Tz. 8

Stand: EL 123 – ET: 09/2021

In § 53 AO (Anhang 1b) wird bezüglich der Hilfsbedürftigkeit folgende Unterscheidung getroffen:

 

Tz. 9

Stand: EL 123 – ET: 09/2021

Das nachfolgende Schaubild soll die Unterschiede verdeutlichen:

 

Hinweis:

Bei Personen, deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist, dürfen die Bezüge und das Vermögen dieser unterstützten Personen die in der vorstehenden Tabelle genannten Grenzen übersteigen (s. § 53 Nr. 2 Satz 3 AO, Anhang 1b).

 

Tz. 10

Stand: EL 123 – ET: 09/2021

Außerdem müssen bei der Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke wegen "Mildtätigkeit" die folgenden weiteren Voraussetzungen erfüllt sein:

Wegen Einzelheiten zu den weiteren Voraussetzungen s. "Gemeinnützigkeit" und s. "Satzung".

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