Das Bundeskabinett hat am 30.8.2023 den Regierungsentwurf für ein "Wachstumschancengesetz" beschlossen. Neu im Regierungsentwurf enthalten ist nun u.a. die befristete Wiedereinführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter sowie die befristete Einführung einer degressiven AfA für Wohngebäude.mehr
Selbstständige können sich entweder freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. Die Beitragsberechnung in der freiwilligen Krankenversicherung basiert auf dem monatlichen Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit sowie anderen Einnahmen, die den Lebensunterhalt unterstützen. In diesem Top-Thema erhalten Sie einen kompakten Überblick zur Beitragsberechnung für Selbstständige in der freiwilligen Versicherung.mehr
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Der Vermieterbrief mit den Vermieterthemen im Juli 2023 unter anderem mit dem Thema: Und jährlich grüßt die Betriebskostenabrechnung: Müssen Sie Ihrem Mieter eigentlich Belegkopien vorlegen?mehr
Die Steuerfahndung Hamburg hat von einem Online-Vermittlungsportal für die Buchung und Vermittlung von Unterkünften erneut Daten zu steuerlichen Kontrollzwecken erhalten und aufbereitet.mehr
Der Vermieterbrief mit den Vermieterthemen im Juni 2023 unter anderem mit dem Thema: Die (voraussichtlichen) GEG-Änderungen und was auf Sie zukommtmehr
Innerhalb von drei Jahren nach Erwerb eines zur Erzielung von Vermietungseinkünften genutzten Grundstücks anfallende Instandsetzungsmaßnahmen sind unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG als sog. anschaffungsnahe Aufwendungen lediglich im Wege der AfA berücksichtigungsfähig.mehr
Klagt ein Vermieter nach einer Eigenbedarfskündigung gegen einen Wohnungsmieter auf Räumung, sind die Kosten für die Beauftragung eines Detektivs zur Überprüfung des Eigenbedarfs gegen Vorlage der Rechnungen erstattungsfähig.mehr
Die nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG steuerbare Tätigkeit ist objekt- und nicht grundstücksbezogen, d. h. sie ist auf ein bestimmtes Immobilienobjekt ausgerichtet, auch dann, wenn sich die Objekte auf einem Grundstück befinden. Objektbezogen ist nach einer Entscheidung des FG München auch die Einkunftserzielungsabsicht zu prüfen.mehr
Der Vermieterbrief mit den Vermieterthemen im Mai 2023 unter anderem mit dem Thema: Wenn Ihr Mieter selbst zum Hammer greift: Was er darf und wo die Umbaugrenze verläuftmehr
Der Vermieterbrief mit den Vermieterthemen im März 2023 unter anderem mit dem Thema: Die Indexmiete – Retterin in der (Inflations-)Not? Wie sie funktioniert und auf was Sie achten müssenmehr
Der Quotennießbraucher erzielt nur dann die auf den Anteil entfallenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn die vertraglichen Regelungen über die Bestellung des Quotennießbrauchs sicherstellen, dass der Gesellschafter die Entscheidungen – und zwar auch solche, die die Grundlagen der Gesellschaft betreffen – nicht alleine und/oder gegen den Willen des Quotennießbrauchers treffen kann.mehr
Der Vermieterbrief mit den Vermieterthemen Februar 2023 unter anderem mit dem Thema Schönheitsreparaturmehr
Das BMF verlängert die Übergangsregelung in Fällen von Verpachtungs-BgA von juristischen Personen des öffentlichen Rechts.mehr
Abfindungen, die ein Wohnungskäufer den bisherigen Mietern zahlt, damit sie die Wohnungen vorzeitig räumen, um geplante Renovierungsmaßnahmen schneller durchführen zu können, sind keine anschaffungsnahen Herstellungskosten. Es handelt sich um sofort abzugsfähige Werbungskosten.mehr
Der Vermieterbrief mit den Vermieterthemen Januar 2023 unter anderem mit dem folgenden Thema: Wer bestellt, bezahlt. Kein Widerrufsrecht beim Heizölkaufmehr
Der Vermieterbrief mit den Vermieterthemen Dezember 2022 unter anderem mit dem folgenden Thema: Was kommt denn hier in die Tonne? Mieter müssen Kontrollen der Mülltrennung mitbezahlen!mehr
Im Rahmen der Ermittlung steuerpflichtiger Einkünfte ist immer wieder festzustellen, dass Aufwendungen nicht unmittelbar vom Steuerpflichtigen selbst, sondern von einem Angehörigen getragen werden.mehr
Ist der Ehegatte nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, kann beispielsweise ein EU-Staatsbürger trotzdem die Zusammenveranlagung beantragen, wenn er nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. In diesem Fall löst der Antrag eine fiktive unbeschränkte Steuerpflicht für den Ehegatten aus.mehr
Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung für Grundstücksunternehmen entfällt, wenn der Grundbesitz ganz oder zum Teil dem Gewerbebetrieb eines Gesellschafters dient. Das FG Münster hat diesen Fall bei dem Betrieb einer Seniorenresidenz angenommen, der eng mit einem benachbarten Gastgewerbe derselben Gesellschafter verwoben war.mehr
