Fachbeiträge & Kommentare zu Gemeinnützigkeit

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.6.1 Unzulässigkeit überhöhter Abfindungen an ausscheidende Anteilseigner

Tz. 277 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Häufig enthält der Satzungsentwurf einer GmbH zwar für den Fall der Auflösung der GmbH eine den Erfordernissen der §§ 55, 61 AO entspr Vermögensbindung, dagegen aber für den Fall des Ausscheidens von AE oder der Einziehung von Anteilen (s § 34 GmbHG) eine Entschädigung iHd aktuellen Verkehrswerts (dies entspr der grds gesellschaftsrechtlich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.2 Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen

Tz. 283 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Für die gGmbH führen GA an nicht gemeinnützige AE als Verstoß gegen die Selbstlosigkeit (s § 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO) zum Verlust der Gemeinnützigkeit, wie nachstehende Abb zeigt: OGA stellen einen Verstoß gegen die Vermögensbindung dar. Durch die oGA werden der gGmbH entspr Mittel dauerhaft der Verwendung für gemeinnützige Zwecke entzogen. Dah...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1 Anforderung an die Satzung (§ 59 AO)

Tz. 289 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Für jeden einzelnen BgA ist das Einkommen gesondert zu ermitteln und die KSt gesondert gegenüber der KöR festzusetzen. Deshalb kann jeder einzelne BgA auch selbst eine StBefreiung nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG wegen Verfolgung ausschl und unmittelbar gemeinnütziger Zwecke, für sich in Anspruch nehmen, soweit die Voraussetzungen des Begünstigungs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Gemeinnützige Genossenschaft als übertragender Rechtsträger

Tz. 66 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Ist eine gemeinnützige Gen übertragender Rechtsträger wie in folgender Abbildung, gelten die Tz 29–111 entspr. Tz. 67 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Für die gemeinnützigkeitsrechtliche Beurteilung ist allerdings von Bedeutung, dass Abfindungen iSd §§ 29, 31 UmwG an die anlässlich der Verschmelzung ausscheidenden Genossen einer übertragenden Gen n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.8 Neue Vertrauensschutzregelung bei Mittelweitergaben in § 58a AO

Tz. 106 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Durch das JStG 2020 vom 21.12.2020 wurde in § 58a ein Vertrauensschutz bei Mittelweitergabe eingeführt. Vgl auch den geänderten AEAO Nr 1–3 zu § 58a (s BMF-Schr v 06.08.2021). St-begünstigte Kö dürfen ihre Mittel grds nur dann anderen st-begünstigten Kö überlassen, wenn der Empfänger der Mittel damit st-begünstigte Zwecke verwirklicht. Entfä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kümpel, Die stliche Behandlung von ZwB, DStR 1999, 93; Brinkmeier, Aus der Gemeinnützigkeit in die GmbH, GmbH-StB 2001, 332; Schröder, Ausgliederungen aus gemeinnützigen Organisationen auf gemeinnützige und stpfl Kap-Ges, DStR 2001, 1415; Brinkmeier, Einsatz von GmbH durch Non-Profit-Organisationen, GmbH-StB 2004, 381; Schröder, Die st-begünstigte und stpfl GmbH bei Non-Profit-O...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Weitere gemeinnützige Katalogzwecke

Tz. 31 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 In § 52 Abs 2 AO sind durch das JStG 2020 v 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3096ff) als anerkannte gemeinnützige Zwecke aufgenommen worden: die Förderung des Klimaschutzes: § 52 Abs 2 S 1 Nr 8 AO Die Erweiterung des Zweckkatalogs um den "Klimaschutz" führt zu einer ausdrücklichen ges Hervorhebung eines Zwecks, der zwar bereits mit Hlfe anderer Zwecke ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4.3 Wegfall der Bindungswirkung, Aufhebung bzw Berichtigung des Feststellungsbescheids (§ 60a Abs 3–5 AO)

Tz. 139 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Wegfall der Bindungswirkung nach § 60a Abs 3 AO ab dem Zeitpunkt, in dem die Rechtsvorschriften, auf denen die Feststellung beruht, aufgehoben oder geändert werden (zB ges Änderung der Mustersatzung in der Anl zu § 60 AO). Nach dem AEAO Nr 4 zu § 59 besteht jedoch für die Vergangenheit und das Jahr, in dem die Bindungswirkung entfällt, Vert...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Hilfspersonen (§ 57 Abs 1 S 2 AO)

