Fachbeiträge & Kommentare zu Gemeinnützigkeit

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Gemeinnützigkeit einer unte... / Entscheidung

Der BFH bestätigt, dass eine Körperschaftsteuerfestsetzung von 0 EUR mit einer Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG vereinbar ist. Die Festsetzung auf 0 EUR ist deshalb als solche unproblematisch. Für die Steuerbefreiung ist maßgeblich, dass die Stiftung nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Gemeinnützigkeit einer unte... / Hintergrund

Die Klägerin ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit ausschließlich gemeinnützigen Zwecken laut Satzung. Die Stifterin verpflichtete sich, der Stiftung Aktien an einer AG als Grundstockvermögen zu übertragen. Weitere Aktien der AG wurden auf eine GmbH übertragen, deren Alleingesellschafter eine natürliche Person war. Die GmbH hielt außerdem Anteile an einer we...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 3 Nr. 26a EStG stellt die Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 AO)[1] im Dienst oder Auftrag juristischer Personen des öffentlichen Rechts und bestimmter Einrichtungen bis insgesamt 960 EUR (ab Vz 2026)jährlich steuerfrei.[2] Die Vorschrift ergänzt § 3 Nr. 26 EStG. Es handelt sich um...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Begünstigte Tätigkeiten (§ 3 Nr. 26a S. 1 EStG)

Rz. 3 § 3 Nr. 26a EStG begünstigt nebenberufliche Tätigkeiten[1], die nicht unter § 3 Nr. 26 EStG fallen, weil ihnen das dort vorausgesetzte pädagogische Element oder der dort erforderliche unmittelbare Zusammenhang mit der Übung, Ausbildung, Erziehung oder Betreuung anderer Menschen fehlt oder weil sie nicht unmittelbar auf die persönliche Pflege solcher Personen ausgericht...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Gemeinnützigkeit

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Formwechsel des Vereins in ... / 3. Besonderheiten der Satzung

Mit dem Formwechselbeschluss ist auch die Satzung der GmbH aufzustellen. Für die Satzungsgestaltung gelten die allgemeinen Regelungen des GmbHG. Soll die Gemeinnützigkeit des Vereins fortgeführt werden, muss die Satzung den Anforderungen der §§ 55 ff. AO entsprechen. Auch wenn die dort aufgeführte Mustersatzung nicht wörtlich übernommen werden muss, ist die Übernahme des Wor...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Formwechsel des Vereins in ... / 7. Formulierungsbeispiel

Formulierungsbeispiel zu den notwendigen Beschlussinhaltenmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.5.4 Haftung

Rz. 55 Die Vertrauensregelung in § 9 Abs. 3 S. 1 KStG wird durch eine entsprechende Haftungsregelung in § 9 Abs. 3 S. 2 KStG ergänzt, die jedoch nur dann zur Anwendung kommt, wenn einem gutgläubigen Zuwendenden der Abzug zu belassen ist. § 9 Abs. 3 S. 2 KStG unterscheidet zwischen zwei Haftungstatbeständen: der Ausstellerhaftung (Alt. 1) und der Veranlasserhaftung (Alt. 2): D...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.5.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 51 Der Nachweis über die Leistung einer steuerlich abziehbaren Zuwendung ist durch eine vom Empfänger ausgestellte Zuwendungsbestätigung zu führen.[1] Diese Bestätigung gehört zu den materiell-rechtlichen Voraussetzungen für den Zuwendungsabzug. Sie kann nicht durch andere Bekundungen, insbes. nicht durch Zeugenaussagen ersetzt werden.[2] Die nachträgliche Erteilung eine...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.2.2 Der Begriff der Mitgliedsbeiträge