Wenn nachträglich bekannt wird, dass der Abzug von Schuldzinsen bei einer von mehreren Banken vergessen wurde, kann sich die Frage stellen, ob die Änderung des bestandskräftigen Steuerbescheides nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO in Betracht kommt.mehr
Das BMF hat zur Übertragung und Überführung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen aus einer Mitunternehmerschaft und zum Verpächterwahlrecht bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben Stellung bezogen.mehr
Räumt der Eigentümer einem Dritten ein dingliches oder obligatorisches Nutzungsrecht ein, muss stets geprüft werden, ob und inwieweit der Eigentümer oder der Nutzungsberechtigte den Tatbestand der Einkünfteerzielung erfüllt. So urteilte das FG Nürnberg.mehr
Das Verpächterwahlrecht setzt auch bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft voraus, dass die wesentlichen, dem Betrieb das Gepräge gebenden Wirtschaftsgüter mitverpachtet werden. Daran fehlt es, wenn eine Mitunternehmerschaft nach Aufgabe ihres land- und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebs ihre wesentlichen Betriebsgrundlagen (Grundstücke) den Mitunternehmern jeweils zu Alleineigentum überträgt.mehr
Der Vermieterbrief mit den Vermieterthemen März 2022 unter anderem mit dem folgenden Thema: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz KfW genannt) hat die Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren im Effizienzhaus 55-Standard vorzeitig gestoppt.mehr
Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG gehören zu den Herstellungskosten eines Gebäudes auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne Umsatzsteuer 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen.mehr
Die Finanzverwaltung bezieht Stellung zu den Regelungen im JStG 2009 zur Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art und Eigengesellschaften von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR). Dabei nimmt das BMF-Schreiben Bezug auf ein Urteil des BFH.mehr
Finanzierungskosten im Rahmen der Herstellung oder Anschaffung eines Gebäudes sind sämtliche Aufwendungen, die einem Kreditnehmer im Zusammenhang mit der Finanzierung eines gegebenen Kapitalbedarfs für den Finanzierungszeitraum entstehen.mehr
Der EuGH hat entschieden, dass eine in einem Mitgliedstaat vermietete Immobilie keine feste Niederlassung i. S. d. Art. 43 MwStSystRL sowie der Art. 44 und 45 MwStSystRL darstellt, wenn der Eigentümer der Immobilie nicht über eigenes Personal für die Leistungsbewirkung im Zusammenhang mit der Vermietung verfügt.mehr
Die ortsübliche Marktmiete bestimmt sich grundsätzlich nach dem Mietspiegel. Kann ein Mietspiegel nicht zugrunde gelegt werden oder ist er nicht vorhanden, kann auf ein Sachverständigengutachten, eine Mietdatenbank oder die Miete für mindestens drei vergleichbare Wohnungen zurückgegriffen werden.mehr
Bei Versterben innerhalb des Verteilungszeitraums ist der noch nicht berücksichtigte Teil der Erhaltungsaufwendungen i.S.v. § 82b EStDV im Todesjahr als Werbungskosten abzusetzen (entgegen R 21.1 Abs. 6 Sätze 2 und 3 EStR).mehr
Das FG Münster hat entschieden, dass für "schlafende Landwirte" kein Vertrauensschutz infrage kommt, auch wenn landwirtschaftliche Grundstücke fehlerhaft vom Finanzamt als Privatvermögen behandelt wurden.mehr
Der Begriff der "Verpachtung" in § 4 Abs. 4 KStG setzt eine entgeltliche Überlassung voraus. Entgeltlichkeit liegt nicht vor, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht der Pächter, sondern der Verpächter die wirtschaftliche Last des vereinbarten Pachtzinses zu tragen hat.mehr
Beträgt das Entgelt für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken weniger als 66 % (ab 2021 50 %) der ortsüblichen Marktmiete, so ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und unentgeltlichen Teil aufzuteilen.mehr
Das FG Münster hat entschieden, dass die Unterverpachtung landwirtschaftlicher Flächen zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führt.mehr
Das BMF äußert sich zu den umsatzsteuerlichen Folgen bei der Verpachtung an Pauschal-Landwirte und ändert den UStAE.mehr
Bei der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken handelt es sich grundsätzlich um steuerfreie Umsätze. Fraglich ist, ob und unter welchen Voraussetzungen die Steuerbefreiung bei der Vermietung und Verpachtung von Betriebsvorrichtungen gilt.mehr
