Liste zum automatischen Informationsaustausch
Vorläufige Staatenaustauschliste
Nach den Vorgaben des (Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) werden Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zwischen BZSt und der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staats im Sinne des § 1 Abs. 1 FKAustG automatisch ausgetauscht. Die vorläufige Staatenaustauschliste wurde nun bekannt gegeben.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
5.3495
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.471
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.4186
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.255
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Digitale Steuererklärung wird mit "okELSTER" einfacher
1.034
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
999
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
847
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
700
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Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2026
672
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Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026
644
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Steuerverbindlichkeiten während eines vorläufigen Insolvenzverfahrens
06.03.2026
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Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf
05.03.2026
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Freiwillige Rentenversicherungsbeiträge zur türkischen Sozialversicherung
03.03.2026
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Bescheinigungsverfahren und Rente nach dem DBA-Italien
27.02.2026
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Zuständigkeit für die Umsatzbesteuerung im Ausland ansässiger Unternehmer
27.02.2026
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Liste zum automatischen Informationsaustausch
26.02.2026
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Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin wird gestärkt
26.02.2026
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Besteuerung von Rentenzahlungen nach dem DBA-Österreich
25.02.2026
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Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von jPöR
25.02.2026
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Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung
25.02.2026