Körperschaften mit Sitz im Ausland ab 1.1.2024

Das BMF äußert sich zur Neuregelung der verfahrensrechtlichen Behandlung von Körperschaften mit Sitz im Ausland und Ort der Geschäftsleitung im Geltungsbereich von § 14b AO ab 1.1.2024.

In § 14b AO wurde eine Neuregelung zur verfahrensrechtlichen Behandlung von Körperschaften mit Sitz im Ausland und Ort der Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes (insbesondere für britische Limiteds) eingeführt (vgl. Kreditzweitmarktförderungsgesetz).

Steuerverwaltungsakte an Britische Limited

Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass Steuerverwaltungsakte an eine Britische Limited mit Verwaltungssitz im Inland ab 1.1.2024 an die Limited selbst zu richten sind, soweit die Limited nach materiellem Recht Steuerschuldner ist. Steuerforderungen, die auf einem gegen die Limited ergangenen Leistungsgebot beruhen, sind ab 1.1.2024 ihr gegenüber geltend zu machen.

Aufhebung eines BMF-Schreibens

Das BMF-Schreiben v. 30.12.2020 wurde mit Wirkung ab 1.1.2024 aufgehoben.

BMF, Schreiben v. 12.1.2024, IV D 1 - S 0284/20/10006 :003

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