Fachbeiträge & Kommentare zu Gemeinnützigkeit

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Gemeinnützige Zwecke

Tz. 11 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Nach § 52 Abs. 1 Satz 1 AO (Anhang 1b) verfolgt eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf Tz. 12 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Darüber hinaus kann die Steuervergünstigung nur dann gewährt werden, wenn als weitere Voraussetzungen gegeben sind. Der Begriff der Gemeinnützigkeit ist ein un...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.3.3 Weiterleitung von Mitteln an ausländische Körperschaften

Tz. 120 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Die Weitergabe von Mitteln durch eine inländische Förderkörperschaft an eine ausländische Körperschaft ist möglich. Die Tätigkeit der ausländischen Körperschaft muss aber im Einklang mit dem deutschen steuerbegünstigten Recht stehen. Bei der Weiterleitung von Mitteln an eine ausländische Einrichtung (innerhalb oder außerhalb von EU/EWR) muss...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Begriff Allgemeinheit

Tz. 13 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Auch bei dem Tatbestandsmerkmal Förderung der Allgemeinheit handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der einen gewissen Ermessensspielraum zulässt. Eine Förderung der Allgemeinheit soll nach § 52 Abs. 1 Satz 2 AO (Anhang 1b) immer dann vorliegen, wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung zugute kommt, nicht fest abgeschlosse...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Vereinheitlichung der gemeinnützigen Zwecke und der Spendenbegünstigung durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements seit Veranlagungszeitraum 2007

Tz. 26 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Durch das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements" vom 10.10.2007 (BGBl I 2007, 2332) wurde der Katalog der begünstigten Zwecke überarbeitet (s. § 52 Abs. 2 Nr. 1–25 AO, Anhang 1b). Dieser, vom Prinzip her abschließende Katalog wurde aber durch eine Öffnungsklausel (s. § 52 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AO, Anhang 1b) ergänzt, vgl....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Eigenwirtschaftliche Zwecke, die schädlichen Charakter haben

Tz. 40 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 § 55 Abs. 1 AO (Anhang 1b) nennt als eigenwirtschaftliche Zwecke gewerbliche Zwecke oder sonstige Erwerbszwecke. Eigenwirtschaftliche Interessen können sich z. B. aus der Zielsetzung der steuerbegünstigen Körperschaft (dem steuerbegünstigten Satzungszweck), der tatsächlichen Geschäftsführung (Auftreten der Körperschaft in der Öffentlichkeit und g...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.8 Verluste, die in steuerschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben entstehen

Tz. 50 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 § 55 Abs. 1 Satz 1 AO (Anhang 1b) verbietet, dass Mittel nicht für satzungsfremde Zwecke eingesetzt werden. Mittel, die den steuerbegünstigten Körperschaften zur Verfügung stehen (Mitgliederbeiträge, Zuwendungen/Spenden, Zuschüsse, Gewinne aus Zweckbetrieben, gebildete Rücklagen) oder Überschüsse aus der Vermögensverwaltung und das entsprech...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.13.1 Die aktuelle Rechtslage

Tz. 77 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Die steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft muss ihre Mittel vorbehaltlich der gesetzlichen Vorschrift des § 62 AO (Anhang 1b) grundsätzlich zeitnah für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden (s. § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 AO, Anhang 1b). In § 62 AO lässt der Gesetzgeber, wie auch bisher, eine Bildung von Rücklagen zu ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.3.2 Weiterleitung von Mitteln an inländische Körperschaften des privaten Rechts, die steuerbegünstigt sind

Tz. 118 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt immer voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) und § 3 Nr. 6 GewStG (Anhang 7) muss diese Körperschaft folglich von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit sein, weil sie nach der Satzung...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.13.2 Zuführungen zum Vermögen

Tz. 79 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Es ist aber für den Erhalt der Steuerbegünstigung unschädlich, wenn nachfolgende Mittel dem Vermögen zugeführt werden: Zuwendungen von Todes wegen, wenn der Erblasser keine Verwendung für den laufenden Aufwand der Körperschaft vorgeschrieben hat (s. § 62 Abs. 3 Nr. 1 AO, Anhang 1b; Zuwendungen, bei denen der Zuwendende ausdrücklich erklärt, da...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Förderung auf materiellem, geistigem und sittlichem Gebiet

