Fachbeiträge & Kommentare zu Gemeinnützigkeit

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Voraussetzungen für die Anerkennung

Tz. 41 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Damit eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft als mildtätigen Zwecken dienend anerkannt werden kann, müssen die bedürftigen Personen ausschließlich und unmittelbar unterstützt werden. Der Begriff der Ausschließlichkeit bezieht sich hierbei nicht nur auf die Tätigkeit der Einrichtung bzw. des Vereins, sondern auch auf die unters...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Besonderheit für steuerbegünstigte Körperschaften

Tz. 5 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Die vorgenannten allgemeinen Pflichten zur Abgabe von Steuererklärungen gelten selbstverständlich auch für gemeinnützigen Zwecken dienenden anerkannten Körperschaften. Dies beispielsweise auch dann, wenn die gemeinnützige Körperschaft keinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält und somit generell von der Befreiungsnor...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Pflichten des Vorstands

Tz. 11 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Da ein(e) Verband/Verein (Körperschaft) gerichtlich und außergerichtlich durch seinen Vorstand vertreten wird (s. §§ 26, 28 BGB) hat dieser als gesetzlicher Vertreter die steuerlichen Pflichten für die Körperschaft wahrzunehmen. Er hat dafür zu sorgen, dass die Steuererklärungen fristgerecht bei der Finanzbehörde abgegeben werden (s. § 34 Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Steuerbegünstigte Zwecke

Tz. 21 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Zu diskutieren ist, ob Anbauvereinigungen als gemeinnützig im Sinne der §§ 52ff. AO anzuerkennen sind. Einschlägige Rechtsprechung oder Anweisungen der Finanzverwaltung diesbezüglich liegen nicht vor. In Betracht kommt vor allem die Förderung der Pflanzenzucht (bzw. Kleingärtnerei), § 52 Abs. 2 Nr. 23 AO. Nach Strahlschmidt ist die Allgemeinh...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 8 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 In § 53 AO (Anhang 1b) wird bezüglich der Hilfsbedürftigkeit folgende Unterscheidung getroffen: persönliche Hilfsbedürftigkeit (s. § 53 Nr. 1 AO, Anhang 1b und s. AEAO zu § 53 AO TZ 4, Anhang 2); wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit (s. § 53 Nr. 2 AO, Anhang 1b und s. AEAO zu § 53 AO TZ 5, Anhang 2). Tz. 9 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Das nachfolgen...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 5.2 Bedeutung von Status, Rechtsform oder Bezeichnung

Nicht eine Vermarktung künstlerischer/publizistischer Leistungen/Werke ist maßgebend, sondern deren Inanspruchnahme für eigene (Unternehmens-)Zwecke.[1] Auf die Bezeichnung oder Rechtsform kommt es nicht an.[2] Die Gemeinnützigkeit steht der Abgabepflicht nicht entgegen. Unternehmer sind also alle natürlichen und juristischen Unternehmen, deren Tätigkeit einem der in der Auf...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Konzertreisen

Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Eine Konzertreise – die von einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft, deren Satzungszweck die "Förderung der Kultur" ist, durchgeführt wird – kann als steuerfreier wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Zweckbetrieb i. S. v. §§ 65, 68 Nr. 7 AO, Anhang 1b) zur begünstigten Zweckerfüllung und somit zu den satzungsmäßigen Zwecken beitragen....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Umsatzsteuer

Tz. 30 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Steuerbegünstigte Körperschaften unterliegen – genauso wie alle anderen Unternehmen – den gleichen umsatzsteuerlichen Regelungen. Insbesondere kennt das Umsatzsteuerrecht keine allgemeine Befreiung steuerbegünstigter Körperschaften wegen "Gemeinnützigkeit". Jedoch sind eine Vielzahl der Tätigkeiten wegen der Art der Tätigkeit und nicht wegen ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Café/Cafeteria

Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Grundsätzlich werden Bewirtungen, die in Cafés oder Cafeterien vorgenommen werden, als steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb beurteilt. Dies wird deutlich am Urteil des BFH vom 24.01.1990 (BStBl II 1990, 470) in dem der BFH entschieden hat, dass eine für die Allgemeinheit zugängliche Cafeteria in einem Seniorenheim einen steuerpflicht...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Chöre

Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Die Umsätze von Chören, die entweder Einrichtungen des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder der Gemeindeverbände sind oder gleichartige Unternehmer darstellen, sind nach § 4 Nr. 20 Buchst. a und b UStG (Anhang 5) steuerbefreit. Durch Inanspruchnahme der Steuerbefreiung wird der Vorsteuerabzug entsprechend ausgeschlossen (s. § 15 Abs. 2 UStG, Anha...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 1.2 Fehlerhafte Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung

Der Vertrauensschutz des § 10b Abs. 4 Satz 1 EStG hat auch zur Folge, dass nach § 10b Abs. 4 Satz 2 EStG eine Haftung desjenigen normiert ist, der vorsätzlich oder fahrlässig eine unrichtige Bestätigung ausstellt oder veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Bestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden. Die Haftung erstreckt sich hierbei auf di...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufsichtsrat einer Wohnungs... / 3.3.2 Anforderungen aufgrund des Gesellschaftsvertrags

Rz. 640 Überblick Der Gesellschaftsvertrag kann für den fakultativen Aufsichtsrat – über die entsprechend anzuwendenden gesetzlichen Voraussetzungen hinaus – weitere Anforderungen im Gesellschaftsvertrag vorsehen. In der Praxis der Wohnungs- und Immobiliengesellschaften können dabei, abhängig von den Besonderheiten der jeweiligen GmbH (unter anderem der Gesellschafterstruktur...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 5. Gemeinnützigkeit

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Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zur allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens durch Bereitstellung einer Online-Plattform für Anliegen Dritter

Leitsatz Das Staatswesen im Sinne von § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 24 der Abgabenordnung kann durch die Zurverfügungstellung einer Online-Plattform gefördert werden, wenn deren Betreiber die dort zur Abstimmung gestellten Anliegen – auch parteipolitisch – neutral und ohne inhaltliche Wertung fördert und sich dabei innerhalb des allgemeinen Rahmens des Gemeinnützigkeitsrechts bewegt. Normenkette § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 24 AO, Art. 20 Abs. 2 GG Sachverhalt Der Kläger, ein eingetragener Verein, verfolgte na...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2025 / 8.2 Gemeinnützigkeit: Umfang des Zweckbetriebs

Der Fall des BFH-Urteils v. 14.12.2023 (V R 28/21, BStBl 2024 II S. 425) betraf die Frage, ob Erträge eines gemeinnützigen Krankenhauses, die aus der Personal- und Sachgestellung an angestelltes ärztliches Personal resultierten, dem steuerbegünstigten Krankenhauszweckbetrieb (§ 67 Abs. 1 AO) oder dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 Abs. 1 AO) zuzure...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / II. Aufsatzübersicht 2024

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Gemeinnützigkeit; Rechtsfolgen der Aberkennung

I. Ausreichende Vermögensbindung (§ 61 Abs. 1 und 2 AO) Tz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Zur erforderlichen satzungsmäßigen Vermögensbindung s. § 61 AO, AEAO zu § 61 AO TZ 1 und TZ 4–6 (Anhang 2) sowie die Mustersatzung (Anlage 1 zu § 60 AO). Der Grundsatz der Vermögensbindung kann nach § 5 der amtlichen Mustersatzung wie folgt verankert werden: Durch die namentliche (konkrete...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Verletzung der Vermögensbindung in der tatsächlichen Geschäftsführung (§ 63 Abs. 2 HS 2 AO)

Tz. 10 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Auch in der tatsächlichen Geschäftsführung ist die Vermögensbindung zu beachten (s. § 63 Abs. 2 HS 2 AO, Anhang 1b). Besondere Bedeutung kommt dabei der Frage zu, wie bei Auflösung (Aufhebung) oder Zweckwegfall der Körperschaft die aufgrund der Vermögensbindung erforderliche Vermögensübertragung durchzuführen ist. Kommt die Körperschaft der V...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 Abs. 1 AO)

Tz. 6 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Neben der Satzung muss auch die tatsächliche Geschäftsführung auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und den Satzungsbestimmungen entsprechen (s. § 63 Abs. 1 AO, Anhang 1b). Praxishinweise: Die tatsächliche Geschäftsführung muss sich i. R.d. verfassungsmäßigen Ordnung halten. Als Verstoß ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Nachträgliche Änderung der Vermögensbindung (§ 61 Abs. 3 AO)

Tz. 3 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Wird die satzungsmäßige Vermögensbindung aufgehoben oder so geändert, dass sie den Anforderungen des § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO (Anhang 1b) nicht mehr entspricht, so gilt sie nach § 61 Abs. 3 AO ( Anhang 1b) von Anfang an als steuerlich nicht ausreichend. Das FA muss in diesem Fall für Steuern, die innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre vor der Änd...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Zeitliche Voraussetzungen (§ 63 Abs. 2 HS 1 AO)