Tz. 88 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zu den Voraussetzungen dafür, dass die Tätigkeit der Hilfspers wie eigenes Wirken der st-begünstigten Kö anzusehen ist, s Urt des BFH v 26.04.1995 (BStBl II1995, 767); s Vfg der OFD Hannover v 10.03.1997 (FR 1997, 393); sowie AEAO Nr 2 zu § 57 Abs 1. Zur Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses s OFD Ffm v 11.03.2003 (DStZ 2003, 320). Sinn und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Ergänzung des § 52 Abs 2 AO um S 2 und 3

Tz. 32 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 52 Abs 2 AO wurde durch das Ges v 10.10.2007 um folgende S 2 und 3 ergänzt worden: "Sofern der von der Kö verfolgte Zweck nicht unter S 1fällt, aber die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet entspr selbstlos gefördert wird, kann dieser Zweck für gemeinnützig erklärt werden. Die obersten FinBeh haben jeweils eine F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Augsten, Neue stliche Behandlung der Forschungseinrichtungen, Stiftung & Sponsoring, Nr 6/99 S 21; Strahl, Stliche Konsequenzen der Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen durch Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen, DStR 2000, 2163; Strahl, Rechtliche Verselbständigung wirtsch Aktivitäten von gemeinnützigen Forschungsinstitutionen, FR 2005, 1241...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Problemfelder

Tz. 77 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Verschmelzung von gemeinnützigen eV wirft – in ähnlichem Ausmaß wie die Verschmelzung von gGmbH – gemeinnützigkeitsrechtliche Probleme auf. Problem 1: Vereinbarkeit der Verschmelzung mit der satzungsmäßigen Vermögensbindung des Übertragers Die – sich beim eV bereits aufgr des § 99 Abs 1 UmwG stellende – Frage, ob die Vereinbarkeit gegeben ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Steuerliche Auswirkungen

Tz. 6 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Diese Gleichstellung der in der EU oder in Teilen des EWR-Raums ansässigen Kö mit inl st-begünstigten Kö wurde allerdings – aufgr der gleichzeitigen Änderung des § 51 AO – nur für die Fälle erreicht, in denen die in der EU oder im EWR-Raum ansässige Kö ihre st-begünstigte Tätigkeit zumindest tw im Inl ausübt. Übt diese Kö dagegen ihre (der Art...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.11 Fristsetzung zur Verausgabung von unzulässig angesammelten Mitteln (§ 63 Abs 4 AO)

Tz. 162 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach § 63 Abs 4 AO "kann" das FA in den Fällen, in denen eine Kö Mittel angesammelt hat, ohne dass die Voraussetzungen für eine Rücklagenbildung nach § 62 Abs 1 Nr 1–4 AO vorgelegen haben, eine Frist für die Verwendung der Mittel setzen, bei deren Einhaltung die tats Geschäftsführung der Kö als ordnungsgemäß gilt. Hierzu s BT-Drs 11/7584, 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.1 Vermietung von Räumlichkeiten an eine steuerpflichtige Tochter-GmbH

Tz. 202 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht sind insbes folgende Sachverhalte zu unterscheiden: Sachverhalt 1: Überlassung von einem ZwB gewidmeten Räumlichkeiten an eine stpfl Dienstleistungs-GmbH Die gemeinnützige Mutter-Kö unterhält einen ZwB iSd §§ 65–68 AO . Die bisherigen Hilfstätigkeiten (zB Küche, Wäscherei, Reinigungsdienst, Buchführungsd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.6 Exkurs: Formwechsel eines eV in eine gGmbH

Tz. 194 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Sofern die wirtsch Aktivitäten eines eV den Rahmen des sog Nebenzweckprivilegs überschreiten, kann dem Verein die Löschung durch das Reg-Gericht drohen. Vgl hierzu die Entsch des KG Bln aus dem Jahr 2016, die als Verein organisierte Kindertagesstätten betrafen. Diesen wurde die Löschung ihres Vereins mit der Begr angedroht, dass kein ideell...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.4.1 Aufspaltung

