Besteuerung von Rentenzahlungen nach dem DBA-Österreich
Konsultationsvereinbarung zum DBA-Österreich
Das BMF hat eine Konsultationsvereinbarung zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Republik Österreich veröffentlicht. Darin verständigen sich die zuständigen Behörden beider Staaten auf eine einheitliche Auslegung des DBA-Österreich hinsichtlich Rentenzahlungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) sowie kommunaler oder kirchlicher Zusatzversorgungseinrichtungen.
Rentenzahlungen
Die Vereinbarung stellt klar, dass es sich bei entsprechenden Leistungen um betriebliche Altersversorgung handelt und nicht um Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung oder um Ruhegehälter im Sinne des Art. 19 DBA. Rentenzahlungen an in Österreich ansässige Personen fallen danach unter Art. 18 Abs. 1 und 4 DBA-Österreich und dürfen ausschließlich im Ansässigkeitsstaat Österreich besteuert werden.
Die Konsultationsvereinbarung ist am Tag nach ihrer Unterzeichnung in Kraft getreten und gilt auch für alle noch offenen Fälle.
BMF, Schreiben v. 19.2.2026, IV B 2 - S 1301-AUT/00983/013/011
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