Vordrucke für den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2019
Die bayerische Finanzverwaltung macht darauf aufmerksam, dass die Antragsfrist am 30.11.2019 endet.
Was ist bei den neuen Formularen zu beachten?
- Ein Hauptvordruck und Anlage-Vordrucke ersetzen das bisher sechsseitige Antragsformular.
- Die neuen Ermäßigungsvordrucken sind weitestgehend an die Vordrucke zur Einkommensteuererklärung angepasst.
- Das Formular "Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" entfällt und wurde stattdessen in den neuen Hauptvordruck (Zeile 17 bis 19) integriert.
Tipp: Die Vordrucke und weitere Informationen zum Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2019 finden Sie auf der Homepage des Bayerischen LfSt.
Bayerisches LfSt, Meldung v. 27.9.2018
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.4835
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
986
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
812
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7276
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
627
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
465
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
441
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
386
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
358
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
340
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Selbstnutzung und Verpachtung von Jagdbezirken
07.08.2026
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Umsatzsteuer bei Krankenfahrten durch Taxi- und Mietwagenunternehmer
05.08.2026
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Neue Begrüßungsschreiben mit Steuer-ID
04.08.2026
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandate in Niedersachsen
03.08.2026
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Nutzungsvorteile bei Firmenfitness
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Grundsätze zur körperschaftsteuerlichen Organschaft
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