Fachbeiträge & Kommentare zu Gemeinnützigkeit

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.1

Tz. 5 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zu den nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG begünstigten Kö gehören vor allem rechtsfähige und nichtrechtsfähige Stiftungen, rechtsfähige und nichtrechtsfähige Vereine, hierbei handelt es sich seit dem 01.01.2024 um Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, Kap-Ges (insbes in der Form der GmbH – hierzu s Tz 308ff), Gen (s auch Oldemeier/Seeck, Die Gen – eine gemein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Gründe für die Ergänzung des § 51 AO um Abs 2

Tz. 9 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Auslöser der Ergänzung des § 51 AO um den neuen Abs 2 war das Urt des EuGH v 14.09.2006 – C 386/04 ( "Stauffer"), (EUGHE, Beil zu BFH/NV 1/2007, 55). Der EuGH hatte entschieden, es sei mit dem EG-Vertrag nicht vereinbar, wenn eine in einem anderen Mitgliedstaat der EU (Italien) ansässige und nach dessen Recht als gemeinnützig anerkannte Stiftu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.2 Gründe für die Ergänzung des § 51 AO um Abs 3

Tz. 13 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 a) S 1: Erfordernis der Verfassungsmäßigkeit und der Völkerverständigung Mit § 51 Abs 3 AO wird in dessen S 1 ges ausdrücklich klargestellt, dass eine Kö nur dann als st-begünstigt anerkannt werden kann, wenn sie nach ihrer Satzung und bei ihrer tats Geschäftsführung keine Bestrebungen nach § 4 BVerfSchG verfolgt. Diese ges Regelung soll insbe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Tönnes/Wewel, Ausgliederung wG durch st-befreite Kö, DStR 1998, 274; Weiand, Das Schr des BMF v 09.07.1997 zur ertrstlichen Behandlung des Sponsoring, BB 1998, 344; Fidorra, Überschussbeteiligung als stpfl Einnahme einer gemeinnützigen Kö, DB 1999, 559; Krome, Ertrstliche Behandlung des Sponsoring – Hinw für die Praxis, DB 1999, 2030; Kümpel, Die Besteuerung stpfl wG, DStR 1999,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.1 Voraussetzung der Steuervergünstigung (§ 59 AO)

Tz. 126 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach § 59 1. Hs AO müssen sich als Voraussetzung für die St-Befreiung aus der Satzung ergeben der st-begünstigte Zweck (näher s § 60 Abs 1 AO), dass dieser Zweck den Anforderungen der §§ 52 bis 55 AO entspr. Es muss also erkennbar sein, dass gemeinnützige Zwecke (s § 52 AO), mildtätige Zwecke (s § 53 AO) oder/und kirchliche Zwecke (s § 54 AO)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.4 Richten an die Allgemeinheit

Tz. 21 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Erforderlich ist, dass die dem allg Besten nutzende Tätigkeit sich auch an die "Allgemeinheit" richtet. Der Begriff Allgemeinheit ist zwischen den Extremen Gesamtheit der Bürger der BRep D einerseits und bestimmten Pers oder dauernd nur kleinem Pers-Kreis andererseits (s § 52 Abs 1 S 2 AO) angesiedelt – wo, ist in jedem Einzelfall nach den jewe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise: Allgemeine Literaturhinweise:

Prugger, Höchstgrenzen für Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren bei gemeinnützigen Sportvereinen unter besonderer Berücksichtigung selbstfinanzierender Sportarten, DB 1996, 496; Möller, Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Spenden an Sportvereine, DB 1997, 949. Tz. 24 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Eine Kö richtet sich auch dann noch an die Allgemeinheit, wenn der Zugang zu i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4.2 Erteilung des Freistellungsbescheids (§ 60a Abs 2 AO)

Tz. 138 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Feststellung erfolgt auf Antrag der Kö, wobei die Antragstellung formlos möglich ist (s AEAO Nr 5 zu § 60a Abs 2). Der Antrag kann auch außerhalb eines lfd Veranlagungsverfahrens gestellt werden (s BT-Drs 17/11316, 18), oder von Amts wegen bei der Veranlagung zur KSt, wenn bisher noch keine Feststellung erfolgt ist. Ein einmal erteilter F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.7 Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 Abs 1 AO)

