Das Standardwerk für die fehlerfreie Lohn- und Gehaltsabrechnung in der 25. Auflage! Es zeigt Ihnen in über 50 Beispielrechnungen, wie Sie Löhne, Gehälter und Abgaben richtig berechnen. Damit sparen Sie Zeit und gewinnen Sicherheit. Mit allen lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Änderungen für das Jahr 2023.mehr
Zahlreiche Nachfragen bei den Finanzämtern zeigen, Berufsanfänger und Auszubildende sind verunsichert: In den Standardschreiben zum Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag fordern viele Arbeitgeber immer noch die "Vorlage der Lohnsteuerkarte". Diese wurde jedoch bereits vor über einem Jahr abgeschafft und durch die Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) ersetzt.mehr
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Wird die ELStAM-Anfrage des Arbeitgebers aufgrund der Angaben in den Feldern "Beschäftigungsbeginn" und "Referenzdatum Arbeitgeber" abgewiesen, darf weiterhin auf Papier abgerechnet werden. Darauf verweist ein aktuelles BMF-Schreiben.mehr
Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gehört die alte Lohnsteuerkarte aus Papier endgültig der Vergangenheit an. Vor diesem Hintergrund sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer einiges wissen.mehr
Das BMF hat ein einem Entwurf zu Einzelheiten bei der Lohnabrechnung unter Berücksichtigung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) Stellung genommen. Wir fassen das Wichtigste aus dem 28 Seiten umfassenden Schreiben für Sie zusammen.mehr
Künftig werden alle Daten für die Berechnung der Lohnsteuer, die bislang auf der Lohnsteuerkarte aus Papier zu finden waren, also Steuerklasse, Anzahl der Kinder, Freibeträge etc., elektronisch gespeichert. Diese Daten werden den Arbeitgebern in einer Datenbank für den monatlichen Abzug der Lohnsteuer bereitgestellt.mehr
Die Finanzverwaltung hat den Entwurf des ausführlichen BMF-Schreibens zum erstmaligen Abruf der elektronischen Lohnsteuerkarte bereits jetzt veröffentlicht. Wir geben einen Überblick.mehr
Arbeitgeber sind verpflichtet, der Finanzverwaltung bis zum 28. Februar des Folgejahrs die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen zu übermitteln. Die Verwaltung hat vor kurzem bereits die Muster für 2013 bekannt gemacht. Für den Jahresabschluss 2012 und die Übermittlung bis zum 28.2.2013 sind aber zunächst die Bescheinigungen nach dem Muster für 2012 zu verwenden. Wir zeigen im Top-Thema, was dabei zu beachten ist.mehr
Die Finanzverwaltung hat für die Lohnbüros einen ausführlichen Leitfaden für die Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) herausgegeben.mehr
Nach einem fachlichen Austausch mit der Projektleiterin für ELStAM berichtet der DStV über den aktuellen Stand bei der Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale.mehr
Die OFD Karlsruhe erläutert die Besonderheiten bei Ferienjobber und Azubis bezüglich der Lohnsteuerkarten und deren Aufbewahrung im Lohnkonto.mehr
Der Übergang vom papiergebundenen Verfahren zum neuen elektronischen Verfahren ELStAM ist für das Jahr 2013 geplant. Er wird schrittweise vollzogen. Dadurch soll allen Beteiligten ein reibungsloser Übergang in das neue Verfahren ermöglicht werden.mehr