Tz. 11
Stand: EL 129 – ET: 11/2022
Nach § 52 Abs. 1 Satz 1 AO (Anhang 1b) verfolgt eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf
Tz. 12
Stand: EL 129 – ET: 11/2022
Darüber hinaus kann die Steuervergünstigung nur dann gewährt werden, wenn als weitere Voraussetzungen
gegeben sind. Der Begriff der Gemeinnützigkeit ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Gemeinnutz geht grundsätzlich vor EigennutzDer unbestimmte Rechtsbegriff ist von den jeweils herrschenden Staatszielbestimmungen und sozialethischen Prinzipien, der tragenden Geistesverfassung und der Werteinstellung abhängig .
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