Zahlreiche Nachfragen bei den Finanzämtern zeigen, Berufsanfänger und Auszubildende sind verunsichert: In den Standardschreiben zum Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag fordern viele Arbeitgeber immer noch die "Vorlage der Lohnsteuerkarte". Diese wurde jedoch bereits vor über einem Jahr abgeschafft und durch die Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) ersetzt.mehr
Wird die ELStAM-Anfrage des Arbeitgebers aufgrund der Angaben in den Feldern "Beschäftigungsbeginn" und "Referenzdatum Arbeitgeber" abgewiesen, darf weiterhin auf Papier abgerechnet werden. Darauf verweist ein aktuelles BMF-Schreiben.mehr
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Bis zum Umstieg auf das neue ELStAM-Verfahren im Kalenderjahr 2013 können Arbeitgeber die Lohnabrechnung weiterhin nach dem bisherigen Papierverfahren durchführen. Was für die Weiteranwendung des Papierverfahrens während des Einführungszeitraums gilt, lesen Sie in unserer Serie zum Jahreswechsel 2012/2013. Hier finden Sie alle Neuregelungen auf einen Blick zusammengefasst.mehr
Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gehört die alte Lohnsteuerkarte aus Papier endgültig der Vergangenheit an. Vor diesem Hintergrund sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer einiges wissen.mehr
Vor allem technische Schwierigkeiten können bei der ELStAM-Einführung nie ganz ausgeschlossen werden. Arbeitgeber sollten deshalb mit dem erstmaligen Abruf der ELStAM nicht bis Ende des Jahres 2013 warten, sondern den Abruf schon früher ausprobieren. Welche Kulanzregelungen im Einführungszeitraum gelten, lesen Sie in unserer Serie zum Jahreswechsel 2012/2013. Hier finden Sie alle Neuregelungen auf einen Blick zusammengefasst.mehr
Der Starttermin für die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) wurde mehrfach verschoben. Bisher werden immer noch die Lohnsteuerkarten 2010 weiterverwendet. Ab 2013 geht es nun los - allerdings stufenweise. Was Sie beachten müssen, lesen Sie in unserer Serie zum Jahreswechsel 2012/2013. Hier finden Sie alle Neuregelungen auf einen Blick zusammengefasst.mehr
Das BMF hat ein einem Entwurf zu Einzelheiten bei der Lohnabrechnung unter Berücksichtigung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) Stellung genommen. Wir fassen das Wichtigste aus dem 28 Seiten umfassenden Schreiben für Sie zusammen.mehr
Künftig werden alle Daten für die Berechnung der Lohnsteuer, die bislang auf der Lohnsteuerkarte aus Papier zu finden waren, also Steuerklasse, Anzahl der Kinder, Freibeträge etc., elektronisch gespeichert. Diese Daten werden den Arbeitgebern in einer Datenbank für den monatlichen Abzug der Lohnsteuer bereitgestellt.mehr
Die Finanzverwaltung hat den Entwurf des ausführlichen BMF-Schreibens zum erstmaligen Abruf der elektronischen Lohnsteuerkarte bereits jetzt veröffentlicht. Wir geben einen Überblick.mehr
Arbeitgeber sind verpflichtet, der Finanzverwaltung bis zum 28. Februar des Folgejahrs die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen zu übermitteln. Die Verwaltung hat vor kurzem bereits die Muster für 2013 bekannt gemacht. Für den Jahresabschluss 2012 und die Übermittlung bis zum 28.2.2013 sind aber zunächst die Bescheinigungen nach dem Muster für 2012 zu verwenden. Wir zeigen im Top-Thema, was dabei zu beachten ist.mehr
Die Finanzverwaltung hat für die Lohnbüros einen ausführlichen Leitfaden für die Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) herausgegeben.mehr
Nach einem fachlichen Austausch mit der Projektleiterin für ELStAM berichtet der DStV über den aktuellen Stand bei der Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale.mehr
Die OFD Karlsruhe erläutert die Besonderheiten bei Ferienjobber und Azubis bezüglich der Lohnsteuerkarten und deren Aufbewahrung im Lohnkonto.mehr
Der Übergang vom papiergebundenen Verfahren zum neuen elektronischen Verfahren ELStAM ist für das Jahr 2013 geplant. Er wird schrittweise vollzogen. Dadurch soll allen Beteiligten ein reibungsloser Übergang in das neue Verfahren ermöglicht werden.mehr