Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Ausland Mit einer ausführlichen aktuellen Verfügung hat das LfSt Bayern zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Ausland Stellung genommen. AO-StB 2022, 52
Änderung des AEAO Mit BMF-Schreiben v. 12.1.2022 hat die Finanzverwaltung den Anwendungserlass zur Abgabenordnung in verschiedenen Teilbereichen geändert. AO-StB 2022, 85
Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Ausland Das FinMin. Sachsen-Anhalt hat mit Erlass vom 1.3.2022 zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Ausland Stellung genommen. Darin geht es sowohl um die Mittelverwendung im Ausland durch inländische Körperschaften als auch um die Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke durch ausländische Körperschaften. AO-StB 2022, 190
Mitteilungspflichten des Steuerpflichtigen nach § 138 Abs. 2 AO bzw. Dritter nach § 138b AO

Die Finanzverwaltung hat ihr im Jahr 2018 veröffentlichtes BMF-Schreiben (vgl. BMF v. 5.2.2018, BStBl. I 2018, 289) zu den Mitteilungspflichten des Steuerpflichtigen nach § 138 Abs. 2 AO bzw. Dritter nach § 138b AO i.d.F. des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes (StUmgBG) v. 23.6.2017 mit einem neuen, vollständig überarbeiteten Schreiben v. 26.4.2022 aktualisiert.

Das BMF-Schreiben v. 26.4.2022 ersetzt das BMF-Schreiben v. 5.2.2018 sowie mehrere Folgeschreiben zu einzelnen Fragestellungen mit Wirkung vom 1.1.2022.
AO-StB 2022, 219
BMF zu Änderungen der §§ 233239 AO durch das Zweite Gesetz zur Änderung der AO und des EGAO Durch das Zweite Gesetz zur Änderung der AO und des Einführungsgesetzes zur AO vom 12.7.2022 (BGBl. I 2022, 1142) gab es Änderungen der §§ 233 bis 239 AO. Mit BMF-Schreiben v. 22.7.2022 hat die Finanzverwaltung zeitnah und ausführlich auf die gesetzliche Neuregelung der Vollverzinsung ab 1.1.2019 reagiert. AO-StB 2022, 251
Übergangsregelung zur gesetzlichen Neuregelung der Vollverzinsung ab 1.1.2019 Mit BMF-Schreiben v. 22.7.2022 hat die Finanzverwaltung aufgrund technischer und organisatorischer Probleme auf die in Art. 97 § 15 Abs. 16 EGAO vorgesehene Übergangsregelung reagiert. AO-StB 2022, 253

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