Betriebsvermögen








Mann Hand Paragraf Häuser Hausmodelle
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BFH

Begünstigungstransfer bei der Erbschaftsteuer

Der Transfer der Steuerbegünstigung für Betriebsvermögen, für vermieteten Wohnraum und für das selbstgenutzte Familienheim unter Miterben setzt voraus, dass die Übertragung der Vermögenswerte im Rahmen der Teilung des Nachlasses erfolgt. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn die Teilung des Nachlasses mehr als sechs Monate nach dem Erbfall erfolgt (entgegen H E 13a.11 der Hinweise zu den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019).



Lagerhalle leer Regale Gabelstapler
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BFH

Grundstück mit Lagerbewirtschaftung als steuerschädliches Verwaltungsvermögen

Wird ein Grundstück der überlassenden Gesellschaft von der nutzenden Gesellschaft an einen weiteren Dritten zur Nutzung überlassen, liegt eine steuerschädliche Nutzungsüberlassung i.S.d. § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 Buchst. a Halbsatz 3 ErbStG vor. Dies gilt unabhängig davon, dass parallel zu dem Mietvertrag zwischen der nutzenden Gesellschaft und dem Dritten ein Lagerbewirtschaftungsvertrag geschlossen worden ist.




Aka_Recht_Empfehlung_9617
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Personengesellschaft

Stille Gesellschafter: Besonderheiten bei der Beteiligung von Familienangehörigen

Soll ein Familienangehöriger an einem Unternehmen wirtschaftlich partizipieren, ohne tatsächlich auch an diesem beteiligt zu sein, bietet sich regelmäßig die Beteiligung in Form einer sog. stillen Gesellschaft an. Lesen Sie hier, was eine typisch stille Beteiligung bzw. was eine a-typisch stille Beteiligung ausmacht und was für Besonderheiten bei der stillen Beteiligung eines Kindes zu beachten sind.














Aktienkurs Prozentzahlen
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BFH Kommentierung

Erbschaftsteuerrechtliche Begünstigung von Betriebsvermögen

Zum nicht begünstigten jungen Verwaltungsvermögen i.S. des § 13b Abs. 2 Satz 3 ErbStG i.d.F. des ErbStRG gehört jedes einzelne Wirtschaftsgut des Verwaltungsvermögens, das sich weniger als zwei Jahre vor dem Stichtag durchgehend im Betriebsvermögen befand. Es ist keine gruppenbezogene Betrachtung vorzunehmen. Auf die Herkunft des Vermögensgegenstandes oder der zu seiner Finanzierung verwendeten Mittel kommt es nicht an.




Tractor spreading fertilizer in field
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BFH Kommentierung

Notwendiges Betriebsvermögen bei einem land- und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetrieb

Ein vom Verpächter eines ruhenden land- und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebs erworbenes verpachtetes landwirtschaftliches Grundstück ist nur dann dem notwendigen Betriebsvermögen des Verpachtungsbetriebs zuzuordnen, wenn es innerhalb eines überschaubaren Zeitraums (12 Monate) in das bestehende Pachtverhältnis des landwirtschaftlichen Betriebs einbezogen wird.















Richter im Gerichtssaal
Richter im Gerichtssaal
BFH Kommentierung

Einlage wertgeminderter Beteiligungen und Forderungen aus Gesellschafterdarlehen

Die Grundsätze zur Bewertung der Einlage wertgeminderter Beteiligungen in ein Betriebsvermögen sind entsprechend auf die Bewertung der Einlage solcher wertgeminderter Forderungen aus Gesellschafterdarlehen anzuwenden, deren Ausfall sich im Falle der weiteren Zugehörigkeit der Forderung und der korrespondierenden Beteiligung zum Privatvermögen bei der Verwirklichung eines Realisationstatbestands einkommensteuerrechtlich ausgewirkt hätte.