Mieter müssen beim Einzug in eine neue Wohnung entsprechend dem abgeschlossenen Mietvertrag häufig eine Mietkaution an den Vermieter zahlen. Dabei stellt sich die Frage, ob die Mietkaution steuerlich vom Vermieter bei Zufluss als Einnahme aus Vermietung und Verpachtung angesetzt werden muss.mehr
Abbruchkosten und Restwert eines zuvor zeitweise vollständig fremdvermieteten und zeitweise teilweise selbst genutzten Gebäudes sind sowohl nach dem räumlichen als auch nach dem zeitlichen Nutzungsumfang aufzuteilen. So entschied das FG Münster.mehr
Eine Sondereinheit der Steuerfahndung der Finanzbehörde Hamburg hat für die deutsche Steuerverwaltung in einem mehrere Jahre andauernden Verfahren erreicht, dass Daten von Airbnb-Vermietern zu steuerlichen Kontrollzwecken übermittelt werden. mehr
Zur Prüfung der Auslastung einer Ferienwohnung müssen die individuellen Vermietungszeiten des jeweiligen Objekts mit denen verglichen werden, die bezogen auf den gesamten Ort im Durchschnitt erzielt werden. Dabei kann das FG auf Vergleichsdaten eines Statistikamtes auch dann zurückgreifen, wenn diese Werte für den betreffenden Ort nicht allgemein veröffentlicht, sondern nur auf Nachfrage zugänglich gemacht werden. Die Bettenauslastung kann Rückschlüsse auf die ortsübliche Vermietungszeit zulassen.mehr
Bestandskräftig zu Unrecht als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand geltend gemachte Anschaffungskosten führen zu einer Minderung des AfA-Volumens und stehen insoweit einer Weiterführung der AfA entgegen.mehr
Nach § 9 Abs. 3 EStG gelten die Regelungen zur Entfernungspauschale bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung entsprechend. Wie ist zu rechnen, wenn der Vermieter bei zwei Objekten jeweils eine erste Tätigkeitsstätte hat und gelegentlich von der einen ersten zur anderen ersten Tätigkeitsstätte (und wieder nach Hause) fährt?mehr
Verbliebene negative Einkünfte des Erblassers aus der Vermietung eines Hauses in der Schweiz i.S. des § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. a, Satz 5 EStG gehen nicht im Wege der Erbfolge auf den Erben über.mehr
Beträgt der Mietzins für eine Wohnung weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete, erfolgt eine Aufteilung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil. Hierbei stellt sich die Frage, ob die ortsübliche Marktmiete vorrangig anhand eines vorhandenen Mietspiegels zu ermitteln ist oder ob beispielsweise auch vorhandene Fremdmieten im selben Haus herangezogen werden dürfen.mehr
Verluste aus der Vermietung eines Hauses können mangels Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht auch rückwirkend nicht mehr aberkannt werden. Dies entschied das Niedersächsische FG in einem Fall der unentgeltlichen Übertragung des Objekts an Angehörige als Mieter.mehr
Größere Aufwendungen für die Erhaltung von Gebäuden, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören und überwiegend Wohnzwecken dienen, können auf 2 bis 5 Jahre gleichmäßig verteilt werden. Doch was gilt in diesem Fall, wenn der Steuerpflichtige innerhalb des Verteilungszeitraums stirbt?mehr
Ein Darlehenserlass wirkt sich im Rahmen eines Vergleichs zur Beilegung eines Rechtstreits bezüglich einer "drückervermittelten Schrottimmobilienfinanzierung" nur unter bestimmten Voraussetzungen steuererhöhend aus.mehr
Ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Schuldzinsen und den Herstellungskosten des künftig vermieteten Gebäudeteils liegt nur vor, wenn die Herstellungskosten des vermieteten und des veräußerten Gebäudeteils getrennt ermittelt und ausgewiesen werden und mit den Darlehen tatsächlich die Aufwendungen beglichen werden, die der Herstellung des zur Vermietung bestimmten Gebäudeteils konkret zuzurechnen sind.mehr
Sieht ein Vertrag über die Vermietung eines Grundstücks mit einem noch zu errichtenden Gebäude vor, dass die auf Betriebsvorrichtungen entfallenden Aufwendungen vom Mieter getragen und Betriebsvorrichtungen nicht mitvermietet werden, liegt eine für die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG schädliche Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen nicht bereits deshalb vor, weil die darauf entfallenden Aufwendungen nicht herausgerechnet werden, sondern in die Herstellungskosten des Gebäudes eingehen.mehr
Ein vom Verpächter eines ruhenden land- und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebs erworbenes verpachtetes landwirtschaftliches Grundstück ist nur dann dem notwendigen Betriebsvermögen des Verpachtungsbetriebs zuzuordnen, wenn es innerhalb eines überschaubaren Zeitraums (12 Monate) in das bestehende Pachtverhältnis des landwirtschaftlichen Betriebs einbezogen wird.mehr