Fachbeiträge & Kommentare zu Gemeinnützigkeit

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.5.4 Zurückführung der Mittel in der Zukunft nur innerhalb von zwölf Monaten bzw – bei neuen Betrieben – drei Jahren möglich

Tz. 57 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Ergibt sich unter Berücksichtigung dieser Grundsätze noch ein Verlust im einheitlichen stpfl wG, ist ein Ausgleich dieses Verlustes mit Mitteln des ideellen Bereichs nach den Grundsätzen des BFH-Urt v 13.11.1996 (aaO) und der Auff der FinVerw (s AEAO Nr 6 zu § 55 Abs 1 Nr 1) nur noch dann gemeinnützigkeitsunschädlich, wenn der Verlust auf ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4.1 Materiell-rechtliche Bindungswirkung des Feststellungsbescheids (§ 60a Abs 1 AO)

Tz. 136 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Der Bescheid gem § 60a Abs 1 AO ist ein Feststellungsbescheid, der rechtliche Bindungswirkung gegenüber den Sitz-FÄ der Kö wie gegenüber den Wohnsitz-FÄ der Spender und Mitglieder entfaltet. Die Bindungswirkung erstreckt sich auf alle St-Arten und knüpft an alle Vorschriften an, die die St-Begünstigung wegen Gemeinnützigkeit als Tatbestands...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Begriff der Ausschließlichkeit

Tz. 79 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Ausschließlichkeit wird bereits in § 51 AO als Voraussetzung für die Annahme st-begünstigter Zwecke genannt. Ausschließlichkeit (s § 56 AO) ist gegeben, wenn im ideellen Bereich von der Kö nur st-begünstigte Zwecke verfolgt werden. Dabei können mehrere st-begünstigte Zwecke nebeneinander verfolgt werden, jedoch schließt das Vorhandensein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.1 Serviceleistungen und Nutzungsüberlassungen als "unmittelbar" gemeinnützige Tätigkeiten

Im neuen § 57 Abs 3 S 1 AO hat der Ges-Geber festgeschrieben, dass eine Kö ihre Satzungszwecke auch dann "unmittelbar gemeinnützig" verfolgt, wenn sie satzungsgem durch planmäßiges Zusammenwirken mit mindestens einer anderen gemeinnützigen Organisation einen st-begünstigten Zweck verwirklicht. Nunmehr werden reine Servicegesellschaften insoweit "unmittelbar gemeinnützig" agie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.10 Nachweispflichten (§ 63 Abs 3 AO)

Tz. 158 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 63 Abs 3 AO schreibt vor, dass der Nachw über die den notwendigen Erfordernissen entspr tats Geschäftsführung durch ordnungsmäßige Aufzeichnungen über die Einnahmen und Ausgaben zu führen ist (s AEAO Nr 1 zu § 63). Für die gGmbH ist dieser Nachweis iR der hr-lichen Buchführungspflicht, die sich auf alle Tätigkeitsbereiche erstreckt, zu erb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4.4 Aufhebungsmöglichkeit nach § 60a Abs 6 AO

Tz. 140 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Durch das JStG 2020 vom 21.12.2020 wurde die bisherige Verw-Auff im Ges verankert. Wenn im Zeitpunkt der Entsch über den Erl des Feststellungsbescheids bereits Erkenntnisse vorliegen, dass die tats Geschäftsführung nicht den Anforderungen des § 51 AO oder des § 63 AO genügt, ist ein Feststellungsbescheid nach dem nunmehr eingefügten Abs 6 de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Thiel, Die gGmbH – Wesensmerkmale und kstliche Struktur, GmbHR 1997, 10; Neumayer/Schmidt, Einsatzmöglichkeiten und Risiken für GmbH im Gemeinnützigkeitsrecht, GmbH-StB 1998, 72; Wochner, Die Stiftungs-GmbH, DStR 1998, 1835; Priester, Nonprofit-GmbH – Satzungsgestaltung und Satzungsvollzug, GmbHR 1999, 149; Brinkmeier, VGA bei gGmbH? GmbH-StB 2000, 298; Wachter, Die Stiftungs-Gmb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.16 Förderung auch des bezahlten Sports durch Sportvereine (§ 58 Nr 8 AO)