Rz. 30 Unter den Begriff der Zuwendungen fallen nicht nur Spenden, sondern auch Mitgliedsbeiträge. Letztere kommen nur bei Körperschaften in Betracht, die ihrer Natur nach Mitgliedsbeiträge erheben können. Das sind insb. Vereine, nicht jedoch steuerbegünstigte Kapitalgesellschaften. Mitgliedsbeiträge stellen Zuwendungen der Mitglieder an die Körperschaft dar, die nach der Sa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.4.1 Rechtsentwicklung

Rz. 38 Durch Gesetz v. 8.4.2010[1] wurde der Kreis der Zuwendungsempfänger, über inländische Einrichtungen hinaus, deutlich erweitert. Nunmehr können nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 S. 2ff. KStG unter weiteren Voraussetzungen auch grenzüberschreitende Zuwendungen an Einrichtungen in der EU bzw. im EWR abziehbar sein. Diese Änderung stellt einen weiteren Schritt dar, das deutsche Gemei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 3.8.3 Zuwendungen als verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 76 Nach § 8 Abs. 3 KStG darf das Einkommen nicht um verdeckte Gewinnausschüttungen gemindert werden. Erfüllt eine Zuwendung zugleich den Tatbestand der Zuwendung und den Tatbestand der verdeckten Gewinnausschüttung, hat das in § 8 Abs. 3 KStG begründete Abzugsverbot für verdeckte Gewinnausschüttungen Vorrang vor der Abziehbarkeit der Zuwendungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KSt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sekten

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Sekten und Weltanschauungsgemeinschaften können gemeinnützig sein, wenn die Förderung der Religion im Vordergrund steht (s. BFH vom 06.06.1951, BStBl III 1951, 148 und BFH vom 23.09.1999, BStBl II 2000, 533). Die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit können auch Vereine erhalten, die die Förderung religionsähnlicher Weltanschauungen verfolgen (z...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen zur Aussteller- und Veranlasserhaftung

Tz. 28 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Mit FG Baden-Württemberg vom 14.07.1998, DStR 1999, XII hat der Senat entschieden, dass die Verwendung von Zuwendungen zur Bezahlung von Sportlern und Trainern über die Grenze von 358 EUR im Durchschnitt pro Monat sowie die Zahlung von Ablöseentschädigungen, die mehr als 2 556 EUR betragen, eine gemeinnützigkeitsschädliche Mittelverwendung v...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Haftung im steuerlichen Sinn meint das Einstehen für eine fremde Steuerschuld, d. h. jemand muss die Steuerschuld eines anderen gegenüber dem Finanzamt übernehmen und zahlen. Das kommt immer dann in Betracht, wenn der die Steuer eigentlich Schuldende über kein Vermögen (mehr) verfügt und ein anderer für die Vermögenslosigkeit verantwortlich i...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Rechtsprechung zur Haftung

Tz. 41 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Steuerehrlichkeit als Voraussetzung zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit BFH vom 27.09.2001, BStBl II 2002, 169; Haftung für Umsatzsteuerbeträge bei nicht rechtzeitiger Abgabe der Steuererklärung (Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Umsatzsteuerjahreserklärungen) BFH vom 05.03.1991, BStBl II 1991, 678; Pflichtverletzung als Haftungsvoraussetzung OFD Han...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Europäische Rechtsgrundlage

Tz. 4 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Wie gerade ausgeführt enthält das deutsche Umsatzsteuerrecht in § 12 Abs. 2 UStG (Anhang 5) eine Auflistung von Fallgruppen, in denen der ermäßigte 7 %-ige Umsatzsteuersatz zur Anwendung gelangt. Nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5) gilt der ermäßigte Steuersatz für Leistungen gemeinnütziger Körperschaften (also auch gemeinnützige...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schützenvereine

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Im Regelfall sind Schützenvereine wegen der Förderung des Sports als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften anzuerkennen (s. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b und s. AEAO zu § 52 AO TZ 7, Anhang 2). Eine Anerkennung als gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaft kommt auch dann in Betracht, wenn ein Schützenverein nach der Satzung neben de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Hallenbauvereine

