Die Finanzverwaltung hat das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2024 bekanntgegeben.mehr
Das Standardwerk für die fehlerfreie Lohn- und Gehaltsabrechnung in der 25. Auflage! Es zeigt Ihnen in über 50 Beispielrechnungen, wie Sie Löhne, Gehälter und Abgaben richtig berechnen. Damit sparen Sie Zeit und gewinnen Sicherheit. Mit allen lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Änderungen für das Jahr 2023.mehr
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Die Finanzverwaltung hat bereits das Muster der Lohnsteuerbescheinigung für 2023 veröffentlicht. Zunächst ist aber regelmäßig noch die Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung für 2022 vorzunehmen.mehr
Ob in Ferienzeiten oder aus persönlichen Gründen überlegen manche Beschäftigte, über ihren bestehenden Urlaubsanspruch hinaus unbezahlten Urlaub zu nehmen. Hier erhalten Sie einen Überblick, ob und wenn ja, welche lohnsteuerlichen Besonderheiten zu berücksichtigen sind.mehr
Das FG Münster hat entschieden, dass keine Verlängerung der Festsetzungsfrist wegen Steuerhinterziehung bei Kenntnis der Steuerdaten durch die Finanzbehörden infrage kommt.mehr
Die Finanzverwaltung hat das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2023 bekannt gegeben.mehr
Die Finanzverwaltung hat das geänderte Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2022 bekannt gegeben.mehr
In einem aktuellen Urteil hat sich der Bundesfinanzhof mit einem der Fälle befasst, in denen Änderungen des Lohnsteuerabzugs nach Ablauf des Jahres noch möglich sind. Thematisiert wurden auch die Auswirkungen auf die Lohnsteuer-Anmeldung. mehr
Steht eine LSt-Anmeldung nicht mehr unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, hindert § 41c Abs. 3 Satz 4 EStG eine Änderung nach den allgemeinen Korrekturvorschriften der §§ 172 ff. AO nicht.mehr
Ab sofort steht die aktuelle Version der Digitalen Lohnschnittstelle (DLS) 2021.1 zum Download zur Verfügung.mehr
Die Finanzverwaltung hat das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2021 bekannt gegeben.mehr
Das BMF hat sich zu elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2020 geäußert und zudem das Muster für den Ausdruck veröffentlicht. mehr
Das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2019 wurde veröffentlicht.mehr
Gleicht das FA bei einer in Papierform abgegebenen ESt-Erklärung den vom Arbeitgeber elektronisch übermittelten Arbeitslohn nicht mit den Angaben des Steuerpflichtigen ab, kann der Fehler nicht nachträglich berichtigt werden (Rechtslage vor Inkrafttreten des § 175b AO ab 2017).mehr
Das BMF hat das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2018 bekannt gegeben. Zudem weist es in einem umfangreichen Schreiben darauf hin, was bei der Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2018 zu beachten ist.mehr
Arbeitgeber sind verpflichtet, der Finanzverwaltung spätestens bis zum 28. Februar die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für 2015 zu übermitteln. Die Änderung des Lohnsteuerabzugs ist nur bis zur Übermittlung zulässig.mehr
Gem. § 51 Abs. 4 Nr. 1 EStG ist das BMF ermächtigt, das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu bestimmen.mehr
Die Arbeitgeber sind grundsätzlich verpflichtet, der Finanzverwaltung bis zum 28. Februar des Folgejahres eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung zu übermitteln (§ 41b Abs 1. Satz 2 EStG). Die Datenübermittlung ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsordnung authentifiziert vorzunehmen.mehr
Darf das Finanzamt einen bestandskräftigen Steuerbescheid wegen offenbarer Unrichtigkeit ändern, wenn der Sachbearbeiter bei der Veranlagung statt des erklärten Arbeitslohns den abweichenden elektronisch übermittelten Arbeitslohn zugrunde gelegt hat? Dies musste das FG Düsseldorf klären.mehr
Die Erkenntnis über die Unrichtigkeit einer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist keine neue Tatsache im Sinne des § 173 AO.mehr
Die Finanzverwaltung hat das Muster der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2015 bekannt gemacht. Arbeitgeber sollten jetzt prüfen, ob künftige Aufzeichnungen im Lohnkonto angepasst werden müssen.mehr
Eine gesetzliche Neuregelung sollte eine allgemeine Öffnungsklausel für Lohnsteueränderungen nach der Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung ermöglichen. Doch diese wurde kurz vor der Verabschiedung eingeschränkt.mehr
Die Steuerpolitik der neuen Bundesregierung nimmt langsam Fahrt auf. Das als Referentenentwurf vorliegende "Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" enthält auch eine Reihe lohnsteuerlicher Änderungen.mehr
Die Verwaltung hat vor Kurzem die Muster der Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2014 bekannt gegeben. Um den neuen Bescheinigungspflichten nachkommen zu können, sollten Arbeitgeber noch im Jahr 2013 ihre Aufzeichnungen im Lohnkonto prüfen und gegebenenfalls anpassen.mehr
Arbeitgeber sind verpflichtet, der Finanzverwaltung bis zum 28. Februar des Folgejahrs die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen zu übermitteln. Die Verwaltung hat vor kurzem bereits die Muster für 2013 bekannt gemacht. Für den Jahresabschluss 2012 und die Übermittlung bis zum 28.2.2013 sind aber zunächst die Bescheinigungen nach dem Muster für 2012 zu verwenden. Wir zeigen im Top-Thema, was dabei zu beachten ist.mehr