Tz. 143 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Aufspaltung von gemeinnützigen eV wirft – in ähnlichem Ausmaß wie die Aufspaltung von gGmbH – gemeinnützigkeitsrechtliche Probleme auf. Gemeinnützigkeitsrechtliche Problemfelder: Problem 1: Vereinbarkeit der Aufspaltung mit der satzungsmäßigen Vermögensbindung des Übertragers Die – sich beim eV bereits aufgr des § 149 Abs 1 UmwG stellende ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.6 Einkommensermittlung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Tz. 171 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Für die Einkommensermittlung der wG gelten die allg Grundsätze. Sind iRd wG geltend gemachte Aufwendungen nach den einschlägigen Regeln der Gewinnermittlung tw nicht als BA anzuerkennen oder dürfen sie aus den gleichen Gründen den Gewinn nicht mindern, verbleibt es bei dieser insoweit durch die Gewinnermittlungsvorschriften vorgesehenen Sank...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.7 Keine Kapitalertragsteuer aufgrund des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG

Tz. 174 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach dem Besteuerungstatbestand des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG unterliegt der durch BV-Vergleich ermittelte Gewinn eines wG, der nicht den Rücklagen zugeführt wird, einer KapSt von 15 % (s § 20 EStG Tz 195; s Orth, DStR 2001, 325). Dieser Besteuerungstatbestand findet jedoch auf wG der nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG befreiten Kö keine Anwe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.8 Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen (§ 68 Nr 8 AO)

Tz. 243 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 ZwB iSd § 68 Nr 8 AO sind Volkshochschulen und andere Einrichtungen, soweit sie Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art durchführen (insbes Kurse und Vorträge). Zum Begriff der Volkshochschule, s Urt des BFH v 02.08.1962 (BStBl III 1962, 458). Mit Urt v 21.06.2017, BStBl II 2018, 55, hat der BFH entschieden, dass Kongressvera...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.5 ABC der Zweckbetriebe

Tz. 252 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im nachfolgenden ABC der ZwB werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, ng = nicht gemeinnützig, sb = spendenbegünstigt, nsb = nicht spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung. Altenheime, Altenwohnheime S § 68 Nr 1 Buchst a AO. Altkleidersammlungen S Tz 215. Alpenvereinshütten Hütten des dt A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.4 Aufwendungen für Mitglieder- und Spendenwerbung

Tz. 51 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Mit der Selbstlosigkeit grds vereinbar ist die Mitgliederwerbung oder Spendenwerbung für eine st-begünstigte Kö, wenn sich die Werbeausgaben im angemessenen Rahmen halten (ebenso Gutachten der Unabhängigen Sachverständigenkommission zur Prüfung des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts, 36). Die Fin-Verw hielt eine 10 %-Grenze für angemessen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schmidt/Fritz, Änderungen des Gemeinnützigkeits-StR zu Fördervereinen, Werbebetrieben, Totalisatoren, Blutspendediensten und Lotterien, DB 2001, 2062. Tz. 238 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im Katalog des § 68 AO ist die unter Nr 6 enthaltene Befreiung für Lotterien und Ausspielungen nicht systemgerecht, weil durch die Verwendung der Überschüsse aus diesen Veranstaltungen für die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2 Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR (§ 64 Abs 3 AO)

Tz. 182 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 64 Abs 3 AO enthält eine Besteuerungsfreigrenze für alle stpfl wG, deren Einnahmen (einschl USt) 45 000 EUR im Jahr nicht überstiegen. Diese Besteuerungsfreigrenze beruhte auf einem Vorschlag der Unabhängigen Sachverständigenkommission zur Prüfung des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts (Gutachten, S 199–217; s BT-Drs 11/4176, 9, 11). Du...mehr

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Leitfaden 2024 – Anlage Gem / 8 Durchführung von sportlichen Veranstaltungen gegen Entgelt

Vor Zeilen 39–49b Die Zeilen 39–49b fassen bestimmte Angaben zusammen, die erforderlich sind, um die Steuerbegünstigung von Sportvereinen zu überprüfen. Die Besonderheit der Besteuerung bei Sportvereinen besteht darin, dass sie bei sportlichen Veranstaltungen wählen können, ob diese nach § 67a Abs. 1 AO (sportliche Veranstaltungen als Zweckbetriebe, wenn die Einnahmen die Zwec...mehr

