Tz. 10

Stand: EL 123 – ET: 09/2021

Keine die Selbstlosigkeit verwehrende Zuwendung im Sinne der Vorschrift sind Vergütungen für Leistungen von Mitgliedern, die diese in ihrer Eigenschaft als leistende Dritte erhalten und die angemessen sind; dies sind z. B.

  • Auslobung von Preisen zur Förderung auf dem Gebiet der Satzungszwecke
  • Stipendienvergabe
  • Verbilligte Abgabe von Eintrittskarten an Mitglieder für eigene Veranstaltungen, solange der Ermäßigungsbeitrag den Mitgliedsbeitrag des Kalenderjahres nicht übersteigt (Buchna/Leichinger/Seeger/Brox, Gemeinnützigkeit im Steuerrecht, Tz. 2.5.5.6, 156)
  • Zulässigerweise gezahlte Übungsleiterentschädigungen und Ehrenamtsfreibeträge
  • Vergütungen von Organen, soweit dies in der Satzung festgelegt ist

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