Arbeitnehmer sollten ihre ELStAM-Daten auf Richtigkeit überprüfen
Alle Beteiligten, Arbeitnehmer, Arbeitgeber wie auch die Finanzverwaltung, können diese Daten für 2013 ab sofort elektronisch abrufen. Bei Änderungen muss keine Vorlage der Lohnsteuerkarte mehr erfolgen. Das erspart das Abholen und Zurückbringen der Lohnsteuerkarte durch den Arbeitnehmer und die händische Erfassung beim Arbeitgeber.
Wie erfahre ich, welche Angaben über mich gespeichert und ob sie richtig erfasst sind?
Um sicher zu sein, dass alle Angaben zur Berechnung der eigenen Lohnsteuer korrekt erfasst sind, sollten Arbeitnehmer ihre ELStAM-Daten (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) noch vor Ende des Jahres 2012 im
Elster-Online-Portal überprüfen. Dazu ist aus Gründen des Datenschutzes eine einmalige, kostenfreie Registrierung mit der steuerlichen Identifikationsnummer erforderlich. Außer dem Arbeitnehmer und dem Finanzamt ist nur der aktuelle Arbeitgeber zum Abruf der ELStAM-Daten berechtigt. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass damit künftig die Abgabe der Steuererklärung in vielen Fällen komplett papierlos möglich ist.
Damit lange Wartezeiten verhindert werden, wird von einer Abfrage der ELStAM-Daten vor Ort beim Finanzamt abgeraten. Telefonisch ist die Auskunft aus Datenschutzgründen nicht möglich.
Was ist bei fehlerhaften ELSTAM-Daten zu tun?
Sollten die zum Abzug der Lohnsteuer gespeicherten Daten nicht richtig sein, so muss ein Antrag auf Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) beim jeweils zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Hierzu steht in der Rubrik Lohnsteuer ein Formular zur Verfügung.
OFD Rheinland-Pfalz, Pressemeldung v. 12.11.2012
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.6635
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.546
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.216
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.0216
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.795
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.736
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.33737
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.303
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.703
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
1.069
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Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2025
31.10.2024
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Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie GuV
31.10.2024
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Start des Rückmeldeverfahrens der NRW-Soforthilfe 2020
31.10.2024
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Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung
28.10.2024
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Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten 2023
23.10.2024
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Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2023
23.10.2024
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Erster digitaler Gewerbesteuerbescheid wurde in Hessen versandt
23.10.2024
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Zahlung von Pflegebedürftigen an selbst gewählte Pflegepersonen
23.10.2024
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Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer
23.10.2024
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
23.10.2024