlose, ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen) Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen entsprec...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Rundfunkvereine

Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Dienen die Rundfunkvereine nach ihrer Satzung gemeinnützigen Zwecken i. S. d. Förderung der Volks- und Berufsbildung gem. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO (Anhang 1b), sind sie berechtigt, selbst steuerwirksame Zuwendungen entgegenzunehmen. Rundfunkvereine können die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit erlangen, wenn der Zweck die Förderung des lokalen Ru...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Sonstiges

Tz. 19 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Die unentgeltliche Mitarbeit von Vereinsmitgliedern darf nicht fiktiv den Gewinn mindern. Es wird daher empfohlen, den mitarbeitenden Mitgliedern unter Beachtung der lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften angemessene Vergütungen (Arbeitslöhne) zu zahlen. Diese Beträge einschließlich etwaiger Lohnsteuerabzugsbeträge (Lohn...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Begriff der Satzung

Tz. 18 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Das BGB enthält keine Definition des Begriffs "Satzung". Aus dem umschreibenden Wortlaut des § 25 BGB (s. Anhang 12a) lässt sich folgende Definition ableiten: Die Satzung ist die Verfassung des Vereins, also sein "Grundgesetz". Durch sie wird das rechtliche Leben im Verein von dessen Entstehung bis zum Ende geregelt (auch s. Art. 9 GG, Anhan...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.1 Eintritt der Mitglieder

Tz. 25 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Der Eintritt und die Aufnahme von Mitgliedern ist im BGB nicht geregelt. Entsprechende Regelungen sind daher der Satzung vorbehalten (s. § 58 BGB, Anhang 12a), ein Zwang zur Regelung in der Satzung besteht aber nicht. Grundsätzlich steht es dem Verein frei, selbst zu entscheiden, ob und ggf. wie viele Mitglieder er aufnehmen will. Ebenso kann...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Zweckbindung

Tz. 35 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Aus der Satzung muss hervorgehen, welchen Zweck die Körperschaft verfolgt; dass es sich um einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck handelt; dass der Zweck ausschließlich und unmittelbar sowie selbstlos verfolgt wird. wodurch insbesondere die Zweckverfolgung verwirklicht wird. Beachte! Bitte verwenden Sie hier die Formulierungen de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schießsport

Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Nach § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b) ist als Förderung der Allgemeinheit insbesondere die "Förderung des Sports" anzuerkennen. Die Förderung des Schießsports (Gewehr, Pistole und Revolver, Wurftaubenschießen, Schießen auf laufende Scheiben, Armbrustschießen, Bogenschießen, Schießen mit Vorderladerwaffen – vgl. hierzu auch die Sportordnung des Deu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kindergärten

Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Kindergärten sind im Bereich der Bildung und Erziehung bzw. der Jugendpflege angesiedelt und dienen damit den gemeinnützigen Zwecken i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 4 und 7 AO (s. Anhang 1b) und stellen gemäß § 68 Nr. 1b AO Zweckbetriebe dar. Kindergärten fördern die Erziehung und Jugendpflege und sind daher, wenn sie von einer steuerbegünstigten Körpersch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5 Grenzen der Verpflichtung

Rz. 12 Eine Mitteilungspflicht besteht nicht, wenn die Finanzbehörden bereits aufgrund anderer Vorschriften von den Vorgängen Mitteilung erhalten haben bzw. die Regeln der Abzugsbesteuerung hierauf Anwendung finden.[1] In diesen Fällen besteht kein weiterer Verifikationsbedarf, der ein zusätzliches Mitteilungsverfahren rechtfertigen könnte. Ein Kontrollbedürfnis wird auch ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neue Regeln für die Weiterg... / [Ohne Titel]

RAin/FAinStR Dr. Eva-Maria Gersch[*] Durch das Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) sind die Regeln für die Weitergabe von Mitteln an andere Körperschaften im Bereich der Gemeinnützigkeit neu gefasst worden. Die bisherigen Vorschriften über Mittelbeschaffungskörperschaften (Fördergesellschaften) und über die partielle Weitergabe von Mitteln sind ab dem 29.12.2020 in § 58 Nr. 1...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neue Regeln für die Weiterg... / d) Ausländische Körperschaften