Tz. 30 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem und sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern (s. § 52 Abs. 1 Satz 1 AO, Anhang 1b). Ob die Förderung dem allgemeinen Besten auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet nützt, beurteilt sich nach objektiv...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.5 Überlassung von Räumen

Tz. 132 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 § 58 Nr. 5 AO ( Anhang 1b) stellt eine weitere Ausnahme vom Gebot der Unmittelbarkeit dar. Die einer steuerbegünstigten Körperschaft gehörenden Räume können auch einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Nutzung zu deren steuerbegünstigten Zwecken überlassen werden. Zu derart...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3 Katalog des § 52 Abs. 2 AO

Tz. 29 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Unter dem in Nr. 25 des § 52 Abs. 2 AO (Anhang 1b) angeführten Begriff "bürgerschaftliches Engagement" versteht man eine freiwillige, nicht auf das Erzielen eines persönlichen materiellen Gewinns gerichtete und auf die Allgemeinheit hin orientierte, kooperative Tätigkeit. Die Anerkennung der "Förderung des bürgerschaftlichen Engagements" zug...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.10 Rückzahlung von Kapitalanteilen und Sacheinlagen

Tz. 70 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 § 55 Abs. 1 Nr. 2 AO (Anhang 1b) geht davon aus, dass die Mitglieder an der Auflösung der stillen Reserven nicht teilhaben dürfen, wenn sie ausscheiden oder eine Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft stattfindet. Angesprochen werden mit dieser gesetzlichen Vorschrift nur Kapitalgesellschaften, aber keine Verbände und Vereine. Sie dürfen ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.9 Förderung des Sports

Tz. 137 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Der Gesetzgeber hat in § 58 Nr. 8 AO (Anhang 1b) geregelt, dass neben dem unbezahlten Sport i. S. v. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b) auch der bezahlte Sport gefördert werden kann. Zur Definition des unbezahlten und bezahlten Sports s. "Sportliche Veranstaltungen". Der Gesetzgeber bringt eindeutig und klar zum Ausdruck, dass der bezahlte Sp...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.12 Vermögensbindung

Tz. 73 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO (Anhang 1b) will bei steuerbegünstigten Körperschaften eine gewisse Vermögensbindung erreichen. D.h., im Falle einer Auflösung oder Aufhebung der steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen steuerbegünstigten Zwecks soll das dann noch vorhandene Vermögen nur für steuerbegünstigte Z...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.3.1 Mittelbeschaffung für steuerbegünstigte Zwecke

Tz. 115 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 § 58 Nr. 1 AO (Anhang 1b) enthält eine Ausnahme vom Gebot der Unmittelbarkeit (s. § 57 AO, Anhang 1b). Nach dieser gesetzlichen Vorschrift ist es für die Steuerbegünstigung einer Körperschaft unschädlich, wenn ihre Betätigung ausschließlich in der Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Kör...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.11 Ausschluss von Begünstigungen an Personen

Tz. 71 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 § 55 Abs. 1 Nr. 3 AO (Anhang 1b) bestimmt, dass die Körperschaft keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt. Dies trifft im besonderen Maße auf Mitglieder oder Gesellschafter von steuerbegünstigten Körperschaften zu. Zur Zahlung von verdeckten Gewinnausschü...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.4 Überlassung von Arbeitskräften

Tz. 128 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Die steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft muss grundsätzlich ihre Satzungszwecke ausschließlich und unmittelbar verwirklichen, §§ 56, 57 AO (Anhang 1b). Stellt eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft eigene Arbeitskräfte einer anderen Person (anderem Unternehmen, anderer Einrichtung, Körperschaft des öffentlichen Re...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.6 Stiftungen

Tz. 134 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 § 58 Nr. 6 AO ( Anhang 1b) enthält lediglich eine Ausnahmeregelung zu § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b) für Stiftungen (s. AEAO zu § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO TZ 15, Anhang 2), begründet jedoch keinen eigenständigen steuerbegünstigten Zweck. Eine Stiftung, zu deren Satzungszwecken die Unterstützung von hilfsbedürftigen Verwandten des Stifters gehört...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.10 Zulässige Mittelzuführung zum Vermögen

Tz. 138 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Der Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung (s. § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO, Anhang 1b) wird durch § 62 Abs. 3 AO (Anhang 1b) durchbrochen. Dauerhaft können dem Vermögen ohne Verlust von Steuervergünstigungen zugeführt werden: Zuwendungen von Todes wegen, wenn der Erblasser keine Verwendung für den laufenden Aufwand der Körperschaft vorgeschrieben...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Beispielfälle für eigenwirtschaftliche Interessen

