Fachbeiträge & Kommentare zu Gemeinnützigkeit

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Täterunabhängige Ahndung (§ 30 OWiG)

Tz. 22 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Anders als die vorgenannten Vorschriften ermöglicht § 30 OWiG die Verhängung von Sanktionen gegen einen Verband (juristische Person, nicht rechtsfähiger Verein, rechtsfähige Personengesellschaft), wenn eine Leitungsperson als Organ eine Pflicht des Verbandes verletzt oder in der Absicht gehandelt hat, diesen zu bereichern. Zwischen der Vorsc...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Zuführungen zu Stiftungen im Jahr der Errichtung und in den drei folgenden Kalenderjahren

Tz. 11 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Eine Stiftung kann im Jahr ihrer Errichtung und in den drei folgenden Kalenderjahren Überschüsse aus der Vermögensverwaltung und die Gewinne aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben nach § 14 AO (Anhang 1b) ganz oder teilweise ihrem Vermögen zuführen. Für sonstige Mittel, z. B. Zuwendungen/Spenden und Zuschüsse, gilt diese Regelung dagegen ni...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / IV. Stiftung

Rz. 164 Mandanten mit größerem Vermögen, die dieses später an mehrere Familienmitglieder weitergeben möchten, wünschen sich häufig einen möglichst langfristigen Zusammenhalt des Vermögens. Dies betrifft insbesondere Inhaber von Unternehmen. Ein Weg, diese beiden Ziele zu verfolgen, ist die Gründung einer so genannten "Familienstiftung".[144] Eine gesetzliche Definition der Fa...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Gesangvereine

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Ein Gesangverein kann wegen Förderung von Kunst und Kultur als steuerbegünstige (gemeinnützige) Einrichtung nach § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO (Anhang 1b) anerkannt werden, wenn sowohl seine Satzung als auch seine tatsächliche Geschäftsführung den gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen entspricht. Steht bei einem Gesangverein jedoch die Förderung der Ges...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Steuervergünstigungen

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Mit der Anerkennung als nach den §§ 51ff. AO (Anhang 1b) steuerbegünstigt durch die zuständigen Finanzbehörden wegen Gemeinnützigkeit, Mildtätigkeit oder Verfolgung kirchlicher Zwecke sind Steuerbefreiungen und Steuervergünstigungen verbunden. Regelungen werden in den Einzelsteuergesetzen getroffen. Praxisrelevant ist, dass eine zuerkannte Anerkenn...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Selbstanzeige bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung

Tz. 79 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Nach § 371 Abs. 1 AO wird wegen Steuerstraftaten nicht bestraft, wer (i) gegenüber der Finanzbehörde (ii) zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart (iii) in vollem Umfang (iv) die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachholt. Hierbei müssen die Angaben zu allen unverjährten Steue...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. ABC von steuerbefreiten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben

Tz. 34 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Abfallbeseitigung/Abfallverwertung Eine Gesellschaft für Abfallbeseitigung und Abfallverwertung betreibt keinen Zweckbetrieb i. S. von § 65 AO (s. Anhang 1b). Abfallbeseitigung und Abfallverwertung bilden vielmehr einen einheitlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, mit dem partielle Steuerpflicht ausgelöst wird (s. BFH-Urteil vom 27.10.199...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2024 / 5 [Zuwendungen → Zeilen 5–12]

Überblick Der Vordruck unterscheidet vier Arten von Zuwendungen: Parteizuwendungen (Zeile 7), Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen (Zeile 8), Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung (Zeilen 9–12) und Zuwendungen für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke (Zeile 5). Begünstigt sind ggf. auch Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen im EU/EWR-Ausland ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.2.3.4 Feststellung der Steuerbegünstigung nach § 60a AO

Rz. 15 Mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes v. 21.3.2013[1] wurde die sog. "vorläufige Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit" durch das Verfahren zur Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a AO abgelöst. Die Neuregelung ist am 29.3.2013 in Kraft getreten. Nach Rz. 297 des Anwendungsschreibens zur Abgeltungsteuer v. 19.5.2022[2] gelten die unter Rz....mehr

