Fachbeiträge & Kommentare zu Gemeinnützigkeit

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gemeinnützigkeit in der Liq... / a) Kohärenz zwischen gemeinnütziger Anlauf- und Abwicklungsphase

Steuerbegünstigten Körperschaften ist m.E. spiegelbildlich zu der gemeinnützigen Anlaufphase (vgl. hierzu BFH v. 23.7.2003 – I R 29/02, BStBl. II 2003, 930; Unger in Gosch, AO/FGO, § 51 AO Rz. 24 [Mai 2025]; Gebhardt, Steuerbefreiungen in der Anfangs- und Auslaufphase von Körperschaften, 2024, S. 96 ff.; AEAO Nr. 5 zu § 51 AO) auch eine notwendige Abwicklungsphase zuzubillig...mehr

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Gemeinnützigkeit in der Liq... / 2. Anhängige Revision beim BFH (V R 27/25)

In dem derzeit anhängigen Revisionsverfahren (V R 27/25) gegen das Urteil des FG Münster vom 29.11.2023 (13 K 1127/22 K, juris) wird der BFH nun erstmals Gelegenheit haben, sich grundlegend mit der Zulässigkeit einer gemeinnützigen Abwicklungsphase bzw. der Gemeinnützigkeitsfähigkeit im Liquidationszeitraum auseinanderzusetzen. Erste Instanz FG Münster: In dem erstinstanzlich...mehr

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Gemeinnützigkeit in der Liq... / 1. Ausgangspunkt

Kein Anfang ohne Ende: Jede gemeinnützige Körperschaft hat – ebenso wie jede voll steuerpflichtige Körperschaft – eine notwendige Anlauf- sowie eine Abwicklungsphase. Zu den Auswirkungen der Liquidation gemeinnütziger Körperschaften auf deren Gemeinnützigkeitsstatus äußern sich jedoch weder die AO noch die besonderen Einzelsteuergesetze (z.B. §§ 5 Abs. 1 Nr. 9, 11, 13 KStG, ...mehr

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Gemeinnützigkeit in der Liq... / II. Zulässigkeit einer gemeinnützigen Abwicklungsphase im Liquidationszeitraum?

1. Ausgangspunkt Kein Anfang ohne Ende: Jede gemeinnützige Körperschaft hat – ebenso wie jede voll steuerpflichtige Körperschaft – eine notwendige Anlauf- sowie eine Abwicklungsphase. Zu den Auswirkungen der Liquidation gemeinnütziger Körperschaften auf deren Gemeinnützigkeitsstatus äußern sich jedoch weder die AO noch die besonderen Einzelsteuergesetze (z.B. §§ 5 Abs. 1 Nr. ...mehr

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Gemeinnützigkeit in der Liq... / 3. Stellungnahme

a) Kohärenz zwischen gemeinnütziger Anlauf- und Abwicklungsphase Steuerbegünstigten Körperschaften ist m.E. spiegelbildlich zu der gemeinnützigen Anlaufphase (vgl. hierzu BFH v. 23.7.2003 – I R 29/02, BStBl. II 2003, 930; Unger in Gosch, AO/FGO, § 51 AO Rz. 24 [Mai 2025]; Gebhardt, Steuerbefreiungen in der Anfangs- und Auslaufphase von Körperschaften, 2024, S. 96 ff.; AEAO Nr...mehr

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Gemeinnützigkeit in der Liq... / III. Fazit

Der Umgang mit dem Gemeinnützigkeitsstatus einer Körperschaft ist mit Eintritt in das Liquidationsverfahren seit jeher mit offenen Fragen und Risiken verbunden. Die Liquidation einer steuerbegünstigten Körperschaft führt jedoch nicht automatisch zum Verlust der Gemeinnützigkeit, d.h. eine aufgelöste/aufgehobene Körperschaft kann auch im Liquidationszeitraum – bereits aufgrun...mehr

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Gemeinnützigkeit in der Liq... / f) Jedenfalls keine zehnjährige rückwirkende Aberkennung der Steuerbegünstigung

Selbst wenn man dies – unzutreffend – anders beurteilen wollte, würde die Gemeinnützigkeit der sich in Liquidation befindenden Körperschaft jedenfalls nicht rückwirkend für die letzten zehn Jahre wegfallen, sondern erst ex nunc mit Beginn der Liquidation (Fassung des Liquidationsbeschlusses). Anderenfalls hätte dies – aufgrund der damit verbundenen zehn Jahre rückwirkenden S...mehr

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Gemeinnützigkeit in der Liq... / d) Grundsatz der Vermögensbindung

