Muster des Umsatzsteuerheftes neu bekannt gegeben
Vordruckmuster wurde angepasst
Mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz wurde die Betragsgrenze des Vorjahresumsatzes im Rahmen der Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG von 17.500 EUR auf 22.000 EUR angehoben. Diese Änderung wurde nun im Vordruckmuster neben weiteren redaktionellen Anpassungen berücksichtigt.
Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass Umsatzsteuerhefte ab sofort entsprechend dem Muster herzustellen sind. Allerdings können Vordruckmuster, die auf dem BMF-Schreiben v. 5.11.2019 basieren (vgl. News) mit handschriftlicher Änderung der Betragsgrenze des § 19 Abs. 1 UStG aufgebraucht werden.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.5605
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
943
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
858
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
6916
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
562
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
454
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
401
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
369
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
334
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
323
-
Stromkosten bei betrieblichen Elektro- und Hybridfahrzeugen
23.07.2026
-
Grundsätze zur körperschaftsteuerlichen Organschaft
23.07.2026
-
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2025
22.07.2026
-
Steuerliche Behandlung von Weinbaubetrieben ohne Buchführung
22.07.2026
-
Umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern
21.07.2026
-
Suspendierung des Deutsch-Russischen Doppelbesteuerungsabkommens
15.07.2026
-
Aufdeckung eines internationalen Betrugssystems im Fahrzeughandel
10.07.2026
-
Arbeitnehmer an Bord eines Schiffs auf hoher See
08.07.2026
-
Änderungen des AEAO zum Gemeinnützigkeitsrecht
03.07.2026
-
Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen aktualisiert
03.07.2026