Vorsteuer-Vergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
Im Vorsteuer-Vergütungsverfahren für Unternehmer, die nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässig sind, müssen Vorsteuerbeträge durch Vorlage von Originalrechnungen und Einfuhrbelegen nachgewiesen werden (§ 61a Abs. 2 Satz 3 UStDV). Zusätzlich ist ein behördlicher Nachweis erforderlich, dass der Unternehmer unter einer Steuernummer registriert ist (§ 61a Abs. 4 UStDV).
Unter Berücksichtigung der Abstimmungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ergeben sich nun Erleichterungen bei der Einreichung elektronisch übermittelter Rechnungen:
- Elektronische Rechnungen können künftig entweder auf einem Speichermedium (z. B. USB-Stick) oder durch Hochladen im Bundesportal (BOP) des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) vorgelegt werden.
- Unternehmerbescheinigung nach § 61a Abs. 4 UStDV: Der erforderliche Nachweis über die Unternehmereigenschaft erfolgt anhand des Musters USt 1 TN oder einer inhaltlich entsprechenden digital ausgestellten Bescheinigung wird dem BZSt elektronisch übermittelt.
Die Finanzverwaltung hat den UStAE entsprechend angepasst.
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