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Besteuerung der GmbH, ihrer... / Zusammenfassung

Überblick Die GmbH als juristische Person ist körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig; Ausnahmen gelten nur für – etwa wegen Gemeinnützigkeit – steuerbefreite GmbH. Ihre Gesellschafter – soweit natürliche Personen – unterliegen dagegen mit den von der GmbH ausgeschütteten Gewinnen ebenso wie die Geschäftsführer mit den von der GmbH gezahlten Vergütungen der Einkommensteuer....mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 2.4 Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung

Die Aufdeckung einer verdeckten Gewinnausschüttung infolge einer überhöhten Vergütung hat grundsätzlich folgende Konsequenzen: Der Betrag der verdeckten Gewinnausschüttung ist dem Einkommen der GmbH außerbilanziell hinzuzurechnen, soweit sich der zugrunde liegende Sachverhalt bereits einkommensmindernd ausgewirkt hat. Auf diesen Betrag hat die GmbH Körperschaftsteuer, Solidar...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Schon wieder endet ein Jahr / 5 Satzungs-Check

Die Satzung ist das "Gesetzbuch" Ihres Vereins. In vielen Fällen ist der Gesetzgeber sogar bereit, einer Satzungsregel den Vorrang vor der gesetzlichen Bestimmung einzuräumen. Doch häufig wird die Satzung nur zurate gezogen, wenn es Schwierigkeiten gibt – und dann ist es zu spät. Zu notwendigen Satzungsänderungen kann es aus unterschiedlichen Gründen kommen. Interne Gründe kö...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Beteiligung an Gesellschaften

Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Grundsatz Die Beteiligung einer steuerbegünstigten Körperschaft an einer Kapitalgesellschaft ist grundsätzlich Vermögensverwaltung (s. § 14 Satz 3 AO, Anhang 1b), so AEAO zu § 64 TZ 3 (Anhang 2), BFH vom 27.03.2001, BStBl II 2001, 449). Sie ist aber dann einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. v. § 14 AO (s. Anhang 1b) zuzuor...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / II. Freistellungsbescheid

Tz. 6 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Steuerbegünstigte (gemeinnützige) Vereine ohne bzw. ohne nennenswerten steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Einnahmen ≤ 45 000 EUR) müssen regelmäßig alle drei Jahre eine Steuererklärung abgeben. Bei dem dreijährigen Turnus handelt es sich um eine Kannvorschrift (AEAO zu § 59, Nr. 3, Anhang 2), welcher ggf. auch verkürzt werde...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Auslagerung auf Servicegesellschaften

Tz. 4 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Eine Besonderheit besteht, wenn die Wäschereien auf eine Servicegesellschaft (z. B. eine eigenständige Kapitalgesellschaft) ausgegliedert sind, diese können mangels gemeinnütziger Tätigkeit dieser Bereiche von vornherein nicht von Befreiungsvorschriften wegen Gemeinnützigkeit partizipieren. Es liegen vielmehr steuerpflichtige Gebilde vor. Im R...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Veranlasserhaftung

Tz. 142 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungs-/Spendenbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet nach § 10b Abs. 4 Satz 2 2. Alt. EStG (Anhang 10). Während bis zum 31.12.2013 bereits ein leicht fahrlässiges Verhalten zur Veranlasserhaftung führen konnte, ist ab dem 01.01.2014 – wie bei der A...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Körperschaftsteuerbescheid

Tz. 9 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Der Körperschaftsteuerbescheid setzt die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag fest und enthält die Besteuerungsgrundlagen für den betreffenden Veranlagungszeitraum.So unterliegt bei einem darüber hinaus steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Verein der Gewinn des einheitlichen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs der Kö...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Zusammenfassung