Tz. 147 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Neben der Satzung muss auch die tats Geschäftsführung auf die ausschl und unmittelbare Erfüllung der st-begünstigten Zwecke gerichtet sein und den Satzungsbestimmungen entspr (s § 63 Abs 1 AO). Ebenso hierzu s Urt des FG Ddf v 09.05.1989 (EFG 1990, 2); insbes darf danach die tats Geschäftsführung grds nicht über den Satzungszweck hinausgehe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.9 Verletzung der Vermögensbindung in der tatsächlichen Geschäftsführung (§ 63 Abs 2, 2. Hs AO)

Tz. 154 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Auch in der tats Geschäftsführung ist die Vermögensbindung zu beachten (s § 63 Abs 2 2. HS AO). Besondere Bedeutung kommt dabei der Frage zu, wie bei Auflösung (Aufhebung) oder Zweckwegfall der Kö die aufgr der Vermögensbindung erforderliche Vermögensübertragung durchzuführen ist. Kommt die Kö der Vermögensübertragung nicht nach, führt dies ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.2 Zusammenfassung steuerpflichtiger Betätigungen bei gemeinnützigen Betrieben gewerblicher Art; Anwendung des § 64 Abs 2 AO

Tz. 292 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Für die stliche Beurteilung sind folgende drei Fallgr zu unterscheiden:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Formelles und Freistellungsbescheid

Tz. 253 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Ein besonderes Anerkennungsverfahren ist für die St-Befreiung nicht vorgesehen (s AEAO Nr 3 zu § 59). Die Entsch über die St-Befreiung erfolgt vielmehr durch das nach § 20 Abs 1 AO (in Ausnahmefällen nach § 20 Abs 2 AO) zuständige FA im Veranlagungsverfahren durch Freistellungsbescheid – bzw beim Vorliegen eines stpfl wG – durch St-Bescheid...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Abzugsfähigkeit von Auslandsspenden

Tz. 7 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Der EuGH hat in seinem Urt v 27.01.2009 in der Rs C-318/07, Persche (DStR 2009, 207), zur stlichen Abziehbarkeit unmittelbar geleisteter Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen, die in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Staat, auf den das EWR-Abkommen Anwendung findet, ansässig sind, eine für die Praxis wichtige Entsch getroffen. Nac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.5 ABC der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe

Tz. 170 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, ng = nicht gemeinnützig, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigungsbetrieb ist wG, nsb (s Urt des BFH v 15.12.1993, BStBl II 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.1 Restriktionen des Gemeinnützigkeitsrechts

Tz. 291 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Der gemeinnützige BgA unterliegt den ges-geberischen Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts. Dies sind insbes: Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung (§ 55 Abs 1 Nr 1 AO). Nutzungsgebundenes Vermögen des ideellen Bereichs oder des ZwB muss dauerhaft – d. h. für "immer und ewig" – für die Erfüllung der st-begünstigten Satzungszwecke zur Verfüg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Inhalt des § 5 Abs 1 Nr 9 KStG

Tz. 1 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Vorschrift regelt die Befreiung für Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tats Geschäftsführung ausschl und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Die Vorschrift nennt – im Gegensatz zu der sonst inhaltlich gleich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2 Kein überwiegendes Verfolgen eigenwirtschaftlicher Zwecke (§ 55 Abs 1 S 1, 1. Hs AO)

Tz. 43 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Das in § 55 Abs 1 S 1, 1. Hs AO festgelegte Erfordernis bezieht sich unmittelbar auf die st-begünstigte Tätigkeit der Kö selbst. Dies ergibt sich daraus, dass mit den Begriffen Förderung und Unterstützung an die Definition der gemeinnützigen und kirchlichen Zwecke (s § 52 Abs 1 S 1 bzw § 54 Abs 1 AO) bzw der mildtätigen Zwecke (s § 53, 1. Hs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.10 Nachweispflichten (§ 63 Abs 3 AO)

Tz. 158 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 63 Abs 3 AO schreibt vor, dass der Nachw über die den notwendigen Erfordernissen entspr tats Geschäftsführung durch ordnungsmäßige Aufzeichnungen über die Einnahmen und Ausgaben zu führen ist (s AEAO Nr 1 zu § 63). Für die gGmbH ist dieser Nachweis iR der hr-lichen Buchführungspflicht, die sich auf alle Tätigkeitsbereiche erstreckt, zu erb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.6 Raumüberlassung an steuerbegünstigte Körperschaften (§ 58 Nr 5 AO)

