Körperschaften mit Sitz im Ausland ab 1.1.2024
In § 14b AO wurde eine Neuregelung zur verfahrensrechtlichen Behandlung von Körperschaften mit Sitz im Ausland und Ort der Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes (insbesondere für britische Limiteds) eingeführt (vgl. Kreditzweitmarktförderungsgesetz).
Steuerverwaltungsakte an Britische Limited
Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass Steuerverwaltungsakte an eine Britische Limited mit Verwaltungssitz im Inland ab 1.1.2024 an die Limited selbst zu richten sind, soweit die Limited nach materiellem Recht Steuerschuldner ist. Steuerforderungen, die auf einem gegen die Limited ergangenen Leistungsgebot beruhen, sind ab 1.1.2024 ihr gegenüber geltend zu machen.
Aufhebung eines BMF-Schreibens
Das BMF-Schreiben v. 30.12.2020 wurde mit Wirkung ab 1.1.2024 aufgehoben.
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