Tz. 40 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Für die Anerkennung von Aufwands- oder Vergütungsspenden sind folgende Punkte zu beachten (BMF vom 25.11.2014, BStBl I 2014, 1584 mit Änderung vom 24.08.2016, BStBl I 2016, 992): Die Person muss – vor Beginn der zu einem Aufwand führenden Tätigkeit – einen Anspruch auf Vergütung oder Aufwandsersatz auf der Grundlage eines Vertrages oder der S...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 8 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Umsatzsteuerlich liegen umsatzsteuerpflichtige Umsätze vor, die mit dem Regelsteuersatz zu besteuern sind. Dies gilt also beispielsweise für die entgeltlichen Medikamentenlieferungen an eine ermächtigte Ambulanz des Krankenhauses, an Poli-Kliniken, an Institutsambulanzen, an sozialpädiatrische Zentren – soweit keine Innenumsätze vorliegen – u...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Grundsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 GrStG

Tz. 25 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Bei Krankenhäusern ist zu beachten, dass es auch hier eine eigene Grundsteuerbefreiung für Grundstücke gibt, die für Zwecke eines Krankenhauses genutzt werden, wenn das Krankenhaus im Veranlagungszeitraum wiederum die Voraussetzungen des § 67 AO (Anhang 1b) erfüllt. Auch hier wird auf die Eigentümer-Benutzer-Identität abgestellt, das heißt V...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 2 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Die Umsätze, die durch die Beförderung von kranken und verletzten Personen mit Fahrzeugen (Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen), die hierfür eine besondere Einrichtung haben, erzielt werden, sind nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG (Anhang 5) steuerbefreit. Diese Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 17 UStG (Anhang 5) ist nicht an das Merkmal der Geme...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Berufssportler

Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Berufssportler beziehen Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. v. § 15 EStG (Anhang 10), sofern sie nicht bei einer steuerbegünstigten Körperschaft in einem Dienstverhältnis stehen und folglich als Arbeitnehmer anzusehen sind. S. hierzu FG Saarland vom 11.03.1994, EFG 1994, 751. Einkünfte aus Werbeleistungen sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. v. § ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Gewerbeverlust

Tz. 44 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Ergibt sich nach den Hinzurechnungen und Kürzungen ein Fehlbetrag (Verlust), ist dieser im Rahmen einer Verlustfeststellung festzustellen. Der festgestellte Fehlbetrag kann dann mit den maßgebenden Gewerbeerträgen der Folgejahre im Rahmen der Mindestbesteuerung verrechnet werden (§ 10a Satz 1 und 2 GewStG, Anhang 7). Ein Verlustrücktrag in d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Gemeinsame Voraussetzungen

Tz. 31 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Ansprüche auf einen Aufwendungsersatz oder auf eine Vergütung müssen ernsthaft eingeräumt sein und dürfen nicht von vornherein unter der Bedingung des Verzichts stehen. Wesentliche Indizien für die Ernsthaftigkeit von Ansprüchen auf Aufwendungsersatz oder auf eine Vergütung sind auch die zeitliche Nähe der Verzichtserklärung zur Fälligkeit d...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuervorteile durch den Eh... / 3.1 Die Gemeinnützigkeit

Wichtig ist stets der Aspekt des geltenden Gemeinnützigkeitsstatus beim Verein als Arbeitgeber oder Auftraggeber; auch gemeinnützige Fördervereine können diese Freibetragsregelung bei Bedarf und Mitarbeit in ihrem Vereinsbereich nutzen. Zudem kann die Freibetragsregelung auch für Vergütungen von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die in einem Mitgliedstaat der EU ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuervorteile durch den Eh... / 3.2 Die erforderliche Nebenberuflichkeit

Eine der Grundvoraussetzungen neben der Gemeinnützigkeit ist, dass die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird, die Leistungen somit nicht als Hauptbeschäftigung erbracht werden. Den Steuervorteil gibt es nicht für hauptberuflich Tätige/Angestellte im Verein oder durch die Vereine oft direkt beauftragte hauptberufliche Gewerbetreibende oder Selbständige. Nebenberuflich ist ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.3.5 Satzungsmäßigkeit

