Vordrucke für den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2019
Die bayerische Finanzverwaltung macht darauf aufmerksam, dass die Antragsfrist am 30.11.2019 endet.
Was ist bei den neuen Formularen zu beachten?
- Ein Hauptvordruck und Anlage-Vordrucke ersetzen das bisher sechsseitige Antragsformular.
- Die neuen Ermäßigungsvordrucken sind weitestgehend an die Vordrucke zur Einkommensteuererklärung angepasst.
- Das Formular "Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" entfällt und wurde stattdessen in den neuen Hauptvordruck (Zeile 17 bis 19) integriert.
Tipp: Die Vordrucke und weitere Informationen zum Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2019 finden Sie auf der Homepage des Bayerischen LfSt.
Bayerisches LfSt, Meldung v. 27.9.2018
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.8385
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.045
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
886
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
804
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
6796
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
595
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
378
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
337
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
317
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
316
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Richtsatzsammlung 2025 veröffentlicht
29.06.2026
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Vorsorgepauschale bei Dienstordnungsangestellten
25.06.2026
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Umsatzsteuerbefreiung für Tanzschulen
23.06.2026
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Begriff und Begründung einer Betriebsstätte
19.06.2026
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Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
17.06.2026
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Datenschema der E-Bilanz-Taxonomien 6.10 veröffentlicht
16.06.2026
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Finale Staatenaustauschliste 2026
10.06.2026
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Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026
09.06.2026
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Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
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Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026