Tz. 102 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Raumüberlassung darf – ebenso wie die Personalüberlassung (s § 58 Nr 4 AO) – von der Kö nur als Nebenzweck verfolgt werden (für Hallenbauvereine s Erl des FinMin NRW v 06.08.1990, DStR 1990, 502). Auch Betätigungen iSd § 58 Nr 5 AO müssen nicht in der Satzung geregelt werden (s AEAO Nr 18 zu § 58 Nr 2–10). Werden sie in der Satzung gereg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.4 Zuwendungen an ausländische Körperschaften

Ausl Kö, die in D mit inl Eink der beschr StPflicht unterliegen, dürfen künftig nur noch gefördert werden, wenn sie in D wegen Gemeinnützigkeit st-begünstigt sind (§ 58 Nr 1 S 3 AO). Beschr stpfl Kö dürfen also nur noch gefördert werden, wenn sie in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat steuerlich ansässig sind (§ 5 Abs 2 Nr 2 Hs 2 KStG) und sämtliche Voraussetzungen der Gemeinnützigk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4.5 Einführung eines Zuwendungsempfängerregisters (§ 60b AO)

Tz. 141 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Hierzu wird im Einzelnen auf die Kommentierung zu § 9 KStG verwiesen (s Tz 149a zu § 9 KStG).mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.5.4 Zurückführung der Mittel in der Zukunft nur innerhalb von zwölf Monaten bzw – bei neuen Betrieben – drei Jahren möglich

Tz. 57 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Ergibt sich unter Berücksichtigung dieser Grundsätze noch ein Verlust im einheitlichen stpfl wG, ist ein Ausgleich dieses Verlustes mit Mitteln des ideellen Bereichs nach den Grundsätzen des BFH-Urt v 13.11.1996 (aaO) und der Auff der FinVerw (s AEAO Nr 6 zu § 55 Abs 1 Nr 1) nur noch dann gemeinnützigkeitsunschädlich, wenn der Verlust auf ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.7 Unzulässigkeit zweckfremder Ausgaben und unverhältnismäßig hoher Vergütungen (§ 55 Abs 1 Nr 3 AO)

Tz. 66 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Allgemeines: Nach § 55 Abs 1 Nr 3 AO darf die Kö keine Pers durch zweckfremde Ausgaben oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Die Vorschrift entspr etwa der in § 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO für die Mitglieder getroffenen Regelung. Die Ausführungen in Tz 60 zu § 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO gelten daher entspr. Die Vorschrift betrifft uE e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1.1 Einbringung eines Betriebs

Tz. 156 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Bei der gGmbH ist zu differenzieren zwischen ihrem – falls vorhanden – stpfl Bereich (stpfl wG) und ihren stfreien Bereichen (ideelle Tätigkeit, ZwB, Vermögensverw). § 8 Abs 2 KStG ist nur für den stpfl Bereich (stpfl wG) maßgebend, dagegen innerhalb der stfreien Bereiche nicht anwendbar (s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 323). Im Einzelnen gilt Fol...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4.1 Materiell-rechtliche Bindungswirkung des Feststellungsbescheids (§ 60a Abs 1 AO)

Tz. 136 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Der Bescheid gem § 60a Abs 1 AO ist ein Feststellungsbescheid, der rechtliche Bindungswirkung gegenüber den Sitz-FÄ der Kö wie gegenüber den Wohnsitz-FÄ der Spender und Mitglieder entfaltet. Die Bindungswirkung erstreckt sich auf alle St-Arten und knüpft an alle Vorschriften an, die die St-Begünstigung wegen Gemeinnützigkeit als Tatbestands...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Begriff der Ausschließlichkeit

Tz. 79 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Ausschließlichkeit wird bereits in § 51 AO als Voraussetzung für die Annahme st-begünstigter Zwecke genannt. Ausschließlichkeit (s § 56 AO) ist gegeben, wenn im ideellen Bereich von der Kö nur st-begünstigte Zwecke verfolgt werden. Dabei können mehrere st-begünstigte Zwecke nebeneinander verfolgt werden, jedoch schließt das Vorhandensein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.1 Serviceleistungen und Nutzungsüberlassungen als "unmittelbar" gemeinnützige Tätigkeiten