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Der Geschäftsführer des Ver... / 10.1 Haftung des Geschäftsführers für Entzug der Gemeinnützigkeit des Vereins

Führen erhebliche Pflichtverletzungen des hauptamtlichen Geschäftsführers zum Verlust der Gemeinnützigkeit des Vereins, kann der daraus für den Verein entstehende Schaden als Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden (Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil v. 16.10.2023, Az.: 16 Sa 1733/22). Der angestellte Geschäftsführer des Vereins hatte im Laufe von mehreren Jahren seine...mehr

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Gemeinnützige GmbH als Alte... / 2 Gemeinnützigkeit

Der Gesellschaftsvertrag und die Satzung spielen eine entscheidende Rolle im Rahmen der Gemeinnützigkeit, hier muss die Gemeinnützigkeit eindeutig definiert sein. Das bedeutet unter anderem, dass erwirtschaftete Gewinne unvermindert den festgeschriebenen gemeinnützigen Zielen zukommen darf, dass keine Gewinne an Gesellschafter ausgeschüttet werden, dass die Einkommen der Mitarb...mehr

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Satzungs-Update 2024 / 5 Gemeinnützigkeit: Probleme mit der Vermögensbindung § 61 AO

Bei gemeinnützigen Vereinen spielt die sogenannte Vermögensbindungsklausel eine wichtige Rolle. Nach § 61 Abs. 1 i. V. m. § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO muss die Satzung eines gemeinnützigen Vereins regeln, an welchen anderen Verein oder an welche andere Organisation das Vermögen des Vereins fällt, wenn er aufgelöst wird. Fehlerhafte oder unvollständige Satzungsregelungen in diesem Pu...mehr

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Satzungs-Update 2024 / 4 Kann die Eintragung einer Satzung zurückgewiesen werden, wenn die Gemeinnützigkeit nicht nachgewiesen ist?

Wenn es um die Eintragung eines neuen Vereins oder einer Satzungsänderung beim Registergericht geht, prüft das Registergericht die Satzung auf der Grundlage des BGB-Vereinsrechts, insbesondere nach § 60 BGB. Wenn der Verein die Gemeinnützigkeit anstrebt, ist parallel dazu das entsprechende Verfahren nach der Abgabenordnung beim Finanzamt durchzuführen. Zwischen diesen beiden V...mehr

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Der Geschäftsführer des Ver... / 5.3 Steuerrechtliche – insbesondere gemeinnützigkeitsrechtliche – Betrachtung

Die Regelungen der Gemeinnützigkeit (§§ 51ff. AO) stehen einer hauptamtlichen Geschäftsführung – selbst bei einem gemeinnützigen Verein – nicht entgegen, auch wenn in der Praxis hierzu immer wieder unzutreffende Auffassungen vertreten werden. Die Frage der Vergütung von Organmitgliedern in gemeinnützigen Vereinen ist immer wieder ein heikles Thema. Denn Vereine unterliegen de...mehr

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Gemeinnützige GmbH als Alte... / 1.1 Steuerliche Vorteile

Die gGmbH genießt aufgrund ihres Gemeinnützigkeitsstatus steuerliche Vorteile, es müssen unter anderem keine Gewerbe- und Körperschaftsteuer gezahlt werden. Auch im Falle von Erbschaften oder Schenkungen entstehen Steuervorteile. Häufig sind die Leistungen der gGmbH von der Umsatzsteuer befreit oder können zum ermäßigten Steuersatz von 7 % abgerechnet werden. Die Sonderform ...mehr

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Gemeinnützige GmbH als Alte... / 1.2 Voraussetzungen für die Gründung einer gGmbH

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Gründung einer gGmbH auf einen Blick: beurkundeter Gesellschaftsvertrag Stammeinlage in Höhe von 25.000 EUR Vorhandensein mindestens eines Geschäftsführers Gemeinnützigkeit durch Finanzamt anerkannt Hinweis Fehlt das Startkapital in Höhe von 25.000 EUR, kann alternativ eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft (gUG) in Erwägung gezogen wer...mehr

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Der Geschäftsführer des Ver... / 5.1 Problembeschreibung