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Ein Hallenbauverein, dessen alleiniger Zweck darin besteht, eine Halle zu errichten und diese anderen steuerbegünstigten Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke zu überlassen, kann keine Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit erhalten. § 58 Nr. 5 AO (Anhang 1b) kommt nicht in Betracht, da § 58 Nr. 5 AO (Anhang 1b) weder einen eigenstän...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Haftung für Zuwendungen/Spenden

Tz. 20 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Spendenhaftung fällt nicht in den Anwendungsbereich der §§ 69ff. AO (Anhang 1b). Während es sich bei dieser um eine Haftung der für bestimmte steuerliche Pflichten Verantwortlichen oder der Vertreter und Geschäftsführer gemeinnütziger Körperschaften handelt, stellt die Spendenhaftung eine Haftung gemeinnütziger Körperschaften als solcher...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Segelsport

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Vereine, deren Zweck auf die planmäßige Pflege des Segelsports gerichtet ist, können steuerbegünstigte (gemeinnützige) Zwecke wegen der Förderung des Sports verfolgen (s. § 52 Abs. 1 Nr. 21 AO, Anhang 1b). Hierzu s. BFH vom 20.01.1982, BStBl II 1982, 336. Der Zweck des Vereins muss gem. § 60 AO (Anhang 1b) in der Satzung so bestimmt sein, dass aufg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 158. Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements v 10.10.2007, BGBl I 2007, 2332

Rn. 178 Stand: EL 79 – ET: 05/2008 Das BMF hat den Referentenentwurf für ein "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" vom 15.12.2006 (IV A 3 – S 1910 – 253/06) veröffentlicht, der Bundestag hat diesen mit im Weiteren zwei Änderungen am 06.07.2007 verabschiedet betrmehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Fristsetzung

Tz. 19 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Liegt bei einer steuerbegünstigten Einrichtung ein Verstoß gegen das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung vor, kann das Finanzamt ihr eine angemessene Frist für die Verwendung der Mittel setzen (§ 63 Abs. 4 Satz 1 AO, Anhang 1b). Diese Frist soll nicht dazu führen, dass eine steuerbegünstigte Körperschaft ihre Mittel verschleudern muss und b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ccb) Eine unter § 5 Abs 1 Nr 9 KStG fallende Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52–54 AO)

Rn. 968 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Allgemeines Gemeint sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen und (so der Gesetzeswortlaut; zutreffend müsste es heißen: "oder") kirchlichen...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Aktuelles, Steueränderungsg... / 3. Zulässigkeit von Photovoltaikanlagen u.Ä. (§ 58 Nr. 11 AO)

Tz. 7 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Durch eine Ergänzung des § 58 AO um eine neue Nr. 11 dürfen steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaften – ab dem VZ 2026 – ihre Mittel auch für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen und anderen Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verwenden. Dabei darf der Betrieb einer solchen Anlage aber nicht den Hauptzw...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Deutsches Umsatzsteuerrecht

Tz. 2 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 In § 12 Abs. 1 UStG (Anhang 5) wird der reguläre Umsatzsteuersatz geregelt, der mit 19 % im europäischen Mittel liegt. § 12 Abs. 2 UStG (Anhang 5) sieht verschiedene Situationen vor, in denen der ermäßigte 7 %-ige Umsatzsteuersatz zur Anwendung kommt. Tz. 3 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Hiernach erhalten Körperschaften, die ausschließlich und unm...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Persönliche Haftung aufgrund des Spendenrechts

Tz. 25 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Spendenhaftung betrifft jeden Spenden empfangenden Verein bzw. im Hinblick auf die Veranlasserhaftung jede für den Verein entsprechend handelnde Person. Der Vertrauensschutz kann also im Hinblick auf den Spendenabzug einen Haftungstatbestand beim begünstigten Verein begründen. Hierbei sind nach § 10b Abs. 4 EStG (Anhang 10), § 9 Abs. 3 K...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schulspenden