Ausländische Organisationen, deren Rechtsform einer deutschen steuerbegünstigten Körperschaft vergleichbar sind, können ebenfalls Mittel auf der Grundlage des § 58 Nr. 1 AO erhalten. § 58 Nr. 1 AO regelt diesen Fall allerdings nicht eigens. Nach der Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 1. Die ausländische Organisation muss in...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, und Müllverbrennung und -entsorgung

Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Bei der Müllbeseitigung ist zunächst zu unterscheiden zwischen Abfällen zur Beseitigung (in der Regel der Hausmüll), den Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsgebieten als privaten Haushalten (gewerbliche Siedlungsabfälle, haushaltsnaher Gewerbemüll) und Abfällen zur Verwertung. Die Abfälle zur Beseitigung sind eine hoheitliche Tätigkeit de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Museen

Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Ertragsteuerliche Behandlung Museen gehören ebenso wie Theater, Kunstausstellungen, kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen zu den Zweckbetrieben nach § 68 Nr. 7 AO (Anhang 1b). Dazu zählen auch künstlerische Nachlässe (Klümpen-Neusel in Winheller/Geibel/Jachmann-Michel, Gesamtes Gemeinnützigkeitsrecht, Tz. 116). § 68 Nr. 7 AO (Anhang 1b) unters...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Museumsshop

Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Ertragsteuerliche Behandlung Museumsshops gehören zum Zweckbetrieb, soweit diese Ausstellungskataloge, Abbildungen von Exponaten, Museumsführer etc. veräußern. Hingegen führt der Verkauf von zugekauften Gegenständen mit künstlerischem Bezug zum steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (FG Rheinland-Pfalz vom 29.01.2009). Die Nichtzulassung...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Modellflugabteilungen

Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Vereine, die den Modellflug fördern, erhalten für ihre Modellflugabteilungen die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit. Sie können daher für diese Abteilungen auch steuerbegünstigte Zuwendungen in Empfang nehmen. Mitgliederbeiträge und Aufnahmegebühren können aber nicht zum Abzug bei den Sonderausgaben (hier: Zuwendungen/Spenden) gelangen (s. §...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Modellfluggemeinschaften

Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Modellfluggemeinschaften können als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften anerkannt werden. § 52 Abs. 2 Nr. 23 AO (s. Anhang 1b) nennt die Förderung des Modellflugs ausdrücklich als steuerbegünstigten Zweck (s. AEAO zu § 52 AO TZ 10, Anhang 2). Diese Vereinstypen sollten daher die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit bei ihren zuständ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und Selbstlosigkeit

Tz. 4 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Die Finanzverwaltung hat in früherer Auffassung eine sog. Geprägetheorie entwickelt, wonach das Überwiegen des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs die Selbstlosigkeit tangiert. Soweit also der Umfang des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs die Tätigkeiten im ideellen Bereich, in der Vermögensverwaltung oder i...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Motorsportvereine

Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Nachdem die Voraussetzungen, unter denen der Motorsport als gemeinnützig i. S. v. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Förderung des Sports; Anhang 1b) anerkannt werden kann strittig waren, hat der BFH im Urteil vom 29.10.1997, BStBl II 1998, 9 folgende Entscheidung getroffen: Motorsport ist Sport i. S. v. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO und fördert die körperliche Leistun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft verfolgt mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, bedürftige Personen selbstlos (§ 55 AO, Anhang 1b) zu unterstützen. § 53 Nr. 1 AO (Anhang 1b) stellt auf den Personenkreis ab, der infolge des körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angew...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Voraussetzungen für die Anerkennung

Tz. 40 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Damit eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft als mildtätigen Zwecken dienend anerkannt werden kann, müssen die bedürftigen Personen ausschließlich und unmittelbar unterstützt werden. Der Begriff der Ausschließlichkeit bezieht sich hierbei nicht nur auf die Tätigkeit der Einrichtung bzw. des Vereins, sondern auch auf die unters...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Grundsatz der Vermögensbindung

Tz. 15 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Der Grundsatz der Vermögensbindung ist in § 61 AO (Anhang 1b) speziell geregelt und verlangt, dass gemeinnützig gebundenes Vermögen auch bei Auflösung, Aufhebung oder Wegfall der begünstigten Zwecke weiterhin für begünstigte Zwecke zu verwenden ist. Literatur: Alber, Gemeinnützigkeit im Ertragsteuerrecht, Stuttgart 2018; Augsten, Steuerrecht i...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Drittbegünstigung

