Musterantrag für Bescheinigung nach § 13b Abs. 5 Satz 2 UStG
Das Bayerische LfSt hat folgenden Text veröffentlicht, den Unternehmen für ihre Antragsstellung nutzen können:
[Briefkopf]
Finanzamt ......
[Adresse]
Bescheinigung nach § 13b Abs. 5 S. 2 UStG (USt 1 TG) Steuer-Nr. xxx/xxxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein/unser Unternehmen ist bei Ihnen unter der oben angegebenen Steuernummer geführt. Ich/ wir bitten um Erteilung einer Bescheinigung USt 1 TG nach § 13b Abs. 5 S. 2 UStG. Eine entsprechende Bescheinigung wird vom zuständigen Finanzamt ausgestellt, wenn ein Unternehmer nachhaltig Bauleistungen erbringt. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn er mindestens 10 Prozent seines Weltumsatzes (Summe seiner im Inland steuerbaren und nicht steuerbaren Umsätze) als Bauleistungen erbringt. Aus Vereinfachungsgründen kann auf den Weltumsatz des im Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung abgelaufenen Besteuerungszeitraums abgestellt werden, für den dem Finanzamt bereits UmsatzsteuerVoranmeldungen bzw. Umsatzsteuererklärungen für das Kalenderjahr vorliegen.
Hat ein Unternehmer zunächst keine Bauleistungen ausgeführt oder nimmt er seine Tätigkeit in diesem Bereich erst auf, ist er allerdings auch schon vor der erstmaligen Erbringung von Bauleistungen als bauleistender Unternehmer anzusehen, wenn er nach außen erkennbar mit ersten Handlungen zur nachhaltigen Erbringung von Bauleistungen begonnen hat und die Bauleistungen voraussichtlich mehr als 10% seines Weltumsatzes (s.o.) betragen werden.
Nach diesen Ausführungen bin ich/sind wir antragsberechtigt, da ich/wir nachhaltig Bauleistungen ausführe(n). Meine/Unsere Umsätze haben im Vorjahr insgesamt ……………… Euro betragen. Davon entfallen …………………… Euro auf Bauleistungen. Dies entspricht einem Prozentsatz von ……………..
Alternativ: Nach diesen Ausführungen bin ich/sind wir antragsberechtigt, da ich/wir nachhaltig Bauleistungen erbringen werden. Nach derzeitiger Schätzung ist im laufenden Jahr ein Weltumsatz in Höhe von ……………… Euro zu erwarten. Davon entfallen ……………… Euro auf Bauleistungen. Dies einspricht einem Prozentsatz von………………...
Die Bescheinigung soll mit einer Geltungsdauer von 3 Jahren erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Quelle: Bayerisches LfSt, Bekanntmachung v. 19.10.2017
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.1965
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
793
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
657
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
525
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
5136
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
374
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
347
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
323
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
307
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
212
-
Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen 2026
31.08.2026
-
Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2027
19.08.2026
-
Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 1.1.2027
19.08.2026
-
Geplante Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien
14.08.2026
-
Umsatzsteuer bei Parkplatzüberlassung durch jPöR
13.08.2026
-
GrESt bei Gebäude mit Solar- und Photovoltaikanlagen
11.08.2026
-
Kapitalmaßnahmen richtig bilanzieren: Von Aktiensplit bis Spin-off
11.08.2026
-
Selbstnutzung und Verpachtung von Jagdbezirken
07.08.2026
-
Umsatzsteuer bei Krankenfahrten durch Taxi- und Mietwagenunternehmer
05.08.2026
-
Neue Begrüßungsschreiben mit Steuer-ID
04.08.2026