Tz. 9 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Auch die tatsächliche Geschäftsführung muss – wie die Satzung – die Voraussetzungen für die Befreiung von der KSt während des ganzen VZ erfüllen (s. § 63 Abs 2 HS 1 AO, Anhang 1b). Das gilt auch in Fällen des abweichenden Wirtschaftsjahres (s. § 63 Abs. 1 i. V. m. § 60 Abs. 2 AO, Anhang 1b).mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Bürgerinitiativen

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Ob Gemeinnützigkeit gegeben ist, richtet sich im Einzelfall nach dem satzungsmäßigen und tatsächlich verfolgten Zweck der Bürgerinitiative. Jedenfalls sind Bürgerinitiativen nicht per se gemeinnützig. Voraussetzung ist vielmehr auch hier, dass in dem von der Bürgerinitiative verfolgten Zweck eine Förderung der Allgemeinheit zu sehen ist. Insofern g...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Ausreichende Vermögensbindung (§ 61 Abs. 1 und 2 AO)

Tz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Zur erforderlichen satzungsmäßigen Vermögensbindung s. § 61 AO, AEAO zu § 61 AO TZ 1 und TZ 4–6 (Anhang 2) sowie die Mustersatzung (Anlage 1 zu § 60 AO). Der Grundsatz der Vermögensbindung kann nach § 5 der amtlichen Mustersatzung wie folgt verankert werden: Durch die namentliche (konkrete) Benennung der öffentlich-rechtlichen oder steuerbegün...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Folgen einer Verurteilung wegen einer Steuerstraftat

Tz. 39 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Das bei einer Verurteilung wegen einer begangenen Steuerhinterziehung drohende Strafmaß beläuft sich auf eine Freiheitsstrafe in Höhe von bis zu fünf Jahren oder auf eine Geldstrafe. In besonders schweren Fällen beträgt die Strafe eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt i. d. R. vor, wenn ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Geschenke

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Der Begriff der Geschenke wird im Steuerrecht in unterschiedlicher Ausprägung und Bedeutung genutzt: a) Annehmlichkeiten (Geschenke an Mitglieder) Das Gebot der Selbstlosigkeit erfordert u. a., dass Mitgliedern eines Vereins keine Zuwendungen gemacht werden. § 55 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und 3 AO (Anhang 1b) legt daher fest, dass die Mitglieder zum einen ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 8 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Personengesellschaften können nicht gemeinnützig sein, auch dann nicht, wenn eine GbR ausschließlich aus gemeinnützigen Organisationen besteht. Steuervergünstigungen nach den §§ 51ff. AO (Anhang 1b) können nur von Körperschaften i. S. d. KStG in Anspruch genommen werden (§ 51 Abs. 1 AO, Anhang 1b), nicht von einer GbR. Grundsätzlich ist es mö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Personenkreis

Rn. 111 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Begünstigt sind die steuerbefreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die nicht wegen Gemeinnützigkeit nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG befreit sind, sowie inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts, die nicht bereits durch § 44a Abs 7 EStG erfasst werden.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Nichtveranlagungs-Bescheinigung

Rn. 104 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Zugehörigkeit zu dem begünstigten Personenkreis ist durch eine NV-Bescheinigung des Betriebs-FA nach § 44a Abs 7 S 2 EStG nachzuweisen. Rn. 105 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Für die Abstandnahme reicht daneben bei den wegen Gemeinnützigkeit steuerbefreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen auch der Freistellungsbesc...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Täterunabhängige Ahndung (§ 30 OWiG)

Tz. 22 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Anders als die vorgenannten Vorschriften ermöglicht § 30 OWiG die Verhängung von Sanktionen gegen einen Verband (juristische Person, nicht rechtsfähiger Verein, rechtsfähige Personengesellschaft), wenn eine Leitungsperson als Organ eine Pflicht des Verbandes verletzt oder in der Absicht gehandelt hat, diesen zu bereichern. Zwischen der Vorsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / IV. Stiftung

Rz. 164 Mandanten mit größerem Vermögen, die dieses später an mehrere Familienmitglieder weitergeben möchten, wünschen sich häufig einen möglichst langfristigen Zusammenhalt des Vermögens. Dies betrifft insbesondere Inhaber von Unternehmen. Ein Weg, diese beiden Ziele zu verfolgen, ist die Gründung einer so genannten "Familienstiftung".[144] Eine gesetzliche Definition der Fa...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Steuervergünstigungen

