Fachbeiträge & Kommentare zu Gemeinnützigkeit

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.5 Umfang der Haftung

Tz. 280 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die durch die unrichtige Zuwendungsbestätigung bzw die unzutr tats Verwendung der Zuwendung entgangene St ist gem § 9 Abs 3 S 2 KStG pauschal mit 30 % des zugewendeten Betrags anzusetzen. Hüttemann (s DB 2007, 127, 129) und Schauhoff/Kirchhain (s DStR 2007, 1985, 1988) beanstanden – uE zu Recht –, dass der Haftungssatz über dem Regelsteuers...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Wallenhorst, Spendenhaftung: Beantwortete und offene Fragen, DStZ 2003, 531; Nacke, Die estlichen Änderungen durch das JStG 2009, DB 2008, 2792; Rathke/Ritter, Die Spendenhaftung, NWB 42/2012, 3373; Fritz, Aktuelle Finanz-Rrspr zum Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, DStZ 2017, 190; Herkens, Falschbewertung von Sachspenden – Vertrauensschutz und Haftungsgefahr, EStB 2017, 328. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Piltz, Zur Besteuerung der BgA von jur Pers d öff Rechts, FR 1980, 34; Barten, Grenzfälle bei der Betrachtung von BgA als fiktive Kap-Ges, ZKF 1987, 269; Lambertz, Einnahmen aus Bürgschaftszusagen: BgA?, ZKF 1989, 222; Thome, BgA "Bürgschaften" – oder: wie der Fiskus die Gemeinden plagt, ZKF 1990, 79; Seer, Inhalt und Funktion des Begriffs BgA für die Besteuerung der öff Hand, D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.11 Aufzeichnungspflichten und Aufbewahrungspflichten des Zuwendungsempfängers

Tz. 189 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 50 Abs 7 EStDV ist ein Doppel der Zuwendungsbestätigung von der st-begünstigten Kö aufzubewahren. Es ist auch zulässig, das Doppel in elektronischer Form zu speichern. Die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme gelten entspr (s Schr des BMF v 07.11.2013, BStBl I 2013, 1333 Rn 11). Zu dieser Regelung s auch BR-Dr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4.1 Allgemeines

Tz. 110 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Unter den Begriff der Spenden fallen alle Ausgaben, die freiwillig und ohne Gegenleistung des Empfängers oder eines Dritten erbracht werden und die weder BA noch WK darstellen. Der BFH (s Urt des BFH v 02.08.2006, BStBl II 2007, 8) hat einer Spende, die im Zusammenhang mit der Aufnahme in einen Golfclub geleistet wurde, den Abzug verwehrt, d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.2.1 Unrichtigkeit der Zuwendungsbestätigung

Tz. 263 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Unrichtig ist eine Zuwendungsbestätigung, deren Inhalt nicht der objektiven Sach- und Rechtslage entspr. Die Unrichtigkeit bezieht sich auf die Angaben, die für den Abzug wes sind, insbes also auf die Höhe des zugewendeten Betrags, den beabsichtigten Verwendungszweck und den st-begünstigten Status der empfangenden Kö. Eine Zuwendungsbestätig...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kirchliche Zwecke

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Unter der Förderung kirchlicher Zwecke i. S. d. § 54 AO (Anhang 1b) wird verstanden, dass eine Körperschaft kirchliche Zwecke verfolgt, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, selbstlos zu fördern. Es muss sich also um Religionsgemeinschaften handeln, die den Status der Kör...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.1 In- oder EU-/EWR-ausländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Dienststellen als Zuwendungsempfänger (§ 9 Abs 1 Nr 2 S 2 Buchst a KStG)