"Letzter Akt" gemeinnütziger Mittelverwendung: Entscheidend gegen die Aberkennung des Gemeinnützigkeitsstatus im Liquidationszeitraum spricht der Grundsatz der gemeinnützigen Vermögensbindung (§§ 55 Abs. 1 Nr. 4, 61 AO). Der Grundsatz der Vermögensbindung betrifft den "letzten Akt" der gemeinnützigen Mittelverwendung (vgl. Hüttemann, Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, 6. A...mehr

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Gemeinnützigkeit in der Liq... / [Ohne Titel]

RA Dr. Oliver Cremers[*] Für die Körperschaften an sich, ihre Mitglieder/Gesellschafter, die Gläubiger, Förderer und Liquidatoren/Insolvenzverwalter stellt sich die Frage, wie die Liquidation einer Körperschaft – als zwangsläufig eintretende Abwicklungsphase – gemeinnützigkeitsrechtlich zu würdigen und ob insb. noch eine Steuerbegünstigung möglich ist. Der BFH wird demnächst ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. § 51 Abs. 3 AO – Gemeinnützigkeit eines in Landesverfassungsschutzberichten aufgeführten Vereins

Die Auswirkungen der Erwähnung einer Körperschaft in einem Verfassungsschutzbericht hat das FG Bremen übersichtlich dargestellt: Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen von der Körperschaftsteuer befreit, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung aus...mehr

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Gemeinnützigkeit in der Liq... / c) Einheit der Rechtsordnung

Gleichlauf von Steuerrecht und Zivil-/Gesellschaftsrecht wäre sinnvoll: Ferner widerspricht es der Einheit der Rechtsordnung, die Liquidation einer gemeinnützigen Körperschaft im Steuerrecht als Anlass für eine (rückwirkende) Besteuerung zu nehmen, obwohl sie im Vereins-, Stiftungs- und Gesellschaftsrecht (vgl. z.B. für den Verein und die Stiftung §§ 47, 49 i.V.m. § 87c Abs....mehr

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Gemeinnützigkeit in der Liq... / b) Gesetzliche und faktische Notwendigkeit einer Abwicklungsphase

Dass steuerbegünstigten Organisationen eine solche gemeinnützige Abwicklungsphase einzuräumen ist, gilt vor allem vor dem Hintergrund, dass die Auflösung einer Körperschaft mitsamt Liquidation einerseits gesetzlich zwingend vorgesehen und andererseits notwendiger Teil des juristischen Lebens einer Körperschaft ist (dazu Hüttemann, Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, 6. Aufl...mehr

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Gemeinnützigkeit in der Liq... / I. Einleitung

Schon seit geraumer Zeit erkennen Finanzverwaltung, Rechtsprechung und Literatur zu Recht an, dass gemeinnützige Organisationen in einer Anlaufphase , in der die gemeinnützige Zweckverwirklichung lediglich vorbereitet wird, steuerbegünstigt i.S.d. §§ 51 ff. AO sein können. Demgegenüber ist bislang höchstrichterlich immer noch nicht abschließend geklärt, ob dies spiegelbildlic...mehr

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Gemeinnütziges Wohnen nach ... / 7. Förderung der Allgemeinheit

Einen gemeinnützigen Zweck zu verfolgen heißt, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Der Katalog des § 52 Abs. 1 S. 1 AO soll sich diesem Obersatz unterordnen. In § 52 Abs. 2 S. 1 heißt es nämlich, die nachfolgend aufgeführten Einzelzwecke seien "unter den Voraussetzungen des § 52 Abs. 1 AO" als Förderung der Allgemeinheit ...mehr

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Gemeinnütziges Wohnen nach ... / 5. Belegung mit Mietern, die die Kriterien nach Beginn des Mietverhältnisses nicht mehr erfüllen

Das Gesetz bestimmt, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse der Mieter, die von § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 27 AO verlangt werden, nur zu Beginn des Mietverhältnisses vorliegen müssen. In der Begründung des Regierungsentwurfs wird ausdrücklich in Kauf genommen, dass sich im Lauf der Zeit eine Unterstützung von Personen ergibt, die die Kriterien der – bereits erweiterten – Hilfebedü...mehr

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Gemeinnütziges Wohnen nach ... / 8. Fazit

Die Suche von geeignetem Wohnraum, der günstig angemietet werden kann, ist ein häufiges und großes Problem. In der Vergangenheit, als Wohnraum sehr knapp war, wurde dieses Problem durch direkte Förderung des Wohnungsbaus gefördert. Günstige Kredite beispielsweise, die den Wohnungsbau unterstützten, liefen mit der Zeit aus. Die seit dem 1.1.2025 eingeführte Regelung in § 52 Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensaufnahme und Darle... / a) Grundsätzliche Zulässigkeit

