Datenaustausch im Lohnsteuerabzug ab 2026

Ab dem 1. Januar 2026 wird zur Vereinfachung der steuerlichen Behandlung von Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung ein elektronischer Datenaustausch durchgeführt. Beteiligt sind die Versicherungsunternehmen, das Bundeszentralamt für Steuern und die Arbeitgeber. Ziel ist die Reduzierung des bürokratischen Aufwands im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens.
BMF-Schreiben zum elektronischen Datenaustausch
In einem umfangreichen Schreiben informiert die Finanzverwaltung, insbesondere zu
- Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung als Lohnsteuerabzugsmerkmale (§ 39 Absatz 4 Nummer 4 EStG)
- Datenübermittlung durch die Versicherungsunternehmen (§ 39 Absatz 4a EStG)
- Bildung der Lohnsteuerabzugsmerkmale durch das BZSt
- Bereitstellung der ELStAM für den Arbeitgeber
- Bereitstellung der geänderten ELStAM nach Korrektur oder Stornierung einer Datenübermittlung
- Berücksichtigung der Beiträge der privaten Kranken- und Pflegeversicherung durch den Arbeitgeber
- Entscheidung des Arbeitgebers über Steuerfreiheit seiner Arbeitgeberzuschüsse bei ausländischer Versicherung des Arbeitnehmers
- Unterbliebene Datenübermittlung
- Freibetrag bei Versicherungsunternehmen oder Sozialversicherungsträgern ohne Sitz oder Geschäftsleitung im Inland (§ 39a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und Absatz 4 Satz 1 Nummer 1a EStG)
- Pflichtveranlagungen (§ 46 Absatz 2 EStG)
- Berechnung der Lohnsteuer
- Datensatzbeschreibungen
- Ersatzverfahren
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.3325
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
5.722
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.001
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.907
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.7236
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.220
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.686
-
Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.641
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
1.0242
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.014
-
Umsatzsteuer-Sonderprüfung führte 2024 zu Mehrergebnis von 1,63 Mrd. EUR
24.06.2025
-
Vorliegen einer GIIN genügt nicht zur Klassifizierung als Finanzinstitut
20.06.2025
-
Neue Taxonomien für die E-Bilanz: BMF berücksichtigt Anregungen
17.06.2025
-
Taxonomien 6.9 zur E-Bilanz veröffentlicht
16.06.2025
-
Steuerfahndung NRW holt mit "Falscher Hase" rund 240 Millionen EUR zurück
16.06.2025
-
Kein Vorläufigkeitsvermerk bei der Festsetzung des Solidaritätszuschlags
13.06.2025
-
KI-Einsatz bei der Steuerfahndung
12.06.2025
-
Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art (BgA)
11.06.2025
-
Bestätigung einer ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
11.06.2025
-
Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz
06.06.2025