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Literaturauswertung AO/FGO/UStG/GewStG/UmwStG/GrEStG/ASt ... / 2.11 § 57 AO (Unmittelbarkeit)

Prof. Dr. Georg Schnitter
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• 2021

Überführung steuerpflichtiger Tochtergesellschaften in die Gemeinnützigkeit / Betriebsaufspaltung / § 57 Abs. 3 AO

 

Auf der Grundlage der geänderten Regelung in § 57 Abs. 3 AO besteht im Rahmen von Bestandsstrukturen die Möglichkeit, steuerpflichtige Tochtergesellschaften – z.B. Servicegesellschaften – in die Gemeinnützigkeit zu überführen. Werden von der steuerbegünstigten Muttergesellschaft Wirtschaftsgüter an die Tochtergesellschaft überlassen, kann dies dazu führen, dass aufgrund des Wegfalls des Gewerbebetriebs die Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung nicht mehr vorliegen mit der Folge einer Betriebsaufgabe i.S.d. § 16 Abs. 3 EStG. Fraglich ist, ob in diesen Fällen eine Buchwertfortführung nach § 13 Abs. 4 S. 1 i.V.m. Abs. 5 KStG in Betracht kommt. Dies dürfte vor dem Hintergrund von Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung zu bejahen sein. Dies ist auch Auffassung der FinVerw. Ebenfalls fraglich sind die steuerlichen Konsequenzen, wenn in diesen Fällen Leistungen auch gegenüber nicht steuerbegünstigten Dritten erbracht werden. Folge ist, dass insoweit die Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung nach wie vor gegeben sind. Die von der Muttergesellschaft überlassenen Wirtschaftsgüter sind, soweit möglich, aufzuteilen bzw. nach dem überwiegenden Umfang der Nutzung zuzuordnen. Soweit die Wirtschaftsgüter zu steuerbegünstigten Zwecken genutzt werden, stellt sich auch hier die Frage, ob insoweit eine Buchwertfortführung nach § 13 Abs. 4 S. 1 i.V.m. Abs. 5 KStG möglich ist. Vor dem Hintergrund der Zweckrichtung der gesetzlichen Regelung dürfte dies ebenfalls zu bejahen sein. Da die aufgeworfenen Rechtsfragen von der Rechtsprechung bisher noch nicht geklärt sind, sollte die Einholung einer verbindlichen Auskunft im Erwägung gezogen werden.

(so Becker/Sokollari, Über...

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