Meldungen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz
§ 5 Abs. 1 FKAustG verpflichtet Finanzinstitute zur Meldung der in § 8 FKAustG genannten Informationen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 wurde das FKAustG geändert und damit werden Finanzinstitute unter anderem ab dem Jahr 2027 zur Meldung zusätzlicher Informationen an das BZSt verpflichtet. Diese Änderungen sind am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten.
Amtlich vorgeschriebener Datensatz geändert
Die Übermittlung der auszutauschenden Daten an das BZSt hat nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz im Wege der Datenfernübertragung zu erfolgen. Aufgrund der gesetzlichen Änderungen hat sich die Notwendigkeit ergeben, auch diesen amtlich vorgeschriebenen Datensatz zu ändern und neu bekanntzugeben. In dem neuen BMF-Schreiben wird das Datenschema im Einzelnen dargestellt.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
7.2285
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
3.976
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.9456
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.614
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
1.359
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Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2026
1.315
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.195
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Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026
951
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
746
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Datenaustausch im Lohnsteuerabzug ab 2026
685
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Meldungen nach dem Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz
24.02.2026
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Meldungen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz
24.02.2026
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Herstellungskosten bei Gebäuden
23.02.2026
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Zusammentreffen von AK, HK und Erhaltungsaufwendungen
23.02.2026
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Feststellungslast
23.02.2026
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
23.02.2026
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Anschaffungskosten bei Gebäuden
23.02.2026
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Einordnung des neuen BMF-Schreibens
23.02.2026
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Verfügbares Vermögen im Rahmen der Verschonungsbedarfsprüfung
18.02.2026
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Fragen und Antworten zur globalen Mindestbesteuerung
17.02.2026