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Steuerliche Maßnahmen im Koalitionsvertrag

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Zusammenfassung

Die Vertreter von Union und SPD haben sich am 9.4.2025 auf einen Koalitionsvertrag mit einem Umfang von 144 Seiten geeinigt. Wir geben einen Überblick über die im Steuerrecht geplanten Änderungen.

Alle drei Parteien müssen dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode, der mit "Verantwortung für Deutschland" betitelt ist, allerdings noch offiziell zustimmen.

Unternehmenssteuern

Ein sog. "Investitions-Booster" in Form einer degressiven Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen von 30 Prozent soll für die Jahre 2025, 2026 und 2027 eingeführt werden.

Nach dem Ablauf dieser vorübergehenden Maßnahme soll ab dem 1.1.2028 auch die Körperschaftsteuer von derzeit 15 % in 5 Schritten um jeweils einen Prozentpunkt gesenkt werden. Davon sollen auch Personengesellschaften profitieren, weshalb insbesondere das Optionsmodell nach § 1a KStG und die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG wesentlich verbessert werden sollen. Außerdem soll geprüft werden, ob ab dem Jahr 2027 die gewerblichen Einkünfte neu gegründeter Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform in den Geltungsbereich der Körperschaftsteuer fallen können.

Es soll eine Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge umgesetzt werden.

Körperschaften und Personengesellschaften sollen sukzessive auf die Selbstveranlagung umgestellt werden.

Es sollen alle zur Verfügung stehenden administrativen Maßnahmen ergriffen werden, um Scheinsitzverlegungen in Gewerbesteuer-Oasen wirksam zu begegnen. Außerdem soll der Gewerbesteuer-Mindesthebesatz von 200 auf 280 Prozent erhöht werden.

Einkommensteuer

Die die Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen soll zur Mitte der Legislatur gesenkt werden. Details werden allerdings nicht genannt. Auch soll die Schere zwischen der Entlastungswirkung der Kinderfreibeträge und dem Kindergeld s...

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