Tz. 132 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Zum Begriff der jur Pers d öff Rechts und zu einzelnen Erscheinungsformen s § 4 KStG Tz 14 ff. Ob eine ausl jur Pers als jur Pers d öff Rechts anzusehen ist, beurteilt sich nach dem ausl Recht, da für die Einordnung eines ausl Rechtsgebildes das jeweilige Staats- und Verwaltungsrecht maßgebend ist (s Urt des BFH v 22.03.2018, BStBl II 2018,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.3.1 Umsätze, Löhne und Gehälter iSd § 9 Abs 1 Nr 2 KStG

Tz. 160 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Zu den Umsätzen iSd § 9 Abs 1 S 1 Nr 2 S 1 Buchst b KStG zählen nicht nur die stpfl, sondern auch die stfreien und nicht stbaren Umsätze (s Urt des BFH v 04.02.1970, BStBl II 1970, 349 und v 04.12.1996, BStBl II 1997, 327; s H 10b.3 "Umsätze" EStH 2022). Bzgl des Begriffs der "Löhne und Gehälter" soll an den hr-lichen Begriff iSd § 275 Abs ...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / Literaturtipps

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / b) Stiftungsvermögen

Rz. 16 Ein weiteres wesentliches Element der Stiftung ist das Stiftungsvermögen. Erst das Stiftungsvermögen als "materielle Basis" ermöglicht es der Stiftung, ihren Zweck zu verfolgen und zu erfüllen. Im Unterschied zum Verein, der bei der Zweckverfolgung auf "personelle Mittel" in Form seiner Mitglieder zurückgreifen und damit auch ohne eigenen Vermögenseinsatz den Zweck de...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Controlling im Verein / 4 Unterscheidung operatives und strategisches Controlling

Im Controlling wird zwischen operativem und strategischem Controlling unterschieden. Wesentliche Differenzierungsmerkmale in diesem Zusammenhang sind Zeit und Inhalt. Operatives Controlling betrachtet einen Zeitraum von ein bis drei Jahren, strategisches Controlling eine Zeitspanne ab drei Jahren aufwärts. Strategisches Controlling soll langfristige Aussagen zur Vereinsentwi...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 60a Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes[1] ist in § 60a AO ein Feststellungsverfahren zur Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach §§ 51, 59 bis 61 AO eingeführt worden. Geprüft wird, ob die Satzung der Körperschaft den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Das Feststellungsverfahren tritt an die Stelle der bisherigen sog. vorläufigen Bescheinigung, di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unternehmenspflichten beim ... / 10.6 Gebühren

Auf für die Einsichtnahme erhebt die registerführende Stelle Gebühren. Die Höhe der Gebühren legt die Transparenzregistergebührenverordnung (TrGebV) fest. Es gibt 4 Gebührentatbestände: Für die Führung des Transparenzregisters werden ab dem Gebührenjahr 2024 19,80 EUR pro Jahr erhoben, und zwar von jeder meldepflichtigen Vereinigung und Rechtsgestaltung (Anlage 1 Nr. 1 zur Tr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 87c BGB – Vermögensanfall und Liquidation.

Gesetzestext (1) Mit der Auflösung oder Aufhebung der Stiftung fällt das Stiftungsvermögen an die in der Satzung bestimmten Anfallberechtigten. Durch die Satzung kann vorgesehen werden, dass die Anfallberechtigten durch ein Stiftungsorgan bestimmt werden. Fehlt es an der Bestimmung der Anfallberechtigten durch oder aufgrund der Satzung, fällt das Stiftungsvermögen an den Fi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 60 BGB – Zurückweisung der Anmeldung.

Gesetzestext Die Anmeldung ist, wenn den Erfordernissen der §§ 56 bis 59 nicht genügt ist, von dem Amtsgericht unter Angabe der Gründe zurückzuweisen. Rn 1 Die registergerichtliche Prüfungspflicht erstreckt sich auf die Voraussetzungen der §§ 56–59 und auf die allg materielle Rechtmäßigkeit des Vereins (vgl KG NZG 20, 1113). Das Registergericht prüft die formelle Ordnungsmäß...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Satzungsergänzung bei Tod des Stifters (Abs 4).