Tz. 14 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 § 55 Abs. 1 Nr. 3 AO (Anhang 1b) regelt ausdrücklich, dass keine Person durch zweckwidrige Verwaltungsausgaben oder hohe Vergütungen begünstigt werden darf. Im Grundsatz ist dies eine Ausprägung des allgemeinen Mittelverwendungsgebots. Zu diesem Bereich gehören auch Geschäftsführervergütungen und Vergütungen der Organe. Hierzu hat der BFH im ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Sonderfälle

Tz. 10 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Keine die Selbstlosigkeit verwehrende Zuwendung im Sinne der Vorschrift sind Vergütungen für Leistungen von Mitgliedern, die diese in ihrer Eigenschaft als leistende Dritte erhalten und die angemessen sind; dies sind z. B. Auslobung von Preisen zur Förderung auf dem Gebiet der Satzungszwecke Stipendienvergabe Verbilligte Abgabe von Eintrittskar...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 8 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 In § 53 AO (Anhang 1b) wird bezüglich der Hilfsbedürftigkeit folgende Unterscheidung getroffen: persönliche Hilfsbedürftigkeit (s. § 53 Nr. 1 AO, Anhang 1b und s. AEAO zu § 53 AO TZ 4, Anhang 2); wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit (s. § 53 Nr. 2 AO, Anhang 1b und s. AEAO zu § 53 AO TZ 5, Anhang 2). Tz. 9 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Das nachfolgen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Motorsportclubs

Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Motorsportclubs im ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobil-Club) werden von der Finanzverwaltung grundsätzlich nicht als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften anerkannt. Hintergrund ist insbesondere, dass regelmäßig eine Verzahnung durch Mitgliedschaft in den Ortsclubs mit der Mitgliedschaft im ADAC besteht. Das Kriterium der Förderung der Al...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Sachliche Voraussetzungen

Tz. 5 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Für den Vorsteuerabzug im unternehmerischen Bereich müssen darüber hinaus auch die sachlichen Voraussetzungen, die der Gesetzgeber in § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG (s. Anhang 5) fordert, erfüllt sein: An den Verein/Verband muss eine Leistung (Lieferungen oder sonstige Leistungen, sog. Eingangsleistung oder Eingangsumsatz) erbracht werden; die Lieferun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.1 Allgemeines

Tz. 99 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Ändern sich wie bei einem Wirtschaftsgut, das nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet wird, innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse, ist für jedes Kalenderjahr der Änderung ein Ausgleich durch eine Berichtigung des Abzugs der auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2021 ... / 2.3 Spenden und Mitgliedsbeiträge

Rz. 398 [Zuwendungen → Zeilen 5–12] Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) an unterschiedliche steuerbegünstigte Organisationen können unter bestimmten Voraussetzungen durch den Abzug von Sonderausgaben oder eine Steuerermäßigung berücksichtigt werden. Zu den Mitgliedsbeiträgen gehören auch Aufnahmegebühren und Mitgliedsumlagen. Übersicht Rz. 399 [Zuwendungen zur Förderung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neue Entwicklungen im Gemei... / 4. Gemeinnützigkeit und umsatzsteuerliche Organschaft

Der BFH erkannte die Gemeinnützigkeit einer Tochtergesellschaft als hinderlich für die Begründung einer umsatzsteuerlichen Organschaft, sie stehe der erforderlichen Eingliederung entgegen, BFH v. 27.2.2020 – V R 10/18, BFH/NV 2020, 1246 = AO-StB 2020, 343 (Gersch). Die tatsächliche Geschäftsführung der gemeinnützigen Körperschaft muss auf die ausschließliche und unmittelbare...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neue Entwicklungen im Gemei... / III. Neueste Rechtsprechung zur Gemeinnützigkeit

Der Begriff der Allgemeinheit wurde geschärft. Der Kreis der Personen, dem die Förderung zugutekommt, darf nicht fest bzw. abgeschlossen sein. Die Zugehörigkeit zu einer Familie oder der Belegschaft eines Unternehmens als Abgrenzungskriterium steht dem entgegen. 1. Förderung der Allgemeinheit – Golfsport Anlässlich eines Urteils des FG Berlin-Brandenburg v. 7.10.2020 – 8 K 826...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neue Entwicklungen im Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrecht (ErbStB 2021, Heft 9, S. 285)

