Hinsichtlich des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende und der Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine hat die Finanzverwaltung eine Billigkeitsregelung erlassen. Doch was gilt bei der Aufnahme von syrischen Flüchtlingen?mehr
Die Finanzverwaltung hat ein neues Schreiben zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende veröffentlicht. Das Top-Thema zeigt die wichtigsten Grundsätze.mehr
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Das BMF hat ein Anwendungsschreiben zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende veröffentlicht. mehr
Die Steuerverwaltung Schleswig-Holstein hat sich mit der Frage beschäftigt, inwieweit die Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine Einfluss auf die Steuerklasse II hat.mehr
Kann der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gewährt werden, wenn bis zur Eheschließung noch getrennte Haushalte geführt wurden?mehr
Verschiedene Länderministerien weisen darauf hin, dass die Finanzämter einen höheren Entlastungsbetrag bei alleinerziehenden Arbeitnehmerinnen eintragen. Ein Antrag ist hierbei nicht nötig.mehr
Die Bundesregierung plant derzeit keine Gesetzesinitiativen zur Erhöhung des Freibetrages für Alleinerziehende, der zuletzt für den VZ 2015 von 1.308 auf 1.908 EUR erhöht wurde. mehr
Um von dem Entlastungsbetrag zu profitieren, muss Steuerklasse II beantragt werden. Was dabei zu beachten ist, hat die Finanzverwaltung klargestellt.mehr
In den vergangenen Wochen sind soziale und gesundheitliche Folgen von Einsamkeit verstärkt in den Fokus gerückt, nachdem in Großbritannien ein Regierungsposten gegen Einsamkeit eingerichtet wurde. Wie sieht die Lage in Deutschland aus?mehr
Das zu versteuernde Einkommen von Alleinerziehenden ist nach dem Grundtarif zu versteuern, während Ehegatten ohne Kind den günstigeren Splittingtarif wählen können. Ob diese Ungleichbehandlung gegen den grundgesetzlichen Schutz der Familie verstößt, ist Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde.mehr
Die Pläne zur Reform des Unterhaltsvorschusses waren ins Stocken geraten. Streitpunkt war unter anderem die Finanzierung. Jetzt haben sich Bund, Länder und Kommunen auf ein neues Finanzierungsmodell geeinigt.mehr
Die Besteuerung Alleinerziehender nach dem Grundtarif ist nicht gleichheitswidrig. Auch die Minderung von Krankheitskosten um die zumutbare Belastung ist verfassungsgemäß.mehr
Alleinerziehende müssen häufig nicht nur viel organisieren, sondern haben auch höhere Kosten allein zu tragen. Bei der Steuer wird dies mit dem Entlastungsbetrag berücksichtigt – den es für Angestellte automatisch mit der Steuerklasse II gibt. Nun hat sich der Gesetzgeber zu einer dreistelligen Erhöhung des Freibetrags durchgerungen.mehr
Alleinerziehende können einen Entlastungsbetrag von 1.308 Euro jährlich abziehen, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein steuerlich zu berücksichtigendes Kind gehört. Entscheidend für die Haushaltszugehörigkeit ist die Wohnsitzmeldung des Kindes - selbst wenn das Kind eine eigene Wohnung hat.mehr
Ist das Kind in der Wohnung des Alleinerziehenden gemeldet, wird unwiderlegbar vermutet, dass es zu dessen Haushalt gehört.mehr
Der III. Senat des BFH hat entschieden, dass die Meldung eines Kindes in der Wohnung eines Alleinerziehenden eine unwiderlegbare Vermutung für die Haushaltszugehörigkeit des Kindes begründet und bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu gewähren ist.mehr
Ein den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ausschließendes gemeinsames Wirtschaften kann auch in einer tatsächlichen Hilfe und Zusammenarbeit - ohne Kostenbeteiligung - bestehen.mehr