Rn 10 Erfüllt das Stiftungsgeschäft nicht die Anforderungen der Abs 1 und 2 hat die zuständige Stiftungsbehörde das Stiftungsgeschäft um die Satzung oder fehlende Satzungsbestimmungen zu ergänzen, wenn der verstorbene Stifter wenigstens im Stiftungsgeschäft (der Wille eine rechtsfähige Stiftung zu errichten, ist also unabdingbar) den Zweck festgelegt und das Vermögen gewidme...mehr

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ZErb 09/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. AlberGemeinnützigkeit im ErtragsteuerrechtKommentar zu § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG und zu Umstrukturierungen bei steuerbegünstigten Körperschaften2. üb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Nebenzweckprivileg.

Rn 10 Liegt nach den genannten Kriterien an sich ein wirtschaftlicher Verein vor, nimmt die hM gleichwohl einen Idealverein an, wenn die wirtschaftliche Betätigung unter das sog Nebenzweck- oder Nebentätigkeitsprivileg fällt (BGH NJW 17, 1943 Rz 29 ff; BGHZ 85, 84, 93; Reichert/Pusch Kap 3 Rz 97 ff; eingehend und kritisch Beuthien NZG 15, 449). Nichtwirtschaftlich ist ein Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abgrenzungskriterium.

Rn 3 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt vor, wenn der Verein planmäßig, auf Dauer angelegt und nach außen (also an einem äußeren Markt nicht nur ggü den Vereinsmitgliedern) eigenunternehmerische Tätigkeiten entfaltet, die auf Verschaffung vermögenswerter Vorteile zugunsten des Vereins oder seiner Mitglieder abzielen (so BGH NJW 17, 1943 Rz 19 zu dieser Entscheidung s nu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Einzelfragen/Verfahrensfragen

Rz. 75 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Steuerbefreiung ist ausgeschlossen, wenn für die > Einnahmen aus derselben Tätigkeit – ganz oder teilweise – eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr 12 EStG (> Aufwandsentschädigungen) oder der Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr 26 EStG (> Rz 10 ff) oder der Freibetrag nach § 3 Nr 26b EStG für Aufwandsentschädigungen iSv § 1878 BGB (> Rz 60 ff)...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Förderungen beantragen / 4 Voraussetzungen

Die Beantragung von Fördermitteln für Vereine ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden. Es empfiehlt sich dringend, diese vor Antragstellung zu prüfen. Zwar können die Voraussetzungen durchaus unterschiedlich sein, folgende Punkte müssen jedoch in der Regel beachtet werden: Erfüllen der Förderrichtlinien Förderzweck/-programm: Fällt das Projekt unter den Förderzweck? Thema ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Gemeinnützige GmbH / 1 Gemeinnützige Gesellschaftszwecke

Eine als gemeinnützig anerkannte GmbH ist weitgehend steuerbefreit. Daneben ergeben sich Vergünstigungen im Bereich der Erbschaft-, Grundstück-, und Umsatzsteuer. Von besonderer Bedeutung ist auch der Spendenabzug für Dritte gemäß § 10b EStG. Um Gemeinnützigkeit zu erlangen, muss eine GmbH steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des § 52 Abgabenordnung (AO) verfolgen. Dort heißt es...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 63 Anf... / 1 Tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 Abs. 1 AO)

Rz. 1 Die tatsächliche Geschäftsführung umfasst alle Handlungen und Tätigkeiten, die der Körperschaft zuzurechnen sind.[1] Die Körperschaft muss ihre tatsächliche Geschäftsführung auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung ihrer in der Satzung bestimmten Zwecke in der satzungsmäßigen Weise richten. Satzung und tatsächliche Geschäftsführung müssen daher übereinstimmen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 66 Woh... / 4 Einzelfälle