Die Finanzierung von Investitionen im Bereich der Vermögensverwaltung mit Hilfe von zusätzlichen Fremdmitteln ist grundsätzlich zulässig (vgl. Hüttemann, Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht, 6. Aufl. 2025 Rz. 5.130). Dabei dürfen die laufenden Zinsen nur aus den Erträgen der Vermögensverwaltung finanziert werden. Die Zahlung von Zinsen ist als Vergütung für die Nutzungsüberl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Darlehensaufnahme und Darle... / 3. Vermögensverwaltung

Aus dem Umstand, dass die Stiftung in der Lage sein muss, die Förderung des Stiftungszwecks fortwährend aus den Erträgen des vorhandenen Stiftungskapitals zu finanzieren, der Verpflichtung zum Kapitalerhalt und aus seiner treuhänderischen Stellung erwächst für den Vorstand als eine seiner Kernaufgaben die Pflicht zur ordnungsgemäßen Vermögensbewirtschaftung (Weitemeyer in Mü...mehr

Beitrag aus der verein wissen
2026 heißt es: Aufgepasst! / 3.7 Photovoltaikanlagen

Aktuell kann die Installation einer Photovoltaikanlage die Gemeinnützigkeit gefährden. Es kann beispielsweise zu Problemen führen, wenn eine Anlage als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb geführt werden muss oder sich aus dem Betrieb Verluste ergeben, die aus dem steuerbegünstigten Vermögen gedeckt werden. Um Vereinen hier keine Steine mehr in den Weg zu legen, soll § 58 der Ab...mehr

Beitrag aus der verein wissen
2026 heißt es: Aufgepasst! / 3.6 E-Sport wird gemeinnütziger Zweck

Eine lange geführte Diskussion hat mit dem Steueränderungsgesetz 2025 ein Ende. Hier wird der Begriff des "E-Sports" eindeutig definiert und für gemeinnützig erklärt. In den Erläuterungen zu der Gesetzesänderung wird E-Sport im Sinne dieser Gesetzesanpassung folgendermaßen definiert: Ein Wettkampf zwischen menschlichen Personen in Computer- und Videospielen einschließlich mob...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2025 / 5 Zuwendungen → Zeilen 5–12

Überblick Der Vordruck unterscheidet 4 Arten von Zuwendungen: Parteizuwendungen (Zeile 7), Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen (Zeile 8), Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung (Zeilen 9–12) und Zuwendungen für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke (Zeile 5). Begünstigt sind ggf. auch Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen im EU/EWR-Ausland (Ze...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der gemeinnützige Verein al... / 2.1 Was wird verlangt?

Es besteht bereits nach § 141 AO für Vereine und andere gemeinnützige Körperschaften die Verpflichtung, alles zu beachten, was die Erfüllung von Steuerpflichten angeht – somit in der Regel auch, eine jährliche Einnahmenüberschussrechnung zu erstellen. Zwar führt, wie nachfolgend erläutert, die erhaltene und vorhandene Gemeinnützigkeit bei Vereinen dazu, dass bestimmte Steuer...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der gemeinnützige Verein al... / 1 Zur Situation bei wirtschaftlicher Betätigung

Ein Verein möchte in "Eigenregie" eine oder mehrere Veranstaltungen mit verschiedenen Angeboten vor Ort oder im regionalen Umfeld durchführen. Der Grund hierfür besteht im nachvollziehbaren Bestreben, hierdurch weitere finanzielle Mittel zur Erfüllung des Vereinszwecks im laufenden Kalenderjahr zu beschaffen oder auch Teile aus dem erzielten Überschuss als gewisses Finanzpol...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 73a Prozessko... / 2.3.1 Antrag

Rz. 11 Grundsätzlich kann jedem Beteiligten (§ 69) Prozesskostenhilfe gewährt werden (vgl. zum Prozesskostenhilfeanspruch eines Beigeladenen: LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 19.6.2020, L 4 BA 4069/18). Die Gewährung von Prozesskostenhilfe setzt die Stellung eines Antrags, der für jede Instanz gesondert zu stellen ist, voraus (§ 117 Abs. 1 ZPO). Antragsberechtigt sind nat...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (b) Abstellen auf den Pflichtteilsberechtigten