Tz. 123 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach § 58 Nr 8 AO ist es stlich unschädlich, wenn ein Sportverein neben dem unbezahlten auch den bezahlten Sport fördert. Diese Regelung gilt für die Fälle, in denen ein ZwB aufgrund der ZwB-Grenze des § 67a Abs 1 AO iHv 45 000 EUR vorliegt, obwohl Sportler bezahlt werden. Denn die ZwB-Grenze nach § 67a Abs 1 AO gilt unabhängig davon, ob an ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.3 Festlegung der Übernahme der Gründungskosten im Gesellschaftsvertrag

Tz. 272 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Sollte eine Regelung im Gesellschaftsvertrag völlig fehlen, so ist dies – naturgem – für die satzungsmäßige Gemeinnützigkeit unschädlich. Ist die Übernahme der Gründungskosten im Gesellschaftsvertrag dagegen ohne betragsmäßige Begrenzung vorgesehen, so verstößt der Gesellschaftsvertrag gegen die Selbstlosigkeit, weil er vorsieht, dass die Ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Inländischen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse

Rz. 296 [Autor/Stand] Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b GrStG ist von der Grundsteuer derjenige Grundbesitz befreit, der von einer inländischen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2 Bestimmtheit der Satzungszwecke und der Art ihrer Verwirklichung (§ 60 Abs 1 AO)

Tz. 129 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 60 Abs 1 S 1 AO schreibt vor, dass die Satzungszwecke und die Art ihrer Verwirklichung so genau bezeichnet sein müssen, dass aufgr der Satzung die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die StBefreiung geprüft werden können (s Urt des BFH v 23.07.1988, BFH/NV 1989, 479; v 23.11.1988, BStBl II 1989, 391; und v 10.11.1998, HFR 1999, 481). In de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Geltung des Ausschließlichkeitsgrundsatzes nur im ideellen Bereich

Tz. 82 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nicht vom Auschließlichkeitsgrundsatz betroffen werden die Vermögensverwaltung (s § 14 S 3 AO; Tz 93), die nach § 58 AO zulässigen Nebentätigkeiten (s Tz 96) und der wG (s §§ 14, 64 AO, hierzu s Tz 128). Werden diese Betätigungen neben der eigentlichen st-begünstigten Tätigkeit ausgeübt, so steht dies der StBefreiung (von der der wG selbst, sofe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise: Allgemeiner Literaturhinweis:

Gast-de Haan, Die Förderung der "Allgemeinheit" als Voraussetzung für die stliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Vereinen, DStR 1996, 405; Droege, Europäisierung des Gemeinnützigkeitsrechts – Der offene St-Staat im europäischen Gemeinwohlverbund, StuW 2012, 256; Schienke-Ohletz, Besonderheiten des Gemeinnützigkeitsrechts bei Förderung der Entwicklungsarbeit, FR 2012, 616...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.4 Übertragung eines Zweckbetriebs auf eine steuerpflichtige Tochter-GmbH

Tz. 205 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Sachverhalt 4: Verkauf ZwB an stpfl GmbH Stliche Folgen: Die Einbringung des ZwB nach § 20 UmwStG in eine stpfl Tochter-GmbH würde zu einem Verstoß gegen das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung nach § 55 Abs 1 Nr 5 AO führen. Denn Vermögen, welches bisher für gemeinnützige Zwecke genutzt wurde, würde nunmehr stpfl Zwecken zugeführt. Dadurch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften

Tz. 262 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Durch das JStG 2009 wurde die StBefreiung nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG auf diejenigen ausl Kö ausgedehnt worden, die st-begünstigte Zwecke iSd § 5 Abs 1 Nr 9 KStG verfolgen und in der EU oder in Teilen des EWR-Raums ansässig sind. Danach kommt die St-Befreiung nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG aufgr der gleichzeitigen Änderung des § 51 Abs 2 AO durch das...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.2 Zustimmungspflichtige Geschäfte im Gesellschaftsvertrag

Tz. 271 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Gesellschaftsverträge der gGmbH enthalten häufig in Anlehnung an die Beschränkung der Vertretungsbefugnis des § 37 Abs 1 GmbHG einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte. Zum einen wird hier die Zustimmung der Gesellschafterversammlung vorgesehen für die Tz 270 unter Buchst b genannten Nebengeschäfte, zum anderen werden hier als zus...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.4 Rücklagenbildung und Gewinnvortrag