Rz. 8 Eine Einrichtung der Wohlfahrtspflege liegt regelmäßig vor bei häuslichen Pflegeleistungen durch eine steuerbegünstigte Körperschaft im Rahmen des SGB VII, SGB XI, SGB XII oder des Bundesversorgungsgesetzes.[1] Die Belieferung von Studentinnen und Studenten mit Speisen und Getränken in Mensa- und Cafeteria-Betrieben von Studentenwerken begründen einen Zweckbetrieb nach ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 63 Anf... / 5 Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen (§ 63 Abs. 5 AO)

Rz. 7 § 63 Abs. 5 AO ist durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz vom 21.3.2013[1] neu eingefügt worden und regelt die Berechtigung der steuerbegünstigten Körperschaften zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen i. S. d. § 50 Abs. 1 EStDV. Zweck der Vorschrift ist die Herbeiführung von Rechtssicherheit sowohl für die Körperschaft als Ausstellerin als auch für den Empfänger der S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 64 Ste... / 3.4.2 Zwecknahe steuerpflichtige Geschäftsbetriebe (Abs. 6)

Rz. 29 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Änderung des Investitionszulagengesetzes 1999 v. 20.12.2000[1] eingefügt worden. Die Regelung hat den Zweck, eine Überbesteuerung zu vermeiden, die sich als Konsequenz aus dem BFH-Urteil vom 27.3.1991 zur steuerlichen Nichtberücksichtigung von gemischt veranlassten Aufwendungen ergab.[2] Hiernach waren Aufwendungen, die bei gleic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 56 Ausschließlichkeit

Rz. 1 Der Grundsatz der Ausschließlichkeit bedeutet, dass die Körperschaft nur ihre in der Satzung festgelegten steuerbegünstigten Zwecke verfolgen darf. Eine Aufteilung der Körperschaft in Teilbereiche mit gemeinnütziger Zwecksetzung und solche mit nicht-gemeinnütziger Zwecksetzung[1] ist unzulässig und führt zur Nichtanerkennung als steuerbegünstigt im Ganzen. Die Körpersch...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 64 Ste... / 3.1 Steuerpflicht (Abs. 1)

Rz. 11 Die Einkünfte des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sind nach der Art der Tätigkeit zu qualifizieren. Da Vermögensverwaltung nicht zu einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb führt[1], kommen regelmäßig nur Gewinneinkünfte in Betracht (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Tätigkeit), doch sind auch sonstige Einkünfte[2] denkbar.[3] Die Gewinneink...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 65 Zwe... / 2.2 Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke (Nr. 1)

Rz. 4 Nach Nr. 1 muss der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb der Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke dienen, er muss also in seiner ganzen Ausgestaltung auf die Verwirklichung dieser Zwecke ausgerichtet sein. Der Zweckbetrieb ist selbst Teil der auf die Erreichung der begünstigten Zwecke gerichteten Tätigkeit; die Steuerfreiheit des Zweckbetriebs, trotz der damit verbundenen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 61 Satzungsmäßige Vermögensbindung

Rz. 1 § 61 Abs. 1 AO dehnt die Buchnachweisfunktion der Satzung entsprechend § 60 Abs. 1 AO auf den Grundsatz der Vermögensbindung[1] aus[2]: allein anhand der Satzung muss die Prüfung ergeben, dass das Vermögen bei Auflösung, Aufhebung oder Zweckfortfall zu einem steuerbegünstigten Zweck verwendet werden wird (sog. formelle Vermögensbindung). Der Grundsatz der satzungsmäßig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 67a Sp... / 1 Einführung und Rechtsentwicklung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 67a AO enthält Sonderregelungen für sportliche Veranstaltungen eines Sportvereins. Die Vorschrift ist steuerliche Begünstigungsnorm für Sportvereine zum Erhalt ihrer Gemeinnützigkeit unter dem Blickwinkel der Selbstlosigkeit nach § 55 AO.[1] Diese sportlichen Veranstaltungen sind ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, wenn sie auf die Erzielung von Einnahmen gerichte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 63 Anf... / 4 Fristsetzung zur Mittelverwendung (§ 63 Abs. 4 AO)