Rz. 250 Für den Status der Gemeinnützigkeit einer Stiftung ist die Satzungsmäßigkeit entscheidend. Denn nach § 59 AO wird einer Stiftung dieser Status nur gewährt, wenn sich aus der Stiftungssatzung ergibt, welchen Zweck die Stiftung verfolgt, dass dieser Zweck den Anforderungen der §§ 52–54 AO entspricht und dass er selbstlos, ausschließlich und unmittelbar verfolgt wird (f...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.3.4 Anerkennungsverfahren

Rz. 249 Das Gemeinnützigkeitsrecht enthält kein besonderes Anerkennungsverfahren.[1] Es ergeht auch kein Anerkennungsbescheid, mit dem einer neu errichteten Stiftung für die Zukunft der Status der Gemeinnützigkeit einmalig bescheinigt wird. Stattdessen ist verfahrenstechnisch wie folgt zu unterscheiden[2]: Der Praxis entspricht es, den finalen Satzungsentwurf dem zuständigen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.4 Unternehmensstiftungen

Rz. 252 Die Unternehmensstiftung (auch als unternehmensverbundene Stiftung bezeichnet) ist keine besondere Rechtsform, sondern eine Stiftung, die an einem Unternehmen in Form einer Personen- oder Kapitalgesellschaft beteiligt ist (Unternehmensbeteiligungsstiftung) oder selbst Betreiber eines Unternehmens (Unternehmenssträgerstiftung) ist, wobei die letztgenannte Ausprägung d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.3.6 Zwischenfazit

Rz. 251 Ein Vorteil gemeinnütziger Stiftungen besteht in der umfassenden steuerlichen Privilegierung; ferner können Spenden oder Zustiftungen steuerlich geltend gemacht werden. Gefahren resultieren aus Verstößen gegen die Satzung und der Aberkennung der Gemeinnützigkeit, die eine rückwirkende Vollbesteuerung für die letzten 10 Jahre bewirkt (§ 61 Abs. 3 AO). Die Einbringung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.5 Doppelstiftungen

Rz. 253 Die klassische Doppelstiftungsstruktur ist i. d. R. durch folgende Merkmale gekennzeichnet: Es existieren zwei Stiftungen, d. h. eine gemeinnützige Stiftung, die steuerbegünstigt ist, und eine Familienstiftung, die stpfl. ist. Beide halten gemeinsam als Unternehmensbeteiligungsstiftungen das Unternehmen in der Rechtsform einer Personen- bzw. Kapitalgesellschaft. Dabe...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Gemeinnützigkeit nach §§ 51 ff. AO und Verfassungsschutzbericht

Leitsatz Die Anwendung der Vermutungsregel des § 51 Abs. 3 Satz 2 AO erfordert die Feststellung, dass gerade die Körperschaft, deren steuerrechtliche Gemeinnützigkeit versagt werden soll, als selbständiges Steuersubjekt (§ 51 Abs. 1 Satz 2 und 3 AO) in einem Verfassungsschutzbericht ausdrücklich als extremistisch bezeichnet wird und nicht ein hiervon verschiedenes selbständi...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Steuerbegünstigung nach §§ 51 ff. AO für extremistische Körperschaften

Leitsatz Ob eine "Förderung der Allgemeinheit" gemäß § 52 Abs. 1 Satz 1 AO zu verneinen ist, da eine Körperschaft Bestrebungen verfolgt, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland richten, ist ebenso wie bei § 51 Abs. 3 Satz 1 und 2 AO eigenständig und ohne eine die Leistungen der Körperschaft für das Gemeinwohl einbeziehende A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.1 Vereine ohne Rechtspersönlichkeit