Rz. 369 Das Pflichtteilsrecht nach § 2303 BGB ist im Grunde Ausfluss der verfassungsrechtlichen Garantie einer Mindestbeteiligung des Pflichtteilsberechtigten am Nachlass des Erblassers (Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG).[1068] Dabei zielt der Pflichtteilsanspruch, wie bereits ausgeführt, darauf ab, den Pflichtteilsberechtigten wirtschaftlich (in Geld) so zu stellen, a...mehr

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§ 48 Vereine / 3. Gemeinnützigkeit

Rz. 33 Eingetragene Vereine können den Status der Gemeinnützigkeit erlangen, womit Steuervorteile (§ 52 AO) und die Möglichkeit verbunden sind, Spenden gegen steuerlich berücksichtigungsfähige Spendenquittungen zu vereinnahmen. Um die Gemeinnützigkeit beantragen zu können, gelten für den Zweck und die notwendigen Inhalte der Satzung besondere Vorschriften, die im Wesentliche...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / a) Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit

Rz. 84 Grundsätzlich sind die Errichtung und die Tätigkeit einer Stiftung mit unterschiedlichen steuerlichen Belastungen verbunden (Schenkungsteuer, Körperschaftsteuer etc.). Steuerbegünstigte Stiftungen (siehe Rdn 85 ff.), die steuerbegünstigte Zwecke i.S.d. §§ 51 ff. AO verfolgen, d.h. gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke fördern, sind im Gegensatz dazu nach de...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / Literaturtipps

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§ 48 Vereine / VI. Muster: Protokoll der Gründungsversammlung

Rz. 41 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 48.2: Protokoll der Gründungsversammlungmehr

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§ 48 Vereine / Literaturtipps

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§ 48 Vereine / e) Satzung und einzelne Satzungsinhalte

Rz. 6 Die Rechtsverhältnisse innerhalb des Vereins werden in Ausübung der Vereinsautonomie durch die Satzung bestimmt, soweit nicht zwingendes Recht nach §§ 25 ff. BGB eingreift. Bestimmte, in § 40 BGB genannte Bestimmungen sind satzungsdispositiv. Im Übrigen sind die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 21 ff. BGB zwingend. Die Satzung mussmehr

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§ 40 Stiftungsrecht / III. Muster: Satzung einer gemeinnützigen Stiftung

Rz. 158 Siehe Rdn 84 ff. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 40.3: Satzung einer gemeinnützigen Stiftung Satzung der Stiftung _________________________, gemeinnützige Stiftung für _________________________, mit Sitz in _________________________ Präambel _________________________ § 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr (1) Die Stiftung führt den Namen: Stiftun...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / III. Fachliche Beratung ist unerlässlich

Rz. 19 Das Stiftungszivilrecht und das Stiftungssteuerrecht sind zu kompliziert und zu komplex, als dass der Laie sich darin allein zurechtfinden könnte. Selbst unter Juristen und Steuerberatern findet man nur selten Stiftungsexperten, sodass auch sie üblicherweise einen Stiftungsfachmann als Zweitberater hinzuziehen, wenn aus der Mandantschaft der Wunsch auf Errichtung eine...mehr

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§ 48 Vereine / III. Checkliste: Gründung des eingetragenen Vereins

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§ 39 Steuerrecht / 3. Checkliste: Verpflichtungsklage

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§ 40 Stiftungsrecht / 8. Unselbstständige Stiftung

Rz. 117 Seit geraumer Zeit wird der "Stiftungsfachmann" vermehrt auf die unkompliziert zu errichtende unselbstständige Stiftung angesprochen. Die unselbstständige Stiftung[139] (auch treuhänderische oder fiduziarische Stiftung genannt) ist keine juristische Person,[140] sondern eine Rechtsbeziehung des "Stifters" mit einem Treuhänder, durch das eine rechtsfähige Stiftung nac...mehr

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§ 48 Vereine / III. Checkliste

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§ 40 Stiftungsrecht / IV. Anmerkungen zum Muster

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§ 38 Sponsoring / A. Begriff und wirtschaftlicher Hintergrund

Rz. 1 Unter Sponsoring wird üblicherweise die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Gruppen und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen verstanden, mit der regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene...mehr

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§ 19 Handelsrecht / b) Bildung der Firma, Täuschungsverbot

Rz. 12 Die Firmenbildung hat sich an den drei wesentlichen Funktionen der Firma auszurichten, nämlich Erfüllt die Firma diese Voraussetzungen, ist sie grundsätzlich im Handelsregiste...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / II. Rechtfähige Stiftung: Eine juristische Person ohne Mitglieder und Gesellschafter

