Änderung der Mitteilungsverordnung Darstellung der Änderung der Mitteilungsverordnung v. 18.11.2020 AO-StB 2021, 1
Verwaltungsgrundsätze bei der Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen Mit BMF-Scheiben v. 3.12.2020 hat die Finanzverwaltung ausführlich zur Anwendung der §§ 90 und 162 AO bei der Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen Stellung genommen. AO-StB 2021, 18
Änderung des AEAO Mit BMF-Schreiben v. 20.1.2021 hat die Finanzverwaltung den Anwendungserlass zur AO mit sofortiger Wirkung in zahlreichen Bereichen geändert und aktualisiert. AO-StB 2021, 85
InsO – Kriterien für die Entscheidung über einen Einigungsversuch zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung Mit BMF-Schreiben v. 27.1.2021 hat die Finanzverwaltung ihre bisherigen Anweisungen zur Entscheidung über einen Einigungsversuch zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO) neu gefasst. AO-StB 2021, 87
Verlagerung der elektronischen Buchführung und von elektronischen Aufzeichnungen ins Ausland Das LfSt Bayern hat in seiner Vfg. v. 29.1.2021 ausführlich zur Verlagerung der elektronischen Buchführung in einen Drittstaat und die hierfür erforderlichen Voraussetzungen hat Stellung genommen. AO-StB 2021, 123
Anzeigepflichten bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen Mit BMF-Schreiben v. 29.3.2021 hat die Finanzverwaltung ausführlich zur Handhabung der §§ 138d-138k AO Stellung genommen. AO-StB 2021, 161

Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/

SARS-CoV-2)
Im Hinblick auf Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden, hat das BMF ergänzend zum BMF-Schreiben v. 19.3.2020 – IV A 3 - S 0336/19/10007:002 (BStBl. I 2020, 262) bislang bestehende verfahrensrechtliche Steuererleichterungen verlängert und weitergehende Regelungen getroffen. AO-StB 2021, 162
Neuregelung der Festsetzung eines Verspätungszuschlages durch das Steuermodernisierungsgesetz Das Bayerische Landesamt für Steuern hat ausführlich zur Neuregelung der Festsetzung eines Verspätungszuschlags Stellung genommen, die erstmals für Steuererklärungen anzuwenden ist, die nach dem 31.12.2018 abzugeben sind. AO-StB 2021, 163

Gemeinnützigkeit: Unterstützung anderer Körperschaften

(§ 58 Nr. 1 bis 5 AO)
Nach der Änderung des § 58 AO durch das Jahressteuergesetz 2020 hat die Finanzverwaltung Regeln für die Unterstützung anderer Körperschaften zusammengefasst. AO-StB 2021, 225
Anwendungsfragen zur Verlängerung von Steuererklärungsfristen für den VZ 2020 und der zinsfreien Karenzzeiten Mit BMF-Schreiben v. 20.7.2021 hat sich die Finanzverwaltung zu den verfahrensrechtlichen Folgen der Verlängerung der Steuererklärungsfristen und der zinsfreien Karenzzeiten geäußert. AO-StB 2021, 245

Gemeinnützigkeit: Verwirklichung steuerbegünstigter

Zwecke im Ausland
Die OFD Frankfurt/M. (OFD Frankfurt/M. v. 2.3.2021 – S 0170A-50-St53) fasst die Voraussetzungen zusammen, die bei der Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Ausland von steuerbegünstigten Körperschaften zu beachten sind. AO-StB 2021, 256
Erneute Änderung des AEAO Mit BMF-Schreiben v. 6.8.2021 hat die Finanzverwaltung erneut Teile des AO-Anwendungserlasses geändert- AO-StB 2021, 277
LfSt Niedersachsen zum Zins-Urteil des BVerfG Mit Pressemitteilung v. 17.9.2021 hat das Landesamt für Steuern Niedersachsen auf die Entscheidung des BVerfG zur Vollverzinsung nach § 233a AO Stellung genommen. AO-StB 2021, 313
Neufassung des Merkblatts zu internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren Mit BMF-Schreiben v. 27.8.2021 hat die Finanzverwaltung die Verwaltungsanweisungen zur Einleitung, Durchführung und Umsetzung von Verständigungs- und Schiedsverfahren aktualisiert und weiter konkretisiert. AO-StB 2021, 326
Mitwirkung des BMF bei Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung und Erhebung von Steuern, die von den Landesbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden. Mit BMF-Schreiben v. 2.11.2021 hat die Finanzverwaltung zur Mitwirkung des BMF bei Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung und Erhebung von Steuern, die von den landesbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden, Stellung genommen. AO-StB 2021, 391

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