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Steuertipps

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Auf der Themenseite Steuertipps finden Sie Besprechungen zu ausgewählten aktuellen Urteilen der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs. Dabei geht es vor allem um Urteile, die für die persönliche Steuererklärung wichtig sind oder die Sachverhalte als Grundlage haben, die das Finanzamt anders bewertet als der Steuerzahler.

Steuertipps für die Einkommensteuererklärung zum Sonderausgaben- und Werbungskostenabzug

Hier finden Sie beispielsweise Urteilsbesprechungen

  • zum Abzug von Versicherungen als Sonderausgaben,
  • zu Werbungskosten, die bei den einzelnen Einkunftsarten abzugsfähig sind, wie z. B. den Werbungskostenabzug bei Lohneinkünften bei der Einkunftsart "Nichtselbstständiger Tätigkeit" und
  • zu lohnsteuersteuerfreien Gehaltsextras und nicht einkommensteuerpflichtigen Einnahmen

Praxis-Tipps für die Umsetzung 

Jede Besprechung wird mit einem Praxis-Tipp abgeschlossen: Das gibt Sicherheit, für welche Fälle das Urteil im Streitfall mit dem Finanzamt relevant ist.

































Maler steht auf Leiter, von hinten
Maler steht auf Leiter, von hinten
Herstellungskosten

Schöner wohnen muss künftig abgeschrieben werden

So mancher kauft sich eine Eigentumswohnung, um sie zu vermieten und damit Rendite zu machen. Die Einkünfte daraus aber sind einkommensteuerpflichtig – und nicht alle Ausgaben, die Sie im Zusammenhang mit der Vermietung haben, können Sie im gleichen Jahr in der Steuererklärung komplett geltend machen. So dürfen anschaffungsnahe Herstellungskosten nur abgeschrieben werden. Die Rechtsprechung hat nun die Regeln dazu verschärft ‒ und die Finanzverwaltung übernimmt dies. Allerdings gibt es eine Übergangsregelung.






Männer bei Arbeit auf Baustelle
Männer bei Arbeit auf Baustelle
Einkommensteuer-Erklärung

Steuerermäßigung bei öffentlich-rechtlich erbrachten Handwerkerleistungen

Fast jeder kann bei der Steuererklärung vom Steuerbonus für haushaltsnahe Hilfen und Handwerkerleistungen profitieren. Das besondere Plus: Im Steuerbescheid zieht das Finanzamt die Ermäßigung direkt von Ihrer Einkommensteuer ab. Allerdings sind nur Leistungen begünstigt, die sich rund um Ihren Haushalt abspielen. Ob Beiträge für Erschließung oder Straßenausbau auch dazu gehören, beschäftigt aktuell wieder die Finanzgerichte.



Mann trägt Couch in Wohnung
Mann trägt Couch in Wohnung
Werbungskosten

Wohnung am Arbeitsort im Steuervorteil

Eigentlich rechnet das Finanzamt die Ausgaben fürs Wohnen dem privaten Bereich zu. Schließlich – so die Argumentation der Finanzverwaltung – wohnt man nicht nur aus Job-Gründen an einem bestimmten Ort. Und selbst wenn, lässt sich das Berufliche vom Privaten hier nur schwer trennen. Als Ausnahme gilt regelmäßig die doppelte Haushaltsführung. Aber auch, wenn eine Wohnung während der Elternzeit am Arbeitsort weitergemietet wird, können die Kosten dafür in der Steuererklärung angesetzt werden.


Neuer Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2018
Neuer Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2018
Lohnsteuer-Ermäßigung

Mehr Netto mit Freibeträgen

Jeder Arbeitnehmer zahlt schon während des Jahres Steuern: Je nach Steuerklasse überweist der Chef unterschiedlich hohe Lohnsteuerbeträge an das zuständige Finanzamt. Mit der richtigen Steuerklasse lassen sich bereits während des Jahres Steuern sparen – und Freibeträge können ebenfalls das Nettogehalt erhöhen. Jetzt hat das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren für 2018 begonnen. Bis spätestens Ende Januar müssen die Anträge beim Finanzamt eingegangen sein.


Wegweiser Bundesverfassungsgericht vor blauem Himmel
Wegweiser Bundesverfassungsgericht vor blauem Himmel
Pensionsrückstellungen

Verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Zinssatz von 6 %

Der 10. Senat des Finanzgerichts Köln hält den Rechnungszinsfuß von 6 % zur Ermittlung von Pensionsrückstellungen in § 6a EStG im Jahr 2015 für verfassungswidrig. Er hat deshalb am 12.10.2017 beschlossen, das Klageverfahren 10 K 977/17 auszusetzen und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit des Rechnungszinsfußes einzuholen (s. Pressemitteilung des FG Köln v.16.10.2017).




Mutter mit Tochter beim Lernen
Mutter mit Tochter beim Lernen
Internat

Betreuungskosten für Internat steuerlich abzugsfähig

Berufstätige Eltern kennen das Problem: Sobald die Kinder in der weiterführenden Schule angekommen sind, wird es eng mit der Betreuung. Ganztagsschulen sind rar und gute Betreuungskonzepte ebenso. Manche Eltern entscheiden sich daher für ein Internat – und blieben bislang weitgehend auf den Kosten sitzen. Denn die Finanzverwaltung legt die Art der steuerlich abzugsfähigen Betreuung sehr eng aus. Hoffnung macht nun ein Urteil des Finanzgerichts Thüringen.


Mann und Frau sprechen durch Bechertelefon
Mann und Frau sprechen durch Bechertelefon
Doppelte Haushaltsführung

Doppelt gemoppelt und trotzdem gemeinsam

Wochenendbeziehungen kosten nicht nur Nerven, sondern meist auch eine Menge Geld. Wie gut, wenn Partner in einer Stadt gemeinsam wohnen und an einem anderen Ort gemeinsam arbeiten können. Wenn dann auch noch die Kinder mit an Bord sind, ist das Familienleben perfekt. Ob in solchen Fällen steuerlich allerdings eine doppelte Haushaltsführung geltend gemacht werden kann: Darüber sind sich die Finanzgerichte derzeit uneins.