Tz. 45 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach dem Beschl des GrS des BFH v 25.06.1984 (BStBl II 1984, 751) entspr der nicht rechtsfähige Verein (ab 2024: Verein ohne Rechtspersönlichkeit, s § 14a Abs 2 Nr 1 AO, s § 54 BGB idF des Pers-Gesellschaftsrechtsmodernisierungsges v 10.08.2021 – MoPeG – BGBl I 2021, 3436) iSd § 1 Abs 1 Nr 5 KStG dem nicht rechtsfähigen Verein iSd § 54 BGB a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dötsch, KStliche Behandlung der Verlegung des Sitzes bzw der Geschäftsleitung einer Kap-Ges über die Grenze, DB 1989, 2296; Knobbe-Keuk, Niederlassungsfreiheit: Diskriminierungs- oder Beschränkungsverbot? DB 1990, 2573; Meilicke, Sitztheorie und EWG-Vertrag nach HR und StR, RIW 1990, 449; Henkel, Subjektfähigkeit grenzüberschreitender Kap-Ges, RIW 1991, 565; Thönnes, Identitätsw...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Aufwandsverzichtsspenden un... / 5 Das Spenden-Haftungsthema

Gemeinnützige Vereine sollten auf der Führungsebene auf die Haftungsrisiken achten, denn wenn fehlerhafte oder unrichtige Spendenbescheinigungen ausgestellt oder die erhaltene Spende später für falsche (nichtbegünstigte) Zwecke verwendet werden, kommt auf den Verein direkt eine mögliche Spendenhaftung in Höhe von 30 % des Gesamtspendenbetrages zu, zudem ggf. auch noch Gewerb...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Aufwandsverzichtsspenden un... / 3 Die Wirkung von erhaltenen Spenden

Finanzielle Zuwendungen beim gemeinnützigen Verein sind optimal, egal wie hoch die eingehenden Spenden sind – dies bleibt alles für den gemeinnützigen Verein völlig steuerfrei, bei Verbuchung im ideellen Bereich. Die Ausgaben, die als Spenden geleistet werden, müssen für einen der in §§ 52–54 AO genannten Zwecke bestimmt sein (Sportverein: § 52 Nr. 21 AO). Grundlage ist somit...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 9 Aus der Überschrift des § 25 UStG wird deutlich, dass die Sonderregelung – entsprechend den Zielen der MwStSystRL (Rz. 2) – nicht nur für Reisebüros und Reiseveranstalter, sondern für alle Unternehmer [1] gilt, die Reiseleistungen erbringen, ohne Rücksicht darauf, ob dies allein Gegenstand des Unternehmens ist.[2] Damit fallen auch solche Unternehmer unter den Anwendung...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 2.3.1 Satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften u. a.

Rz. 15 Die Versicherungsfreiheit für Mitglieder von Gemeinschaften mit gemeinnütziger Zielsetzung wurde im Wortlaut an § 5 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI angepasst (BT-Drs. 13/2204 S. 76 zu § 4). Versicherungsfrei sind satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Diakonissen und Angehörige ähnlicher Gemeinschaften. Zu den geistlichen Genossenschaften gehören die katholischen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 4 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 52 Benz, Anmerkung zum Urteil des BSG v. 20.4.1993 (2 RU 35/92, SozR 3-2200 § 541 RVO Nr. 3), SGb 1993, 635. ders., Anmerkung zum Urteil des BSG v. 31.5.1995 (2 RU 24/95, SGb 1996, 71), SGb 1996, 74. Breuer, Private Unfallversicherung im Vergleich zur gesetzlichen Unfallversicherung, BG 1995, 138. Bühler, Die soziale Absicherung des Rechtsreferendars, JuS 1986, 241. Dahm, So...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.7 Versicherungsende

Rz. 30 Der Versicherungsschutz kann auf 7 Arten enden: Durch Kündigung des versicherten Unternehmers, des versicherten Ehegatten, des versicherten Lebenspartners nach dem LPartG oder der ehrenamtlich Tätigen endet die Versicherung zu dem in der Satzung genannten Zeitpunkt, zumeist ist dies das Monats- oder Jahresende. Wenn der Beitrag oder Beitragsvorschuss nicht innerhalb von...mehr

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Steuerfragen zum Vereinsjub... / 3 Gemeinnützigkeit