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Viele Schulen werden über ihre steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Fördervereine bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags unterstützt. So finanzieren Schulfördervereine oft eine zusätzliche Ausstattung der Schulen mit technischen Geräten, Materialien usw. oder unterstützen bedürftige Schülerinnen und Schüler beispielsweise durch die Bezuschussung d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Leistungen an Mitglieder

Tz. 37 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Hierzu s. "Eigenverbrauch/Wertabgabebesteuerung" und s. "Zuwendungen an Vereinsmitglieder". Literatur: Hüttemann, Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, 6. Aufl., Köln. 2025.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Konsequenzen aus dem Abweichen der nationalen Rechtslage von der MwStSystRL und empfohlene Vorgehensweise

Tz. 13 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Für den Vereinsvorstand oder den Steuerberater des Vereins stellt sich nun die Frage, wie er im Hinblick auf die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei Kenntnis der vorstehend dargestellten Problematik vorgehen soll. Hierzu muss zunächst etwas zur Bedeutung und Stellung der europäischen MwStSystRL im Verhältnis zum deutschen Steuerpflicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Niermann, Änderungen im Bereich der ArbN-Besteuerung ab 2000, DB 2000, 108; Seifert, Die LSt-Änderungsrichtlinien 2001, DStZ 2001, 105; Jochum, Privilegierung der Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit im Bereich der wissenschaftlichen Ausbildung und Prüfung, NJW 2002, 1983; Hutter, Ist die nebenberufliche Lehrtätigkeit an Auslandsuniversitäten steuerbegünstigt?, NWB F 6, 335...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Fritz, Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements – steuerliche Änderungen für gemeinnützige Körperschaften und deren Förderer, BB 2007, 2546; Fischer, Das Gesetz zur weiteren Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, NWB F 2, 9439; Hüttemann, Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und seine Auswirkungen auf das Gemeinnützigkei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 80. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Kunst, Kultur und Stiftungen sowie zur Änderung steuerrechtlicher Vorschriften (Kultur- und Stiftungsförderungsgesetz) vom 13.12.1990, BGBl I 90, 2775

Rn. 94 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Ergänzend zum allgemeinen Ausbau der Vergünstigungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht durch das Vereinsfärderungsgesetz vom 18.12.1989 (vgl Rn 84b) soll durch das vorliegende Gesetz das private selbstlose Engagement auf dem Gebiet von Kunst und Kultur durch steuerliche Anreize gefördert werden. Die Gesetzesinitiative zielt darauf ab, pr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 74 Förderu... / 2.2.4 Gemeinnützige Ziele

Rz. 22 Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Träger gemeinnützige Ziele verfolgt (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3). Auch wenn der jugendhilferechtliche Begriff mit dem steuerrechtlichen Begriff der Gemeinnützigkeit nicht identisch sein soll, stellt die Praxis doch darauf ab, ob die steuerrechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung der Steuerbegünstigung nach §§ 51 ff. AO gegeben ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 4.2.3 Steuerbefreiung für gemeinnützige Wohnungsvermietung ab 1.1.2025

Rz. 45b Ab dem 1.1.2025 wurde die steuerbegünstigte Förderung der Allgemeinheit in § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 27 AO um die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke erweitert.[1] Durch die (Wieder-) Einführung der Wohngemeinnützigkeit im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024[2] werden sich in der Rechtspraxis künftig weitere Anwendungsfälle des Wechsels von der Steuerpflicht zur Steuerbe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 2.2.1 Subjektiver Anwendungsbereich

Rz. 7 Abs. 1 gilt subjektiv für alle Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die von der KSt befreit werden. Erfasst werden damit alle Körperschaften, die nach § 5 Abs. 1 KStG steuerbefreit sein können, zusätzlich Körperschaften, deren Steuerbefreiung auf einem anderen Gesetz beruht (Rz. 11). Eine (nationale) Steuerbefreiung kann eine nach Art. 107 AEUV ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 13 ... / 4.1 Bewertung mit dem Teilwert in Regelfällen

