RAin/FAinStR Dr. Eva-Maria Gersch[*]

Durch das Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) sind die Regeln für die Weitergabe von Mitteln an andere Körperschaften im Bereich der Gemeinnützigkeit neu gefasst worden. Die bisherigen Vorschriften über Mittelbeschaffungskörperschaften (Fördergesellschaften) und über die partielle Weitergabe von Mitteln sind ab dem 29.12.2020 in § 58 Nr. 1 AO gemeinsam geregelt. Ergänzt wird diese Vorschrift durch den neu eingefügten § 58a AO, der sich damit befasst, inwieweit die Geberkörperschaft durch Berücksichtigung bestimmter Umstände vor dem Vorwurf einer Mittelfehlverwendung geschützt ist.

[*] Die Autorin ist Rechtsanwältin in eigener Kanzlei in Bad Homburg v.d.H.

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