Teil 1 - Neues BMF-Schreiben und Höhe des Entlastungsbetrags


Neues BMF-Schreiben und Höhe des Entlastungsbetrags

Das BMF hat seine aus 2007 stammenden Aussagen zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) überarbeitet. Neu sind insbesondere Ausführungen zur zeitanteiligen Gewährung des Entlastungsbetrags bei Trennung und Eheschließung, die auf die neuere BFH-Rechtsprechung zurückzuführen sind.

Alleinerziehende haben einen Anspruch auf einen einkommensteuermindernden Entlastungsbetrag, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ihnen Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag zusteht (§ 24b Abs. 1 Satz 1 EStG).

Hinweis: Der Entlastungsbetrag soll die erhöhten Lebens- und Haushaltsführungskosten von Alleinerziehenden abgelten, die finanziell auf sich allein gestellt sind.

Höhe des Entlastungsbetrags

Ab dem Veranlagungszeitraum 2020 beträgt der Entlastungsbetrag jährlich 4.008 EUR; er erhöht sich ab dem zweiten Kind um jährlich 240 EUR (pro Kind). Bis einschließlich 2019 lag der Grundbetrag noch bei jährlich 1.908 EUR (ebenfalls mit Erhöhungsbeträgen von 240 EUR ab dem zweiten Kind).

Achtung: Hinweis der Redaktion: Durch das JStG 2022 wird der Entlastungsbetrag erhöht auf 4.260 EUR ab 2023 (vgl. News).

Hinweis: Bei Arbeitnehmern wirkt sich der Entlastungsbetrag bereits direkt über die Lohnsteuerklasse II steuermindernd aus (verringerter Lohnsteuereinbehalt). Die Zusatzbeträge von jeweils 240 EUR für das zweite und jedes weitere Kind werden im Lohnsteuerabzugsverfahren allerdings nur auf Antrag der alleinerziehenden Person gewährt - hierfür muss die Person einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung (mit Anlage "Kind") beim Finanzamt einreichen; mit diesem Antrag kann ebenfalls der Wechsel in Steuerklasse II beantragt werden. Der Entlastungsbetrag wird von den Finanzämtern zudem im Einkommensteuerbescheid bei der Berechnung des Gesamtbetrags der Einkünfte abgezogen, sodass auch andere Erwerbstätige - beispielsweise Selbständige und Gewerbetreibende - profitieren. Der Entlastungsbetrag kann in der Anlage Kind zur Einkommensteuererklärung beantragt werden.

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