Behandlung des Arbeitslohns nach den DBA
BMF-Schreiben zum Arbeitslohn nach den DBA geändert
Das BMF-Schreiben v. 12.12.2023 zum Arbeitslohn nach den DBA wurde in mehreren Punkten geändert.
Eine Vereinfachungsregelung bestimmt, dass auf die Indizwirkung der Bescheinigung des Arbeitgebers über die an das aufnehmende Unternehmen im Tätigkeitsstaat nach dem Fremdvergleichsgrundsatz weiterbelasteten Kosten hingewiesen wird (s. Tz. 4.3.3.3.3, Rn. 167). Insoweit ist die umfassende Prüfung der Interessenlage nach den Rn. 160 bis 163 für die Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers regelmäßig nicht mehr erforderlich.
Weitere Anpassungen betreffen u.a.:
- Bescheinigung von Lohnverwaltungskosten
- Arbeitslohn für Zeiten der widerruflichen und unwiderruflichen Arbeitsfreistellung
- Arbeitsleistung in einem Sich-zur-Verfügung-Halten (z. B. Bereitschaftsdienst)
- Art. 15 Abs. 1 DBA-Liberia
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.0835
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.887
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.0996
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
1.827
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.769
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Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2026
1.726
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.317
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Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026
1.136
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
767
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
735
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