Rz. 12 Die rechtsfähige Stiftung des Privatrechts[8] ist im neuen Stiftungsrecht zum ersten Mal auch gesetzlich definiert,[9] und zwar in § 80 Abs. 1 BGB wie folgt: Die Stiftung ist eine mit einem Vermögen zur dauernden und nachhaltigen Erfüllung eines vom Stifter vorgegebenen Zwecks ausgestattete, mitgliederlose juristische Person. Die Stiftung wird in der Regel auf unbesti...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / 2. Regelungen im BGB

Rz. 23 Der Bundesgesetzgeber wirkt nicht nur über das BGB, sondern auch maßgeblich über das Steuerrecht auf Stiftungen ein. In den Ländern finden sich zudem jeweils Landesstiftungsgesetze, die inzwischen für das materielle Stiftungsrecht eine eher untergeordnete Rolle spielen, da dessen Schwerpunkt aufgrund der Reformen der Jahre 2002 und 2023 in die §§ 80 ff. BGB verlagert ...mehr

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§ 48 Vereine / IV. Muster: Satzung eines eingetragenen, gemeinnützigen Vereins

Rz. 39 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 48.1: Satzung eines eingetragenen, gemeinnützigen Vereins § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen _________________________; nach der beabsichtigten Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz "e.V.". (2) Der Sitz des Vereins ist in _________________________. (3) Geschäftsjahr ist das Kale...mehr

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§ 38 Sponsoring / Literaturtipps

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§ 40 Stiftungsrecht / 3. Stiftungsgeschäft, Satzung und Anerkennung

Rz. 30 Nach § 80 Abs. 2 BGB ist zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts neben dem Stiftungsgeschäft (siehe hierzu Rdn 31 ff.) die Anerkennung durch die zuständige Behörde in dem Bundesland erforderlich, in dessen Gebiet die Stiftung ihren Sitz haben soll. Die Stiftung ist nach § 82 BGB anzuerkennen ("Recht auf Stiftung"), wennmehr

Beitrag aus der verein wissen
Bevor es zu spät ist: Sanie... / 4 Sanierungsmanagement – vielfältige Herausforderungen für die Vereinsführung

Ein Sanierungskonzept in einem Verein umzusetzen, erfordert einen echten Kraftakt. Erst recht, wenn die Arbeit von einem ehrenamtlichen Vorstand gestemmt werden muss. Um die angesprochenen Maßnahmen zu prüfen und vor allem auf den Weg zu bringen, sind vielfältige Gespräche zu führen. Das kostet viel Zeit. Hinzu kommt, dass viele Gesprächspartner (Banken, Gläubiger usw.) nur ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 217 Finanzi... / 2.7 Sonstige Vergünstigungen

Rz. 14 Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist ein für viele Inklusionsbetriebe existenzielles Problem gelöst worden. Zunehmend hatten bestehende Inklusionsbetriebe über Probleme bei der Anerkennung der Gemeinnützigkeit geklagt. Mit dem o. a. Gesetz wurde (Art. 1a) die Abgabenordnung in § 68 dahingehend ergänzt, dass Integ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Gemeinnützigkeitsrechtliche... / 2.1 Übernahme der "Steuer-Mustersatzung" gesetzlich verpflichtend

Jede Satzung eines gemeinnützigen Vereins muss nach § 60 Abs. 1 AO wie folgt aufgebaut sein: Satzungszweck → vgl. Katalog des § 52 Abs. 2 AO Zweckverwirklichung Regelungen aus der Steuer-Mustersatzung zu § 60 AO. Erst dann erfüllt ein Verein nach § 59 AO die Voraussetzungen, als gemeinnützig anerkannt zu werden, sodass ein Feststellungsbescheid nach § 60a AO erlassen werden kann...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Gemeinnützigkeitsrechtliche... / 3.2 Das Urteil

Der BFH bestätigte die Auffassung des Finanzamtes, da die Regelungen der Satzung über die Vermögensbindung nicht den Anforderungen des § 61 AO genügen. Nach § 59 AO wird der ermäßigte Steuersatz bei der Umsatzsteuer für gemeinnützige Vereine nur gewährt, wenn sich aus der Satzung des Vereins ergibt, welchen Zweck er verfolgt und dieser Zweck den Anforderungen der §§ 52–55 AO ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 215 Begriff... / 2.4 Anrechnung auf die Beschäftigungsquote

Rz. 19 Mit dem Neunten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (9. SGB II-ÄndG) v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 1824) wurde mit Wirkung zum 1.8.2016 Abs. 4 angefügt. Von dieser Neuregelung betroffen sind psychisch kranke Menschen, die behindert oder von Behinderung bedroht sind ...mehr