Tz. 41 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Wirtschaftliche Interessen stehen z. B. bei den nachfolgenden Einrichtungen im Vordergrund, bei Obst- und Gartenbauvereinen; einem Fremdenverkehrsverband, den Landesfremdenverkehrsverbänden, den Fremdenverkehrsvereinen auf örtlicher Ebene (s. RFH vom 20.05.1941, RStBl 1941, 506 und s. Vfg. der OFD Frankfurt/Main vom 27.10.1995, DB 1995, 2500);...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.1 Tätigwerden von Hilfspersonen

Tz. 101 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Die Körperschaft darf sich bei ihrer Betätigung auch natürlicher und juristischer Personen (Hilfspersonen) bedienen, weil das Wirken von Hilfspersonen wie eigenes Wirken der Körperschaft anzusehen ist. Tz. 102 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Hierfür ist erforderlich, dass die Körperschaft jederzeit rechtlich und tatsächlich auf die ausgeübten Tät...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Grundsatz der Unmittelbarkeit

Tz. 95 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 § 57 Abs. 1 AO (Anhang 1b) nennt als weiteren Grundsatz für die Anerkennung der Steuerbegünstigung die Unmittelbarkeit. Eine Steuerbegünstigung wegen Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger, kirchlicher Zwecke kann also nur dann erfolgen, wenn die Zwecke auch unmittelbar – der Verein (die Körperschaft) muss sie grundsätzlich selbst verwirklic...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Begriff "Selbstlosigkeit"

Tz. 33 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Neben der Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke und der Förderung der Allgemeinheit auf materiellem, geistigem und sittlichem Gebiet muss als weitere Grundvoraussetzung für die Anerkennung der Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit die Selbstlosigkeit gem. § 55 Abs. 1 AO (Anhang 1b) gegeben sein. § 55 Abs. 1 AO (Anhang 1b) definiert den Be...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Zweckverfolgung, Zweckbindung, Vermögensbindung

Tz. 144 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Zu diesen Problemkreisen s. "Satzung" Tz. 34 ff.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Satzung und Geschäftsführung

1. Allgemeines Tz. 140 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Die Steuerbefreiung bzw. Steuerbegünstigung wird nur dann gewährt, wenn alle Voraussetzungen in der Satzung verbindlich festgelegt und die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Vermögensbindung erfüllt sind, § 59 AO (Anhang 1b) und die tatsächliche Geschäftsführung mit dem Satzungsinhalt übereinstimmt (s. § 63 AO, Anhang 1b)...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Steuerliche Vergünstigungen können nach dem Abschn. "Steuerbegünstigte Zwecke", §§ 51–68 AO (Anhang 1b) grundsätzlich nur von unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die das KStG (§ 1 KStG, Anhang 3) erfasst, in Anspruch genommen werden. Eine steuerliche Vergünstigung wird für den Personenkrei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.3.4 Beschaffung von Mitteln durch Förderkörperschaften

Tz. 125 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Werden durch die Förderkörperschaft Mittel durch wirtschaftliche Aktivitäten beschafft, liegt bei ihr im Regelfall ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb mit partieller Steuerpflicht vor, §§ 14, 64 AO (Anhang 1b). Der steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetrieb darf aber der Förderkörperschaft nicht das Gepräge geben (s. Vfg. der OFD F...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Selbstlosigkeit und Betätigungen in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit Steuerpflicht

Tz. 37 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Wird aber von steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften ein steuerschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i. S. v. §§ 14, 64 AO (Anhang 1b) unterhalten, liegt insoweit kein Verstoß gegen die Selbstlosigkeit vor. Die Unterhaltung eines steuerschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes führt aber in Bezug auf diese Tätigkei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.7 Schädliche Mittelverwendung (Einzelfälle)

Tz. 46 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO (Anhang 1) fordert u. a., dass die Mittel möglichst effektiv und nachhaltig für die Verwirklichung der steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke eingesetzt werden (s. BFH vom 23.02.1999, DStRE 1999, 623). Der Grundsatz der Selbstlosigkeit ist von den steuerbegünstigten Körperschaften in allen Tätigkeitsbereichen zu beach...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Grundsatz der Ausschließlichkeit

