Vorsteuer-Vergütungsverfahren: Nicht im Gemeinschaftsgebiet

Die Finanzverwaltung informiert zur Nachweisführung im Vorsteuer-Vergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer und ändert den UStAE.

Im Vorsteuer-Vergütungsverfahren für Unternehmer, die nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässig sind, müssen Vorsteuerbeträge durch Vorlage von Originalrechnungen und Einfuhrbelegen nachgewiesen werden (§ 61a Abs. 2 Satz 3 UStDV). Zusätzlich ist ein behördlicher Nachweis erforderlich, dass der Unternehmer unter einer Steuernummer registriert ist (§ 61a Abs. 4 UStDV).

Unter Berücksichtigung der Abstimmungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ergeben sich nun Erleichterungen bei der Einreichung elektronisch übermittelter Rechnungen:

  1. Elektronische Rechnungen können künftig entweder auf einem Speichermedium (z. B. USB-Stick) oder durch Hochladen im Bundesportal (BOP) des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) vorgelegt werden.
  2. Unternehmerbescheinigung nach § 61a Abs. 4 UStDV: Der erforderliche Nachweis über die Unternehmereigenschaft erfolgt anhand des Musters USt 1 TN oder einer inhaltlich entsprechenden digital ausgestellten Bescheinigung wird dem BZSt elektronisch übermittelt.

Die Finanzverwaltung hat den UStAE entsprechend angepasst.

BMF, Schreiben v. 27.3.2025, III C 3 - S 7359/00050/005/072