Rz. 31 Nach § 13 Abs. 3 S. 1 KStG sind die Wirtschaftsgüter in der Schlussbilanz i. S. d. Abs. 1 ("Entstrickungsbilanz") und in der Anfangsbilanz i. S. d. Abs. 2 ("Verstrickungsbilanz") mit dem Teilwert anzusetzen. Der Ansatz des Teilwerts beim Ende oder Beginn der Steuerpflicht bewirkt die Abgrenzung des Gewinns, der während der Zeit der Steuerpflicht begründet worden ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1.1 Einbringung eines Betriebs

Tz. 156 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Bei der gGmbH ist zu differenzieren zwischen ihrem – falls vorhanden – stpfl Bereich (stpfl wG) und ihren stfreien Bereichen (ideelle Tätigkeit, ZwB, Vermögensverw). § 8 Abs 2 KStG ist nur für den stpfl Bereich (stpfl wG) maßgebend, dagegen innerhalb der stfreien Bereiche nicht anwendbar (s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 323). Im Einzelnen gilt Fol...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4.3 Beteiligung an der Kapitalgesellschaft darf nicht Hauptzweck der gemeinnützigen Stiftung sein

Tz. 191 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Auch die Vermögensverwaltung ist im Hinblick auf das Gebot der Ausschließlichkeit nach § 56 AO nur dann gemeinnützigkeitsunschädlich, wenn sie um des st-begünstigten Zweckes willen erfolgt. Dh sie darf nur der Beschaffung von Mitteln zur Erfüllung der st-begünstigten Zwecke dienen. Sofern hingegen die Vermögensverwaltung ein losgelöster Zwe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Brinkmeier, Betriebsaufspaltung bei gemeinnützigen Einrichtungen, GmbH-StB 1998, 315; Neumayer/Schmidt, Einsatzmöglichkeiten und -risiken für GmbH im Gemeinnützigkeitsrecht, GmbH-StB 1998, 72; Tönnes/Wewel, Ausgliederung wG durch st-befreite Einrichtungen, DStR 1998, 274; Kümpel, Die stliche Behandlung von ZwB, DStR 1999, 93; Kümpel, Die Besteuerung stpfl wG, DStR 1999, 1505; Sch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 Verschmelzung auf eine Personengesellschaft

Tz. 29 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Verschmelzung einer gGmbH auf eine – nicht gemeinnützige – Pers-Ges kommt nach Maßgabe des UmwG (§§ 2ff UmwG)/UmwStG (§§ 3ff UmwStG) in Betracht. Die Verschmelzung auf eine Pers-Ges, die grds für gemeinnützige Kö in der Rechtsform der GmbH (s Tz 3), möglich ist, hätte zur Folge, dass mit der Verschmelzung eine Verletzung der Vermögensbind...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Gemeinnützige Genossenschaft als übertragender Rechtsträger

Tz. 66 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ist eine gemeinnützige Gen übertragender Rechtsträger wie in folgender Abbildung, gelten die Tz 29–111 entspr. Tz. 67 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Für die gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung ist allerdings von Bedeutung, dass Abfindungen iSd §§ 29, 31 UmwG an die anlässlich der Verschmelzung ausscheidenden Genossen einer übertragenden Gen n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Problemfelder

Tz. 77 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Verschmelzung von gemeinnützigen eV wirft – in ähnlichem Ausmaß wie die Verschmelzung von gGmbH – gemeinnützigkeitsrechtliche Probleme auf. Problem 1: Vereinbarkeit der Verschmelzung mit der satzungsmäßigen Vermögensbindung des Übertragers Die – sich beim eV bereits aufgr des § 99 Abs 1 UmwG stellende – Frage, ob die Vereinbarkeit gegeben ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.6 Exkurs: Formwechsel eines eV in eine gGmbH