Tz. 81 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Der Gesetzgeber fordert in § 56 AO (Anhang 1b) neben der selbstlosen und unmittelbaren Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke auch den weiteren Grundsatz der Ausschließlichkeit. Eine Körperschaft verfolgt nur dann gemeinnützige Zwecke, wenn dies ausschließlich geschieht. D.h., die Gesamtbetätigung der Körperschaft und ihre Aufgaben müssen auf ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.9 Ausnahmen vom Gebot der schädlichen Mittelverwendung

Tz. 52 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Es ist grundsätzlich nicht zulässig, Mittel des ideellen Bereichs (insbesondere Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse, Rücklagen), Gewinne aus Zweckbetrieben, Erträge aus der Vermögensverwaltung und das entsprechende Vermögen für einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu verwenden, z. B. zum Ausgleich eines Verlustes. Tz. ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.6 Mittelverwendung

Tz. 43 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b) schreibt vor, dass Mittel, die der Körperschaft zur Verfügung stehen, ausschließlich für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden sind. Durch die Mittelverwendung wird vonseiten des Gesetzgebers sichergestellt, dass eine ausschließliche Verwendung zu satzungsmäßigen Zwecken zu erfolgen hat (...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 140 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Die Steuerbefreiung bzw. Steuerbegünstigung wird nur dann gewährt, wenn alle Voraussetzungen in der Satzung verbindlich festgelegt und die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Vermögensbindung erfüllt sind, § 59 AO (Anhang 1b) und die tatsächliche Geschäftsführung mit dem Satzungsinhalt übereinstimmt (s. § 63 AO, Anhang 1b). Aus der Satzu...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Die Bedeutung des Zollrechts für Vereine

Tz. 1 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Regelmäßig ist es den für den Verein Handelnden nicht klar, wann sich zollrechtliche Frage- und Problemstellungen ergeben können. Bedeutsam ist das Zollrecht immer dann, wenn Sachverhalte mit einem sog. Drittlandsbezug gegeben sind. Unter dem Drittland wird das Gebiet außerhalb der Europäischen (Zoll-)Union verstanden. Hintergrund ist, dass e...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Tatsächliche Geschäftsführung

Tz. 145 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 § 63 AO (Anhang 1b) stellt noch bestimmte Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung. Nach § 63 Abs. 1 AO (Anhang 1b) muss die tatsächliche Geschäftsführung der Körperschaft auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen entsprechen, die die Satzung über die Vorau...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2 Zolltarif

Tz. 12 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Beim sog. Zolltarif handelt es sich um ein systematisch aufgebautes Warenverzeichnis, das auch als sog. Nomenklatur bezeichnet wird. Es umfasst alle als Handelsgüter im grenzüberschreitenden Verkehr vorstellbaren Güter und ordnet jeder dort gelisteten Ware eine bestimmte Nummer – die 11-stellige sog. Codenummer – zu. Aus der Codenummer ergeb...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Fallschirmspringen

Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Fallschirmspringen ist körperliche Ertüchtigung durch Leibesübung und gehört somit zur Förderung des "Sports". Fallschirmspringersportvereine können daher die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit (s. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b) erhalten. S. hierzu auch FG Rheinland-Pfalz vom 22.11.1994, EFG 1995, 543 und s. BFH vom 25.07.1996, BStBl II 19...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Abgrenzung zum Zollrecht: Außenwirtschaftsrecht

Tz. 7 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Während das Zollrecht die Einfuhr von Waren in die EU-Zollunion regelt, befasst sich das Außenwirtschaftsrecht mit der Ausfuhr von Gütern (Waren, Technologie und Software) aus der EU-Zollunion. Ausfuhrzölle existieren nicht, weil es sich bei der EU um einen Zusammenschluss von Exportnationen handelt. Ausnahmsweise kann es im Agrarsektor zu Au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.2 Kreditinstitute und Kassen (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 KStG)

Rz. 18 Durch § 5 Abs. 1 Nr. 2 KStG werden bestimmte namentlich aufgeführte Kreditinstitute und Kassen von der KSt befreit, die öffentliche Aufgaben zu erfüllen haben und deren Zweck demgemäß nicht auf Gewinnerzielung gerichtet ist. Diese Institute stehen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, mit anderen Kreditinstituten nicht im Wettbewerb. Daher wird die gesamte Tätigkeit diese...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.23 Auftragsforschung öffentlich-rechtlicher Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen (§ 5 Abs. 1 Nr. 23 KStG)

