Musterantrag für Bescheinigung nach § 13b Abs. 5 Satz 2 UStG
Das Bayerische LfSt hat folgenden Text veröffentlicht, den Unternehmen für ihre Antragsstellung nutzen können:
[Briefkopf]
Finanzamt ......
[Adresse]
Bescheinigung nach § 13b Abs. 5 S. 2 UStG (USt 1 TG) Steuer-Nr. xxx/xxxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein/unser Unternehmen ist bei Ihnen unter der oben angegebenen Steuernummer geführt. Ich/ wir bitten um Erteilung einer Bescheinigung USt 1 TG nach § 13b Abs. 5 S. 2 UStG. Eine entsprechende Bescheinigung wird vom zuständigen Finanzamt ausgestellt, wenn ein Unternehmer nachhaltig Bauleistungen erbringt. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn er mindestens 10 Prozent seines Weltumsatzes (Summe seiner im Inland steuerbaren und nicht steuerbaren Umsätze) als Bauleistungen erbringt. Aus Vereinfachungsgründen kann auf den Weltumsatz des im Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung abgelaufenen Besteuerungszeitraums abgestellt werden, für den dem Finanzamt bereits UmsatzsteuerVoranmeldungen bzw. Umsatzsteuererklärungen für das Kalenderjahr vorliegen.
Hat ein Unternehmer zunächst keine Bauleistungen ausgeführt oder nimmt er seine Tätigkeit in diesem Bereich erst auf, ist er allerdings auch schon vor der erstmaligen Erbringung von Bauleistungen als bauleistender Unternehmer anzusehen, wenn er nach außen erkennbar mit ersten Handlungen zur nachhaltigen Erbringung von Bauleistungen begonnen hat und die Bauleistungen voraussichtlich mehr als 10% seines Weltumsatzes (s.o.) betragen werden.
Nach diesen Ausführungen bin ich/sind wir antragsberechtigt, da ich/wir nachhaltig Bauleistungen ausführe(n). Meine/Unsere Umsätze haben im Vorjahr insgesamt ……………… Euro betragen. Davon entfallen …………………… Euro auf Bauleistungen. Dies entspricht einem Prozentsatz von ……………..
Alternativ: Nach diesen Ausführungen bin ich/sind wir antragsberechtigt, da ich/wir nachhaltig Bauleistungen erbringen werden. Nach derzeitiger Schätzung ist im laufenden Jahr ein Weltumsatz in Höhe von ……………… Euro zu erwarten. Davon entfallen ……………… Euro auf Bauleistungen. Dies einspricht einem Prozentsatz von………………...
Die Bescheinigung soll mit einer Geltungsdauer von 3 Jahren erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Quelle: Bayerisches LfSt, Bekanntmachung v. 19.10.2017
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9035
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.109
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
895
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
810
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7046
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
556
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
402
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
395
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
348
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
344
-
Aufdeckung eines internationales Betrugssystems im Fahrzeughandel
10.07.2026
-
Arbeitnehmer an Bord eines Schiffs auf hoher See
08.07.2026
-
Änderungen des AEAO zum Gemeinnützigkeitsrecht
03.07.2026
-
Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen aktualisiert
03.07.2026
-
Steuerliche Behandlung von "Hurdle-Shares" bei Mitarbeiterbeteiligungen
02.07.2026
-
Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.7.2026
02.07.2026
-
Richtsatzsammlung 2025 veröffentlicht
29.06.2026
-
Vorsorgepauschale bei Dienstordnungsangestellten
25.06.2026
-
Umsatzsteuerbefreiung für Tanzschulen
23.06.2026
-
Begriff und Begründung einer Betriebsstätte
19.06.2026