Im neuen § 57 Abs 3 S 1 AO hat der Ges-Geber festgeschrieben, dass eine Kö ihre Satzungszwecke auch dann "unmittelbar gemeinnützig" verfolgt, wenn sie satzungsgem durch planmäßiges Zusammenwirken mit mindestens einer anderen gemeinnützigen Organisation einen st-begünstigten Zweck verwirklicht. Nunmehr werden reine Servicegesellschaften insoweit "unmittelbar gemeinnützig" agie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.3 Widerstreitende Zielsetzungen

Tz. 20 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Denkbar ist auch, dass Kö mit einander widerstreitenden Zielsetzungen dennoch dem Nutzen zum allgemeinen Besten dienen (zB Kernkraftbefürworter und -gegner, wirtsch Nutzen durch technische Großprojekte und Umweltschutz, Sport und Umweltschutz). S Urt des BFH v 13.12.1978 (BStBl II 1979, 482) sowie – hinsichtlich der Bereiche Sport und Umwelt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.16 Förderung auch des bezahlten Sports durch Sportvereine (§ 58 Nr 8 AO)

Tz. 123 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach § 58 Nr 8 AO ist es stlich unschädlich, wenn ein Sportverein neben dem unbezahlten auch den bezahlten Sport fördert. Diese Regelung gilt für die Fälle, in denen ein ZwB aufgrund der ZwB-Grenze des § 67a Abs 1 AO iHv 45 000 EUR vorliegt, obwohl Sportler bezahlt werden. Denn die ZwB-Grenze nach § 67a Abs 1 AO gilt unabhängig davon, ob an ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Thiel, Die gGmbH – Wesensmerkmale und kstliche Struktur, GmbHR 1997, 10; Neumayer/Schmidt, Einsatzmöglichkeiten und Risiken für GmbH im Gemeinnützigkeitsrecht, GmbH-StB 1998, 72; Wochner, Die Stiftungs-GmbH, DStR 1998, 1835; Priester, Nonprofit-GmbH – Satzungsgestaltung und Satzungsvollzug, GmbHR 1999, 149; Brinkmeier, VGA bei gGmbH? GmbH-StB 2000, 298; Wachter, Die Stiftungs-Gmb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.3 Festlegung der Übernahme der Gründungskosten im Gesellschaftsvertrag

Tz. 272 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Sollte eine Regelung im Gesellschaftsvertrag völlig fehlen, so ist dies – naturgem – für die satzungsmäßige Gemeinnützigkeit unschädlich. Ist die Übernahme der Gründungskosten im Gesellschaftsvertrag dagegen ohne betragsmäßige Begrenzung vorgesehen, so verstößt der Gesellschaftsvertrag gegen die Selbstlosigkeit, weil er vorsieht, dass die Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 Verschmelzung auf eine Personengesellschaft

Tz. 29 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Verschmelzung einer gGmbH auf eine – nicht gemeinnützige – Pers-Ges kommt nach Maßgabe des UmwG (§§ 2ff UmwG)/UmwStG (§§ 3ff UmwStG) in Betracht. Die Verschmelzung auf eine Pers-Ges, die grds für gemeinnützige Kö in der Rechtsform der GmbH (s Tz 3), möglich ist, hätte zur Folge, dass mit der Verschmelzung eine Verletzung der Vermögensbind...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2 Bestimmtheit der Satzungszwecke und der Art ihrer Verwirklichung (§ 60 Abs 1 AO)

Tz. 129 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 60 Abs 1 S 1 AO schreibt vor, dass die Satzungszwecke und die Art ihrer Verwirklichung so genau bezeichnet sein müssen, dass aufgr der Satzung die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die StBefreiung geprüft werden können (s Urt des BFH v 23.07.1988, BFH/NV 1989, 479; v 23.11.1988, BStBl II 1989, 391; und v 10.11.1998, HFR 1999, 481). In de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Geltung des Ausschließlichkeitsgrundsatzes nur im ideellen Bereich

Tz. 82 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nicht vom Auschließlichkeitsgrundsatz betroffen werden die Vermögensverwaltung (s § 14 S 3 AO; Tz 93), die nach § 58 AO zulässigen Nebentätigkeiten (s Tz 96) und der wG (s §§ 14, 64 AO, hierzu s Tz 128). Werden diese Betätigungen neben der eigentlichen st-begünstigten Tätigkeit ausgeübt, so steht dies der StBefreiung (von der der wG selbst, sofe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise: Allgemeiner Literaturhinweis:

