Lohnsteuerbescheinigung


























Briefkasten an Finanzamt
Briefkasten an Finanzamt

Neue Muster für die Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigungen

Arbeitgeber sind verpflichtet, der Finanzverwaltung bis zum 28. Februar des Folgejahrs die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen zu übermitteln. Die Verwaltung hat vor kurzem bereits die Muster für 2013 bekannt gemacht. Für den Jahresabschluss 2012 und die Übermittlung bis zum 28.2.2013 sind aber zunächst die Bescheinigungen nach dem Muster für 2012 zu verwenden. Wir zeigen im Top-Thema, was dabei zu beachten ist.