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Frotscher/Geurts, EStG, EigZulG § 1Anspruchsberechtigter / 1 Persönlicher Geltungsbereich

Prof. Dr. Gerrit Frotscher
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Rz. 1

§ 1 behandelt den persönlichen Geltungsbereich des EigZulG. Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung nach dem EigZulG ist die unbeschränkte Steuerpflicht. Sie bestimmt sich nach den Vorschriften des EStG.

 

Rz. 2

Für die Inanspruchnahme der Förderung während des gesamten Förderzeitraums genügt es nicht, dass die unbeschränkte Steuerpflicht nur zu Beginn der Förderung bestanden hat. Erforderlich ist insoweit die unbeschränkte Steuerpflicht während des gesamten Förderzeitraums. Wird sie unterbrochen, wird auch die Förderung unterbrochen[1].

[1] Vgl. § 11 Abs. 3 EigZulG.

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