Tz. 274 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Entwürfe der Gesellschaftsverträge für gGmbH sehen häufig vor, dass gem § 272 Abs3 HGB Gewinnrücklagen gebildet bzw gem § 29 Abs 2 GmbHG Beträge in Gewinnrücklagen eingestellt werden dürfen. Eine derartige pauschale Ermächtigung zur Bildung von Gewinnrücklagen ist gemeinnützigkeitsschädlich. Für die gGmbH ist die Bildung von Rücklagen nu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.5 Unzulässige Unterstützung oder Förderung politischer Parteien (§ 55 Abs 1 Nr 1 S 3 AO)

Tz. 64 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach § 55 Abs 1 Nr 1 S 3 AO darf die st-begünstigte Kö ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden. Auf die Bedeutung des § 55 Abs 1 Nr 1 S 3 AO und die Bestätigung dieser Vorschrift durch § 25 Abs 1 Nr 2 PartG hat das Parteispenden-Urt des BVerfG v 09.04.1992 (BSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.8 Zeitliche Voraussetzungen (§ 63 Abs 2, 1. HS AO)

Tz. 153 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Auch die tats Geschäftsführung muss – wie die Satzung – die Voraussetzungen für die Befreiung von der KSt während des ganzen VZ erfüllen (s § 63 Abs 2 1. Hs AO). Das gilt auch in Fällen des abw Wj (s § 63 Abs 1 iVm § 60 Abs 2 AO). S hierzu auch FG München, Beschl v 30.03.2021 (EFG 2021, 917) zum Verlust der Gemeinnützigkeit bei Maßnahmen zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.9.3 Vermögensübertragung bei Betrieben gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Tz. 157 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Tz 154 gilt entspr, sofern die Kö d öff Rechts, die den stfreien BgA unterhalten hat, nicht die Empfängerin des Vermögens aufgr der Vermögensbindung ist. Zur Gemeinnützigkeit von BgA s Tz 289ff.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / Schrifttum:

Bonefeld, Wann entfällt die Grundsteuerbefreiung des Bundes bei Aufgabe der hoheitlichen Nutzung, KStZ 1994, 129; Eisele, Die grundsteuerliche Behandlung der Dienstgrundstücke der geistlichen und Kirchendiener, StWa 1996, 73; Eisele, Öffentlich Private Partnerschaften – Verbesserungen der grundsteuerlichen Rahmenbedingungen, NWB F. 11, 729; Eisele, Public Private Partnership...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.3 Zulässiges Ausmaß des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Tz. 167 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 64 AO enthält keine Aussage zu einem zulässigen Ausmaß des wG im Verhältnis zur eigentlichen st-begünstigten Tätigkeit der Kö. Daher kann uE auch ein besonders großer Umfang eines wG (zB beim Bundesliga-Fußball) oder ein besonders großes Gewinnstreben eines wG grds nicht zum Verlust der St-Befreiung für die Kö insges führen. UE kann vielm...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Wohnungsbaugesellschaften u.a. (Abs. 4)

Rz. 58 [Autor/Stand] Neben den zuvor beschriebenen Grundsteuervergünstigungen besteht noch eine weitere gesetzliche Vergünstigungsmöglichkeit nach § 15 Abs. 4 GrStG. Liegen für ein Grundstück weder die Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 GrStG (Wohnraumförderungsgesetzes des Bundes) noch des § 15 Abs. 3 GrStG (Erstes Wohnungsbaugesetz, Zweites Wohnungsbaugesetz oder Wohnraumförd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.6 Einkommensermittlung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Tz. 171 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Für die Einkommensermittlung der wG gelten die allg Grundsätze. Sind iRd wG geltend gemachte Aufwendungen nach den einschlägigen Regeln der Gewinnermittlung tw nicht als BA anzuerkennen oder dürfen sie aus den gleichen Gründen den Gewinn nicht mindern, verbleibt es bei dieser insoweit durch die Gewinnermittlungsvorschriften vorgesehenen Sank...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.1 Einrichtungen der Wohlfahrtspflege (§ 66 AO)

