Tz. 10
Stand: EL 123 – ET: 09/2021
Keine die Selbstlosigkeit verwehrende Zuwendung im Sinne der Vorschrift sind Vergütungen für Leistungen von Mitgliedern, die diese in ihrer Eigenschaft als leistende Dritte erhalten und die angemessen sind; dies sind z. B.
- Auslobung von Preisen zur Förderung auf dem Gebiet der Satzungszwecke
- Stipendienvergabe
- Verbilligte Abgabe von Eintrittskarten an Mitglieder für eigene Veranstaltungen, solange der Ermäßigungsbeitrag den Mitgliedsbeitrag des Kalenderjahres nicht übersteigt (Buchna/Leichinger/Seeger/Brox, Gemeinnützigkeit im Steuerrecht, Tz. 2.5.5.6, 156)
- Zulässigerweise gezahlte Übungsleiterentschädigungen und Ehrenamtsfreibeträge
- Vergütungen von Organen, soweit dies in der Satzung festgelegt ist
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