Behandlung des Arbeitslohns nach den DBA
BMF-Schreiben zum Arbeitslohn nach den DBA geändert
Das BMF-Schreiben v. 12.12.2023 zum Arbeitslohn nach den DBA wurde in mehreren Punkten geändert.
Eine Vereinfachungsregelung bestimmt, dass auf die Indizwirkung der Bescheinigung des Arbeitgebers über die an das aufnehmende Unternehmen im Tätigkeitsstaat nach dem Fremdvergleichsgrundsatz weiterbelasteten Kosten hingewiesen wird (s. Tz. 4.3.3.3.3, Rn. 167). Insoweit ist die umfassende Prüfung der Interessenlage nach den Rn. 160 bis 163 für die Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers regelmäßig nicht mehr erforderlich.
Weitere Anpassungen betreffen u.a.:
- Bescheinigung von Lohnverwaltungskosten
- Arbeitslohn für Zeiten der widerruflichen und unwiderruflichen Arbeitsfreistellung
- Arbeitsleistung in einem Sich-zur-Verfügung-Halten (z. B. Bereitschaftsdienst)
- Art. 15 Abs. 1 DBA-Liberia
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
6.3355
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
3.275
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.7216
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.472
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.125
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
1.081
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Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2026
1.036
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Digitale Steuererklärung wird mit "okELSTER" einfacher
912
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Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026
780
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
737
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Bescheinigungsverfahren und Rente nach dem DBA-Italien
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Zuständigkeit für die Umsatzbesteuerung im Ausland ansässiger Unternehmer
27.02.2026
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Liste zum automatischen Informationsaustausch
26.02.2026
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Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von jPöR
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Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung
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Meldungen nach dem Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz
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Meldungen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz
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