Tz. 213 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zum Begriff der Wohlfahrtspflege s § 66 Abs 2 AO. Die Wohlfahrtspflege darf gem § 66 Abs 2 AO nicht um des "Erwerbs willen" ausgeübt werden (ebenso s Urt des BFH v 17.02.2010, DB 2010, 1104). Der BFH hat in seinem Urt v 17.11.2013 (BStBl II 2016, 68) wes Grundsätze auch zu der Frage entwickelt, unter welchen Voraussetzungen ein ZwB iSd § 66...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Klähn, Aktuelle Fragen aus der Praxis der Außenprüfung – Gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung der Arzneimittelabgabe von Krankenhausapotheken, StBP 2006, 197; Pieske-Kontny, Der Zweckbetrieb Krankenhaus, StBp 2023, 5 und 42. Tz. 216 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zum Begriff des Krankenhauses s § 2 Nr 1 Krankenhausfinanzierungsges idF v 10.04.1991 (BGBl I 1991, 887). Danach sind...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.2 Leistungsbeziehungen gemeinnütziger Körperschaften zur öffentlichen Hand sowie im gemeinnützigen Verbund

Tz. 48 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 In dem "Rettungsdienst-Urt" des BFH v 27.11.2013 (BStBl II 2016, 68) bestätigt der I. BFH-Senat die erstinstanzliche Entsch des FG B/Bbg, dass eine Eigengesellschaft einer jur Pers d öff Rechts auch in dem Fall selbstlos iSd § 55 AO wirken und folglich wegen Gemeinnützigkeit stbegünstigt sein könne, wenn sie auf Grundlage eines Dienstleistun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3.6.1 Unzulässigkeit überhöhter Abfindungen an ausscheidende Anteilseigner

Tz. 277 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Häufig enthält der Satzungsentwurf einer GmbH zwar für den Fall der Auflösung der GmbH eine den Erfordernissen der §§ 55, 61 AO entspr Vermögensbindung, dagegen aber für den Fall des Ausscheidens von AE oder der Einziehung von Anteilen (s § 34 GmbHG) eine Entschädigung iHd aktuellen Verkehrswerts (dies entspr der grds gesellschaftsrechtlich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.2 Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen

Tz. 283 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Für die gGmbH führen GA an nicht gemeinnützige AE als Verstoß gegen die Selbstlosigkeit (s § 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO) zum Verlust der Gemeinnützigkeit, wie nachstehende Abb zeigt: OGA stellen einen Verstoß gegen die Vermögensbindung dar. Durch die oGA werden der gGmbH entspr Mittel dauerhaft der Verwendung für gemeinnützige Zwecke entzogen. Dah...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1 Anforderung an die Satzung (§ 59 AO)

Tz. 289 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Für jeden einzelnen BgA ist das Einkommen gesondert zu ermitteln und die KSt gesondert gegenüber der KöR festzusetzen. Deshalb kann jeder einzelne BgA auch selbst eine StBefreiung nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG wegen Verfolgung ausschl und unmittelbar gemeinnütziger Zwecke, für sich in Anspruch nehmen, soweit die Voraussetzungen des Begünstigungs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.8 Neue Vertrauensschutzregelung bei Mittelweitergaben in § 58a AO

Tz. 106 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Durch das JStG 2020 vom 21.12.2020 wurde in § 58a ein Vertrauensschutz bei Mittelweitergabe eingeführt. Vgl auch den geänderten AEAO Nr 1–3 zu § 58a (s BMF-Schr v 06.08.2021). St-begünstigte Kö dürfen ihre Mittel grds nur dann anderen st-begünstigten Kö überlassen, wenn der Empfänger der Mittel damit st-begünstigte Zwecke verwirklicht. Entfä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.11 Fristsetzung zur Verausgabung von unzulässig angesammelten Mitteln (§ 63 Abs 4 AO)

Tz. 162 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach § 63 Abs 4 AO "kann" das FA in den Fällen, in denen eine Kö Mittel angesammelt hat, ohne dass die Voraussetzungen für eine Rücklagenbildung nach § 62 Abs 1 Nr 1–4 AO vorgelegen haben, eine Frist für die Verwendung der Mittel setzen, bei deren Einhaltung die tats Geschäftsführung der Kö als ordnungsgemäß gilt. Hierzu s BT-Drs 11/7584, 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kümpel, Die stliche Behandlung von ZwB, DStR 1999, 93; Brinkmeier, Aus der Gemeinnützigkeit in die GmbH, GmbH-StB 2001, 332; Schröder, Ausgliederungen aus gemeinnützigen Organisationen auf gemeinnützige und stpfl Kap-Ges, DStR 2001, 1415; Brinkmeier, Einsatz von GmbH durch Non-Profit-Organisationen, GmbH-StB 2004, 381; Schröder, Die st-begünstigte und stpfl GmbH bei Non-Profit-O...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Gemeinnützige oder mildtätige Zwecke

