Anbieter von externen betrieblichen Altersversorgungen (z.B. "Riester-Renten") müssen gegenüber den Leistungsempfängern bestimmte Mitteilungspflichten beachten und ihnen die gewährten steuerpflichtigen Leistungen nach Ende des Kalenderjahres aufschlüsseln. Das BMF hat nun ein Vordruckmuster veröffentlicht, mit dem diese Meldungen ab 2020 abzuwickeln sind.mehr
Die Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen haben mit Unterstützung des BMF ein Pilotprojekt gestartet, um Steuererklärungen für Rentner und Pensionäre zu vereinfachen. Das Vordruckmuster für 2020 wurde bekannt gegeben.mehr
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Das BMF hat die Vordrucke zur standardisierten Einnahmenüberschussrechnung nach § 60 Absatz 4 EStDV bekannt gegeben.mehr
Die Vordruckmuster zur Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung wurden neu bekannt gegeben.mehr
Die Finanzverwaltung hat bei den Mustern der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2020 eine neue Anleitung veröffentlicht.mehr
Das BMF hat die Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2020 neu bekannt gegeben. mehr
Unser Top-Thema vereinfacht den Umgang mit den Formularen zur Körperschaftsteuererklärung 2019 und beleuchtet wichtige aktuelle Rechtsprechung zur Körperschaftsteuer.mehr
Wer ein sog. ambulantes Gewerbe nach § 22 Abs. 5 UStG betreibt, muss ein Umsatzsteuerheft nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck führen. Das BMF hat das Vordruckmuster USt 1 G - Umsatzsteuerheft - neu bekannt gegeben.mehr
Die bayerische Finanzverwaltung hat neu Vordrucke für Holznutzungen in Folge höherer Gewalt und Feststellung des Nutzungssatzes veröffentlicht.mehr
Die Finanzverwaltung hat zahlreiche Vordruckmuster zur Umsatzsteuer nach Anpassung aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) neu bekannt gegeben.mehr
Das BMF hat mehrere Vordruckmuster für Mitteilungen an den Betreiber eines elektronischen Marktplatzes veröffentlicht.mehr
Das BMF hat die Vordrucke der Anlage EÜR sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für 2019 bekannt gemacht.mehr
Die Finanzverwaltung hat neue Vordruckmuster, unter anderem Anzeigen nach § 8 Abs. 1 bis 3 VermBDV und Verfahrensbeschreibung für die Auszahlung der Arbeitnehmer-Sparzulage, bekannt gegeben. mehr
Das BMF hat sich zu elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2020 geäußert und zudem das Muster für den Ausdruck veröffentlicht. mehr
Die Finanzverwaltung hat das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Anmeldungszeiträume ab Januar 2020 veröffentlicht.mehr
Das BMF hat die Vordrucke "Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG" und "Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) im Sinne von § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG" veröffentlicht.mehr
Die Finanzverwaltung hat das Vordruckmuster der Umsatzsteuererklärung 2019 veröffentlicht.mehr
Das BMF hat ein neues Vordrucksmuster zum Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für 2019 bekannt gegeben. Veröffentlicht wurde nun die USt 1 E Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2019.mehr
Die Finanzverwaltung hat die Vordrucke der Anlage EÜR sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr 2018 bekannt gegeben.mehr
Das Bayerische LfSt hat auf seiner Homepage die Vordrucke für den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2019 bereitgestellt.mehr
Die Finanzverwaltung hat das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung bekannt gegeben. Außerdem wurde die "Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2019" veröffentlicht.mehr
Das Bayerische LfSt macht auf den neuen Vordruck 2017 "Erklärung zur gesonderten Feststellung der Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer nach Art. 13a Abs. 3 Kirchensteuergesetz" aufmerksam.mehr
Das BMF hat die Vordrucke zur Anlage EÜR des Jahres 2017 bekanntgegeben. Die Vereinfachungsregelung, nach der Selbstständige und Gewerbetreibende mit Betriebseinnahmen von weniger als 17.500 EUR im Jahr eine formlose Gewinnermittlung abgeben konnten, gilt nicht mehr.mehr
Das BMF hat die Vordruckmuster der Umsatzsteuererklärung, der Umsatzsteuervoranmeldung und des Vorauszahlungsverfahrens für das Kalenderjahr 2018 bekannt gegeben.mehr
Das BMF hat das Vordruckmuster und die Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2018 bekannt gegeben.mehr