Rz. 5 Gemeinnützige Körperschaften müssen ihre Mittel vorbehaltlich des § 62 AO grundsätzlich zeitnah für ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden.[1] Sammelt eine Körperschaft Mittel an, ohne dass die Voraussetzungen zur Rücklagenbildung nach § 62 AO erfüllt sind, liegt an sich ein Verstoß gegen das Gebot der satzungsmäßigen Geschäftsführung vor. § 63 Abs. 4...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vereinssatzung – wie gestal... / 8 Bausteine für den Satzungsinhalt

Die Rahmenbedingungen für eine Satzung ergeben sich nicht nur aus den Regelungen des BGB-Vereinsrechts, sondern auch aus anderen Rechtsgebieten. Es ist die Aufgabe der Satzung, diese Gesichtspunkte vollständig zu erfassen und zu strukturieren. Bei der Vorbereitung der Erarbeitung einer Satzung sind also auch Überlegungen anzustellen, welche Regelungen in die Satzung aufzuneh...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vereinssatzung – wie gestal... / 14 Einzelfragen zur Satzung des Vereins

Die folgenden Satzungsfälle zeigen die vielfältigen Fragestellungen einer Vereinssatzung auf.[1]mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Angelsportvereine

Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Vereine, deren satzungsmäßiger Zweck die Förderung der nichtgewerblichen Fischerei ist, können grundsätzlich wegen der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege i. S. d. Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes als gemeinnützigen Zwecken dienende K...mehr

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ZErb 08/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bothe Die Teilungsversteigerung 3. Auflage, 2025 zerb verlag, ISBN 978-3-95661-160-5, 49 EUR In seiner 3. Auflage gilt das Handbuch zur Teilungsve...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Arbeitnehmer-/Personalgestellung

Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Nach § 58 Nr. 4 AO (Anhang 1b) ist es für die Steuerbegünstigung unschädlich, wenn eine Körperschaft ihre Arbeitskräfte anderen Personen, Unternehmen, Einrichtungen oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung stellt. Dieser steuerbegünstigte Zweck kann ein ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Verzichtserklärung/Aufwandsspende für nebenberufliche Vereinsvergütungen

Tz. 37 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Literatur: Augsten, Steuerrecht in Nonprofit-Organisationen, 2. Aufl., Wiesbaden 2015; Buchna/Leichinger/Seeger/Brox, Gemeinnützigkeit im Steuerrecht, 12. Aufl., Achim 2023; Hüttemann, Gemeinnützigkeits- und Steuerrecht, 6. Aufl., Köln 2025, Schmidt, EStG, 44. Aufl. 2025.mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / 3. Gemeinnützige Stiftung – wichtige Merkmale

Rz. 17 Bei einer gemeinnützigen Stiftung handelt es sich um eine rechtsfähige Stiftung, die im Sinne der AO steuerbegünstigt ist. Der Begriff der Gemeinnützigkeit wird hier wie häufig in der Praxis im weiteren Sinne verstanden und erfasst als Bezeichnung der nach der AO steuerbegünstigten Stiftung etwa auch mildtätige Zwecke, obwohl streng genommen z.B. zwischen der gemeinnü...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Amateursportvereine

Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Amateursportvereine sind wegen der Förderung des "Sports" gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften und können daher in den Genuss der Steuervergünstigungen wegen Gemeinnützigkeit kommen (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b). Zur Abgeltung der Aufwendungen des Sportlers kann eine monatliche Aufwandspauschale gezahlt werden. S. "Amateursportler" un...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1.1 Einbringung eines Betriebs

Tz. 52 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Bei der gGmbH ist zu differenzieren zwischen ihrem – falls vorhanden – steuerpflichtigen Bereich (steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) und ihren steuerfreien Bereichen (ideelle Tätigkeit, Zweckbetrieb, Vermögensverwaltung). § 8 Abs. 2 KStG (Anhang 3) ist nur für den steuerpflichtigen Bereich (steuerpflichtiger wirtschaftliche...mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / VI. gGmbH als Alternative?