Rz. 221 [Autor/Stand] Durch die steuerlichen Vorschriften des Gemeinnützigkeitsrechts der §§ 51 ff. AO sowie durch entsprechende einzelsteuergesetzliche Regelungen (z.B. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b GrStG) sollen private Körperschaften steuerlich begünstigt werden, die grundsätzlich im Gemeinwohl liegende Aufgaben wahrnehmen und damit den Staat entlasten. Diese steuerli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Weitere gemeinnützige Katalogzwecke

Tz. 31 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 In § 52 Abs 2 AO sind durch das JStG 2020 v 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3096ff) als anerkannte gemeinnützige Zwecke aufgenommen worden: die Förderung des Klimaschutzes: § 52 Abs 2 S 1 Nr 8 AO Die Erweiterung des Zweckkatalogs um den "Klimaschutz" führt zu einer ausdrücklichen ges Hervorhebung eines Zwecks, der zwar bereits mit Hlfe anderer Zwecke ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4.3 Wegfall der Bindungswirkung, Aufhebung bzw Berichtigung des Feststellungsbescheids (§ 60a Abs 3–5 AO)

Tz. 139 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Wegfall der Bindungswirkung nach § 60a Abs 3 AO ab dem Zeitpunkt, in dem die Rechtsvorschriften, auf denen die Feststellung beruht, aufgehoben oder geändert werden (zB ges Änderung der Mustersatzung in der Anl zu § 60 AO). Nach dem AEAO Nr 4 zu § 59 besteht jedoch für die Vergangenheit und das Jahr, in dem die Bindungswirkung entfällt, Vert...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Hilfspersonen (§ 57 Abs 1 S 2 AO)

Tz. 88 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zu den Voraussetzungen dafür, dass die Tätigkeit der Hilfspers wie eigenes Wirken der st-begünstigten Kö anzusehen ist, s Urt des BFH v 26.04.1995 (BStBl II1995, 767); s Vfg der OFD Hannover v 10.03.1997 (FR 1997, 393); sowie AEAO Nr 2 zu § 57 Abs 1. Zur Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses s OFD Ffm v 11.03.2003 (DStZ 2003, 320). Sinn und ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Ergänzung des § 52 Abs 2 AO um S 2 und 3

Tz. 32 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 52 Abs 2 AO wurde durch das Ges v 10.10.2007 um folgende S 2 und 3 ergänzt worden: "Sofern der von der Kö verfolgte Zweck nicht unter S 1fällt, aber die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet entspr selbstlos gefördert wird, kann dieser Zweck für gemeinnützig erklärt werden. Die obersten FinBeh haben jeweils eine F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Augsten, Neue stliche Behandlung der Forschungseinrichtungen, Stiftung & Sponsoring, Nr 6/99 S 21; Strahl, Stliche Konsequenzen der Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen durch Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen, DStR 2000, 2163; Strahl, Rechtliche Verselbständigung wirtsch Aktivitäten von gemeinnützigen Forschungsinstitutionen, FR 2005, 1241...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Steuerliche Auswirkungen

Tz. 6 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Diese Gleichstellung der in der EU oder in Teilen des EWR-Raums ansässigen Kö mit inl st-begünstigten Kö wurde allerdings – aufgr der gleichzeitigen Änderung des § 51 AO – nur für die Fälle erreicht, in denen die in der EU oder im EWR-Raum ansässige Kö ihre st-begünstigte Tätigkeit zumindest tw im Inl ausübt. Übt diese Kö dagegen ihre (der Art...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.8.1 Vermietung von Räumlichkeiten an eine steuerpflichtige Tochter-GmbH

Tz. 202 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht sind insbes folgende Sachverhalte zu unterscheiden: Sachverhalt 1: Überlassung von einem ZwB gewidmeten Räumlichkeiten an eine stpfl Dienstleistungs-GmbH Die gemeinnützige Mutter-Kö unterhält einen ZwB iSd §§ 65–68 AO . Die bisherigen Hilfstätigkeiten (zB Küche, Wäscherei, Reinigungsdienst, Buchführungsd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.7 Keine Kapitalertragsteuer aufgrund des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG

Tz. 174 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Nach dem Besteuerungstatbestand des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG unterliegt der durch BV-Vergleich ermittelte Gewinn eines wG, der nicht den Rücklagen zugeführt wird, einer KapSt von 15 % (s § 20 EStG Tz 195; s Orth, DStR 2001, 325). Dieser Besteuerungstatbestand findet jedoch auf wG der nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG befreiten Kö keine Anwe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.8 Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen (§ 68 Nr 8 AO)

Tz. 243 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 ZwB iSd § 68 Nr 8 AO sind Volkshochschulen und andere Einrichtungen, soweit sie Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art durchführen (insbes Kurse und Vorträge). Zum Begriff der Volkshochschule, s Urt des BFH v 02.08.1962 (BStBl III 1962, 458). Mit Urt v 21.06.2017, BStBl II 2018, 55, hat der BFH entschieden, dass Kongressvera...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.5 ABC der Zweckbetriebe

Tz. 252 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im nachfolgenden ABC der ZwB werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, ng = nicht gemeinnützig, sb = spendenbegünstigt, nsb = nicht spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung. Altenheime, Altenwohnheime S § 68 Nr 1 Buchst a AO. Altkleidersammlungen S Tz 215. Alpenvereinshütten Hütten des dt A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.4 Aufwendungen für Mitglieder- und Spendenwerbung

Tz. 51 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Mit der Selbstlosigkeit grds vereinbar ist die Mitgliederwerbung oder Spendenwerbung für eine st-begünstigte Kö, wenn sich die Werbeausgaben im angemessenen Rahmen halten (ebenso Gutachten der Unabhängigen Sachverständigenkommission zur Prüfung des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts, 36). Die Fin-Verw hielt eine 10 %-Grenze für angemessen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schmidt/Fritz, Änderungen des Gemeinnützigkeits-StR zu Fördervereinen, Werbebetrieben, Totalisatoren, Blutspendediensten und Lotterien, DB 2001, 2062. Tz. 238 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im Katalog des § 68 AO ist die unter Nr 6 enthaltene Befreiung für Lotterien und Ausspielungen nicht systemgerecht, weil durch die Verwendung der Überschüsse aus diesen Veranstaltungen für die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2 Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR (§ 64 Abs 3 AO)

Tz. 182 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 64 Abs 3 AO enthält eine Besteuerungsfreigrenze für alle stpfl wG, deren Einnahmen (einschl USt) 45 000 EUR im Jahr nicht überstiegen. Diese Besteuerungsfreigrenze beruhte auf einem Vorschlag der Unabhängigen Sachverständigenkommission zur Prüfung des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts (Gutachten, S 199–217; s BT-Drs 11/4176, 9, 11). Du...mehr

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Leitfaden 2024 – Anlage Gem / 8 Durchführung von sportlichen Veranstaltungen gegen Entgelt

Vor Zeilen 39–49b Die Zeilen 39–49b fassen bestimmte Angaben zusammen, die erforderlich sind, um die Steuerbegünstigung von Sportvereinen zu überprüfen. Die Besonderheit der Besteuerung bei Sportvereinen besteht darin, dass sie bei sportlichen Veranstaltungen wählen können, ob diese nach § 67a Abs. 1 AO (sportliche Veranstaltungen als Zweckbetriebe, wenn die Einnahmen die Zwec...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der Geschäftsführer des Ver... / 10.1 Haftung des Geschäftsführers für Entzug der Gemeinnützigkeit des Vereins

Führen erhebliche Pflichtverletzungen des hauptamtlichen Geschäftsführers zum Verlust der Gemeinnützigkeit des Vereins, kann der daraus für den Verein entstehende Schaden als Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden (Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil v. 16.10.2023, Az.: 16 Sa 1733/22). Der angestellte Geschäftsführer des Vereins hatte im Laufe von mehreren Jahren seine...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Gemeinnützige GmbH als Alte... / 2 Gemeinnützigkeit

Der Gesellschaftsvertrag und die Satzung spielen eine entscheidende Rolle im Rahmen der Gemeinnützigkeit, hier muss die Gemeinnützigkeit eindeutig definiert sein. Das bedeutet unter anderem, dass erwirtschaftete Gewinne unvermindert den festgeschriebenen gemeinnützigen Zielen zukommen darf, dass keine Gewinne an Gesellschafter ausgeschüttet werden, dass die Einkommen der Mitarb...mehr