Körperschaften mit Sitz im Ausland ab 1.1.2024
In § 14b AO wurde eine Neuregelung zur verfahrensrechtlichen Behandlung von Körperschaften mit Sitz im Ausland und Ort der Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes (insbesondere für britische Limiteds) eingeführt (vgl. Kreditzweitmarktförderungsgesetz).
Steuerverwaltungsakte an Britische Limited
Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass Steuerverwaltungsakte an eine Britische Limited mit Verwaltungssitz im Inland ab 1.1.2024 an die Limited selbst zu richten sind, soweit die Limited nach materiellem Recht Steuerschuldner ist. Steuerforderungen, die auf einem gegen die Limited ergangenen Leistungsgebot beruhen, sind ab 1.1.2024 ihr gegenüber geltend zu machen.
Aufhebung eines BMF-Schreibens
Das BMF-Schreiben v. 30.12.2020 wurde mit Wirkung ab 1.1.2024 aufgehoben.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
3.3065
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.2496
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
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445
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Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer)
24.04.2026
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Umsatzsteuer-Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland
24.04.2026
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Steuerschuldnerschaft von Wiederverkäufern auf dem Gebiet der Telekommunikation
23.04.2026
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23.04.2026
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Steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen
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Bruchteilsgemeinschaften als umsatzsteuerliche Unternehmer
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Ermäßigter Steuersatz für Sudoku-Zeitschriften
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