Liste zum automatischen Informationsaustausch
Vorläufige Staatenaustauschliste
Nach den Vorgaben des (Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) werden Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zwischen BZSt und der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staats im Sinne des § 1 Abs. 1 FKAustG automatisch ausgetauscht. Die vorläufige Staatenaustauschliste wurde nun bekannt gegeben.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9035
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.109
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
895
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
810
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7046
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
556
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
402
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
395
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
348
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
344
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Aufdeckung eines internationales Betrugssystems im Fahrzeughandel
10.07.2026
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Arbeitnehmer an Bord eines Schiffs auf hoher See
08.07.2026
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Änderungen des AEAO zum Gemeinnützigkeitsrecht
03.07.2026
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Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen aktualisiert
03.07.2026
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Steuerliche Behandlung von "Hurdle-Shares" bei Mitarbeiterbeteiligungen
02.07.2026
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Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.7.2026
02.07.2026
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Richtsatzsammlung 2025 veröffentlicht
29.06.2026
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Vorsorgepauschale bei Dienstordnungsangestellten
25.06.2026
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Umsatzsteuerbefreiung für Tanzschulen
23.06.2026
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Begriff und Begründung einer Betriebsstätte
19.06.2026