Die Vorstandsarbeit läuft vorrangig auf ehrenamtlicher Basis – an diesem Grundsatz hält die Vereinspraxis im Regelfall fest. Der Gesetzgeber hat dies in § 27 Abs. 3 S. 2 BGB manifestiert, wonach der Vorstand nach § 26 BGB unentgeltlich tätig wird. Geht der Vorstand eigenmächtig vor, womöglich gedeckt durch einen (internen) Vorstandsbeschluss, ohne Rückendeckung der Mitglieder...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 196 Pr... / 5 Sachlicher und zeitlicher Umfang der Prüfungsanordnung

Rz. 34 Außer dem Prüfungsadressaten muss die Prüfungsanordnung auch den Gegenstand der Prüfung klar und eindeutig bezeichnen. Mögliche Gegenstände einer Außenprüfung sind nach § 194 Abs. 1 S. 2 AO vor allem bestimmte Steuerarten, bestimmte Besteuerungszeiträume oder bestimmte Sachverhalte. Die Anordnung der Außenprüfung für eine bestimmte Steuerart umfasst nicht nur die Fests...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Andere Vereinigungen (§ 4 Nr. 24 S. 2 UStG)

Rz. 26 Nach § 4 Nr. 24 S. 2 UStG sind auch andere Vereinigungen, die gleiche Aufgaben (wie die in S. 1 genannten Einrichtungen) unter den gleichen Voraussetzungen erfüllen, ebenfalls subjektiv begünstigt. Dabei ist es insbesondere erforderlich, dass die Unterkunftsstätten der anderen Vereinigungen nach der Satzung und ihrer tatsächlichen Durchführung überwiegend Jugendlichen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.6 Verhältnis zur Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG

Rz. 9 Folgende Umsätze unterliegen nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG ab dem 1.1.2010[1] dem ermäßigten Steuersatz von 7 %: Die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen.[2] Dies gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch we...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Lieferungen von menschlichem Blut

Rz. 26 Alle Unternehmer, die Umsätze dieser Art tätigen, können die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen. Einer entsprechenden Lizenz bedarf es nicht. Die Steuerbefreiung gilt für Lieferungen auf allen Stufen und in jeder Form zwischen den dafür in Betracht kommenden Einrichtungen (z. B. Blutspendedienste, Blutbanken, Blutsammelstellen, Krankenhäuser oder Ärzte). Eine Beschrän...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Legitimation des Vereins / 1 Legitimation des Vereins – wofür eigentlich?

"Zeigen Sie mir mal Ihr Ticket." Die meisten werden eine solche Aufforderung kennen, denn ab und an gibt es ja bei Bussen oder Bahnen separate Kontrollen. Es geht um eine "Berechtigung" für etwas – in dem Beispiel um die Berechtigung, eine Beförderungsleistung in Anspruch zu nehmen. Wozu benötigt ein Verein eine "Berechtigung"? Zuallererst bedarf es der Berechtigung, öffentlic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Aberkennung der Gemeinnützigkeit wegen Mittelfehlverwendung

Ein eigenmächtiges Handeln eines Organs kann der gGmbH grundsätzlich nur dann zugerechnet werden, wenn der Sachverhalt den anderen Organen infolge grober Vernachlässigung der ihnen obliegenden Überwachungspflichten verborgen geblieben ist (vgl. BFH v. 27.9.2001 – V R 17/99, BStBl. II 2002, 169 = UStB 2002, 82 [Klünemann]). Eine solche grobe Vernachlässigung der Überwachungspf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2025, Unternehmensn... / II. Buchwertprivilegien und Gemeinnützigkeit

Die Unternehmensübertragung auf eine gemeinnützige Organisation löst bei dem übertragenden Unternehmer häufig eine hohe Steuerlast aus, da die stillen Reserven im Unternehmen bei einem Rechtsträgerwechsel aufgedeckt werden müssen. Die Ausnahme der Übertragung einer betrieblichen Sachgesamtheit zu Buchwerten nach § 6 Abs. 3 EStG setzt voraus, dass die Besteuerung der stillen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2025, Unternehmensn... / 2. Gestaltungsoptionen in der Praxis

In der Praxis werden Gestaltungsoptionen genutzt, um dennoch im Ergebnis eine Übertragung zu Buchwerten nach § 6 Abs. 3 EStG zu erzielen. Es ist etwa möglich, einen Personengesellschaftsanteil nach § 20 UmwStG in eine GmbH einzubringen. Dieser Kapitalgesellschaftsanteil kann dann ertragsteuerneutral auf die gemeinnützige Organisation übertragen werden.[18] Diese Gestaltung g...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Meditationsgemeinschaften

Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Meditationsgemeinschaften sind gemeinnützig, wenn nach ihrer Satzung ausschließlich und unmittelbar die Förderung der Allgemeinheit durch Verbreitung der folgenden geistig-seelischen Werte erfolgt: innerer Frieden, Lösung von Spannungen, Entwicklung geistiger Fähigkeiten, Harmonie im Alltag, Bewusstseinsentfaltung, und diese Ziele mit Hilfe der einfachen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Tatsächliche Geschäftsführung

Tz. 2 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 § 63 Abs. 3 AO bestimmt, dass die tatsächliche Geschäftsführung durch ordnungsgemäße Aufzeichnungen über die Einnahmen und Ausgaben zu erbringen ist. Zu diesen Aufzeichnungspflichten gehört auch die Abgabe der Steuererklärungen. Nicht verkannt werden darf aber, dass allein die verspätete Abgabe der Steuererklärungen nicht ausreichend ist, um e...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft verfolgt mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, bedürftige Personen selbstlos (§ 55 AO, Anhang 1b) zu unterstützen. § 53 Nr. 1 AO (Anhang 1b) stellt auf den Personenkreis ab, der infolge des körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angew...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2025, Unternehmensn... / IV. Spendenabzug bei betrieblichen Sachgesamtheiten

Folgerichtigerweise muss die unentgeltliche Übertragung einer betrieblichen Sachgesamtheit auf eine gemeinnützige Organisation zum Buchwert möglich sein. Weiter erhofft sich der übertragende Unternehmer einen Spendenabzug von seiner Einkommensteuer nach § 10b EStG. Das Verständnis der Unentgeltlichkeit ist für den Spendenabzug enger als das des § 6 Abs. 3 EStG. Vor dem Hinte...mehr

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ZErb 01/2025, Unternehmensn... / 1. Verstoß gegen das Folgerichtigkeitsgebot

Es verstößt gegen das Folgerichtigkeitsgebot, dass stille Reserven bei der Übertragung einer betrieblichen Sachgesamtheit in die steuerbegünstigte Sphäre eines Unternehmens zu versteuern sind. Das Binnensystem des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts muss folgerichtig ausgestaltet sein. Eine einmal getroffene Entlastungsentscheidung muss nach dem Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bulgarien / VI. Möglichkeiten zur Nachlassgestaltung außerhalb des Erbrechts

Rz. 64 Nach bulgarischem Recht sind die Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich des Erbrechts beschränkt. Es sind weder Ehe- noch Erbverträge zulässig. Ausdrückliche Vorschriften im Familienkodex und im Gesetz über die Verbindlichkeiten und Verträge sorgen für die Nichtigkeit solcher Vereinbarungen. Schenkungen von Todes wegen sind auch nichtig. Eine postmortale Vollmacht ist ni...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Campingplatz

Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Ein Verein, der einen Campingplatz betreibt, wird im Allgemeinen nicht als gemeinnützig anzuerkennen sein. Das Gewähren einer Erholungsmöglichkeit reicht nicht aus (s. BFH vom 30.09.1981, BStBl II 1982, 148). Die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit kann aber u. U. dann gewährt werden, wenn die Erholung einem besonderen schutzwürdigem Personenk...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Mensabetriebe

Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Ertragsteuerlich gelten Mensen als Zweckbetriebe i. S. d. § 66 AO (AEAO Nr. 5 zu § 66 AO; Anhang 2). Der Verkauf von Tabakwaren, alkoholischen Getränken und Handelswaren darf dabei 5 v. H. des Gesamtumsatzes nicht übersteigen (vgl. im Einzelnen auch: "Café/Cafeteria"). Mensen der Studentenwerke, die von als gemeinnützig anerkannten Studentenwerken b...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 2 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Unter die Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 18 UStG (Anhang 5) fielen lange Zeit grundsätzlich auch die Lieferungen von Mahlzeitendiensten ("Essen auf Rädern") an hilfsbedürftige, alte, kranke und behinderte Menschen. Hierbei ist aber zu beachten, dass die Umsatzsteuerfreiheit nur für die Leistungen an hilfsbedürftige Personen gilt. Werden auc...mehr