Rz. 294 Durch § 5 Abs. 1 Nr. 23 KStG wird die Auftragsforschung öffentlich-rechtlicher Wissenschafts- und Forschungsinstitute von der KSt befreit. Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 15.12.2003[1] mit Rückwirkung für alle noch offenen Steuerfestsetzungen eingeführt worden.[2] Die Steuerbefreiung soll öffentlich-rechtliche Forschungseinrichtungen mit privat-rechtlichen Institu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.10 Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG)

Rz. 189 Die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG erfasst alle Rechtsformen, die KSt-Subjekte sind. Die Vorschrift verweist für die Voraussetzungen der Steuerbefreiung auf die §§ 51–68 AO. Nach § 51 Abs. 1 S. 2 AO können alle Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. KStG begünstigt sein. Erfasst werden damit alle Rechtsformen, die § 1 Abs. 1 KS...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2022 ... / 2.3 Spenden und Mitgliedsbeiträge

Rz. 395 [Zuwendungen → Zeilen 5–12] Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) an unterschiedliche steuerbegünstigte Organisationen können unter bestimmten Voraussetzungen durch den Abzug von Sonderausgaben oder eine Steuerermäßigung berücksichtigt werden. Zu den Mitgliedsbeiträgen gehören auch Aufnahmegebühren und Mitgliedsumlagen. Übersicht Rz. 396 [Zuwendungen zur Förderung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 4.1 Bewertung mit dem Teilwert in Regelfällen

Rz. 31 Nach § 13 Abs. 3 S. 1 KStG sind die Wirtschaftsgüter in der Schlussbilanz i. S. d. Abs. 1 ("Entstrickungsbilanz") und in der Anfangsbilanz i. S. d. Abs. 2 ("Verstrickungsbilanz") mit dem Teilwert anzusetzen. Der Ansatz des Teilwerts beim Ende oder Beginn der Steuerpflicht bewirkt die Abgrenzung des Gewinns, der während der Zeit der Steuerpflicht begründet worden ist u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 15 Steuerpflicht von Stiftern, Bezugsberechtigten und Anfallsberechtigten

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Johannes Baßler, Hamburg Literaturverzeichnis Amonn in Locher/Rolli/Spori (Hrsg.), Internationales Steuerrecht in der Schweiz, Festschrift für Ryser, Bern 2005; Angermann/Fick, Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG) – Anwendungsfragen bei internationalen Sachverhalten, DStR 2004, 299; Baranowski, B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 5.2.1 Geltungsbereich

Rz. 64 § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO stellt einen Auffangtatbestand dar[1], der die Prüfungsmöglichkeit unabhängig von den besonderen Voraussetzungen des § 193 Abs. 2 Nr. 1 und 3 AO auf alle nicht unter § 193 Abs. 1 AO fallenden Stpfl. erweitert. Er gilt damit für insbesondere für Selbständige, die nicht Freiberufler sind, und für Bezieher von Überschusseinkünften, die nicht unter §...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Strategien für eine nachhal... / 2.10.2 Gewinnorientierung nicht an erster Stelle

Ich möchte mit diesem Kapitel nicht bestehende Unternehmen davon überzeugen, ihre Gesellschaftsform zu ändern. Ich möchte lediglich darauf aufmerksam machen, dass es Rechtsformen gibt, die – automatisch – Nachhaltigkeit besser unterstützen als andere. Und ich möchte explizit darauf hinweisen, dass diese Unternehmen nicht zur (finanziellen) Erfolglosigkeit verdammt sind, sond...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Lieferungen von menschlichem Blut

Rz. 26 Alle Unternehmer, die Umsätze dieser Art tätigen, können die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen. Einer entsprechenden Lizenz bedarf es nicht. Die Steuerbefreiung gilt für Lieferungen auf allen Stufen und in jeder Form zwischen den dafür in Betracht kommenden Einrichtungen (z. B. Blutspendedienste, Blutbanken, Blutsammelstellen, Krankenhäuser oder Ärzte). Eine Beschrän...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Art der steuerfreien Tätigkeiten

Rz. 32 Bei den Mitgliedern, die dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten ausüben, die steuerfrei sind, kommen abschließend nur folgende Steuerbefreiungen in Betracht: § 4 Nr. 11b UStG – Postuniversaldienstleistungen nach Art. 3 Abs. 4 der RL97/67/EG, § 4 Nr. 14 UStG – Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen einschließlich...mehr