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Mit der Anerkennung als nach den §§ 51ff. AO (Anhang 1b) steuerbegünstigt durch die zuständigen Finanzbehörden wegen Gemeinnützigkeit, Mildtätigkeit oder Verfolgung kirchlicher Zwecke sind Steuerbefreiungen und Steuervergünstigungen verbunden. Regelungen werden in den Einzelsteuergesetzen getroffen. Praxisrelevant ist, dass eine zuerkannte Anerkenn...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Zuführungen zu Stiftungen im Jahr der Errichtung und in den drei folgenden Kalenderjahren

Tz. 11 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Eine Stiftung kann im Jahr ihrer Errichtung und in den drei folgenden Kalenderjahren Überschüsse aus der Vermögensverwaltung und die Gewinne aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben nach § 14 AO (Anhang 1b) ganz oder teilweise ihrem Vermögen zuführen. Für sonstige Mittel, z. B. Zuwendungen/Spenden und Zuschüsse, gilt diese Regelung dagegen ni...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Gesangvereine

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Ein Gesangverein kann wegen Förderung von Kunst und Kultur als steuerbegünstige (gemeinnützige) Einrichtung nach § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO (Anhang 1b) anerkannt werden, wenn sowohl seine Satzung als auch seine tatsächliche Geschäftsführung den gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen entspricht. Steht bei einem Gesangverein jedoch die Förderung der Ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Selbstanzeige bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung

Tz. 79 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Nach § 371 Abs. 1 AO wird wegen Steuerstraftaten nicht bestraft, wer (i) gegenüber der Finanzbehörde (ii) zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart (iii) in vollem Umfang (iv) die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachholt. Hierbei müssen die Angaben zu allen unverjährten Steue...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Sportliche Veranstaltungen

Tz. 5 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Unterhält ein steuerbegünstigter gemeinnütziger Fußballverein eine Lizenzspielerabteilung für die 1. oder 2. Bundesliga, begründet dieser damit zwingend einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO, Anhang 1b). Zum einen überschreiten die Einnahmen aus dem Lizenzspielerbetrieb die Unschädlichkeitsgrenze des § 67a Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. ABC von steuerbefreiten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben

Tz. 34 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Abfallbeseitigung/Abfallverwertung Eine Gesellschaft für Abfallbeseitigung und Abfallverwertung betreibt keinen Zweckbetrieb i. S. von § 65 AO (s. Anhang 1b). Abfallbeseitigung und Abfallverwertung bilden vielmehr einen einheitlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, mit dem partielle Steuerpflicht ausgelöst wird (s. BFH-Urteil vom 27.10.199...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2024 / 5 [Zuwendungen → Zeilen 5–12]

Überblick Der Vordruck unterscheidet vier Arten von Zuwendungen: Parteizuwendungen (Zeile 7), Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen (Zeile 8), Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung (Zeilen 9–12) und Zuwendungen für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke (Zeile 5). Begünstigt sind ggf. auch Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen im EU/EWR-Ausland ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.3.4 Feststellung der Steuerbegünstigung nach § 60a AO

Rz. 15 Mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes v. 21.3.2013[1] wurde die sog. "vorläufige Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit" durch das Verfahren zur Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a AO abgelöst. Die Neuregelung ist am 29.3.2013 in Kraft getreten. Nach Rz. 297 des Anwendungsschreibens zur Abgeltungsteuer v. 19.5.2022[2] gelten die unter Rz....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Besteuerung der GmbH, ihrer... / Zusammenfassung

Überblick Die GmbH als juristische Person ist körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig; Ausnahmen gelten nur für – etwa wegen Gemeinnützigkeit – steuerbefreite GmbH. Ihre Gesellschafter – soweit natürliche Personen – unterliegen dagegen mit den von der GmbH ausgeschütteten Gewinnen ebenso wie die Geschäftsführer mit den von der GmbH gezahlten Vergütungen der Einkommensteuer....mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 2.4 Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung

Die Aufdeckung einer verdeckten Gewinnausschüttung infolge einer überhöhten Vergütung hat grundsätzlich folgende Konsequenzen: Der Betrag der verdeckten Gewinnausschüttung ist dem Einkommen der GmbH außerbilanziell hinzuzurechnen, soweit sich der zugrunde liegende Sachverhalt bereits einkommensmindernd ausgewirkt hat. Auf diesen Betrag hat die GmbH Körperschaftsteuer, Solidar...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Schon wieder endet ein Jahr / 5 Satzungs-Check

