Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2018 wurde neu gestaltet
Der Hauptvordruck enthält nun bereits den "Vereinfachten Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung". Neben diesem Hauptvordruck müssen künftig nur noch die Anlage ausgefüllt werden (Werbungskosten, Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen und Kinder), die tatsächlich gebraucht wird. Optisch wurden die Vordrucke an die der Einkommensteuererklärung angepasst.
Das LfSt Rheinland-Pfalz macht darauf aufmerksam, dass der Antrag für das Lohnsteuerermäßigungsverfahren für das Jahr 2018 ab Oktober beim Finanzamt gestellt werden kann, auf Wunsch auch für zwei Jahre.
Aktionstag zum Lohnsteuerermäßigungsverfahren
Wichtige Tipps rund um das Lohnsteuerermäßigungsverfahren gibt die Info-Hotline der Finanzämter. Am 5. Oktober gibt es einen Aktionstag, auf den das LfSt hinweist: Experten des Finanzamts stehen unter der Rufnummer 0261- 20 179 279 von 8 bis 17 Uhr Rede und Antwort. In der Zeit von 13 -17 Uhr unterstützt dabei auch die Steuerberaterin Waltraud Dell aus Nister, Mitglied der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, die in steuerlichen Einzelfällen beraten darf.
LfSt Rheinland-Pfalz, Meldung v. 15.9.2017 und 18.9.2017
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.7065
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.828
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.1636
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.054
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.480
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.157
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
1.137
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
1.022
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
8492
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
847
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