Hat eine steuerbegünstigte Körperschaft mehrere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und erzielt ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, für den streitig ist, ob dieser ein Zweckbetrieb ist, einen Gewinn von 0 EUR, ergibt sich aus einem Steuerbescheid, der eine Steuer von 0 EUR festsetzt, keine für die Zulässigkeit einer Anfechtungsklage erforderliche Beschwer.mehr
Beruht die Zusammenfassung der Tätigkeit einer kommunalen Bädergesellschaft mit den Tätigkeiten kommunaler Versorgungsbetriebe im Rahmen der Spartenrechnung (§ 8 Abs. 9 KStG) darauf, dass mit einem Bad eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung besteht (§ 4 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 KStG), entfällt die Verflechtung, wenn das Bad nur noch als Reservebad im Stand-by-Betrieb vorgehalten wird.mehr
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Der Begriff der "Verpachtung" in § 4 Abs. 4 KStG setzt eine entgeltliche Überlassung voraus. Entgeltlichkeit liegt nicht vor, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht der Pächter, sondern der Verpächter die wirtschaftliche Last des vereinbarten Pachtzinses zu tragen hat.mehr
Entscheidend für eine Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art ist, ob die BgA eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung aufweisen.mehr
Die Finanzverwaltung hat zu den Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Zeitwertkonten-Modellen sowie zu deren lohn- bzw. einkommensteuerlichen Behandlung Stellung bezogen. Die geänderten Ausführungen sind in der Praxis insbesondere für GmbH-Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder einer AG von Interesse.mehr
Wenn die Entgelte aus öffentlichen Kassen gezahlt werden, gelten für die vorübergehende Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern Billigkeitsregelungen. Die Frist für die Billigkeitsmaßnahmen wurde verlängert.mehr
Das FinMin Saarland hat bekannt gegeben, dass ab 24.5.2018 eine technische Umstellung der Steuernummern durchgeführt wird. mehr
Das BMF hat in einem 21-seitigen Schreiben zu den Regelungen der Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften Stellung bezogen. Damit liegt zu der 2008 eingeführten Norm des § 8c KStG nun endlich ein Anwendungsschreiben vor.mehr
Trotz einer typisierenden speziellen Missbrauchsregelung kann ausnahmsweise die allgemeine Missbrauchsvorschrift des § 42 AO zur Anwendung gelangen, wenn die Spezialvorschrift ihrerseits missbraucht wird.mehr
Das BMF-Schreiben vom 2.2.2016 wird um einen Satz ergänzt.mehr
Für die Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b Satz 4 EStG gilt bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (wiGB) der von der Körperschaftsteuer befreiten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (nachfolgend Körperschaften) Folgendes.mehr
Das BMF hat den Entwurf eines Schreibens zur Anwendung des § 8c KStG unter Berücksichtigung der Konzernklausel in der Fassung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes und der Stille-Reserven-Klausel in der Fassung des JStG 2010 veröffentlicht.mehr
Der neugefasste Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) enthält insbesondere Vorgaben aufgrund des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamts. Darüber hinaus hat das BMF auch die Regelungen zu § 251 AO, wonach die Finanzbehörden nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ihre Ansprüche während der Dauer des Verfahrens nur nach den Vorschriften der Insolvenzordnung geltend machen, erweitert und präzisiert. Das Top-Thema fasst die wichtigsten Fakten zusammen.mehr
Nach § 5b EStG besteht für alle Steuerpflichtigen und Unternehmen, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG ermitteln, die Verpflichtung, den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung durch Datenfernübertragung und nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln.mehr
In diesem Jahr traten einige Änderungen im Steuerrecht in Kraft, die auch ehrenamtliches Engagement und gemeinnützige Körperschaften in Brandenburg betreffen, wie z. B. Vereine, die im Bereich des Feuer- und Katastrophenschutzes, des Umwelt- und Naturschutzes oder der Jugend- und Seniorenarbeit tätig sind.mehr
In der Praxis treten unentgeltliche Vermögensübertragungen nicht nur unter natürlichen Personen auf. Oftmals ist davon auch eine Kapitalgesellschaft bzw. eine Genossenschaft tangiert.mehr