Das Vordruckmuster für das Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren nach § 4a UStG (Ausfuhren von Gegenständen zu humanitären, karitativen oder erzieherischen Zwecken) wurde vom BMF veröffentlicht.mehr
Das BMF hat eine bundeseinheitliche Bescheinigung zur umsatzsteuerlichen Erfassung deutscher Unternehmer im Ausland bekannt gegeben. Der Vordruck USt 1 TN wird angepasst.mehr
Für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2017 werden die Vordruckmuster "Umsatzsteuer-Voranmeldung 2017" (USt 1 A), "Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2017" (USt 1 H) und "Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2017" (USt 1 E) eingeführt.mehr
Das BMF gibt die Vordrucke der Anlage EÜR sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Personengesellschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Kalenderjahr 2016 oder das Wirtschaftsjahr 2016/2017 bekannt.mehr
Das BMF gibt die Vordrucke der Anlage EÜR mit der Erweiterung des Vordrucks/Datensatzes für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Personengesellschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr 2015 bekannt.mehr
Die Vordrucke „Anlage 13a" und „Anlage AV 13a" für das Wirtschaftsjahr 2015 bzw. die abweichenden Wirtschaftsjahre 2015/2016 wurden bekanntgegeben.mehr
Das Vordruckmuster für die Bescheinigung der 2015 angelegten vermögenswirksamen Leistungen (Anlage VL 2015) wird bekannt gemacht.mehr
Gegenüber dem bisherigen Vordruckmuster wurde die maximale Gültigkeitsdauer verlängert. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung wird auf einen Zeitraum von längstens 3 Jahren nach dem Ausstellungsdatum beschränkt. Der Vordruck ist auf der Grundlage des unveränderten Vordruckmusters herzustellen.mehr
Im Umsatzsteuer-Voranmeldungs-und -Vorauszahlungsverfahren werden für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2015 die Vordruckmuster „Umsatzsteuer-Voranmeldung 2015“ (USt 1 A), „Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2015“ (USt 1 H) und „Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2015“ (USt 1 E) eingeführt.mehr
Mit BMF-Schreiben vom 25.9.2013 wurden im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2014 die Vordruckmuster USt 1 A (Umsatzsteuer-Voranmeldung 2014), USt 1 H (Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2014) und USt 1 E (Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2014) eingeführt.mehr
Die Vordruckmuster „Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland“ und „Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Gebäudereinigungsleistungen“ wurden neu bekannt gegeben.mehr
Nach § 4a Abs. 2 des Wohnungsbau-Prämiengesetzes ist die Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zur Auszahlung anzumelden (Wohnungsbauprämien-Anmeldung).mehr
Nach § 1 der Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 AO können Besteuerungsgrundlagen ganz oder teilweise gesondert und einheitlich festgestellt werden. Dies gilt nach § 1 Abs. 2 der Verordnung auch für die Umsatzsteuer, wenn mehrere Unternehmer im Rahmen eines Gesamtobjekts Umsätze ausführen oder empfangen.mehr
Das Vordruckmuster USt 1 V wurde redaktionell überarbeitet und an die sog. SEPA-Verordnung angepasst. Die Anlage zu USt 1 V ist unverändert.mehr
Nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz ist die Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zur Auszahlung anzumelden.mehr
Das BMF hat die ab 2013 geltenden Neufassungen der Formulare zur Anmeldung der Versicherungsteuer bekannt gegeben.mehr
Die Thüringer Finanzverwaltung stellt ab dem Jahr 2013 den Versand der Steuervordrucke ein. Dies betrifft alle Formen der Einkommensteuererklärung. Für den Veranlagungszeitraum 2012 werden somit erstmalig keine Papiervordrucke mehr per Post versandt.mehr
Für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2013 werden geänderte Vordruckmuster eingeführt. Die Änderungen gegenüber den Mustern des Vorjahres dienen der zeitlichen Anpassung oder sind redaktioneller bzw. drucktechnischer Art.mehr
Die Einnahmenüberschussrechnung wird standardisiert. Das BMF gibt die Vordrucke der Anlage EÜR und die dazugehörige Anleitung für das Jahr 2012 bekannt.mehr
Das Vordruckmuster USt 1 G (Umsatzsteuerheft) wird entsprechend der Neufassung der Regelung zum innergemeinschaftlichen Erwerb, der Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und der Abgabefrist für die Zusammenfassende Meldung angepasst.mehr