Beiträge zur Pflegeversicherung für die Jahre 2023 bis 2025
Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wurde eine Neuregelung umgesetzt, sodass seit dem 1.7.2023 eine Beitragsdifferenzierung nach der Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder erfolgt. Eltern erhalten ab dem zweiten Kind einen Abschlag von 0,25 Prozentpunkten je Kind auf den Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung, höchstens 1,0 Prozentpunkte. In der Folge wurde zur lohnsteuerlichen Umsetzung § 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 Buchstabe c EStG ab dem 1.1.2024 angepasst.
DaBPV seit 1.7.2025 im Einsatz
Seit dem 1.7.2025 steht ein digitales Datenaustauschverfahren (DaBPV) zur Verfügung, das die automatische Ermittlung der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder und die Anwendung der zutreffenden Beitragssätze in der Pflegeversicherung sicherstellt. Arbeitgeber müssen den Initialabruf über das DaBPV für Beschäftigte, die schon vor dem 1.7.2025 bei ihnen beschäftigt waren, spätestens bis zum 31.12.2025 vornehmen.
Rückwirkende Korrektur des Pflegeversicherungsbeitrags
Der Arbeitgeber muss ggf. den Pflegeversicherungsbeitrag rückwirkend korrigieren, wenn er bislang eine unzutreffende Anzahl der Kinder bei der Ermittlung des Beitrags zur sozialen Pflegeversicherung berücksichtigt hat.
Keine Änderung im Lohnsteuerabzugsverfahren
Die Finanzverwaltung stellt klar, dass in diesen Fällen für die Jahre 2023 und 2024 keine Änderungen im Lohnsteuerabzugsverfahren vorzunehmen sind. Es besteht insoweit keine Anzeigepflicht des Arbeitgebers nach § 41c Abs. 4 EStG. Entsprechendes gilt für das Jahr 2025, wenn eine Änderung des Lohnsteuerabzugs aufgrund der Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung nicht mehr zulässig ist.
Elektronische Lohnsteuerbescheinigung
Die im Rahmen einer rückwirkenden Korrektur verrechneten bzw. erstatteten Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung sind im Kalenderjahr der Verrechnung bzw. Erstattung von den in Zeile 26 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung bzw. Besonderen Lohnsteuerbescheinigung einzutragenden Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung abzuziehen.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.7065
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.828
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.1636
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.054
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.480
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.157
-
Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
1.137
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
1.022
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
8492
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
847
-
LBF NRW im Kampf gegen Gewerbesteueroasen
19.12.2025
-
Aktionstag Kassen-Nachschau in Thüringen
18.12.2025
-
Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
17.12.2025
-
Amtliche Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren
17.12.20252
-
Vordrucke zur Anwendung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG
17.12.2025
-
Steuerliche Anerkennung von Bewirtungsaufwendungen
16.12.2025
-
Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
15.12.2025
-
Umsätze eines Wohlfahrtsverbands
15.12.2025
-
Hessen bündelt Expertise in neuem Gemeinsamen Finanzermittlungszentrum
12.12.2025
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
12.12.2025