Die Satzung ist das "Gesetzbuch" Ihres Vereins. In vielen Fällen ist der Gesetzgeber sogar bereit, einer Satzungsregel den Vorrang vor der gesetzlichen Bestimmung einzuräumen. Doch häufig wird die Satzung nur zurate gezogen, wenn es Schwierigkeiten gibt – und dann ist es zu spät. Zu notwendigen Satzungsänderungen kann es aus unterschiedlichen Gründen kommen. Interne Gründe kö...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Beteiligung an Gesellschaften

Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Grundsatz Die Beteiligung einer steuerbegünstigten Körperschaft an einer Kapitalgesellschaft ist grundsätzlich Vermögensverwaltung (s. § 14 Satz 3 AO, Anhang 1b), so AEAO zu § 64 TZ 3 (Anhang 2), BFH vom 27.03.2001, BStBl II 2001, 449). Sie ist aber dann einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. v. § 14 AO (s. Anhang 1b) zuzuor...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Freistellungsbescheid

Tz. 6 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Steuerbegünstigte (gemeinnützige) Vereine ohne bzw. ohne nennenswerten steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Einnahmen ≤ 45 000 EUR) müssen regelmäßig alle drei Jahre eine Steuererklärung abgeben. Bei dem dreijährigen Turnus handelt es sich um eine Kannvorschrift (AEAO zu § 59, Nr. 3, Anhang 2), welcher ggf. auch verkürzt werde...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Auslagerung auf Servicegesellschaften

Tz. 4 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Eine Besonderheit besteht, wenn die Wäschereien auf eine Servicegesellschaft (z. B. eine eigenständige Kapitalgesellschaft) ausgegliedert sind, diese können mangels gemeinnütziger Tätigkeit dieser Bereiche von vornherein nicht von Befreiungsvorschriften wegen Gemeinnützigkeit partizipieren. Es liegen vielmehr steuerpflichtige Gebilde vor. Im R...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Körperschaftsteuerbescheid

Tz. 9 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Der Körperschaftsteuerbescheid setzt die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag fest und enthält die Besteuerungsgrundlagen für den betreffenden Veranlagungszeitraum.So unterliegt bei einem darüber hinaus steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Verein der Gewinn des einheitlichen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs der Kö...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Veranlasserhaftung

Tz. 142 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungs-/Spendenbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet nach § 10b Abs. 4 Satz 2 2. Alt. EStG (Anhang 10). Während bis zum 31.12.2013 bereits ein leicht fahrlässiges Verhalten zur Veranlasserhaftung führen konnte, ist ab dem 01.01.2014 – wie bei der A...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Zusammenfassung

Tz. 40 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Für die Anerkennung von Aufwands- oder Vergütungsspenden sind folgende Punkte zu beachten (BMF vom 25.11.2014, BStBl I 2014, 1584 mit Änderung vom 24.08.2016, BStBl I 2016, 992): Die Person muss – vor Beginn der zu einem Aufwand führenden Tätigkeit – einen Anspruch auf Vergütung oder Aufwandsersatz auf der Grundlage eines Vertrages oder der S...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 8 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Umsatzsteuerlich liegen umsatzsteuerpflichtige Umsätze vor, die mit dem Regelsteuersatz zu besteuern sind. Dies gilt also beispielsweise für die entgeltlichen Medikamentenlieferungen an eine ermächtigte Ambulanz des Krankenhauses, an Poli-Kliniken, an Institutsambulanzen, an sozialpädiatrische Zentren – soweit keine Innenumsätze vorliegen – u...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Grundsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 GrStG

Tz. 25 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Bei Krankenhäusern ist zu beachten, dass es auch hier eine eigene Grundsteuerbefreiung für Grundstücke gibt, die für Zwecke eines Krankenhauses genutzt werden, wenn das Krankenhaus im Veranlagungszeitraum wiederum die Voraussetzungen des § 67 AO (Anhang 1b) erfüllt. Auch hier wird auf die Eigentümer-Benutzer-Identität abgestellt, das heißt V...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Berufssportler

Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Berufssportler beziehen Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. v. § 15 EStG (Anhang 10), sofern sie nicht bei einer steuerbegünstigten Körperschaft in einem Dienstverhältnis stehen und folglich als Arbeitnehmer anzusehen sind. S. hierzu FG Saarland vom 11.03.1994, EFG 1994, 751. Einkünfte aus Werbeleistungen sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. v. § ...mehr