BMF

Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2027

Das BMF hat das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2027 bekanntgegeben.

Bundesministerium der Finanzen

Gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1 EStG ist das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (LStB) zu bestimmen. In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das Muster für den Ausdruck der elektronischen LStB für das Kalenderjahr 2027 bekannt gemacht.

Formatvorgaben

Der Ausdruck hat das Format Deutsche Industrie Norm (DIN) A4.

Der Ausdruck der elektronischen LStB kann vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht.

Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben im BMF-Schreiben v. 5.9.2024 (IV C 5 - S 2378/19/10002 :002, BStBl I 2024, 1255) zu beachten.

Änderungen zum bisherigen Muster

In Zeile 16c ist der nach § 3 Nr. 21 EStG steuerfrei belassene Arbeitslohn für die sogenannte Aktivrente zu bescheinigen. Im elektronischen Datensatz ist zusätzlich der monatlich aufgrund der Aktivrente steuerfrei belassene Arbeitslohn zu übermitteln.

BMF, Schreiben v. 13.8.2026, IV C 5 – S 2533/00123/008/012

Quelle: BMF, Bekanntmachung v. 13.8.2026

Schlagworte zum Thema:  Lohnsteuerbescheinigung
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