Beiträge zur Pflegeversicherung für die Jahre 2023 bis 2025
Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wurde eine Neuregelung umgesetzt, sodass seit dem 1.7.2023 eine Beitragsdifferenzierung nach der Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder erfolgt. Eltern erhalten ab dem zweiten Kind einen Abschlag von 0,25 Prozentpunkten je Kind auf den Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung, höchstens 1,0 Prozentpunkte. In der Folge wurde zur lohnsteuerlichen Umsetzung § 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 Buchstabe c EStG ab dem 1.1.2024 angepasst.
DaBPV seit 1.7.2025 im Einsatz
Seit dem 1.7.2025 steht ein digitales Datenaustauschverfahren (DaBPV) zur Verfügung, das die automatische Ermittlung der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder und die Anwendung der zutreffenden Beitragssätze in der Pflegeversicherung sicherstellt. Arbeitgeber müssen den Initialabruf über das DaBPV für Beschäftigte, die schon vor dem 1.7.2025 bei ihnen beschäftigt waren, spätestens bis zum 31.12.2025 vornehmen.
Rückwirkende Korrektur des Pflegeversicherungsbeitrags
Der Arbeitgeber muss ggf. den Pflegeversicherungsbeitrag rückwirkend korrigieren, wenn er bislang eine unzutreffende Anzahl der Kinder bei der Ermittlung des Beitrags zur sozialen Pflegeversicherung berücksichtigt hat.
Keine Änderung im Lohnsteuerabzugsverfahren
Die Finanzverwaltung stellt klar, dass in diesen Fällen für die Jahre 2023 und 2024 keine Änderungen im Lohnsteuerabzugsverfahren vorzunehmen sind. Es besteht insoweit keine Anzeigepflicht des Arbeitgebers nach § 41c Abs. 4 EStG. Entsprechendes gilt für das Jahr 2025, wenn eine Änderung des Lohnsteuerabzugs aufgrund der Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung nicht mehr zulässig ist.
Elektronische Lohnsteuerbescheinigung
Die im Rahmen einer rückwirkenden Korrektur verrechneten bzw. erstatteten Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung sind im Kalenderjahr der Verrechnung bzw. Erstattung von den in Zeile 26 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung bzw. Besonderen Lohnsteuerbescheinigung einzutragenden Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung abzuziehen.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.2005
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.608
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.1736
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.049
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.466
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.102
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
1.046
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
920
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
7812
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
741
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AfA von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer
03.12.2025
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Umsatzsteuersatz für steuerpflichtige Einfuhren von Sammlermünzen
03.12.2025
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Verzeichnis der befreiten Goldmünzen für 2026
02.12.2025
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Beiträge zur Pflegeversicherung für die Jahre 2023 bis 2025
01.12.2025
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Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause
26.11.2025
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Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags für VZ 2026
26.11.2025
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Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine
26.11.2025
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Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung der Länder 2024
25.11.2025
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Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten im Jahr 2024
25.11.2025
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
24.11.2025