Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung
Mit "RABE" wurde ein neues Verfahren zur Referenzierung auf Belege im KONSENS-Verbund entwickelt. Das Verfahren ergänzt die bisherigen Optionen, Belege nach Anforderung der Finanzämter elektronisch oder per Post einzureichen. Außerdem können künftig Belege direkt beim Erstellen der Einkommensteuererklärung in Mein ELSTER hinterlegt und bestimmten Eingabefeldern zugeordnet werden. Die "RABE"-Funktion wird in Mein ELSTER beziehungsweise weiteren "RABE"-fähigen Softwareprodukten erstmalig bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2023 zur Verfügung stehen.
RABE soll bundesweit eingeführt werden
Das bayerische SdF informiert darüber, dass die Pilotierung des neuen Verfahrens "RABE" voraussichtlich Ende diesen Jahres an ausgewählten bayerischen Finanzämtern (Augsburg-Stadt, Erlangen, Memmingen-Mindelheim und Nürnberg Nord) startet. Anschließend soll die Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen mit referenzierten Belegen sukzessive bundesweit an allen Finanzämtern möglich sein.
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Meldung v. 24.10.2024
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