BMF

Besteuerung von Rentenzahlungen nach dem DBA-Österreich


Besteuerung von Rentenzahlungen nach dem DBA-Österreich

Für die Besteuerung von Rentenzahlungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sowie Renten­zahlungen einer kommunalen oder kirchlichen Zusatzversorgungseinrichtung nach dem DBA-Österreich wurde eine Konsultationsvereinbarung getroffen.

Konsultationsvereinbarung zum DBA-Österreich

Das BMF hat eine Konsultationsvereinbarung zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Republik Österreich veröffentlicht. Darin verständigen sich die zuständigen Behörden beider Staaten auf eine einheitliche Auslegung des DBA-Österreich hinsichtlich Rentenzahlungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) sowie kommunaler oder kirchlicher Zusatzversorgungseinrichtungen.

Rentenzahlungen

Die Vereinbarung stellt klar, dass es sich bei entsprechenden Leistungen um betriebliche Altersversorgung handelt und nicht um Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung oder um Ruhegehälter im Sinne des Art. 19 DBA. Rentenzahlungen an in Österreich ansässige Personen fallen danach unter Art. 18 Abs. 1 und 4 DBA-Österreich und dürfen ausschließlich im Ansässigkeitsstaat Österreich besteuert werden.

Die Konsultationsvereinbarung ist am Tag nach ihrer Unterzeichnung in Kraft getreten und gilt auch für alle noch offenen Fälle.

BMF, Schreiben v. 19.2.2026, IV B 2 - S 1301-AUT/00983/013/011


0 Kommentare
Das Eingabefeld enthält noch keinen Text oder nicht erlaubte Sonderzeichen. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe, um den Kommentar veröffentlichen zu können.
Noch keine Kommentare - teilen Sie Ihre Sicht und starten Sie die Diskussion