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Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2026

Die Finanzverwaltung hat die Vordrucke für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für Bausparbeiträge und für Aufwendungen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 2 - 4 Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG) für das Jahr 2026 bekanntgegeben.

Neubau_Einfamilienhaus

Maschinell erstellte Vordrucke

Abweichend vom Vordruckmuster können die Vordrucke auch maschinell hergestellt werden und ein abweichendes Format haben. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthalten sind. 

Es ist möglich, die Erklärung zu den Einkommensverhältnissen hervorzuheben oder auf sie auffallend hinzuweisen. 

Für maschinell erstellte Anträge für Aufwendungen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 2 - 4 WoPG wird keine handschriftliche Unterschrift des Unternehmers benötigt.

Elektronische Übermittlung

Wenn die Bausparkasse ein zulässiges elektronisches Antragsverfahren anbietet (Rn. 8 und 9 der Erläuterungen), kann die Wohnungsbauprämie für Bausparbeiträge (§ 2 Abs. 1 Nr.1 WoPG) auch elektronisch beantragt werden.

Antrag auf Wohnungsbauprämie für Bausparbeiträge 2026

Antrag auf Wohnungsbauprämie für Aufwendungen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 2-4 WoPG


Schlagworte zum Thema:  Vordruck , Wohnungsbau
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