Yvonne Gallus, RAin[*] Der Beitrag schließt an die Übersicht zur Gemeinnützigkeit in Heft 3/2018 an (Gallus, ErbStB 2018, 120). Die aktuelle Regierungskoalition hatte sich 2018 u.a. eine Stärkung der Zivilgesellschaft und des Ehrenamts auf die Fahne geschrieben, dennoch verdichtete sich das Gesetzgebungsverfahren erst im Krisenjahr 2020. Das "Ehrenamtspaket" wurde erst im Ok...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neue Entwicklungen im Gemei... / a) Klimaschutz

In § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 AO wurde der Umweltschutz ergänzt durch "einschließlich des Klimaschutzes". Eine hierauf zielende Definition hatte der BFH bereits mit Urteil vom 20.3.2017 formuliert: "Die Förderung des Umweltschutzes umfasst alle Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen zu sichern, den Naturhaushalt (Boden, Wasser, Luft...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neue Entwicklungen im Gemei... / 1. Förderung der Allgemeinheit – Golfsport

Anlässlich eines Urteils des FG Berlin-Brandenburg v. 7.10.2020 – 8 K 8260/16, Rev. anhängig, Az. d. BFH: V R 43/20, stand die Gebührenordnung eines als gemeinnützig errichteten Golfclubs auf dem Prüfstand. Darin war neben dem jährlichen Mitgliederbeitrag die Zahlung einer einmaligen Aufnahmegebühr sowie die Zahlung einer einmaligen Investitionsumlage für Neumitglieder vorge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neue Entwicklungen im Gemei... / e) Friedhofskultur

Die neue § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 26 AO regelt die "Förderung der Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen und die Förderung der Unterhaltung von Gedenkstätten für nicht bestattungspflichtige Kinder und Föten" und trägt dem Umstand Rechnung, dass Kommunen zunehmend privaten Körperschaften den Betrieb von Friedhöfen gestatten (Beleihung) und Landesbestattungsgesetze die Bestattun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neue Entwicklungen im Gemei... / 3. Ausschließlichkeit

Nimmt eine gemeinnützige Körperschaft Änderungen in der Satzung vor, ist hinsichtlich der steuerlichen Konsequenzen nach dem Urteil des BFH v. 23.7.2020 maßgeblich auf das zivilrechtliche Wirksamwerden der Satzungsänderung abzustellen, also auf die Eintragung im Vereinsregister (BFH v. 23.7.2020 – V R 40/18, BStBl. II 2021, 3 = ErbStB 2020, 348 [Günther]). Erfolgt vorzeitig ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neue Entwicklungen im Gemei... / 9. Feststellungsverfahren – neuer § 60a Abs. 6 AO

Das Verfahren zur Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen soll beschleunigt werden. Bisher beschränkte es sich auf eine Feststellung der Gemeinnützigkeit i.R. einer Satzungsprüfung. Die verbindliche Feststellung im Hinblick auf die tatsächliche Geschäftsführung wurde dem Veranlagungsverfahren überlassen. Nun wird gem. § 60a Abs. 6 AO, mit Geltung ab dem 29.12.2020, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neue Entwicklungen im Gemei... / 2. Förderung der Allgemeinheit – Kinderbetreuung

Das FG Düsseldorf hat am 28.10.2019 das Ausschlusskriterium der "Betriebszugehörigkeit" bejaht (FG Düsseldorf v. 28.10.2019 – 6 K 94/16 K, GmbHR 2021, 103). Eine gemeinnützige GmbH hatte mit Bezug auf die von ihr betriebenen Kinderbetreuungseinrichtungen Verträge mit anderen Unternehmen geschlossen und Betreuungsplätze angeboten. Das Gericht sah hier eine fest abgeschlossene...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neue Entwicklungen im Gemei... / 4. Neu ab 1.1.2024: Zuwendungsempfängerregister

Beim Bundeszentralamt für Steuern wird ab 2024 ein öffentlich einsehbares Register geführt werden, § 60b AO, § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 47 FVG. Anhand des Registers können sich Zuwendungsinteressierte einen unkomplizierten und v.a. rechtssicheren Einblick verschaffen, ob die Gemeinnützigkeit der jeweiligen Organisation anerkannt ist. Beraterhinweis Die Meldung der örtlich zuständi...mehr