Rz. 59 Als Alternative zu einer Stiftungslösung, die oft als starr und unflexibel wahrgenommen wird, könnte eine sog. gemeinnützige GmbH (gGmbH) attraktiv sein.[101] Hierbei handelt es sich um eine "normale" GmbH, die jedoch gemeinnützige Zwecke und Ziele verfolgt.[102] Sie unterliegt in vollem Umfang den Rechtsvorschriften des GmbH-Rechts und muss auch die Voraussetzungen d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Besonderheiten bei steuerbegünstigten Körperschaften

Tz. 6 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Bei einem steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Verein werden die echten Mitgliedsbeiträge seinem ideellen Tätigkeitsbereich zugeordnet. Unabhängig von der Frage, ob die Mitgliedsbeiträge überhaupt einer steuerpflichtigen Einkunftsart zugeordnet werden können, ist der ideelle Bereich eines steuerbegünstigten Vereins nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (...mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.7 Exkurs: Formwechsel eines e. V. in eine gGmbH

Tz. 84 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Gemeinnützigkeitsrechtlich darf die Unterhaltung eines Nichtzweckbetriebs (also auch eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs i. S. d. § 64 AO, Anhang 1b) nicht Hauptzweck der Betätigung sein. Anderenfalls scheitert die Steuerbegünstigung an § 56 AO (Anhang 1b; vgl. AEAO Nr. 1 zu § 56, Anhang 2). Ein weiterer Grund für einen Wechsel des "Rec...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Anwendung des § 67 a Abs. 1 AO

Tz. 1 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Sportliche Veranstaltungen sind nach der Vorschrift des § 67 a Abs. 1 Satz 1 AO (Anhang 1b) dann ein Zweckbetrieb, wenn die Bruttoeinnahmen aus allen sportlichen Veranstaltungen 45 000 EUR im Jahr nicht übersteigen. Welche Einnahmen für die Zweckbetriebsfreigrenze "Sport" relevant sind, ergibt sich aus AEAO zu § 67 a Abs. 1 AO TZ 17 (Anhang 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4.3 Beteiligung an der Kapitalgesellschaft darf nicht Hauptzweck der gemeinnützigen Stiftung sein

Tz. 81 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Auch die Vermögensverwaltung ist im Hinblick auf das Gebot der Ausschließlichkeit nach § 56 AO (Anhang 1b) nur dann gemeinnützigkeitsunschädlich, wenn sie um des steuerbegünstigten Zweckes willen erfolgt. D.h. sie darf nur der Beschaffung von Mitteln zur Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke dienen. Sofern hingegen die Vermögensverwaltung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Literatur

Brinkmeier, Aus der Gemeinnützigkeit in die GmbH, GmbH-StB 2001, 332; Brinkmeier, Betriebsaufspaltung bei gemeinnützigen Einrichtungen, GmbH-StB 1998, 315; Funnemann, Ausgliederung von Zweckbetrieben, DStR 2002, 2113; Grüter/Mitsch, Keine Steuerneutralität des Formwechsels eines eingetragenen Vereins in eine Kapitalgesellschaft? DStR 2001, 1827; Hänsch, Änderung des § 6 Abs....mehr

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§ 13 Stiftungsrechtliche Gr... / 5. Sonderfall: Verbrauchsstiftung

Rz. 31 Eine weitere Ausgestaltung einer rechtsfähigen Stiftung ist die in § 80 Abs. 1 S. 2 BGB geregelte Verbrauchsstiftung. Diese besondere Form der Stiftung zeichnet sich dadurch aus, dass das Stiftungsvermögen im Laufe der Zeit vollständig verbraucht wird.[29] Sowohl gemeinnützige Stiftungen als auch Familienstiftungen können als Verbrauchsstiftung ausgestaltet sein.[30] ...mehr