BMF

Liste zum automatischen Informationsaustausch


Liste zum automatischen Informationsaustausch

Das BMF hat die vorläufige Staatenaustauschliste für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten zum 30.9.2020 bekannt gegeben.

Vorläufige Staatenaustauschliste

Nach den Vorgaben des (Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) werden Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30.9.2020 zwischen BZSt und der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staats im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG automatisch ausgetauscht. Die vorläufige Staatenaustauschliste wurde nun bekannt gegeben. 

BMF, Schreiben v. 28.1.2020, IV B 6 - S 1315/19/10030 :015


Schlagworte zum Thema:  Automatischer Informationsaustausch
0 Kommentare
Das Eingabefeld enthält noch keinen Text oder nicht erlaubte Sonderzeichen. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe, um den Kommentar veröffentlichen zu können.
Noch keine Kommentare - teilen Sie Ihre Sicht und starten Sie die Diskussion