Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
Die Kammer hatte sich beim Bundesministerium der Justiz sowie beim Bundesamt für Justiz für ein entsprechende Regelung eingesetzt. Auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz findet sich dazu folgender Hinweis:
Das Bundesamt für Justiz wird in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 am 31. Dezember 2024 endet, vor dem 1. April 2025 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs einleiten. Damit sollen angesichts der anhaltenden Nachwirkungen der Ausnahmesituation der COVID-19-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden.
Bei der BStBK heißt es, die faktische Fristverlängerung bei der Offenlegung der Jahresabschlüsse 2023 verschaffe dem Berufsstand mehr Luft und Planungssicherheit. Denn die Arbeitslast in den Steuerberatungskanzleien sei nach wie vor hoch. Viele Steuerberaterinnen und Steuerberater seien noch mit den Nachwehen der Corona-Wirtschaftshilfen und der Grundsteuererklärungen belastet. Der entstandene Arbeitsrückstau habe bisher nicht ausreichend abgebaut werden können. Das liege u. a. an den kleinteiligen Nachfragen und Nachweisanforderungen der Bewilligungsstellen zu den Corona-Schlussabrechnungen. Auch bei der Grundsteuer zögen die Prüfung der ergehenden Bescheide und die etwaige Einlegung von Rechtsmitteln eine Zusatzbelastung nach sich.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.2005
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
740
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
650
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
518
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
4056
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
363
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
341
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
303
-
Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 1.1.2027
276
-
Musterantrag für Bescheinigung nach § 13b Abs. 5 Satz 2 UStG
220
-
Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause
16.09.2026
-
Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2026
10.09.2026
-
Rückstellungen für Arbeitsfreistellungen und sonstige Zusatzleistungen
08.09.2026
-
Anlage EÜR 2026 wurde veröffentlicht
02.09.2026
-
Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen 2026
31.08.2026
-
Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2027
19.08.2026
-
Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 1.1.2027
19.08.2026
-
Geplante Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien
14.08.2026
-
Umsatzsteuer bei Parkplatzüberlassung durch jPöR
13.08.2026
-
GrESt bei Gebäude mit Solar- und Photovoltaikanlagen
11.08.2026