BZSt

Liste zum automatischen Informationsaustausch

Das BMF hat die vorläufige Staatenaustauschliste 2026 für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten bekannt gegeben.

Weltkarte mit Fähnchen

Vorläufige Staatenaustauschliste

Nach den Vorgaben des (Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) werden Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zwischen BZSt und der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staats im Sinne des § 1 Abs. 1 FKAustG automatisch ausgetauscht. Die vorläufige Staatenaustauschliste wurde nun bekannt gegeben. 

BZSt, CRS Newsletter 01/2026


Schlagworte zum Thema:  Automatischer Informationsaustausch
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