Gast-de Haan, Die Förderung der "Allgemeinheit" als Voraussetzung für die stliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Vereinen, DStR 1996, 405; Droege, Europäisierung des Gemeinnützigkeitsrechts – Der offene St-Staat im europäischen Gemeinwohlverbund, StuW 2012, 256; Schienke-Ohletz, Besonderheiten des Gemeinnützigkeitsrechts bei Förderung der Entwicklungsarbeit, FR 2012, 616...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.4 Übertragung eines Zweckbetriebs auf eine steuerpflichtige Tochter-GmbH

Tz. 205 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Sachverhalt 4: Verkauf ZwB an stpfl GmbH Stliche Folgen: Die Einbringung des ZwB nach § 20 UmwStG in eine stpfl Tochter-GmbH würde zu einem Verstoß gegen das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung nach § 55 Abs 1 Nr 5 AO führen. Denn Vermögen, welches bisher für gemeinnützige Zwecke genutzt wurde, würde nunmehr stpfl Zwecken zugeführt. Dadurch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften

Tz. 262 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Durch das JStG 2009 wurde die StBefreiung nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG auf diejenigen ausl Kö ausgedehnt worden, die st-begünstigte Zwecke iSd § 5 Abs 1 Nr 9 KStG verfolgen und in der EU oder in Teilen des EWR-Raums ansässig sind. Danach kommt die St-Befreiung nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG aufgr der gleichzeitigen Änderung des § 51 Abs 2 AO durch das...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4.3 Beteiligung an der Kapitalgesellschaft darf nicht Hauptzweck der gemeinnützigen Stiftung sein

Tz. 191 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Auch die Vermögensverwaltung ist im Hinblick auf das Gebot der Ausschließlichkeit nach § 56 AO nur dann gemeinnützigkeitsunschädlich, wenn sie um des st-begünstigten Zweckes willen erfolgt. Dh sie darf nur der Beschaffung von Mitteln zur Erfüllung der st-begünstigten Zwecke dienen. Sofern hingegen die Vermögensverwaltung ein losgelöster Zwe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.2 Zustimmungspflichtige Geschäfte im Gesellschaftsvertrag

Tz. 271 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Gesellschaftsverträge der gGmbH enthalten häufig in Anlehnung an die Beschränkung der Vertretungsbefugnis des § 37 Abs 1 GmbHG einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte. Zum einen wird hier die Zustimmung der Gesellschafterversammlung vorgesehen für die Tz 270 unter Buchst b genannten Nebengeschäfte, zum anderen werden hier als zus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.4 Rücklagenbildung und Gewinnvortrag

Tz. 274 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Entwürfe der Gesellschaftsverträge für gGmbH sehen häufig vor, dass gem § 272 Abs3 HGB Gewinnrücklagen gebildet bzw gem § 29 Abs 2 GmbHG Beträge in Gewinnrücklagen eingestellt werden dürfen. Eine derartige pauschale Ermächtigung zur Bildung von Gewinnrücklagen ist gemeinnützigkeitsschädlich. Für die gGmbH ist die Bildung von Rücklagen nu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.5 Unzulässige Unterstützung oder Förderung politischer Parteien (§ 55 Abs 1 Nr 1 S 3 AO)

Tz. 64 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach § 55 Abs 1 Nr 1 S 3 AO darf die st-begünstigte Kö ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden. Auf die Bedeutung des § 55 Abs 1 Nr 1 S 3 AO und die Bestätigung dieser Vorschrift durch § 25 Abs 1 Nr 2 PartG hat das Parteispenden-Urt des BVerfG v 09.04.1992 (BSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.9.3 Vermögensübertragung bei Betrieben gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Tz. 157 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Tz 154 gilt entspr, sofern die Kö d öff Rechts, die den stfreien BgA unterhalten hat, nicht die Empfängerin des Vermögens aufgr der Vermögensbindung ist. Zur Gemeinnützigkeit von BgA s Tz 289ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.8 Zeitliche Voraussetzungen (§ 63 Abs 2, 1. HS AO)