Tz. 194 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Sofern die wirtsch Aktivitäten eines eV den Rahmen des sog Nebenzweckprivilegs überschreiten, kann dem Verein die Löschung durch das Reg-Gericht drohen. Vgl hierzu die Entsch des KG Bln aus dem Jahr 2016, die als Verein organisierte Kindertagesstätten betrafen. Diesen wurde die Löschung ihres Vereins mit der Begr angedroht, dass kein ideell...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.4.1 Aufspaltung

Tz. 143 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Aufspaltung von gemeinnützigen eV wirft – in ähnlichem Ausmaß wie die Aufspaltung von gGmbH – gemeinnützigkeitsrechtliche Probleme auf. Gemeinnützigkeitsrechtliche Problemfelder: Problem 1: Vereinbarkeit der Aufspaltung mit der satzungsmäßigen Vermögensbindung des Übertragers Die – sich beim eV bereits aufgr des § 149 Abs 1 UmwG stellende ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1.4 Qualifizierter Anteilstausch (§ 21 Abs 1 S 2 UmwStG)

Tz. 162 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 § 21 UmwStG betrifft den Tausch von Anteilen an einer inl oder ausl Kap-Ges oder Gen gegen Gewährung neuer Anteile. Ein qualifizierter Anteilstausch iSd § 21 Abs 1 S 2 UmwStG liegt vor, wenn die übernehmende Gesellschaft nach der Einbringung nachweisbar unmittelbar die Mehrheit der Stimmrechte an der erworbenen Gesellschaft hält (mehrheitsv...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Spenden und Beiträge zur Al... / 2. Ermittlung des Höchstbetrags

Nach § 10b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG ermittelt sich der erste Höchstbetrag von 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte. Der Gesamtbetrag der Einkünfte (GdE) ist gem. § 2 Abs. 3 EStG die Summe der Einkünfte (SdE), vermindert um den Altersentlastungsbetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und den Abzug nach § 13 Abs. 3 EStG. Die Grundlage ist somit zunächst die SdE gem. §...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Fragen und Antworten zu den... / 12. Dürfen Kriegsflüchtlinge - mit oder ohne Begründung einer Mitgliedschaft - beitragsfrei in Sportvereinen mittrainieren, ohne dass dies die Gemeinnützigkeit des jeweiligen Sportvereins gefährdet?

Aus Billigkeitsgründen ist eine beitragsfreie Trainingsbeteiligung von Kriegsflüchtlingen gemeinnützigkeitsrechtlich nicht zu beanstanden.mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Fragen und Antworten zu den... / 1. Dürfen steuerbegünstigte Körperschaften (zum Beispiel gemeinnützige Vereine oder gemeinnützige Stiftungen) Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in ihren Räumlichkeiten unterbringen, ohne dass der Status der Gemeinnützigkeit gefährdet ist?

Da bis zum 31. Dezember 2026 die Verwendung von Mitteln zur Unterstützung von im Krieg in der Ukraine Geschädigten ohne Änderung der Satzung möglich ist, können Mittel auch verwendet werden, um Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine unentgeltlich in den Räumlichkeiten des Vereins unterzubringen. Damit werden regelmäßig mildtätige Zwecke nach § 53 Abgabenordnung verwirklicht. Wenn ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Fragen und Antworten zu den... / 1. Wie werden Spenden steuerlich berücksichtigt? Ändert sich wegen des Krieges in der Ukraine etwas an Abläufen, Verfahren und Nachweisen?

Spenden sind freiwillige und unentgeltliche Sach- oder Geldleistungen, die ohne Gegenleistung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke erbracht werden. Sie müssen außerdem an einen steuerbegünstigten Empfänger geleistet werden. Bei diesem handelt es sich regelmäßig um eine steuerbegünstigte Körperschaft (zum Beispiel einen gemeinnützigen Verein oder eine gemeinnützige Stiftun...mehr