Mit einem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Freibetrag in den ELStAM eintragen lassen. Der Freibetrag wirkt sich unterjährig beim Lohnsteuerabzug steuermindernd aus. Ein Freibetrag kann auch für die Dauer von zwei Kalenderjahren berücksichtigt werden. Diese Verfahrenserleichterung ist für Arbeitnehmende ratsam, die in zwei Folgejahren in etwa gleichbleibende Aufwendungen haben werden. mehr
Das FinMin NRW weist darauf hin, dass ab sofort Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für den Lohnsteuerabzug 2023 gestellt werden kann.mehr
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Werden Überstundenvergütungen für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten geleistet, ist die Lohnsteuer nach der sogenannten Fünftelregelung zu ermäßigen. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs hervor.mehr
Die Finanzverwaltung hat ihren Erlass zum Elstam-Verfahren umfangreich überarbeitet. Die neue Fassung berücksichtigt inzwischen eingetretene (Rechts-)Änderungen, hilft aber auch bei zahlreichen Praxisproblemen.mehr
Das Bayerische LfSt hat auf seiner Homepage die Vordrucke für den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2019 bereitgestellt.mehr
Eine Info-Hotline beantwortet am 4.10.2018 in Rheinland-Pfalz Fragen rund um den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung und Freibeträge.mehr
Jeder Arbeitnehmer zahlt schon während des Jahres Steuern: Je nach Steuerklasse überweist der Chef unterschiedlich hohe Lohnsteuerbeträge an das zuständige Finanzamt. Mit der richtigen Steuerklasse lassen sich bereits während des Jahres Steuern sparen – und Freibeträge können ebenfalls das Nettogehalt erhöhen. Jetzt hat das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren für 2018 begonnen. Bis spätestens Ende Januar müssen die Anträge beim Finanzamt eingegangen sein.mehr
Das LfSt Rheinland-Pfalz macht auf die Änderungen beim Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und Freibeträge 2018 aufmerksam. Außerdem findet am 5. Oktober 2017 ein Aktionstag bei der Info-Hotline statt.mehr
Jeder Arbeitnehmer zahlt schon während des Jahres Steuern: Je nach Steuerklasse überweist der Chef unterschiedlich hohe Lohnsteuerbeträge an das zuständige Finanzamt. Wer absehbar mit höheren Werbungskosten oder Sonderausgaben rechnet, kann sich mit Freibeträgen die Steuererstattung im Voraus sichern. Nun hat das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren für das Jahr 2017 begonnen.mehr
Anfang Oktober hat das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren für das Jahr 2017 begonnen. Arbeitnehmer können sich einen individuellen Freibetrag eintragen lassen, der den Lohnsteuerabzug mindert und regelmäßig zwei Jahre gültig ist. Wird ein Steuerfreibetrag gewährt, muss für das Kalenderjahr 2017 eine Steuererklärung abgegeben werden.mehr
Wer als Arbeitnehmer hohe Werbungskosten hat, kann sich dafür einen Freibetrag auf der elektronischen Steuerkarte eintragen lassen. Dann überweist der Arbeitgeber mehr netto aufs Konto und behält weniger Lohnsteuer ein. Der Preis dafür: jedes Jahr eine Steuererklärung – und jedes Jahr ein neuer Antrag für den Freibetrag. Das soll sich jetzt ändern. Künftig sind Freibeträge im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren zwei Jahre lang gültig.mehr
Bisher müssen Freibeträge für den Lohnsteuerabzug jährlich neu beantragt werden, zum Beispiel für Werbungskosten aus den Fahrten zur Tätigkeitsstätte. Für 2016 können Lohnsteuer-Freibeträge erstmals mit zweijähriger Gültigkeit beantragt werden.mehr
"Haben Sie Ihren Freibetrag für das Jahr 2015 schon beantragt? Durch diesen können Sie Ihr monatliches Nettoeinkommen erhöhen. Deshalb prüfen Sie jetzt, ob bei Ihnen die Voraussetzungen für einen Freibetrag vorliegen", so Andrea Heck, die Präsidentin der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, kurz vor dem Jahreswechsel.mehr
"Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ab sofort Lohnsteuerermäßigungsanträge für das Jahr 2015 bei den Finanzämtern einreichen. Dann bleibt monatlich mehr Netto vom Brutto", erklärt Dr. Roland Jüptner, Präsident des Bayerischen Landesamts für Steuern.mehr
2013 starten stufenweise die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Mit der Umstellung müssen die bisher in der Übergangszeit 2011 und 2012 automatisch übertragenen Freibeträge für den Lohnsteuerabzug unbedingt neu beantragt werden.mehr