Tz. 153 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Auch die tats Geschäftsführung muss – wie die Satzung – die Voraussetzungen für die Befreiung von der KSt während des ganzen VZ erfüllen (s § 63 Abs 2 1. Hs AO). Das gilt auch in Fällen des abw Wj (s § 63 Abs 1 iVm § 60 Abs 2 AO). S hierzu auch FG München, Beschl v 30.03.2021 (EFG 2021, 917) zum Verlust der Gemeinnützigkeit bei Maßnahmen zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4.4 Aufhebungsmöglichkeit nach § 60a Abs 6 AO

Tz. 140 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Durch das JStG 2020 vom 21.12.2020 wurde die bisherige Verw-Auff im Ges verankert. Wenn im Zeitpunkt der Entsch über den Erl des Feststellungsbescheids bereits Erkenntnisse vorliegen, dass die tats Geschäftsführung nicht den Anforderungen des § 51 AO oder des § 63 AO genügt, ist ein Feststellungsbescheid nach dem nunmehr eingefügten Abs 6 de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Brinkmeier, Betriebsaufspaltung bei gemeinnützigen Einrichtungen, GmbH-StB 1998, 315; Neumayer/Schmidt, Einsatzmöglichkeiten und -risiken für GmbH im Gemeinnützigkeitsrecht, GmbH-StB 1998, 72; Tönnes/Wewel, Ausgliederung wG durch st-befreite Einrichtungen, DStR 1998, 274; Kümpel, Die stliche Behandlung von ZwB, DStR 1999, 93; Kümpel, Die Besteuerung stpfl wG, DStR 1999, 1505; Sch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.3 Zulässiges Ausmaß des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Tz. 167 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 64 AO enthält keine Aussage zu einem zulässigen Ausmaß des wG im Verhältnis zur eigentlichen st-begünstigten Tätigkeit der Kö. Daher kann uE auch ein besonders großer Umfang eines wG (zB beim Bundesliga-Fußball) oder ein besonders großes Gewinnstreben eines wG grds nicht zum Verlust der St-Befreiung für die Kö insges führen. UE kann vielm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.1 Einrichtungen der Wohlfahrtspflege (§ 66 AO)

Tz. 213 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zum Begriff der Wohlfahrtspflege s § 66 Abs 2 AO. Die Wohlfahrtspflege darf gem § 66 Abs 2 AO nicht um des "Erwerbs willen" ausgeübt werden (ebenso s Urt des BFH v 17.02.2010, DB 2010, 1104). Der BFH hat in seinem Urt v 17.11.2013 (BStBl II 2016, 68) wes Grundsätze auch zu der Frage entwickelt, unter welchen Voraussetzungen ein ZwB iSd § 66...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Klähn, Aktuelle Fragen aus der Praxis der Außenprüfung – Gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung der Arzneimittelabgabe von Krankenhausapotheken, StBP 2006, 197; Pieske-Kontny, Der Zweckbetrieb Krankenhaus, StBp 2023, 5 und 42. Tz. 216 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zum Begriff des Krankenhauses s § 2 Nr 1 Krankenhausfinanzierungsges idF v 10.04.1991 (BGBl I 1991, 887). Danach sind...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.2 Leistungsbeziehungen gemeinnütziger Körperschaften zur öffentlichen Hand sowie im gemeinnützigen Verbund

Tz. 48 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 In dem "Rettungsdienst-Urt" des BFH v 27.11.2013 (BStBl II 2016, 68) bestätigt der I. BFH-Senat die erstinstanzliche Entsch des FG B/Bbg, dass eine Eigengesellschaft einer jur Pers d öff Rechts auch in dem Fall selbstlos iSd § 55 AO wirken und folglich wegen Gemeinnützigkeit stbegünstigt sein könne, wenn sie auf Grundlage eines Dienstleistun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1.4 Qualifizierter Anteilstausch (§ 21 Abs 1 S 2 UmwStG)

Tz. 162 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 21 UmwStG betrifft den Tausch von Anteilen an einer inl oder ausl Kap-Ges oder Gen gegen Gewährung neuer Anteile. Ein qualifizierter Anteilstausch iSd § 21 Abs 1 S 2 UmwStG liegt vor, wenn die übernehmende Gesellschaft nach der Einbringung nachweisbar unmittelbar die Mehrheit der Stimmrechte an der erworbenen Gesellschaft hält (mehrheitsv...mehr