Soweit die geplanten Veranstaltungen thematisch im Zusammenhang mit dem Zweck des Vereins stehen, ergeben sich keine gemeinnützigkeitsrechtlichen Probleme. Die Einnahmen und Ausgaben der Veranstaltungen sind insoweit dem steuerbegünstigten Zweckbetrieb zuzuordnen. Wenn sich aus einzelnen Veranstaltungen Verluste ergeben, sind diese gemeinnützigkeitsrechtlich unbeachtlich, da...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerfragen zum Vereinsjub... / Zusammenfassung

Einem Verein steht ein runder Geburtstag bevor. Ob es sich um das 25., das 50. oder sogar das 100. Gründungsjahr handelt: Dieser Anlass soll gebührend und groß begangen werden. Ein Festausschuss ist gebildet worden und hat bereits eine Vielzahl von Aktivitäten geplant. Im Mittelpunkt steht die offizielle Jubiläumsveranstaltung, daran sollen möglichst viele Mitglieder teilneh...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerfragen zum Vereinsjub... / 4 Rechtsvorschriften

Gesellige Zusammenkünfte § 58 Nr. 7 AO Spenden sind unentgeltliche Zuwendungen § 10b EStG Steuern und Steuerfreiheit (Umsatzsteuer) bei Vereinen § 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG § 4 UStG Kleinunternehmerregelung § 19 UStG Vorsteuerpauschalierung § 23a UStG Satzungsvorgabe zur Gemeinnützigkeit § 60 AO, Anlage 1mehr

Beitrag aus der verein wissen
Steuerfragen zum Vereinsjub... / 1 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb oder Zweckbetrieb?

Einnahmen im Zusammenhang mit Veranstaltungen können entweder dem ertragssteuerfreien Zweckbetrieb oder dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen sein. Entscheidend ist der Inhalt der erbrachten Leistungen. Zweckbetrieb Grundsätzlich sind im Gemeinnützigkeitsrecht gesellige Zusammenkünfte zulässig, wenn ihre Bedeutung im Vergleich zu den steuerbegünsti...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Gemeinnützigkeit

Rz. 41 Nach § 52 Abs. 1 AO verfolgt eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Förderung der Allgemeinheit ist nicht gegeben, wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung zugutekommt, fest abgeschlossen ist. Dies ist z. B. der Fall, wenn der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Einzelfälle, in denen keine Gemeinnützigkeit vorliegt

Rz. 192 Abfallbeseitigung: Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb einer von entsorgungspflichtigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften gegründeten GmbH, die nach ihrer Satzung die Beseitigung und Verwertung von Abfällen "im Dienste des öffentlichen Gesundheitswesens und der Förderung des Umweltschutzes" betreibt, ist kein Zweckbetrieb i. S. d. § 65 AO und damit nicht steuerb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Liste der wichtigsten steuerbegünstigten Zwecke

Rz. 77 Abfallbeseitigung: Von Hoheitsträgern zur Ausführung hoheitlicher Aufgaben, z. B. im Bereich der Müll- und Abwasserbeseitigung, eingeschaltete Kapitalgesellschaften sind wegen fehlender Selbstlosigkeit[1] nicht gemeinnützig tätig.[2] Es ist danach unerheblich, wenn die Körperschaft nach ihrer Satzung "die Beseitigung und Verwertung von Abfällen im Dienste des öffentli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Allgemeines

Rz. 149 Soweit eine Körperschaft, die die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllt, Leistungen im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausführt, sind diese Leistungen nicht steuerermäßigt (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a S. 2 UStG). Rz. 150 Soweit ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten wird, verliert die Körperschaft an sich nicht den Status der Gemeinnü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Nichtrechtsfähige Personenvereinigungen und Gemeinschaften nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. b UStG

Rz. 34 Zu den nach dieser Vorschrift begünstigten Unternehmern gehören die nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Gemeinschaften der nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG genannten Körperschaften. Solche Personenzusammenschlüsse werden im Allgemeinen als Gesellschaften bürgerlichen Rechts zu vorübergehenden Zwecken gebildet, z. B. um gemeinsame Sportfeste oder kulturel...mehr